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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ethik der Künstlichen Intelligenz

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

09.11.2022

Aktualisiert

16.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/417525.10.2022

Ethik der Künstlichen Intelligenz

der Abgeordneten Barbara Lenk, Joana Cotar, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im November 2021 haben die 193 UNESCO-Mitgliedstaaten den ersten global gültigen Völkerrechtstext zur ethischen Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet: die Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz“ (https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-ki-ethik-empfehlung, die Empfehlung ist abrufbar unter https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000380455).

Diese Empfehlung setzt sich zum Ziel, weltweit akzeptierte ethische Standards für KI-Technologien unter voller Beachtung des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte, auszuformulieren, die dann in der Folge eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von KI-bezogenen Normen auf der ganzen Welt spielen (ebd.).

Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz setzt einen Regulierungsrahmen für eine ethische Entwicklung und Nutzung von KI – sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Anwendungsbereiche. Die Empfehlung gibt Handlungsaufträge für die Regierungen der UNESCO-Mitgliedstaaten in elf Politikfeldern, darunter Bildung, Kultur, Kommunikation, Arbeit und Gesundheit (https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-ki-ethik-empfehlung).

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat hierzu ein Gutachten mit dem Titel „UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz. Bedingungen zur Implementierung in Deutschland“ erstellt. Dieses Gutachten soll Bundesministerien, Behörden und andere Verantwortliche bei der Umsetzung der UNESCO-Empfehlung unterstützen (https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-ki-ethik-empfehlung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Gefahren ethischer Natur sieht die Bunderegierung beim Einsatz von KI im medizinischen Sektor?

2

Welche Gefahren für die Meinungsfreiheit sieht die Bundesregierung beim vermehrten Einsatz von KI in den sozialen Medien, und welche ethischen Komplikationen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung hieraus?

3

Inwieweit und auf welche Art und Weise sollten KI-generierte und KI-genutzte Daten nach Auffassung der Bundesregierung öffentlich verfügbar bzw. einsehbar sein (s. Nummer 51 der UNESCO-Empfehlung)?

4

Inwieweit und nach welchen ethischen Standards kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Prozesse und Ergebnisse von KI-gestützten Entscheidungsprozessen für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und transparent sind?

Sollte ein KI-Transparenzregister erstellt werden (s. Nummer 37 ff. der UNESCO-Empfehlung)?

5

Welche Kontrollen und Zugangsvoraussetzungen bzw. Zertifizierungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung bei der Zusammensetzung von KI-Entwickler-Teams etwa in der Wissenschaft zukünftig erfolgen (s. Nummer 51 der UNESCO-Empfehlung)?

6

Wie und in welchem institutionellen Rahmen können nach Auffassung der Bundesregierung ethische KI-Standards erstellt („ausgehandelt“) werden, und unter Beteiligung welcher gesellschaftlichen Gruppen?

Welche Rollen müssen und sollen die nationalen Parlamente nach Auffassung der Bundesregierung hierbei spielen?

7

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Abstimmung der datenschutzrechtlichen Vorschriften mit zu entwickelnden KI-Strategien der Bundesregierung (insbesondere mit Blick auf Nummer 74 der UNESCO-Empfehlung, welche empfiehlt, dass bestehende Datenschutzvorschriften verstärkt werden, um personenbezogene Daten und sensible Daten zu schützen)?

8

Welche Maßnahmen zur Umsetzung von Nummer 50 der UNESCO-Empfehlung (die die Mitgliedstaaten auffordert, Rahmenbedingungen für Folgenabschätzungen einzuführen, z. B. eine „ethische Folgenabschätzung“, sowie geeignete Maßnahmen zur Risikoprävention, Risikominderung und Risikoüberwachung vorzuschlagen) hat die Bundesregierung bisher umgesetzt?

9

Welche KI-Forschungskooperationen für den „Globalen Süden“ plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der UNESCO-Empfehlung (s. Nummer 78 ff. der UNESCO-Empfehlung)?

10

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung konkret die in der UNESCO-Empfehlung geforderte Gender-Gerechtigkeit, Diversität und gesellschaftliche Inklusion in allen Prozessen der KI gefördert und unterstützt werden (s. Nummer 87 ff. der UNESCO-Empfehlung, https://www.unesco.de/wissen/wissenschaft/ethik-und-philosophie/studie-umsetzung-kiethik-empfehlung, S. 7)?

Berlin, den 21. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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