Nebentätigkeiten von Bundesbeschäftigten und Ruhestandsbeamten
der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Entgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen vor ihrer Aufnahme (mit einigen im Bundesbeamtengesetz genannten Ausnahmen) der Genehmigung durch den Dienstvorgesetzten. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Nebentätigkeit die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit beeinflussen kann. Von einer Beeinträchtigung ist außerdem in der Regel dann auszugehen, wenn die Nebentätigkeit ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. Auch liegt ein Versagungsgrund vor, wenn der Gesamtbetrag der Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts übersteigt. Nebentätigkeiten, die ihrer Natur nach keinen Konflikt mit dienstlichen Interessen erwarten lassen, bedürfen vor ihrer Aufnahme keiner Genehmigung. Dazu gehören zum Beispiel alle Tätigkeiten, die der Privatsphäre zuzuordnen sind, aber auch schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit-node.html#:~:text=Entgeltliche%20Nebent%C3%A4tigkeiten%20bed%C3%BCrfen%20vor%20ihrer,die%20dienstliche%20Interessen%20beeintr%C3%A4chtigt%20werden%20k%C3%B6nnen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 die Anzahl der Bundesbeschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte) sowie Ruhestandsbeamten entwickelt, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen?
Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 die Anzahl der Bundesbeschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte) sowie Ruhestandsbeamten entwickelt, die eine Nebentätigkeit in Aufsichtsräten oder anderen Gremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ausüben?
Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 die Anzahl der Bundesbeschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte) sowie Ruhestandsbeamten entwickelt, die eine Nebentätigkeit in zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen ausüben?
Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 die Anzahl der Bundesbeschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte) sowie Ruhestandsbeamten entwickelt, die eine Nebentätigkeit in
a) Parteien,
b) sonstigen politischen Vereinigungen bzw. sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen ausüben (bitte Parteibezeichnungen bzw. Bezeichnung der politischen Vereinigungen ausweisen)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Beschäftigten der Bundeswehr, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen (bitte insgesamt, nach Laufbahngruppen: Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere sowie nach Tarifbeschäftigten einschließlich außertariflich Beschäftigten getrennt ausweisen)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Beschäftigten der Bundespolizei, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen (bitte insgesamt, nach Laufbahngruppen: mittlerer Polizeivollzugsdienst, gehobener Polizeivollzugsdienst, höherer Polizeivollzugsdienst sowie nach Tarifbeschäftigten einschließlich außertariflich Beschäftigten getrennt ausweisen)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Beschäftigten des Bundeskriminalamts, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen (bitte insgesamt, nach Laufbahngruppen: gehobener Kriminaldienst, höherer Kriminaldienst sowie nach Tarifbeschäftigten einschließlich außertariflich Beschäftigten getrennt ausweisen)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Beschäftigten des Technischen Hilfswerks, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen (bitte insgesamt, nach Laufbahngruppen: einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst und höherer Dienst sowie nach Tarifbeschäftigten einschließlich außertariflich Beschäftigten getrennt ausweisen)?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Richter, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Bundesminister, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen?
Wie viele Bundesminister gehen aktuell
a) einer,
b) zwei,
c) drei oder mehr Nebentätigkeiten nach, und welche Nebentätigkeiten sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Staatssekretäre sowie Parlamentarischen Staatssekretäre, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen?
Wie viele Staatssekretäre sowie Parlamentarischen Staatssekretäre gehen aktuell
a) einer,
b) zwei,
c) drei oder mehr Nebentätigkeiten nach, und welche Nebentätigkeiten sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020 und wie hoch ist aktuell in den Bundesministerien die Zahl der
a) Abteilungsleiter,
b) Unterabteilungsleiter,
c) Referatsleiter, die einer genehmigten oder angezeigten Nebentätigkeit nachgehen (bitte nach Bundesministerien getrennt ausweisen)?
Wie viele Abteilungsleiter in den Bundesministerien gehen aktuell
a) einer,
b) zwei,
c) drei oder mehr Nebentätigkeiten nach?
Wie viele Unterabteilungsleiter in den Bundesministerien gehen aktuell
a) einer,
b) zwei,
c) drei oder mehr Nebentätigkeiten nach?
Wie viele Referatsleiter in den Bundesministerien gehen aktuell
a) einer,
b) zwei,
c) drei oder mehr Nebentätigkeiten nach?
Liegen der Bundesregierung Daten vor über die Höhe des Gesamtbetrages, der in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils den Bundesbeschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte) sowie Ruhestandsbeamten und früheren Beamten aus Nebentätigkeiten zugeflossen ist (§ 8 der Bundesnebentätigkeitsverordnung – BNV), und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Wie viele Bundesbeschäftigte (Beamte, Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte) sowie Ruhestandsbeamte und frühere Beamte verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 über Gesamteinkünfte aus (allen) Nebentätigkeiten, die jeweils in den folgenden Stufen lagen
a) 0 bis unter 5 000 Euro,
b) 5 000 bis unter 10 000 Euro,
c) 10 000 bis unter 20 000 Euro,
d) 20 000 bis unter 30 000 Euro,
e) 30 000 bis unter 40 000 Euro,
f) 40 000 bis unter 50 000 Euro,
g) 50 000 Euro und mehr?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 der Gesamtbetrag, der
a) Bundesministern,
b) Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären,
c) Abteilungsleitern,
d) Unterabteilungsleitern,
e) Referatsleitern,
f) Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamten,
g) Beschäftigten der Bundeswehr,
h) Beschäftigten der Bundespolizei,
i) Beschäftigten des Bundeskriminalamts,
j) Beschäftigten des Technischen Hilfswerks aus Nebentätigkeiten zugeflossen ist (§ 8 BNV)?
Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2022 der abgelieferte Betrag aus Nebentätigkeiten (§ 6 Absatz 3 und 5 BNV), der sich auf
a) Bundesminister,
b) Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre,
c) Abteilungsleiter,
d) Unterabteilungsleiter,
e) Referatsleiter,
f) Ruhestandsbeamte sowie frühere Beamte,
g) Beschäftigte der Bundeswehr,
h) Beschäftigte der Bundespolizei,
i) Beschäftigte des Bundeskriminalamts,
j) Beschäftigte des Technischen Hilfswerks zurückführen lässt?
Wie viele Nebentätigkeiten wurden in den Jahren 2010 bis 2022 widerrufen (bitte insgesamt sowie nach dem in Frage 20a bis 20j genannten Personenkreis getrennt ausweisen)?
Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden in den Jahren 2010 bis 2022 untersagt (bitte insgesamt sowie nach dem in Frage 20a bis 20j genannten Personenkreis getrennt ausweisen)?