Zur digitalen Gewalt
der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nimmt die Digitalpolitik nach Ansicht der Fragesteller einen prominenten Raum ein. Die Bundesregierung will „das Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, hier S. 15). Im Kapitel zur „Digitalen Infrastruktur“ heißt es, dass „Wege hin zu einer besseren digitalen Teilhabe für alle“ geprüft würden (ebd., S. 16). Des Weiteren wird ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ angekündigt (ebd., S. 18).
Im August 2022 hat die Bundesregierung eine Digitalstrategie veröffentlicht, die ihre digitalpolitischen Vorhaben konkretisiert (Bundestagsdrucksache 20/3329; im Folgenden „Digitalstrategie“). Im Kapitel zur „Digitalen Zivilgesellschaft“ wird dort konstatiert, „Entwicklungen wie Hassrede, Desinformation und digitale Gewalt sind Gefahren für unsere Grundrechte“ (ebd., S. 17). Mit einem „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sollen „rechtliche Hürden für Betroffene“ abgebaut werden (ebd.). Im Jahr 2025 möchte sich die Bundesregierung daran messen lassen, inwieweit dieses „Gesetz gegen digitale Gewalt und die entsprechenden Beratungsangebote“ Betroffenen eine Unterstützung bieten, um „sich gegen digitale Gewalt zu wehren“ (ebd., S. 18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Was genau versteht die Bundesregierung unter „digitaler Gewalt“? In welchen Erscheinungsformen, in welchen Zusammenhängen, in welchen Medien und auf welchen Plattformen tritt nach Auffassung der Bundesregierung „digitale Gewalt“ auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte mit Beispielen belegen)?
Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung ggf. Gemeinsamkeiten zwischen „digitaler Gewalt“ und physischer Gewalt, wo Unterschiede? Ist die Bundesregierung der Auffassung, es gebe eine Verbindung zwischen „digitaler Gewalt“ und physischer Gewalt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung beim Verwenden des Begriffes der „digitalen Gewalt“ eine Bagatellisierung physischer Gewalt erkennen? Wenn ja, warum verwendet sie dennoch diesen Begriff? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung angeben und an konkreten Beispielen belegen, inwieweit „Entwicklungen wie Hassrede, Desinformation und digitale Gewalt […] Gefahren für unsere Grundrechte“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) sind? Sieht die Bundesregierung „Hassrede, Desinformation und digitale Gewalt“ als miteinander verwandte Phänomene an, und falls ja, worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Verwandtschaft?
Warum braucht es nach Auffassung der Bundesregierung ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“, wie es im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie angekündigt wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche mutmaßliche strafrechtliche Lücke möchte die Bundesregierung mit diesem genannten Gesetz schließen?
Welches Ressort ist innerhalb der Bundesregierung federführend beim Ausarbeiten eines Gesetzentwurfs gegen „digitale Gewalt“? Wann ist ggf. mit einem ersten Gesetzentwurf zu rechnen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, „digitale Gewalt“ lasse sich eindeutig messen, quantifizieren und qualifizieren? Wenn ja, welche Zahlen liegen der Bundesregierung aus welchen Quellen für die vergangenen zwei Jahre vor (bitte ausführen)?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen, die besonders bedroht wären durch „digitale Gewalt“? Welche Gruppen wären das, und warum?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen, die besonders anfällig dafür wären, „digitale Gewalt“ auszuüben? Welche Gruppen wären das, und warum?
Fasst die Bundesregierung unter dem Begriff der „digitalen Gewalt“ auch etwaige staatliche Aktivitäten, die auf die Manipulation, Dekontextualisierung und Delegitimierung einer freien Meinungsäußerung im digitalen Raum abzielen (bitte ausführen)?
An wen richten sich die „Beratungsangebote“, die Betroffenen Unterstützung bieten sollen, um sich „gegen digitale Gewalt zu wehren“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Ist die Bundesregierung bereits an der Finanzierung solcher „Beratungsangebote“ beteiligt (bitte ausführen)?
Ist der Bundesregierung der akademische Forschungsstand zu „digitaler Gewalt“ bekannt? Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung hier Forschungslücken, die mit Fördergeldern zu schließen die Bundesregierung bereit wäre (bitte ausführen)?
Steht die Bundesregierung mit Akteuren der „digitalen Zivilgesellschaft“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zur „digitalen Gewalt“ im beratenden Austausch? Wenn ja, mit welchen Akteuren, seit wann, und mit welchen Ergebnissen?
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung ihrer Digitalstrategie eine Position zu der Frage erarbeitet, ob es wesensgemäß für die „digitale Zivilgesellschaft“ ist, sich gegen „digitale Gewalt“ zu engagieren, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt (bitte ausführen)?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Akteure der digitalen Medienwelt – Vereine, Webseitenbetreiber, Initiativen –, die nicht zur „digitalen Zivilgesellschaft“ im Sinne der vorliegenden Digitalstrategie zu zählen wären (bitte ausführen)?
Welche – technischen, sozialen, intellektuellen – Kompetenzen sollten mündige Nutzer digitaler Kommunikationsmedien nach Auffassung der Bundesregierung aufweisen, um sich wirksam gegen „digitale Gewalt“ zur Wehr zu setzen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bürger der Bundesrepublik Deutschland in ausreichendem Maße über diese Kompetenzen verfügen (bitte ausführen)?
Welche externen Akteure – etwa Stiftungen, Vereine, wissenschaftliche Institute, Nichtregierungsorganisationen – waren ggf. wie genau an der Ausarbeitung und Formulierung der vorliegenden Digitalstrategie beteiligt? Welche Akteure waren ggf. wie genau speziell am Passus zur „digitalen Gewalt“ beteiligt?
Werden aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.demokratie-leben.de/) auch Projekte gefördert, die sich gegen „digitale Gewalt“ richten (falls ja, bitte nach Projektfeld, Träger, Summe und Förderzeitraum aufschlüsseln, falls nein, bitte angeben, warum nicht)?
Plant die Bundesregierung, im Haushaltsentwurf 2023 die Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung von Projekten gegen „digitale Gewalt“ aufzunehmen? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im angekündigten, aber noch nicht aufgesetzten Digitalbudget (siehe Koalitionsvertrag, hier S. 15) die Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung von Projekten gegen „digitale Gewalt“? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung Beispiele anderer Länder bekannt, die sich gegen „digitale Gewalt“ engagieren, und wenn ja, welche Länder sind das? Sind der Bundesregierung ggf. die Erfahrungen dieser Länder im Engagement gegen „digitale Gewalt“ bekannt, und hat sie darüber hinaus Schlussfolgerungen für ihr eigenes diesbezügliches Handeln gezogen, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?