[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/4221 –
Zur digitalen Gewalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
nimmt die Digitalpolitik nach Ansicht der Fragesteller einen prominenten
Raum ein. Die Bundesregierung will „das Potenzial der Digitalisierung für die
Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale
Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen“ (
https://www.bundesregierung.de/resource/bl
ob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav
2021-data.pdf?download=1, hier S. 15). Im Kapitel zur „Digitale[n]
Infrastruktur“ heißt es, dass „Wege hin zu einer besseren digitalen Teilhabe für
alle“ geprüft würden (ebd., S. 16). Des Weiteren wird ein „Gesetz gegen
digitale Gewalt“ angekündigt (ebd., S. 18).
Im August 2022 hat die Bundesregierung eine Digitalstrategie veröffentlicht,
die ihre digitalpolitischen Vorhaben konkretisiert (Bundestagsdrucksache
20/3329; im Folgenden „Digitalstrategie“). Im Kapitel zur „Digitale[n]
Zivilgesellschaft“ wird dort konstatiert, „Entwicklungen wie Hassrede,
Desinformation und digitale Gewalt sind Gefahren für unsere Grundrechte“ (ebd.,
S. 17). Mit einem „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sollen „rechtliche Hürden
für Betroffene“ abgebaut werden (ebd.). Im Jahr 2025 möchte sich die
Bundesregierung daran messen lassen, inwieweit dieses „Gesetz gegen
digitale Gewalt und die entsprechenden Beratungsangebote“ Betroffenen eine
Unterstützung bieten, um „sich gegen digitale Gewalt zu wehren“ (ebd.,
S. 18).
1. Was genau versteht die Bundesregierung unter „digitaler Gewalt“?
In welchen Erscheinungsformen, in welchen Zusammenhängen, in
welchen Medien und auf welchen Plattformen tritt nach Auffassung der
Bundesregierung „digitale Gewalt“ auf (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte mit Beispielen belegen)?
Bei dem Begriff „digitale Gewalt“ handelt es sich nicht um einen rechtlich
definierten Fachbegriff.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4768
20. Wahlperiode 01.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 30. November 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Allgemein werden darunter verschiedene Formen von Angriffen auf Personen
und Personengruppen, insbesondere durch Herabsetzungen, Rufschädigung,
Nötigung, Erpressung, Bedrohung und soziale Ausgrenzung verstanden, die im
digitalen Raum, also insbesondere auf Online-Portalen und sozialen
Plattformen, über Messengerdienste oder auch über E-Mail-Dienste begangen
werden (vergleiche zu Cybermobbing:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinde
r-und-jugend/medienkompetenz/was-ist-cybermobbing--86484). Digitale
Gewalt kann sich gegen einzelne Personen aber auch Personengruppen richten.
Sie kann sich im öffentlichen wie im privaten Raum abspielen. Digitale Gewalt
richtet sich häufig gegen Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten,
Menschen mit Einschränkungen und Personen mit LSBTI-Orientierung. Sie ist
nicht auf bestimmte Online-Plattformen oder Messengerdienste beschränkt.
2. Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung ggf. Gemeinsamkeiten
zwischen „digitaler Gewalt“ und physischer Gewalt, wo Unterschiede?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, es gebe eine Verbindung
zwischen „digitaler Gewalt“ und physischer Gewalt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte ausführen)?
Unterschiede bestehen darin, dass digitale Gewalt im digitalen Raum in
verschiedenen medialen Formen ohne unmittelbare körperliche Einwirkung
ausgeübt und damit psychisch vermittelt wird, während physische Gewalt sich auf
die direkte Einwirkung auf die körperliche Unversehrtheit des Opfers bezieht.
Gemeinsamkeiten bestehen darin, dass beide Formen der Gewaltausübung die
Unantastbarkeit und damit die Würde der betroffenen Personen verletzen
können. Auch sind mit der Gewaltausübung häufig Einschüchterungseffekte
verbunden. Digitale Gewalt geht oftmals mit physischer Gewalt einher oder
bereitet für die Ausübung von physischer Gewalt den Boden, wodurch sich die
Effekte gegenseitig verstärken. Außerdem ist eine niedrigere Hemmschwelle
bei der Ausübung digitaler Gewalt zu erwarten und mit einem großen digitalen
Publikum zu rechnen.
3. Kann die Bundesregierung beim Verwenden des Begriffes der „digitalen
Gewalt“ eine Bagatellisierung physischer Gewalt erkennen?
Wenn ja, warum verwendet sie dennoch diesen Begriff?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Die Verwendung des Begriffs der digitalen Gewalt führt aus Sicht der
Bundesregierung zu keiner Bagatellisierung von physischer Gewalt.
4. Kann die Bundesregierung angeben und an konkreten Beispielen
belegen, inwieweit „Entwicklungen wie Hassrede, Desinformation und
digitale Gewalt […] Gefahren für unsere Grundrechte“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) sind?
Sieht die Bundesregierung „Hassrede, Desinformation und digitale
Gewalt“ als miteinander verwandte Phänomene an, und falls ja, worin
besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Verwandtschaft?
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen bei Nutzerinnen und Nutzern des
Internets einen sogenannten Silencing-Effekt aus Furcht vor Angriffen. So hat
eine repräsentative Bevölkerungsumfrage im Rahmen eines vom
Bundesministerium der Justiz (BMJ) geförderten Projekts der Universität Leipzig im Jahr
2020 ergeben, dass 18 Prozent der Befragten schon selbst von digitalem Hass
betroffen waren und 42 Prozent der Befragten angaben, aus Angst vor
digitalem Hass schon einmal einen Beitrag nicht gepostet oder anders formuliert zu
haben (Hoven/Witting, Neue Juristische Wochenschrift 2021, 2397, 2399). Die
Untersuchungen ergeben auch, dass die individuellen und gesellschaftlichen
Folgen von digitalem Hass aufgrund der Breitenwirkung und der schnelleren
Verbreitung weit über die Wirkungen von Beleidigungen in der analogen Welt
hinausgehen. Digitaler Hass bedroht nicht mehr nur die Ehre des einzelnen
Betroffenen, sondern stellt eine Gefahr für den freien gesellschaftlichen
Meinungsaustausch und die Gesellschaft als Ganzes dar (ebenda, Seite 2398
folgende).
Digitale Plattformen können zudem in Radikalisierungsprozessen eine
bedeutende Rolle spielen. Extremistische Akteure nutzen das Internet, um einerseits
ihre Ideologie zu verbreiten, andererseits aber auch zur Begehung von
Straftaten. So wird ein großer Teil der Volksverhetzungen im Internet begangen.
Insgesamt wurden im Jahr 2021 im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität 8.960 politisch motivierte
Straftaten durch die deutschen Polizeibehörden registriert, die mittels des
Tatmittels „Internet“ begangen wurden – das entspricht einem Anstieg um
12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Dass Hassrede, Desinformation und digitale Gewalt oftmals Hand in Hand
gehen, hat die Bundesregierung im Hinblick auf Verschwörungsideologien etwa
im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie schon dargelegt. In diesem
Zusammenhang wird beispielhaft auf die Antworten der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/19709
sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/21139 verwiesen.
5. Warum braucht es nach Auffassung der Bundesregierung ein „Gesetz
gegen digitale Gewalt“, wie es im Koalitionsvertrag und in der
Digitalstrategie angekündigt wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche mutmaßliche strafrechtliche Lücke möchte die Bundesregierung
mit diesem genannten Gesetz schließen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, rechtliche Hürden für Betroffene von digitaler
Gewalt abzubauen, die es erschweren, selbst effektiv gegen Beleidigungen,
Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu
können. Dazu zählen insbesondere Lücken bei Auskunftsrechten. Außerdem sollen
die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur
Anzeigenerstattung und für private Verfahren sowie richterlich angeordnete
Accountsperren geschaffen werden. Eine Änderung des Strafrechts sieht der
Koalitionsvertrag in diesem Zusammenhang nicht vor. Die Bundesregierung prüft, wie
die genannten Aufträge durch gesetzliche und sonstige Maßnahmen umgesetzt
werden können.
6. Welches Ressort ist innerhalb der Bundesregierung federführend beim
Ausarbeiten eines Gesetzentwurfs gegen „digitale Gewalt“?
Wann ist ggf. mit einem ersten Gesetzentwurf zu rechnen?
Das BMJ ist für den Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung
federführend. Ein Zeitpunkt für die Vorlage des Gesetzentwurfs steht noch nicht fest.
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, „digitale Gewalt“ lasse sich
eindeutig messen, quantifizieren und qualifizieren?
Wenn ja, welche Zahlen liegen der Bundesregierung aus welchen
Quellen für die vergangenen zwei Jahre vor (bitte ausführen)?
Die nachstehenden Erkenntnisquellen geben nach Auffassung der
Bundesregierung zumindest Anhaltspunkte für das Ausmaß digitaler Gewalt.
Erste Erkenntnisse wird die Befragung zur aktuellen Lebenssituation, der
Sicherheit und den Belastungen im Alltag liefern, die derzeit von dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundeskriminalamt umgesetzt wird.
Hier ist Gewalt im digitalen Raum ein Schwerpunkt.
Die Zahl politisch motivierter Straftaten, die mittels des Tatmittels „Internet“
begangen wurden, wird statistisch erfasst (siehe hierzu Antwort zu Frage 4).
Ferner wird auf einschlägige Studien zum Thema Hass im Netz verwiesen, zum
Beispiel auf die regelmäßig stattfindende Erhebung des Umfrageinstituts Forsa
im Auftrag der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
8. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen,
die besonders bedroht wären durch „digitale Gewalt“?
Welche Gruppen wären das, und warum?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 angemerkt, kann digitale Gewalt jede
Person treffen. Ethnische und religiöse Minderheiten, Menschen mit
Einschränkungen, Personen mit LSBTI-Orientierung, aber auch Frauen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung von digitaler Gewalt überproportional häufig
betroffen. Außerdem können je nach gesellschaftlicher Entwicklung oder Krisenlage
auch Gruppen wie etwa Amts- und Mandatsträger in den Fokus von digitaler
Hassrede geraten. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) geförderten Spitzenforschungscluster
„Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) wurde bei einer
bundesweiten Befragung aller haupt- und ehrenamtlicher (Ober-)
Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte festgestellt,
dass fast die Hälfte aller Befragten in den zurückliegenden sechs Monaten
Erfahrungen mit Anfeindungen und Bedrohungen in ihrem Amtsalltag gemacht
haben. Beobachtet wird dabei insbesondere eine Verrohung des
Diskussionsklimas im Internet, die einen an der Sache ausgerichteten Diskurs immer mehr
verdrängt.
9. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen,
die besonders anfällig dafür wären, „digitale Gewalt“ auszuüben?
Welche Gruppen wären das, und warum?
In der Öffentlichkeit wird immer wieder berichtet, dass digitale Gewalt oftmals
von Personen und Personengruppen ausgeht, die sich selbst als marginalisiert
und von der Mehrheit in Politik und Gesellschaft zu wenig beachtet fühlen.
Außerdem wird digitale Gewalt von Personen und Personengruppen verbreitet,
die politisch oder religiös extremistische Gesinnungen vertreten.
10. Fasst die Bundesregierung unter dem Begriff der „digitalen Gewalt“
auch etwaige staatliche Aktivitäten, die auf die Manipulation,
Dekontextualisierung und Delegitimierung einer freien Meinungsäußerung im
digitalen Raum abzielen (bitte ausführen)?
Staatliche Aktivitäten im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Sie werden seitens der Bundesregierung auch nicht dem Begriff
„digitale Gewalt“ zugeordnet.
11. An wen richten sich die „Beratungsangebote“, die Betroffenen
Unterstützung bieten sollen, um sich „gegen digitale Gewalt zu wehren“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die Bundesregierung bereits an der Finanzierung solcher
„Beratungsangebote“ beteiligt (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung fördert das Projekt „Hass als ganzheitlicher Bedrohung
begegnen. Betroffenenberatung an der Schnittstelle zwischen analoger und
digitaler Gewalt“ der HateAid gGmbH. Dieses Beratungsangebot richtet sich
an Betroffene von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere
Rassismus, Antisemitismus, Misogynie und Diskriminierung aufgrund von
LSBTI-Merkmalen.
Bestandteil der Förderung von HateAid im Kompetenznetzwerk gegen Hass im
Netz im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist die aufsuchende und
ganzheitliche Beratung von kommunal Engagierten. Wegen der Höhe der Förderung
des Trägers wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Außerdem fördert die Bundesregierung den Ausbau des Online-
Beratungsangebots der JugendNotmail. Die JugendNotmail ist ein Online-Beratungsangebot
für junge Menschen, die sich in seelischen Notlagen befinden. Die Beratung
erfolgt im Rahmen einer Einzelberatung, eines moderierten Themenchats oder
über das Forum.
Zudem fördert die Bundesregierung die Geschäftsstelle der Bundeskonferenz
für Erziehungsberatung, die eine allgemeine Onlineberatung für Kinder und
Jugendliche und aber auch eine Onlineberatung für Eltern betreibt. Die
beratenden Fachkräfte werden von kooperierenden Trägern der
Erziehungsberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung derzeit zwei Projekte, die sich auf
den Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt sowie auf die
Qualifizierung des Frauenunterstützungssystems fokussieren. Dabei handelt es sich
zum einen um das Projekt „Schutz vor digitaler Gewalt unter Einbeziehung der
Datensicherheit im Frauenhaus“ der Frauenhauskoordinierung (FHK). Mit
einem Schutzkonzept will die FHK die sichere Nutzung digitaler Medien in
Frauenhäusern ermöglichen, ohne die Bewohnerinnen, Mitarbeiterinnen und
den Standort zu gefährden. Dieses soll für Risiken im Umgang mit digitalen
Medien und Daten sensibilisieren und den Datenschutz in Frauenhäusern
sicherstellen. Zum anderen fördert die Bundesregierung das Projekt „Inter
Aktion – Interdisziplinäre Aktionspartnerschaften gegen digitale
geschlechtsspezifische Gewalt“ des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und
Frauennotrufe. In dem Projekt wird die Etablierung von Kooperationspartnerschaften und
Vernetzung von Fachberatungsstellen für von (digitaler) Gewalt betroffenen
Frauen mit Organisationen und Fachkräften der IT-Branche geplant und
erprobt.
12. Ist der Bundesregierung der akademische Forschungsstand zu „digitaler
Gewalt“ bekannt?
Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung hier Forschungslücken,
die mit Fördergeldern zu schließen die Bundesregierung bereit wäre
(bitte ausführen)?
Innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die
zivile Sicherheit“ fördert das BMBF Forschungsarbeiten, die sich mit der
medienübergreifenden Erkennung, Meldung und Behandlung sowie dem
systematischen Monitoring von digitaler Gewalt, insbesondere Cybermobbing und
Hassrede, beschäftigen. Zu nennen ist hier insbesondere der
Spitzenforschungscluster MOTRA. Einen Schwerpunkt bildet dabei das „Kommunale
Monitoring zu Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und
Amtsträgern“, das systematisch Anfeindungen und Bedrohungen von haupt- und
ehrenamtlichen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie
Landrätinnen und Landräten erfasst. Als weitere Maßnahme ist in diesem
Kontext die Fördermaßnahme „Bedrohungen aus dem digitalen Raum“ zu nennen.
Ein Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden
neue Werkzeuge oder Maßnahmen zur Aufklärung oder Strafverfolgung von
digitaler Gewalt zu erforschen.
Mit Förderung des BMJ forscht die Universität Leipzig zu dem strafrechtlichen
Umgang mit Hate Speech. Dabei werden die verschiedenen Facetten von Hate
Speech aus kriminologischer, strafrechtlicher und prozessualer Perspektive
umfassend empirisch untersucht.
Das Themenfeld Hass im Netz ist dynamisch und entwickelt sich schnell
weiter, sodass regelmäßig identifiziert wird, ob Forschungslücken bestehen und
wie diese geschlossen werden können. Über zukünftige Projekte kann die
Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.
13. Steht die Bundesregierung mit Akteuren der „digitalen Zivilgesellschaft“
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zur „digitalen Gewalt“ im
beratenden Austausch?
Wenn ja, mit welchen Akteuren, seit wann, und mit welchen
Ergebnissen?
Es bestehen insbesondere Kontakte zu den in den Antworten zu den Fragen 11,
12 und 18 genannten Zuwendungsempfängern. Darüber hinaus nehmen
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien an unterschiedlichen
Veranstaltungsformaten (zum Beispiel Konferenzen, Workshops, et cetera) zu Themen
im Sinne der Fragestellung teil.
Zur Schwerpunktsetzung innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für die
zivile Sicherheit“ findet ein regelmäßiger beratender Austausch zum
Handlungsbedarf mit unterschiedlichen Akteuren aus dem Bereich der zivilen
Sicherheit statt. Gegenstand sind dabei auch Themen, die der digitalen Gewalt
zuzurechnen sind. Ergebnis dieses Austauschs sind die in der Antwort zu
Frage 12 genannten Maßnahmen.
14. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung ihrer
Digitalstrategie eine Position zu der Frage erarbeitet, ob es wesensgemäß für die
„digitale Zivilgesellschaft“ ist, sich gegen „digitale Gewalt“ zu
engagieren, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hält es für naheliegend, dass sich Organisationen der
Zivilgesellschaft, die sich mit der Kommunikationspraxis im Internet
beschäftigen, gegen digitale Gewalt einsetzen.
15. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Akteure der digitalen
Medienwelt – Vereine, Webseitenbetreiber, Initiativen –, die nicht zur
„digitalen Zivilgesellschaft“ im Sinne der vorliegenden Digitalstrategie
zu zählen wären (bitte ausführen)?
Die digitale Zivilgesellschaft besteht aus unzähligen Akteuren, die in einem
dynamischen Prozess zueinander stehen. Dies schließt mit ein, dass die Akteure
unterschiedliche Positionen vertreten, sich voneinander abgrenzen und sich an
einer Vernetzung nicht beteiligen.
16. Welche – technischen, sozialen, intellektuellen – Kompetenzen sollten
mündige Nutzer digitaler Kommunikationsmedien nach Auffassung der
Bundesregierung aufweisen, um sich wirksam gegen „digitale Gewalt“
zur Wehr zu setzen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bürger der
Bundesrepublik Deutschland in ausreichendem Maße über diese Kompetenzen
verfügen (bitte ausführen)?
Um sich gegen digitale Gewalt zur Wehr zu setzen, braucht es insbesondere
Medienkompetenz, Digitalkompetenz sowie das Wissen um eigene Rechte,
Meldestellen und Beratungsstellen.
Eine mündige, kritische und aktive Teilnahme im Netz setzt instrumentelle
Fähigkeiten der Nutzung von Online-Plattformen und Messenger-Diensten,
eine kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit den Funktionslogiken und -
bedingungen sowie qualifiziertes Wissen hinsichtlich praktischer Tools und
Strategien im Umgang mit digitaler Gewalt voraus. Dazu gehören unter
anderem Medienkompetenz zur Einordnung entsprechender Phänomene verbunden
mit einem kritischen Umgang mit technischen Funktionen und Inhalten in
digitalen Medien sowie Wissen um Möglichkeiten der Unterstützung bei
Konfrontation mit digitaler Gewalt beispielsweise in Form von Beratungsstellen,
technischen und verbalen Interventionen sowie juristischen Maßnahmen. Damit
Bürgerinnen und Bürger sich gegen digitale Gewalt zur Wehr setzen können, ist
es zudem wichtig, Zivilcourage im Netz und öffentliche digitale Diskursräume
zu stärken. Maßnahmen der politischen Bildung und der Demokratieförderung
können diese Kompetenzen unterstützen.
17. Welche externen Akteure – etwa Stiftungen, Vereine, wissenschaftliche
Institute, Nichtregierungsorganisationen – waren ggf. wie genau an der
Ausarbeitung und Formulierung der vorliegenden Digitalstrategie
beteiligt?
Welche Akteure waren ggf. wie genau speziell am Passus zur „digitalen
Gewalt“ beteiligt?
Die Digitalstrategie wurde im Ressortkreis erarbeitet. Die Ausarbeitung und
Formulierung der Digitalstrategie erfolgte durch die Bundesregierung und nicht
durch externe Akteure.
18. Werden aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (
https://www.de
mokratie-leben.de/) auch Projekte gefördert, die sich gegen „digitale
Gewalt“ richten (falls ja, bitte nach Projektfeld, Träger, Summe und
Förderzeitraum aufschlüsseln, falls nein, bitte angeben, warum nicht)?
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte in
verschiedenen Handlungsbereichen gefördert, die sich unter anderem auch mit digitaler
Gewalt/Hass im Netz beschäftigen.
Die Fördersummen für diese Projekte können auf der Internetseite des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (
www.demokratie-leben.de) eingesehen
werden – und werden daher hier nicht aufgeführt.
Im Handlungsbereich Bund werden folgende Projekte gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt GeplanterFörderzeitraum
Amadeu Antonio Stiftung Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus 01.01.2020–31.12.2024
HateAid gGmbH Kompetenznetzwerk„Hass im Netz“ 01.09.2021–31.12.2024
neue deutsche
organisationen e. V.
Kompetenznetzwerk Zusammenleben
in der Einwanderungsgesellschaft 01.01.2020–31.12.2024
Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V.
Kompetenznetzwerk
„Hass im Netz“ 01.09.2021–31.12.2024
betterplace lab
gemeinnützige GmbH
Kompetenznetzwerk
„Hass im Netz“ 02.09.2021–31.07.2022
Bildungsstätte Anne Frank KompetenznetzwerkAntisemitismus 01.01.2020–31.12.2024
LPR-Trägergesellschaft für jugend-
schutz.net gGmbH
Kompetenzzentrum
„Hass im Netz“ 01.01.2020–31.12.2022
Das NETTZ gGmbH Kompetenznetzwerk„Hass im Netz“ 01.08.2022–31.12.2024
Im Handlungsbereich Modellprojekte werden folgende Projekte gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt GeplanterFörderzeitraum
Archiv der Jugendkulturen e. V. sUPpress – Medienkompetenz für Engagement und Selbstwirksamkeit 01.01.2020–31.12.2024
Jugendbildungsstätte Bremen Lidice-
Haus Gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
#future_fabric: demokratie.
digital.denken 01.01.2020–31.12.2024
Stiftung Sozialpädagogisches Institut
Berlin – Walter May
F.A.N. Berlin-Brandenburg – für
Demokratie, Recht und Freiheit 01.01.2020–31.12.2024
Amadeu Antonio Stiftung Good Gaming – Well PlayedDemocracy 01.01.2020–31.12.2024
Christliches Jugenddorfwerk
Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)
Prisma – Medienpädagogische
Interventionen im Feld der „Neuen Rechten“ 01.01.2020–31.12.2024
Bildungsstätte Anne Frank
Radikale Reflexion. Nachhaltige
Präventionsstrategien gegen vereinfachte
Weltbilder und Antisemitismus in der
extremen Linken
25.05.2020–31.12.2024
Bildungsstätte Anne Frank
The Game is not Over – ein Serious
Game zu Verschwörungstheorien und
Radikalisierung
01.01.2020–31.12.2024
Drudel 11 e. V. CLICK! Digitale Trainings zur Rechts-extremismusprävention 01.01.2020–31.12.2024
Jüdisches Forum für Demokratie und
gegen Antisemitismus e. V.
Dialog und Aufklärung –
Antisemitismus 2.0. 15.03.2020–31.12.2024
Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V.
Die Würde des Menschen ist
unhassbar. NO HATE SPEECH
2020-2022
01.01.2020–31.12.2022
Netzwerk für Demokratie und Courage
Sachsen-Anhalt e. V.
Couragiert vor Ort – Gemeinsam
Antisemitismus entgegentreten 01.01.2020–31.12.2024
Als Begleitprojekt werden außerdem folgende Projekte gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt GeplanterFörderzeitraum
betterplace lab
gemeinnützige GmbH
Aufbau einer Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) gegen Hass im Netz 15.08.2021 – 31.07.2022
Das NETTZ gGmbH Aufbau einer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) gegen Hass im Netz 01.08.2022 – 31.12.2022
Im Handlungsbereich Land werden über die Landes-Demokratiezentren im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nachstehend aufgeführter Länder
folgende Projekte gegen Hass im Netz gefördert.
Land und
Zuwendungsempfänger
Träger der Maßnahme und
Projekttitel
Förderzeitraum
der Maßnahme Fördersumme
Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales und
Integration Baden-
Württemberg
Jugendstiftung
Baden-Württemberg
Fachstelle PREvent!on
01.01.2020–
31.12.2022
2020: 243.511,42 €
2021: 184.731,42 €
2022: 167.520,99 €
Bayern
Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit und
Soziales
Bayerischer Jugendring
BUD eV Opferberatung
01.01.2020–
31.12.2022
2020: 162.000,00 €
2021: 329.000,00 €
2022: 468.000,00 €
Hessen
Hessisches Ministerium des
Innern und für Sport
St Elisabeth-Verein eV
Pädagogische Fachstelle
Rechtsextremismus
01.01.2020–
31.12.2022
2020: 299.658,68 €
2021: 299.658,68 €
2022: 299.658,68 €
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
RAA Sachsen
Opferberatung „Support“ für
Betroffene rechtsmotivierter,
rassistischer und
antisemitischer Gewalt
01.01.2020–
31.12.2022
2020: 197.676,92 €
2021: 368.272,38 €
2022: 345.550,06 €
Darüber hinaus setzen die Partnerschaften für Demokratie im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ stetig Einzelmaßnahmen um, die den Bereich Hass im
Netz an unterschiedlichen Stellen mitadressieren.
19. Plant die Bundesregierung, im Haushaltsentwurf 2023 die Bereitstellung
eines Postens zur Finanzierung von Projekten gegen „digitale Gewalt“
aufzunehmen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte, und wenn nein,
warum nicht?
Neben den in der Antwort zu Frage 18 genannten überjährigen Maßnahmen
sind im Haushalt des BMJ (Einzelplan 07) im Haushalt 2023 Mittel für
folgende Maßnahmen vorgesehen.
Zuwendungsempfänger Projekt Fördersumme
HateAid gGmbH Digitale Gewalt in einem volatilen
Bereich
2023: 497.000 €
2024 und 2025:
Verpflichtungsermächtigung über jeweils
600.000 €
Institute for Strategic
Dialogue e.V.
Radikalisierung in rechtsextremen
Online-Subkulturen entgegentreten
2023: 300.000 €
Amadeu Antontio Stiftung Das Netzwerk „Hate Speech
begegnen“
2023: 250.000 €
20. Plant die Bundesregierung im angekündigten, aber noch nicht
aufgesetzten Digitalbudget (siehe Koalitionsvertrag, hier S. 15) die Bereitstellung
eines Postens zur Finanzierung von Projekten gegen „digitale Gewalt“?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte, und wenn nein,
warum nicht?
Für das Digitalbudget zur Umsetzung, insbesondere zentraler Vorhaben, der
Digitalstrategie wird vom Bundesministerium der Finanzen, dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz und dem Bundeskanzleramt ein Konzept erarbeitet. Die Arbeiten
hierzu dauern an.
21. Sind der Bundesregierung Beispiele anderer Länder bekannt, die sich
gegen „digitale Gewalt“ engagieren, und wenn ja, welche Länder sind das?
Sind der Bundesregierung ggf. die Erfahrungen dieser Länder im
Engagement gegen „digitale Gewalt“ bekannt, und hat sie darüber hinaus
Schlussfolgerungen für ihr eigenes diesbezügliches Handeln gezogen,
und wenn ja, welche (bitte ausführen)?
In Frankreich verpflichtet das Gesetz zur Stärkung des Respekts
republikanischer Prinzipien und in Österreich das Kommunikationsplattformen-Gesetz die
Anbieter sozialer Netzwerke, Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über
rechtswidrige Inhalte zu bearbeiten. Darüber hinaus bestehen unzählige
Initiativen in vielen Staaten, die sich gegen digitale Gewalt im Hinblick auf
bestimmte Gruppen von Betroffenen richten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]