[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/4234 –
Zu Nachrichtenkompetenz und Desinformation im Internet
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
nimmt die Digitalpolitik einen prominenten Raum ein. Die Bundesregierung
will „das Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der
Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit
nutzen“ (
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/042211
73eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1;
hier S. 15). Weiter hält der Koalitionsvertrag fest: „Freie und unabhängige
Medien sind in einer Demokratie unverzichtbar“ (ebd., S. 124). Des Weiteren
bekennen sich die Koalitionspartner dazu, sogenannte Desinformation
bekämpfen zu wollen (ebd., S. 124, 132).
Im August 2022 hat die Bundesregierung eine Digitalstrategie veröffentlicht,
die ihre digitalpolitischen Vorhaben konkretisiert (Bundestagsdrucksache
20/3329, im Folgenden „Digitalstrategie“). Im Kapitel zu „Kultur und
Medien“ wird dort konstatiert, die Medien seien „tiefgreifenden
Transformationsprozessen im Kontext der Digitalisierung ausgesetzt“ (ebd., S. 19). Sie
benötigten „neue Geschäftsideen und -modelle, um sich dauerhaft in einem immer
vielfältigeren und sich stetig verändernden Wettbewerb um Aufmerksamkeit
und Werbeeinnahmen durch[zu]setzen“ (ebenda). Die Bundesregierung
bekräftigt ihre Überzeugung, „das [auch digitale] Angebot der Qualitätsmedien
[sei] ein unverzichtbarer Beitrag, um Desinformationen im Internet wirksam
entgegenzutreten“ (ebd.). Überdies will sich die Bundesregierung 2025 daran
messen lassen, „ein Förderprogramm zur Stärkung der
Nachrichtenkompetenz“, das dazu beiträgt, „Desinformation im Internet zu bekämpfen“, auf den
Weg gebracht zu haben (ebd., S. 20). Ebenfalls soll bis 2025 ein „stabile[r]
und faire[r] Wettbewerbsrahmen“ geschaffen werden, der den Bestand des
„Qualitätsjournalismus in seiner Vielfalt und Unabhängigkeit“ (ebd.) sichere.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4788
20. Wahlperiode 01.12.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 1. Dezember 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Was genau versteht die Bundesregierung unter einem „tiefgreifenden
Transformationsprozess im Kontext der Digitalisierung“, dem „die
Medien“ ausgesetzt seien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Akteure sind nach Auffassung der Bundesregierung Treiber
dieses Transformationsprozesses, und wie verändert sich der Medienmarkt
hierdurch quantitativ wie qualitativ?
Der Transformationsprozess umfasst unter anderem veränderte Bedingungen
der Produktion von Informationsangeboten, die Form ihrer Verbreitung, die Art
ihrer Rezeption und die hierauf fußenden Geschäftsmodelle. Zur Beantwortung
der weiteren Frage wird auf den Medien- und Kommunikationsbericht der
Bundesregierung 2018, S. 30 ff. verwiesen.
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Geschäftsmodelle
im Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen im Zuge des
genannten Transformationsprozesses (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) für alle Medien gleichermaßen verändern, auch für jene, die
verbindlich beitragsfinanziert werden (bitte ausführen)?
Der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch die insoweit
zuständigen Bundesländer bewusst als Teil der dualen Rundfunkordnung
hinsichtlich seiner Finanzierung von marktwirtschaftlichen Funktionsweisen
unabhängig ausgestaltet. Im Übrigen wird auf den Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018, S. 43 ff. verwiesen.
3. Wie genau und mit welchen (redaktionellen wie wirtschaftlichen)
Konsequenzen verändern sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Geschäftsideen und -modelle der Medien im Wettbewerb um
Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
ausführen)?
Es wird zur Beantwortung der Frage auf den Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018, S. 30 ff. verwiesen.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein seriöser unabhängiger
Qualitätsjournalismus auf dem Geschäftsmodell der Monetarisierung der
gespeicherten und interpretierten Nutzerdaten möglich ist, wie es von
einigen auch in Deutschland aktiven Internetkonzernen praktiziert wird
(bitte ausführen und gegebenenfalls mit Beispielen belegen)?
Die Finanzierung journalistischer Inhalte über die Monetarisierung von
Nutzerdaten im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen ist kein prinzipielles
Ausschlusskriterium ihrer Qualität.
5. Sieht die Bundesregierung auf dem aktuellen Medienmarkt in
Deutschland „[f]aire Wettbewerbsbedingungen, Staatsferne und […]
Monopolfreiheit“ (Digitalstrategie, a. a. O., S. 19) als gegeben an (bitte ausführen
und nach Print, TV, Radio, online differenzieren)?
Es wird zur Beantwortung der Frage auf den Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018, S. 5 ff. verwiesen. Die dort dargestellte
Situation besteht aktuell fort.
6. Aufgrund welcher – medialen, wirtschaftlichen, kulturellen, technischen
– Faktoren ergibt sich für die Bundesregierung die Vorgabe, bis 2025
einen „stabilen und fairen Wettbewerbsrahmen geschaffen zu haben, der
die notwendige Transformation von Medienangeboten ermöglicht“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zu der Begründung der grundsätzlichen Notwendigkeit von stabilen und fairen
Wettbewerbsbedingungen auch zur Ermöglichung notwendiger
Marktanpassungen und Transformationen der Geschäftsmodelle wird auf die Ausführungen im
Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018, S. 3 ff.
verwiesen.
7. Betrachtet die Bundesregierung rein digitale Angebote wie
Messengerdienste, Videoplattformen und Nachrichtenaggregatoren als seriöse, einer
Demokratie förderliche Akteure auf dem deutschen Medienmarkt, und
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welchem Verhältnis sieht sie
die genannten Akteure zu den Medienhäusern und Rundfunkanstalten,
die ihre Produkte zusätzlich über das Internet vertreiben?
Die Qualität von journalistischen und sonstigen Medienangeboten ist
grundsätzlich unabhängig von der Art ihrer Verbreitung. Zu dem Verhältnis der
genannten Akteure zueinander und hinsichtlich der Verbreitung ihrer Inhalte im
Internet wird auf den Medien- und Kommunikationsbericht der
Bundesregierung 2018, S. 11 ff. sowie S. 46 ff. verwiesen.
8. Kann die Bundesregierung speziell beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
(ÖRR), der organisatorisch auf einem von den 16 Bundesländern
geschlossenen Medienstaatsvertrag (
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/p
df-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag.pdf) beruht, die in Frage 5
angefragte „Staatsferne“ erkennen (bitte ausführen)?
Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der für ihn
geltenden Anforderungen liegen in ausschließlicher Zuständigkeit der Länder.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Kann die Bundesregierung angeben und an konkreten Beispielen
belegen, was sie unter „Desinformation im Internet“ (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) versteht?
Decken sich diese ihre Vorstellungen mit dem Forschungsstand der
akademischen Medienforschung, soweit dieser der Bundesregierung bekannt
ist (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17073.
10. Was unternimmt die Bundesregierung bereits zur Bekämpfung von
„Desinformation im Internet“?
Welche externen Kooperationspartner unterstützen die Bundesregierung
gegebenenfalls bei dieser Aufgabe, wie sind diese Partner für die
Aufgabe qualifiziert, und anhand welcher Kriterien werden sie für diese
Aufgabe ausgewählt?
Die Bundesregierung verfolgt bei der Bekämpfung von Desinformationen
einen breiten und gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Als eines der wichtigsten
Mittel zur Bekämpfung von Desinformation begreift die Bundesregierung
eigene, faktenbasierte und transparente Kommunikation. Neben angemessenen
reaktiven Maßnahmen, insbesondere der Richtigstellung von
Falschinformationen, sind Prävention und der Aufbau von gesamtstaatlicher und
gesellschaftlicher Resilienz für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Durch
Bildungs- und Aufklärungsarbeit soll die Medienkompetenz gestärkt werden.
Hierzu bietet die Bundesregierung u. a. über die Bundeszentrale für politische
Bildung Informationen und unterstützt verschiedene zivilgesellschaftliche
Projekte. Die unabhängigen Medien leisten u. a. mit ihren Faktenchecks einen sehr
wichtigen und wertvollen Beitrag. Auch die Faktenprüfung durch unabhängige
Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) begrüßt
die Bundesregierung ausdrücklich. Eine wichtige Rolle bei möglichen
Maßnahmen gegen die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen
nehmen auch die Betreiber sozialer Medien ein. Transparente Regeln in sozialen
Netzwerken und deren konsequente Umsetzung durch die Betreiber sind
zentral. Die Bundesregierung steht dazu in einem regelmäßigen Austausch mit den
Plattformbetreibern.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Maßnahmen des EU-
Aktionsplans gegen Desinformation sowie die Entwicklung des von der
Kommission vorgestellten European Democracy Action Plan und des Digital
Services Act, um noch besser auf die Verbreitung von Desinformation zu
reagieren.
Zusammen mit den Ländern ist der Bund Zuwendungsgeber für zahlreiche
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, von denen sich etliche mit
Nachrichtenkompetenz im Sinne der Medienkompetenz und dem Thema
Desinformation befassen. Dazu zählen das Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-
Bredow-Institut in Hamburg, das Weizenbaum-Institut für die vernetzte
Gesellschaft in Berlin, das Leibniz-Institut für Wissensmedien in Tübingen, das
CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit in Saarbrücken und das
Nationale Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE.
Zwischen September 2021 und Januar 2022 sind neun Forschungsprojekte in
der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
„Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformationskampagnen“ neu
gestartet. Die Forschungsvorhaben werden im Rahmen des aktuellen
Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital.
Sicher. Souverän.“ gefördert. Gegenstand der Förderung ist die Erforschung
und Entwicklung von Methoden und Technologien sowie die Analyse
gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, um die massenhafte
Verbreitung von Desinformation besser zu verstehen und ihr entgegenwirken zu
können. Zudem wird das Thema Desinformation und die gezielte Beeinflussung
der öffentlichen Meinung mit einem Fokus auf Soziale Medien in elf
Forschungsprojekten zur zivilen Sicherheit u. a. in der Fördermaßnahme „Zivile
Sicherheit – Bedrohungen aus dem digitalen Raum“ behandelt.
11. Können nach Auffassung der Bundesregierung Algorithmen künstlicher
Intelligenz (KI) dabei helfen, „Desinformation im Internet“ zu suchen, zu
finden und zu benennen, und wenn ja, sind der Bundesregierung
Beispiele dafür bekannt (bitte ausführen)?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung werden solche Algorithmen durch
Plattformen und Forschungseinrichtungen angewendet (vgl. z. B. https//ai.faceb
ook.com/blog/here-is-how-we-use-ai-to-help-detect-misinformation). Über die
Effektivität dieser Maßnahmen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse
vor.
12. Ist die genannte „Desinformation“ nach Auffassung der Bundesregierung
ein jüngeres mediales Phänomen, das sich exklusiv im Internet zeigt,
oder existiert dieses Phänomen nach Auffassung der Bundesregierung
auch in der Welt der gedruckten Presse, des linearen Fernsehens und des
Radios (bitte ausführen)?
Desinformation ist kein jüngeres mediales Phänomen, erlangt aber
insbesondere durch Verbreitungsmöglichkeiten im Internet und in den sozialen Medien
Wirkung.
13. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen,
die besonders anfällig dafür sind, einer „Desinformation“ anzuhängen
(bitte, soweit möglich, nach Alter, Bildung, Beruf, politischer Einstellung
und Medienart differenzieren)?
Entscheidend ist nicht die Zugehörigkeit zu etwaigen gesellschaftlichen
Gruppen, sondern der Grad der individuell vorhandenen Medienkompetenz und
politischen Bildung.
14. Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen,
die ein Interesse an der Kreation und der medialen Verbreitung von
„Desinformation“ haben?
Welche Gruppen wären das gegebenenfalls, und welche Interessen
verfolgten sie nach Auffassung der Bundesregierung damit (bitte
ausführen)?
Insbesondere wird von Personen und Gruppierungen aus den
Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates sowie den Gruppierungen der Reichsbürger und Selbstverwalter der
Anstieg der Energiepreise, die Sanktionen gegen Russland, die insgesamt hohe
Inflation und die Zuwanderung von Geflüchteten, insbesondere vor dem
Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine,
zur Mobilisierung und zur Agitation gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung genutzt.
Dabei wird versucht, Ängste der Menschen in der Krise auszunutzen und mit
teils rechtsextremistischen Narrativen und Verschwörungserzählungen über den
Angriffskrieg Russlands bis in die Mitte der Gesellschaft vorzudringen.
15. In welchem Lebensalter sollte nach Auffassung der Bundesregierung mit
dem Aufbau und der Pflege einer individuellen „Nachrichtenkompetenz“
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) begonnen werden?
Welche gesellschaftlichen Akteure sind nach Auffassung der
Bundesregierung zuständig und geeignet, „Nachrichtenkompetenz“ zu
vermitteln?
Aufbau und Pflege von Nachrichtenkompetenz ist ein kontinuierlicher und an
die jeweiligen individuellen Voraussetzungen anzupassender Prozess. Dieser
reicht vom Kleinkindalter bis hin zum Seniorenalter. Die Vermittlung von
Nachrichtenkompetenz als Teil der Vermittlung von Medienkompetenz ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der öffentlich-rechtliche und private Sender,
die Presse, Bildungseinrichtungen, Landesmedienanstalten und die zuständigen
Ministerien auf Bundes- und Landesebene einbezieht.
16. Lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die
„Nachrichtenkompetenz“ einer Gesellschaft messen, und wenn ja, anhand welcher
Kriterien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung um die
„Nachrichtenkompetenz“ der deutschen Bevölkerung bestellt (bitte, soweit möglich,
nach Alter, Bildung, Beruf, politischer Einstellung und Medienart
differenzieren)?
Es wird zur Beantwortung der Frage auf die Ergebnisse der u. a. durch die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die
Bundeszentrale für politische Bildung finanzierte Studie „Quelle: Internet? – Digitale
Nachrichten- und Informationskompetenzen der deutschen Bevölkerung im
Test“ der Stiftung Neue Verantwortung aus dem Jahr 2021 verwiesen,
https://w
ww.stiftung-nv.de/de/publikation/quelle-internet-digitale-nachrichten-und-infor
mationskompetenzen-der-deutschen.
17. Ist die genannte „Nachrichtenkompetenz“ (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) nach Auffassung der Bundesregierung lediglich aufseiten
der Rezipienten medialer Dienstleistungen und Aktivitäten zu verorten,
oder ist sie vielmehr eine Qualität, die bei journalistischen Redaktionen
einzufordern wäre?
Wenn Letzteres bejaht wird, was wären nach Auffassung der
Bundesregierung geeignete Kriterien zur Bestimmung einer
„Nachrichtenkompetenz“ in den Redaktionen (bitte ausführen)?
Die Notwendigkeit von Nachrichtenkompetenz ist umfassend zu verorten. Die
Bundesregierung stellt unter Berücksichtigung der in Artikel 5 Absatz 1 des
Grundgesetzes normierten Medienfreiheiten keine Kriterien zur Bestimmung
von Nachrichtenkompetenz in Redaktionen auf.
18. Inwiefern trägt nach Auffassung der Bundesregierung eine Stärkung der
„Nachrichtenkompetenz“ zu einer Erhöhung der „Digitalkompetenz“ in
der Gesellschaft bei (siehe Vorbemerkung der Fragesteller sowie
Digitalstrategie, a. a. O., S. 20)?
Führte, wie es Auffassung der Fragesteller ist, in einer zunehmend
digitalisierten Welt nicht eher andersherum eine solide „Digitalkompetenz“
zu einer souveränen „Nachrichtenkompetenz“ (bitte ausführen)?
Nachrichtenkompetenz kann als Teilmenge von Medien- als auch von
Digitalkompetenz verstanden werden.
19. Wie unterscheidet die Bundesregierung die von ihr befürwortete
„Nachrichtenkompetenz“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) von einer
weiter gefassten (in der Digitalstrategie nicht erwähnten)
„Medienkompetenz“?
Welche Maßnahmen ergreift beziehungsweise plant die Bundesregierung
gegebenenfalls, um die „Medienkompetenz“ der Bevölkerung
differenziert nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern, und wie
ließen sich diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Ziele messen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Definition von
Nachrichtenkompetenz in der u. a. durch die BKM und die Bundeszentrale für politische Bildung
finanzierten Studie „Quelle: Internet? – Digitale Nachrichten- und
Informationskompetenzen der deutschen Bevölkerung im Test“ der Stiftung Neue
Verantwortung aus dem Jahr 2021 verwiesen. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung stets bestrebt, mit entsprechenden Zuwendungen zum Beispiel über das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und über die Initiative „Gutes
Aufwachsen mit Medien“ die Nachrichten- und Medienkompetenz insbesondere
von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken. Auf die Antwort zu Frage 21
wird verwiesen.
20. Welche externen Akteure – etwa Stiftungen, Vereine, wissenschaftliche
Institute, Nichtregierungsorganisationen – waren wie genau an der
Ausarbeitung und Formulierung der vorliegenden Digitalstrategie beteiligt?
Welche Akteure waren gegebenenfalls wie genau speziell am Passus zu
„Kultur und Medien“ beteiligt?
Die Digitalstrategie wurde im Ressortkreis erarbeitet. Die Ausarbeitung und
Formulierung der Digitalstrategie erfolgte durch die Bundesregierung.
Bei der Abfassung des Beitrags „Kultur und Medien“ wurden Akteure des
Vorhabens Datenraum Kultur beteiligt.
21. Werden aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (
https://www.de
mokratie-leben.de/) bereits Projekte gefördert, die sich gegen
„Desinformation im Internet“ und für den Aufbau einer „Nachrichtenkompetenz“
richten (wenn ja, bitte nach Projektfeld, Träger, Summe und
Förderzeitraum aufschlüsseln, und wenn nein, bitte angeben, warum nicht)?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden in verschiedenen
Handlungsbereichen Projekte gefördert, die in ihrer Projektarbeit u. a. auch den
informierten und reflektierten Umgang mit Desinformation im Internet oder
offline und/oder den informierten und reflektierten Umgang mit Medien und
Nachrichten – in unterschiedlichen Umfang – mitbearbeiten.
Die Fördersummen für diese Projekte können auf der Internetseite des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ unter
www.demokratie-leben.de eingesehen
werden – und werden daher hier nicht aufgeführt.
Im Handlungsbereich Bund werden folgende Projekte im weitesten Sinne der
Fragestellung gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt Gesamtförderzeitraum
Gemeinnütziges Bildungswerk des
Deutschen Gewerkschaftsbundes
Kompetenznetzwerk Berufliche Bildung,
Ausbildung (inkl.
Übergangssystem)/DGB Bildungswerk
01.01.2020–31.12.2024
betterplace lab gemeinnützige GmbH Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“/betterplace lab gGmbH (Das NETTZ) 02.09.2021–31.12.2024
Das NETTZ gGmbH Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“/Das NETTZ gGmbH 02.09.2021–31.12.2024
LPR-Trägergesellschaft für jugend-
schutz.net gGmbH
Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“/
jugendschutz.net 01.01.2020-31.12.2022
HateAid gGmbH Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“/HateAid gGmbH 01.09.2021-31.12.2024
Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V.
Kompetenznetzwerk „Hass im Netz“/
Neue deutsche Medienmacher*innen 01.09.2021-31.12.2024
Amadeu Antonio Stiftung Kompetenznetzwerk Rechtsextremis-mus/Amadeu Antonio Stiftung 01.01.2020–31.12.2024
Violence Prevention Network gGmbH
Kompetenznetzwerk Islamistischer
Extremismus/Violence Prevention
Network gGmbH
01.01.2020–31.12.2024
Bundesverband russischsprachiger
Eltern
Kompetenznetzwerk für das
Zusammenlebens in der
Einwanderungsgesellschaft: Bundesverband
russischsprachiger Eltern e. V.
01.01.2020–31.12.2024
Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa
Zusammenleben in der
Einwanderungsgesellschaft/Schwarzkopf-Stiftung
Junges Europa
01.01.2020–31.12.2024
Im Handlungsbereich Modellprojekte werden folgende Projekte im weitesten
Sinne der Fragestellung gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt Gesamtförderzeitraum
Archiv der Jugendkulturen e. V. sUPpress – Medienkompetenz für Engagement und Selbstwirksamkeit 01.01.2020–31.12.2024
Die Rederei gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt) Fakt oder Fake? 01.01.2020–31.12.2024
ServiceBureau
Jugendinformation Bremen #future_fabric: demokratie.digital.denken 01.01.2020–31.12.2024
DGB-Jugendbildungsstätte
Flecken Zechlin gGmbH Organize – für Mitbestimmung vor Ort 15.03.2020–31.12.2024
Kreisjugendring Dachau Modellprojekt Demokratische Schule 01.01.2020–31.12.2024
Datteltäter e. V. Datteltäter Akademie 01.01.2020–31.12.2024
Berghof Foundation Operations
GmbH
#vrschwrng – Ein interaktives Toolkit gegen
Verschwörungstheorien 01.01.2020–31.12.2024
Distanz, Distanzierungsarbeit,
jugendkulturelle Bildung, und
Beratung e. V.
D-Netz: Netzwerke der Distanzierungsarbeit
und Trainings mit rechtsextrem gefährdeten und
-orientierten Jugendlichen
01.01.2020–31.12.2024
Förderverein Ökologische
Freiwilligendienste e. V.
Mensch.Natur.Gesellschaft. Ökologisches
Engagement für Demokratie &
Rechtsstaatlichkeit
01.01.2020–31.12.2024
Stiftung Gedenkstätte Berlin-
Hohenschönhausen
Linken Extremismus überzeugend kontern
können – Schulung im Umgang mit gefährdeten
Jugendlichen
01.01.2020–31.12.2024
Türkische Gemeinde in Baden-
Württemberg
Einmal Brainwash und zurück –
Verschwörungsmythen erleben 01.01.2020–31.12.2024
Bündnis der Islamischen
Gemeinden in Norddeutschland KAMIL 2.0 01.01.2020–31.12.2024
IFAK e. V. – Verein für
multikulturelle Kinder- und
Jugendhilfe – MIgrationsarbeit
ExPO – Extremismus Prävention Online 01.01.2020–31.12.2024
Violence Prevention Network
gGmbH
PräWo Justiz – Workshop-Reihe im Justizvollzug
für junge radikalisierungsanfällige Inhaftierte 01.01.2020–31.12.2024
Violence Prevention Network
gGmbH
KOgEX Hessen 2.0 – Kompetenz gegen
Extremismus in Justizvollzug und
Bewährungshilfe
01.01.2020–31.12.2024
Violence Prevention Network
gGmbH
JUST X Berlin – Prävention und
Deradikalisierung im Berliner Strafvollzug und in der
Bewährungshilfe
01.01.2020–31.12.2024
Violence Prevention Network
gGmbH
Prisma Sachsen – Radikalisierung erkennen,
Deradikalisierung begleiten, Kompetenzen
bündeln
01.01.2020–31.12.2024
IFAK e. V. – Verein für
multikulturelle Kinder- und
Jugendhilfe – Migrationsarbeit
re:vision 01.01.2020–31.12.2024
RAA – Demokratie und Bildung
Mecklenburg-Vorpommern e. V. Klappe auf! 01.01.2020–31.12.2024
Young Voice TGD e. V. Botschafer*innen des Wandels – Entfalte dein Potenzial und hilf anderen dabei 01.01.2020–31.12.2024
Maimonides
jüdischmuslimisches Bildungswerk
gemeinnützige UG
Couragiert! Gemeinsam gegen Antisemitismus
und Islam- und Muslimfeindlichkeit. 01.01.2020–31.12.2024
Bildungsstätte Anne Frank e. V. The Game is not Over – ein Serious Game zu Verschwörungstheorien und Radikalisierung 01.01.2021-31.12.2024
Zuwendungsempfänger Projekt Gesamtförderzeitraum
Amadeu Antonio Stiftung Debunk. Verschwörungstheoretischem Anti-semitismus entgegentreten 15.03.2022-31.12.2024
AVP – Akzeptanz, vertrauen,
Perspektive e. V. : „Local Streetwork – Offline/Online“ 01.01.2020–31.12.2024
Neue Deutsche
Medienmacher*innen
Die Würde des Menschen ist unhassbar. NO HA-
TE SPEECH 2020-2022 01.01.2020-31.12.2022
Im Innovationsfonds im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden
folgende Projekte im weitesten Sinne der Fragestellung gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt Gesamtförderzeitraum
DETO – Verein zur Förderung von
Demokratie, Toleranz und interkulturelle
Verständigung Osnabrück e. V.
DEMIOS – Demokratie und
interkulturelle Verständigung durch
Medienkompetenz in Osnabrück
01.10.2020–30.09.2022
Landesvereinigung Kulturelle
Jugendbildung Thüringen e. V. Vorsicht, Demokratie! 01.01.2021–31.12.2022
Jugendförderverein Parchim Lübz e. V. Klima für Demokratie – wir machen mit! 01.01.2021–31.12.2022
Evangelische Landjugendakademie
Gemeinsam neue Wege finden:
Ausbildung zur/zum Projektmanager*in für
extremismuspräventive Medienprojekte
in der Jugendarbeit
01.01.2021–31.12.2022
Das Progressive Zentrum e. V. The Art of Democracy – Countering Populism in Arts & Culture 01.10.2020–31.08.2022
Als Begleitprojekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden
folgende Projekte im weitesten Sinne der Fragestellung gefördert.
Zuwendungsempfänger Projekt Gesamtförderzeitraum
betterplace lab gemeinnützige
GmbH
Aufbau einer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
gegen Hass im Netz 15.08.2021–31.07.2022
Das NETTZ gGmbH Aufbau einer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) gegen Hass im Netz 01.08.2022–31.12.2022
Zentrum für die liberale
Moderne gemeinnützige GmbH
Gegen-Medien: Parallelöffentlichkeit und
Radikalisierungsmaschine zur Delegitimierung
der repräsentativen Demokratie
01.08.2021–31.12.2022
Darüber hinaus setzen die Partnerschaften für Demokratie und die
Landesdemokratiezentren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stetig
Einzelmaßnahmen um, die Themen im weitesten Sinne der Fragestellung in
unterschiedlichen Kontexten mitbehandeln.
22. Kann die Bundesregierung zu den „Qualitätsmedien“, die die
„Nachrichtenkompetenz“ zu erkennen helfen sollen (siehe Digitalstrategie, a. a. O.,
S. 20),
a) eine abstrakte Definition samt Kriterien geben,
b) positive Beispiele aus Deutschland nennen,
c) Gegenbeispiele unseriöser Medien aus Deutschland nennen
(bitte ggf. jeweils ausführen)?
Es wird zur Beantwortung der Frage auf den Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018, S. 41 ff. verwiesen.
23. Kann die Bundesregierung bereits Angaben zum Fördervolumen des
geplanten Förderprogramms zur „Stärkung der Nachrichtenkompetenz“,
das bis Ende 2023 auf den Weg gebracht sein soll (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller), machen?
Ist es bereits jetzt für interessierte Projektträger möglich, Förderanträge
im Sinne des genannten Programmes zu stellen, und an welche Stelle
wären diese zu richten (bitte ausführen)?
Nein.
24. Plant die Bundesregierung bereits im Haushalt 2023 die Bereitstellung
eines Postens zur Finanzierung von Projekten
a) zur Förderung der „Nachrichtenkompetenz“ und
b) zur Bekämpfung von „Desinformation im Internet“,
und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte, und wenn nein,
warum nicht?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien plant ein
Förderprojekt zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz.
Das Auswärtige Amt setzt sich weltweit gegen ausländische Desinformation
und die Wahrung von Presse- und Informationsfreiheit ein. Seit 2017 fördert
das Auswärtige Amt die sogenannte Resilienzinitiative im Baltikum mit einem
Fokus auf russische Desinformation. Diese Initiative soll auf Länder des
Westbalkans ausgeweitet werden.
25. Plant die Bundesregierung im angekündigten, aber noch nicht
aufgesetzten Digitalbudget (siehe Koalitionsvertrag, a. a. O., hier S. 15) die
Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung von Projekten
a) zur Förderung der „Nachrichtenkompetenz“ und
b) zur Bekämpfung von „Desinformation im Internet“,
und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte, und wenn nein,
warum nicht?
Nein.
26. Sind der Bundesregierung andere Länder bekannt, die sich für die
Förderung von „Nachrichtenkompetenz“ und in der Bekämpfung von
„Desinformation im Internet“ engagieren, bekannt, und wenn ja, welche
Länder sind das nach Kenntnis der Bundesregierung, und sind der
Bundesregierung gegebenenfalls die Erfahrungen dieser Länder im Engagement
für „Nachrichtenkompetenz“ und gegen „Desinformation im Internet“
bekannt, und hat sie darüber hinaus Schlussfolgerungen für ihr eigenes
diesbezügliches Handeln gezogen (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung stimmt sich eng mit ihren Verbündeten ab, insbesondere
in der EU (Rapid Alert System), den G7 (Rapid Response Mechanism) und der
NATO. Der Umgang mit ausländischer Desinformation wird intensiv in allen
befassten Gremien und Gruppen erörtert. Eine abschließende Liste von
Ländern, die sich für die Bekämpfung von Desinformation einsetzt, liegt nicht vor.
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ISSN 0722-8333]