Zu Nachrichtenkompetenz und Desinformation im Internet
der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nimmt die Digitalpolitik einen prominenten Raum ein. Die Bundesregierung will „das Potenzial der Digitalisierung für die Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, für Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und Nachhaltigkeit nutzen“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; hier S. 15). Weiter hält der Koalitionsvertrag fest: „Freie und unabhängige Medien sind in einer Demokratie unverzichtbar“ (ebd., S. 124). Des Weiteren bekennen sich die Koalitionspartner dazu, sogenannte Desinformation bekämpfen zu wollen (ebd., S. 124, 132).
Im August 2022 hat die Bundesregierung eine Digitalstrategie veröffentlicht, die ihre digitalpolitischen Vorhaben konkretisiert (Bundestagsdrucksache 20/3329, im Folgenden „Digitalstrategie“). Im Kapitel zu „Kultur und Medien“ wird dort konstatiert, die Medien seien „tiefgreifenden Transformationsprozessen im Kontext der Digitalisierung ausgesetzt“ (ebd., S. 19). Sie benötigten „neue Geschäftsideen und -modelle, um sich dauerhaft in einem immer vielfältigeren und sich stetig verändernden Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen durchzusetzen“ (ebenda). Die Bundesregierung bekräftigt ihre Überzeugung, „das [auch digitale] Angebot der Qualitätsmedien [sei] ein unverzichtbarer Beitrag, um Desinformationen im Internet wirksam entgegenzutreten“ (ebd.). Überdies will sich die Bundesregierung 2025 daran messen lassen, „ein Förderprogramm zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz“, das dazu beiträgt, „Desinformation im Internet zu bekämpfen“, auf den Weg gebracht zu haben (ebd., S. 20). Ebenfalls soll bis 2025 ein „stabile[r] und faire[r] Wettbewerbsrahmen“ geschaffen werden, der den Bestand des „Qualitätsjournalismus in seiner Vielfalt und Unabhängigkeit“ (ebd.) sichere.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Was genau versteht die Bundesregierung unter einem „tiefgreifenden Transformationsprozess im Kontext der Digitalisierung“, dem „die Medien“ ausgesetzt seien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Akteure sind nach Auffassung der Bundesregierung Treiber dieses Transformationsprozesses, und wie verändert sich der Medienmarkt hierdurch quantitativ wie qualitativ?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Geschäftsmodelle im Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen im Zuge des genannten Transformationsprozesses (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für alle Medien gleichermaßen verändern, auch für jene, die verbindlich beitragsfinanziert werden (bitte ausführen)?
Wie genau und mit welchen (redaktionellen wie wirtschaftlichen) Konsequenzen verändern sich nach Auffassung der Bundesregierung die Geschäftsideen und -modelle der Medien im Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein seriöser unabhängiger Qualitätsjournalismus auf dem Geschäftsmodell der Monetarisierung der gespeicherten und interpretierten Nutzerdaten möglich ist, wie es von einigen auch in Deutschland aktiven Internetkonzernen praktiziert wird (bitte ausführen und gegebenenfalls mit Beispielen belegen)?
Sieht die Bundesregierung auf dem aktuellen Medienmarkt in Deutschland „[f]aire Wettbewerbsbedingungen, Staatsferne und […] Monopolfreiheit“ (Digitalstrategie, a. a. O., S. 19) als gegeben an (bitte ausführen und nach Print, TV, Radio, online differenzieren)?
Aufgrund welcher – medialen, wirtschaftlichen, kulturellen, technischen – Faktoren ergibt sich für die Bundesregierung die Vorgabe, bis 2025 einen „stabilen und fairen Wettbewerbsrahmen geschaffen zu haben, der die notwendige Transformation von Medienangeboten ermöglicht“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Betrachtet die Bundesregierung rein digitale Angebote wie Messengerdienste, Videoplattformen und Nachrichtenaggregatoren als seriöse, einer Demokratie förderliche Akteure auf dem deutschen Medienmarkt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welchem Verhältnis sieht sie die genannten Akteure zu den Medienhäusern und Rundfunkanstalten, die ihre Produkte zusätzlich über das Internet vertreiben?
Kann die Bundesregierung speziell beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der organisatorisch auf einem von den 16 Bundesländern geschlossenen Medienstaatsvertrag (https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag.pdf) beruht, die in Frage 5 angefragte „Staatsferne“ erkennen (bitte ausführen)?
Kann die Bundesregierung angeben und an konkreten Beispielen belegen, was sie unter „Desinformation im Internet“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) versteht?
Decken sich diese ihre Vorstellungen mit dem Forschungsstand der akademischen Medienforschung, soweit dieser der Bundesregierung bekannt ist (bitte ausführen)?
Was unternimmt die Bundesregierung bereits zur Bekämpfung von „Desinformation im Internet“?
Welche externen Kooperationspartner unterstützen die Bundesregierung gegebenenfalls bei dieser Aufgabe, wie sind diese Partner für die Aufgabe qualifiziert, und anhand welcher Kriterien werden sie für diese Aufgabe ausgewählt?
Können nach Auffassung der Bundesregierung Algorithmen künstlicher Intelligenz (KI) dabei helfen, „Desinformation im Internet“ zu suchen, zu finden und zu benennen, und wenn ja, sind der Bundesregierung Beispiele dafür bekannt (bitte ausführen)?
Ist die genannte „Desinformation“ nach Auffassung der Bundesregierung ein jüngeres mediales Phänomen, das sich exklusiv im Internet zeigt, oder existiert dieses Phänomen nach Auffassung der Bundesregierung auch in der Welt der gedruckten Presse, des linearen Fernsehens und des Radios (bitte ausführen)?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen, die besonders anfällig dafür sind, einer „Desinformation“ anzuhängen (bitte, soweit möglich, nach Alter, Bildung, Beruf, politischer Einstellung und Medienart differenzieren)?
Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung gesellschaftliche Gruppen, die ein Interesse an der Kreation und der medialen Verbreitung von „Desinformation“ haben?
Welche Gruppen wären das gegebenenfalls, und welche Interessen verfolgten sie nach Auffassung der Bundesregierung damit (bitte ausführen)?
In welchem Lebensalter sollte nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Aufbau und der Pflege einer individuellen „Nachrichtenkompetenz“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) begonnen werden?
Welche gesellschaftlichen Akteure sind nach Auffassung der Bundesregierung zuständig und geeignet, „Nachrichtenkompetenz“ zu vermitteln?
Lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die „Nachrichtenkompetenz“ einer Gesellschaft messen, und wenn ja, anhand welcher Kriterien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung um die „Nachrichtenkompetenz“ der deutschen Bevölkerung bestellt (bitte, soweit möglich, nach Alter, Bildung, Beruf, politischer Einstellung und Medienart differenzieren)?
Ist die genannte „Nachrichtenkompetenz“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach Auffassung der Bundesregierung lediglich aufseiten der Rezipienten medialer Dienstleistungen und Aktivitäten zu verorten, oder ist sie vielmehr eine Qualität, die bei journalistischen Redaktionen einzufordern wäre?
Wenn Letzteres bejaht wird, was wären nach Auffassung der Bundesregierung geeignete Kriterien zur Bestimmung einer „Nachrichtenkompetenz“ in den Redaktionen (bitte ausführen)?
Inwiefern trägt nach Auffassung der Bundesregierung eine Stärkung der „Nachrichtenkompetenz“ zu einer Erhöhung der „Digitalkompetenz“ in der Gesellschaft bei (siehe Vorbemerkung der Fragesteller sowie Digitalstrategie, a. a. O., S. 20)?
Führte, wie es Auffassung der Fragesteller ist, in einer zunehmend digitalisierten Welt nicht eher andersherum eine solide „Digitalkompetenz“ zu einer souveränen „Nachrichtenkompetenz“ (bitte ausführen)?
Wie unterscheidet die Bundesregierung die von ihr befürwortete „Nachrichtenkompetenz“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) von einer weiter gefassten (in der Digitalstrategie nicht erwähnten) „Medienkompetenz“?
Welche Maßnahmen ergreift beziehungsweise plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die „Medienkompetenz“ der Bevölkerung differenziert nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern, und wie ließen sich diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Ziele messen?
Welche externen Akteure – etwa Stiftungen, Vereine, wissenschaftliche Institute, Nichtregierungsorganisationen – waren wie genau an der Ausarbeitung und Formulierung der vorliegenden Digitalstrategie beteiligt?
Welche Akteure waren gegebenenfalls wie genau speziell am Passus zu „Kultur und Medien“ beteiligt?
Werden aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.demokratie-leben.de/) bereits Projekte gefördert, die sich gegen „Desinformation im Internet“ und für den Aufbau einer „Nachrichtenkompetenz“ richten (wenn ja, bitte nach Projektfeld, Träger, Summe und Förderzeitraum aufschlüsseln, und wenn nein, bitte angeben, warum nicht)?
Kann die Bundesregierung zu den „Qualitätsmedien“, die die „Nachrichtenkompetenz“ zu erkennen helfen sollen (siehe Digitalstrategie, a. a. O., S. 20),
a) eine abstrakte Definition samt Kriterien geben,
b) positive Beispiele aus Deutschland nennen,
c) Gegenbeispiele unseriöser Medien aus Deutschland nennen (bitte ggf. jeweils ausführen)?
Kann die Bundesregierung bereits Angaben zum Fördervolumen des geplanten Förderprogramms zur „Stärkung der Nachrichtenkompetenz“, das bis Ende 2023 auf den Weg gebracht sein soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), machen?
Ist es bereits jetzt für interessierte Projektträger möglich, Förderanträge im Sinne des genannten Programmes zu stellen, und an welche Stelle wären diese zu richten (bitte ausführen)?
Plant die Bundesregierung bereits im Haushalt 2023 die Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung von Projekten
a) zur Förderung der „Nachrichtenkompetenz“ und
b) zur Bekämpfung von „Desinformation im Internet“, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im angekündigten, aber noch nicht aufgesetzten Digitalbudget (siehe Koalitionsvertrag, a. a. O., hier S. 15) die Bereitstellung eines Postens zur Finanzierung von Projekten
a) zur Förderung der „Nachrichtenkompetenz“ und
b) zur Bekämpfung von „Desinformation im Internet“, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte, und wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung andere Länder bekannt, die sich für die Förderung von „Nachrichtenkompetenz“ und in der Bekämpfung von „Desinformation im Internet“ engagieren, bekannt, und wenn ja, welche Länder sind das nach Kenntnis der Bundesregierung, und sind der Bundesregierung gegebenenfalls die Erfahrungen dieser Länder im Engagement für „Nachrichtenkompetenz“ und gegen „Desinformation im Internet“ bekannt, und hat sie darüber hinaus Schlussfolgerungen für ihr eigenes diesbezügliches Handeln gezogen (bitte ausführen)?