BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nachfragen zu Angriffen auf kritische Infrastrukturen unter See, insbesondere zu Nord Stream 1 und 2 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4170)

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

20.12.2022

Aktualisiert

30.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/443210.11.2022

Nachfragen zu Angriffen auf kritische Infrastrukturen unter See, insbesondere zu Nord Stream 1 und 2

der Abgeordneten Martin Hess, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4170

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Untersee-Infrastrukturen mit einem Bezug zu Deutschland sind aus Sicht der Bundesregierung konkret gefährdet, bzw. zu welchen namentlich klar benannten Infrastrukturen hat die Bundesregierung seit Februar 2022 ggf. konkrete Warnhinweise erhalten (laut Presse soll es zumindest Warnhinweise in Bezug auf die Nord-Stream-Pipelines gegeben haben, vgl. www.spiegel.de/politik/nord-stream-gasleitungen-cia-warnte-bundesregierung-vor-anschlag-auf-ostsee-pipelines-a-3ab0a183-8af6-4fb2-bae4-d134de0b3d57)?

2

Sofern die Bundesregierung Warnhinweise in Bezug auf mögliche Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines erhalten hat (vgl. ebd.), zu welchen Zeitpunkten erhielt sie diese, und mit welchem Inhalt?

3

Wenn die Bundesregierung solche konkreten Warnungen im Sinne von Frage 2 erhalten hat,

a) wurden Schutzmaßnahmen von der Bundesregierung in Bezug auf Nord Stream 1 und 2 eingeleitet, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt der jeweiligen Warnungen,

b) wie viele Schiffe der Bundespolizei waren ggf. einsatzbereit und befanden sich zum Zeitpunkt des Anschlages mit Schutzaufträgen im Hinblick auf Frage 3a in der Ostsee,

c) hat Deutschland die Warnungen an andere Staaten mit Seegrenzen zur Ostsee weitergeleitet, und wenn ja, an welche,

d) gab es nach Eingang der Warnungen Absprachen mit Schweden und Dänemark bezüglich möglicher Schutzmaßnahmen zur Begegnung der möglichen Anschlagsgefahren,

e) betrafen diese konkreten Warnungen in Bezug auf die Nord-Stream-Pipelines noch andere namentlich benennbare kritische Infrastrukturen (KRITIS) unter See, und wenn ja, welche?

4

Wurde die Bundesregierung aus den eigenen Behörden- und Sicherheitskreisen eindringlich auf die Notwendigkeit der Verstärkung von Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Nord-Stream-Pipeline 2 hingewiesen, und wenn ja, wann genau, und von welcher Behörde?

5

Existiert ein aktuelles Analysepapier, in welchem die Bundesregierung bzw. eine ihr untergeordnete Behörde weitere mögliche Anschläge auf kritische Infrastrukturen unter Wasser in der Nord- und Ostsee und deren Auswirkungen auf die deutsche IT- und Energieversorgungssicherheit untersucht, und wenn ja, wie lautet der Arbeitstitel dieses Analysepapiers, zu welchem Zeitpunkt wurde es erstellt, und zu welchen Schlussfolgerungen gelangt es?

6

Liegt unter Berücksichtigung von § 6 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) die alleinige Zuständigkeit bei der Bundespolizei (s. dazu bitte die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/4170), kritische Infrastrukturen unter See in der Ostsee im Falle von militärischen Bedrohungslagen (oder Bedrohungslagen durch staatliche Akteure), z. B. auch in dortigen internationalen Gewässern, zu schützen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung dazu, bzw. ist die Deutsche Marine hier tatsächlich nur über den Weg der Amtshilfe eingebunden (vgl. www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/insight-innovation-nach-nord-stream-attacke-wie-deutschland-seine-maritime-infrastruktur-mit-hightech-schuetzen-will/28776246.html), wonach die Deutsche Marine verstärkt Patrouillen fährt (vgl. auch Verschriftlichung der Ausführungen des Inspekteurs der Marine auf Ausschussdrucksache 20(12)289 im Rahmen der 24. Sitzung des Verteidigungsausschusses zu wesentlichen Fähigkeiten im Bereich der modernen Seeminenabwehr, die auch zum Schutz von KRITIS geeignet sind), sowie eine DPA Meldung, wonach sich die Marine an der Überwachung kritischer Infrastruktur nach den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines beteiligt (www.handelsblatt.com/dpa/marine-beteiligt-sich-an-ueberwachung-kritischer-infrastruktur/28786118.html)?

7

Hält die Bundesregierung die Bundespolizei für eine solche Aufgabe im Sinne von Frage 6 für ausreichend ausgestattet, und wie begründet sie ihre genaue Auffassung dazu (vgl. www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100045026/bericht-bundespolizei-fehlt-halbe-milliarde-euro.html, davon entfallen ca. 70 Mio. Euro auf Schiffe; www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/aktuelles/amtshilfe-bundeswehr-bundespolizei-beendet-5511640)?

8

Wurde Deutschland an den Vorortermittlungen an den Nord-Stream-Lecks durch Schweden und ggf. Dänemark beteiligt, und wenn nein, warum nach Kenntnis der Bundesregierung nicht?

9

Werden die Ermittlungsergebnisse gemeinsam von Deutschland, Dänemark und Schweden ausgewertet, und wenn nein, warum nicht (www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/ermittlungswirrwarr-um-nord-stream-sabotage-1750021610.html)?

10

Wenn Frage 9 mit nein beantwortet wird, wird Deutschland fortlaufend über die aktuellen Ermittlungsergebnisse informiert, und wenn ja, bei welcher Stelle bzw. bei welchen Stellen gehen diese Informationen ein?

11

Welche Kräfte welcher Staaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuerst an den Nord-Stream-Pipeline-Lecks (bitte nach Staaten und jeweiligen Standorten der Lecks differenzieren)?

12

Wie lange waren diese Staaten (vgl. Frage 11) vor Ort, bis Schiffe der Bundespolizei oder der deutschen Marine eingetroffen sind, bzw. haben Schweden und Dänemark bereits mit Tauchgängen oder Unterwasserdrohneneinsätzen ohne deutsche Präsenz begonnen?

13

Hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Schweden und Dänemark eigene Taucher und Unterwasserdrohnen zur Untersuchung des Vorfalls im Einsatz?

14

Betrachtet die Bundesregierung einen Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines als einen direkten Angriff auf Deutschlands Energieversorgungssicherheit?

15

Werden die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die Ermittlungen zu den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines durch die Bundesregierung fortlaufend informiert werden?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie aus Staatswohlgründen dem Parlament Ermittlungsergebnisse, die auf einen konkreten Verantwortlichen für die Lecks bei den Nord-Stream-Pipelines schließen lassen, vorenthalten kann, und wenn ja, wie genau begründet sie diese Auffassung?

17

Wird die Bundesregierung dem Parlament die finalen Ermittlungsergebnisse zugänglich machen?

18

Wird die Bundesregierung die Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf den Nord-Stream-Anschlag veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?

19

Plant die Bundesregierung zusammen mit Dänemark und Schweden eine gemeinsame Pressekonferenz zu den Ermittlungsergebnissen in Bezug auf die Nord-Stream-Lecks, und wenn ja, wann?

Berlin, den 9. November 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen