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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur Rolle Deutschlands im innerafghanischen Friedensprozess

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.12.2022

Aktualisiert

02.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/446315.11.2022

Zur Rolle Deutschlands im innerafghanischen Friedensprozess

der Abgeordneten Stefan Keuter, Joachim Wundrak, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Eugen Schmidt, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Juli 2022 gab der einflussreiche Taliban Anas Haqqani, der 2014 verhaftet und in der Folge durch Justizorgane der Islamischen Republik Afghanistan zum Tode verurteilt worden war und später dann im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freigelassen worden ist, in der afghanischen Hauptstadt Kabul dem „DER SPIEGEL“ ein Interview (vgl. https://www.spiegel.de/ausland/taliban-fuehrer-anas-haqqani-wir-sind-die-wahren-fahnentraeger-der-menschenrechte-a-3a81748e-0418-42bc-9f14-6a000e5ffd86). Unter anderem im Interview getroffene einzelne Äußerungen Anas Haqqanis rufen bei den Fragestellern weitere Fragen an die Bundesregierung zur in den bzw. zur rund um die Doha-Verhandlungen eingenommenen Rolle Deutschlands und zur deutschen Afghanistanpolitik hervor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Sieht die Bundesregierung es heute kritisch bzw. bedauert es die Bundesregierung, dass sie in den 2010er-Jahren als Vermittlerin bei der Ansiedlung eines inoffiziellen „Politischen Büros“ der Taliban in Doha eine wesentliche Rolle spielte (vgl. das von der Bundesregierung im Februar 2019 herausgegebene „Input-Papier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages“, S. 7, https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2189142/9f7f331b680d571710a4fb07d0a8afef/190213-inputpapier-breg-an-bt-data.pdf), und wenn ja, inwieweit?

2

Seit wann genau stand die Bundesregierung mit Taliban-Vertretern in Doha im Austausch (s. o.)?

3

Hat die Bundesregierung versucht, die Islamische Republik Afghanistan dazu zu bewegen, den von den Taliban in Doha der Islamischen Republik Afghanistan gemachten Kompromissvorschlag, auf der Basis der afghanischen Verfassung von 1964 zu einer Einigung bzw. zu einer inklusiven Regierung für Afghanistan zu kommen (vgl. die während der öffentlichen Anhörung vom 22. September 2022 im Untersuchungsausschuss Afghanistan des Deutschen Bundestages getätigten Aussagen der Sachverständigen Fatima Gailani, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw38-pa-1ua-afghanistan-908676 ab 7,10 h), anzunehmen, und wenn ja, aus welchem Grund?

4

Hat die Bundesregierung versucht, die Islamische Republik Afghanistan dazu zu bewegen, den von den Taliban in Doha der Islamischen Republik Afghanistan gemachten Kompromissvorschlag, auf der Basis der afghanischen Verfassung von 1964 zu einer Einigung bzw. zu einer inklusiven Regierung für Afghanistan zu kommen (s. o.), abzulehnen, und wenn ja, aus welchem Grund?

5

Hat die Bundesregierung nach dem August 2021 erwogen, die während der Doha-Verhandlungen eingenommene deutsche Positionierung bzw. das in Doha an den Tag gelegte deutsche Agieren, die bzw. das von dem einflussreichen Taliban Anas Haqqani als ,,besonders positiv“ bezeichnet worden ist (https://www.spiegel.de/ausland/taliban-fuehrer-anas-haqqani-wir-sind-die-wahren-fahnentraeger-der-menschenrechte-a-3a81748e-0418-42bc-9f14-6a000e5ffd86), von einem externen Berater bzw. Dienstleister kritisch evaluieren zu lassen, und wenn nein, warum nicht?

6

Hat die Bundesregierung nach dem August 2021 die während der Doha-Verhandlungen eingenommene deutsche Positionierung bzw. das in Doha an den Tag gelegte deutsche Agieren, die bzw. das von dem einflussreichen Taliban Anas Haqqani als ,,besonders positiv“ bezeichnet worden ist (https://www.spiegel.de/ausland/taliban-fuehrer-anas-haqqani-wir-sind-die-wahren-fahnentraeger-der-menschenrechte-a-3a81748e-0418-42bc-9f14-6a000e5ffd86), einmal intern kritisch aufgearbeitet, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen und Erkenntnissen ist sie hierbei gekommen?

7

Sieht die Bundesregierung auf ihrer Seite Versäumnisse, die zum Scheitern der in den Jahren 2020 und 2021 in Doha geführten innerafghanischen Verhandlungen beigetragen haben, und wenn ja, welche sind diese?

8

Hat der frühere US-Sonderbeauftragte für Afghanistan Zalmay Khalilzad bei seinem im August 2019 erfolgten Berlin-Besuch (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aussenpolitik-deutschland-offen-fuer-weiteres-friedensengagement-in-afghanistan/24888214.html, zuletzt abgerufen am 3. November 2022) der Bundesregierung schriftliche Überlegungen zu einem bzw. eine schriftliche Fassung für ein Abkommen mit den Taliban vorgelegt, und wenn ja, inwiefern unterschied sich diese Fassung von dem dann am 29. Februar 2020 in Doha verabschiedeten Abkommen zwischen den USA und den afghanischen Taliban?

Wenn ja, sind diese schriftlichen Überlegungen bzw. ist diese schriftliche Fassung in der Folgezeit auch im Bundeskabinett erörtert worden?

Wenn nein, haben die USA im Zeitraum zwischen dem in Frage 8 erwähnten Besuch Zalmay Khalilzads und dem 29. Februar 2020 einen schriftlichen Entwurf für ein Abkommen mit den Taliban mit der Bundesregierung geteilt?

9

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den im August 2019 erfolgten Berlin-Besuch des damaligen US-Sonderbeauftragten für Afghanistan Zalmay Khalilzad in ihrem ,,Bericht zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan“ vom Februar 2020, welcher der Unterrichtung des Deutschen Bundestages dienen sollte (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2308162/3bdec559ab5fbc5771fd804604351ff2/200218-unterstuetzungsbericht-afghanistan-data.pdf), nicht erwähnt?

10

Sind einzelne oder mehrere Organisatoren und/oder ausführende Täter der 2016 (Generalkonsulat Masar-e-Scharif) und 2017 (Botschaft Kabul) durchgeführten Anschläge auf staatliche deutsche Einrichtungen in Afghanistan im Zuge der nach dem im Februar 2020 zwischen den USA und den Taliban in Doha abgeschlossenen Abkommen durchgeführten Gefangenenfreilassungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf freien Fuß gesetzt worden?

Wenn ja, geschah dies mit Wissen und Billigung der Bundesregierung?

Wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, dass die freigekommenen Täter im Zuge der seit August 2021 verstärkt zu beobachtenden und von der Bundesregierung aktiv geförderten Migration von Afghanen in die Bundesrepublik Deutschland nach Deutschland eingereist sind?

Wenn nein, ist die Bundesregierung in der Zeit nach Abschluss des Doha-Abkommens durch die USA oder die Regierung der Islamischen Republik Afghanistan gebeten worden, in die Freilassung der Organisatoren und/oder ausführenden Täter der in Frage 10 genannten Anschläge einzuwilligen?

11

War der Bundesregierung vor dem Zusammenbruch der Islamischen Republik Afghanistan bekannt, wie essenziell die Rolle des zivilen amerikanischen Boden- und Wartungspersonals (sogenannte Kontraktoren) für die Funktionsfähigkeit der Luftwaffe der ANDSF (Streit- und Sicherheitskräfte der Islamischen Republik Afghanistan) gewesen ist, wenn ja, inwieweit, und ging sie in den Jahren 2020 und 2021 (vor dem 15. August 2021) davon aus, dass dieses die afghanische Luftwaffe unterstützende zivile amerikanische Boden- und Wartungspersonal (sogenannte Kontraktoren) auch nach dem Ende der NATO-Mission Resolute Support in Afghanistan verbleiben würde?

12

Hat die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, afghanische Personen, die in den Jahren 2001 bis 2021 von der NATO in Afghanistan beschäftigt waren, also nicht für deutsche Organe arbeiteten und nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 nach Europa verbracht worden sind, in Deutschland aufzunehmen, und wenn ja, wie viele Personen umfasst diese Verpflichtung?

13

Zählt die Bundesregierung den früheren Präsidenten der von den Taliban jahrzehntelang vehement bekämpften Islamischen Republik Afghanistan, Hamid Karzai, der im Oktober 2022 von Kabul aus an einer Veranstaltung der Hamburger Koerber-Stiftung teilnahm und hier zur Lage des heutigen Afghanistans sprach (vgl. https://koerber-stiftung.de/veranstaltungen/neue-weltunordnung-was-bewegt-hamid-karzai/, zuletzt abgerufen am 4. November 2022) ebenfalls zu denjenigen afghanischen Personen, die nach Einschätzung der Bundesregierung durch die im August 2021 in Afghanistan erfolgte Machtübernahme der Taliban als schutzbedürftig angesehen, von ihr immer wieder als ,,besonders gefährdet“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32627, S. 12) bezeichnet werden und denen sie die Aufnahme in Deutschland schon ermöglicht hat bzw. noch ermöglichen will, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. November 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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