Die Zukunft deutscher Smart-Cities-Projekte angesichts der Digitalstrategie
der Abgeordneten Marc Bernhard, Dr. Marc Jongen, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, Carolin Bachmann, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag der Parteien der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nimmt die Digitalisierung einen bedeutsamen Raum ein. Das Potenzial der Digitalisierung in Staat und Gesellschaft solle besser genutzt werden und digitale Innovationen sowie unternehmerische und gesellschaftliche Initiative besser gefördert werden (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, Zugriff am 20. Oktober 2022, S. 15). Bezogen auf Smart Cities nimmt sich die Bundesregierung vor: „Das Bundesprogramm Smart Cities wird fortgeschrieben und erweitert auf Smart Regions, dabei soll es agiler gestaltet und mit städtebaulichen Fragen verknüpft werden“ (ebd., S. 129).
Die Bundestagsdrucksache 20/3329 aus August 2022 beinhaltet die „Digitalstrategie“ der Bundesregierung, in der zum Themenfeld „Bau, Smart Cities und Smart Regions“ zu lesen ist: „Wir werden aufbauend auf den Erfahrungen der Modellprojekte Smart Cities einen Smart-City-Stufenplan entwickeln“ (S. 17). Diese Modellprojekte sind im Haushaltsentwurf 2023 mit gut 125 Mio. Euro ausgestattet (Bundestagsdrucksache 20/3100, darin Einzelplan 25, S. 23).
Ferner ist die Rede davon, die „Koordinierungs- und Transferstelle der Modellprojekte Smart Cities […] als Smart-City-Kompetenzzentrum“ einzurichten (Digitalstrategie, a. a. O., S. 17.). Zur Frage der auch für den Smart-Cities-Zusammenhang essentiellen IT-Sicherheit findet sich folgender Passus: „Um die Kontrolle über die eigene IT sicherzustellen und insbesondere Informations- und Datenschutz gewährleisten zu können, muss die öffentliche Verwaltung unabhängiger von einzelnen Anbietern und Produkten werden“ (ebd., S. 36).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Mit welcher Arbeitsdefinition für den Begriff „Strategie“ im Zusammenhang mit dem Thema „Smart Cities“, auch in Abgrenzung zu einem „Stufenplan“ oder einer „Charta“ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung diese Begriffe hinsichtlich ihrer Laufzeit, ihrer Verbindlichkeit, ihrer Ziele, ihrer Finanzierung?
Betrachtet die Bundesregierung die 73 „Modellprojekte Smart Cities“ (https://www.smart-city-dialog.de/modellprojekte, Zugriff am 20. Oktober 2022) als Feldversuche, die einen dezentralen „Von-unten-nach-oben-Ansatz“ verkörpern, der anstelle einer übergeordneten Bundesstrategie zum Thema „Smart City“ steht?
a) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine übergeordnete Bundesstrategie?
b) Wenn ja, wieso vermeidet die Bundesregierung es, eine Strategie zu Smart Cities zu formulieren (siehe hier den Antrag der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 19/28449)?
Aus welchen Gründen betrachtet die Bundesregierung die „Koordinierungs- und Transferstelle der Modellprojekte Smart Cities“ als geeignet, zum „Smart-City-Kompetenzzentrum“ zu werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche genauen Aufgaben hat das künftige „Smart-City-Kompetenzzentrum“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wann wird es seine Arbeit aufnehmen, und gibt es bereits eine Organisationsstruktur mit Leitungs- und Arbeitsbereichen (wenn ja, bitte eine entsprechende Übersicht als Anlage anfügen)?
Wird das künftige „Smart-City-Kompetenzzentrum“ eine Bundesstrategie zum Thema „Smart Cities“ aufstellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche privatwirtschaftlichen Akteure und Interessenvertreter aus Verbänden und Kommunen arbeiteten entgeltlich im Auftrag der Bundesregierung im Zeitraum von 2017 bis 2021 im Zusammenhang mit dem Themenfeld „Smart Cities“
a) bei Konsultationen und Beratungen in der öffentlichen Verwaltung des Bundes und seiner Bundesministerien,
b) bei Konzeption, Durchführung und Auswertung von Bundesforschungsprogrammen,
c) bei Konzeption, Durchführung und Auswertung von Förderprogrammen,
d) bei Konzeption, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen,
e) zeitweise oder dauerhaft in der öffentlichen Verwaltung des Bundes und seiner Bundesministerien?
Welche privatwirtschaftlichen wie auch zivilgesellschaftlichen Akteure – Stiftungen, Vereine, Verbände, Kammern, Architektur- und Ingenieurbüros, Normungsinstitutionen, wissenschaftliche Institute – wurden von der Bundesregierung bei der Erarbeitung der vorliegenden Digitalstrategie konsultiert, speziell zum Themenfeld „Bau, Smart Cities und Smart Regions“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist speziell das Themenfeld „Bau, Smart Cities und Smart Regions“ der vorliegenden Digitalstrategie in Kooperation mit Vertretern der Länder und Kommunen entstanden (bitte ausführen)?
Ist speziell das Themenfeld „Bau, Smart Cities und Smart Regions“ der vorliegenden Digitalstrategie in Kooperation mit Vertretern der Daten- und ITK (Informations- und Kommunikationstechnik)-Wirtschaft entstanden (bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung für den Fall einer kurzfristigen Verschärfung der Energieversorgung im Zusammenhang mit der Sanktionspolitik gegen Russland und dem Krieg in der Ukraine Krisenpläne zur Sicherstellung der Versorgung im Zusammenhang mit Smart Cities bzw. Digitalisierung vorbereitet, und wenn ja, welche konkret
a) für Rechenzentren der öffentlichen Hand in Deutschland,
b) für Internet-Netzwerkknotenpunkte,
c) für Mobilfunknetze,
d) bei dem Ausbau des 5G-Netzes?
Wenn Frage 10 bejaht wurde, welche genauen Pläne zu den in den Fragen 10a bis 10d genannten Themen zieht die Bundesregierung für Smart Cities bzw. Digitalisierung des öffentlichen Raumes in Betracht bei einer mittel- oder langfristigen Verschärfung der Energieversorgung im Zusammenhang mit der deutschen Sanktionspolitik gegen Russland und dem Krieg in der Ukraine?