Verwendung naturschutzfachlich wertvoller Flächen aus den noch vorhandenen ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass 17 500 Hektar naturschutzfachlich wertvoller Flächen aus den noch vorhandenen 91 000 Hektar ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für die Initiative „Nationales Naturerbe“ der Bundesregierung bereitgestellt werden. Ein Teil der Flächen im Umfang von 7 700 Hektar soll dabei unmittelbar an „Naturschutzträger“ übertragen werden. Die übrigen 9 800 Hektar sollen langfristig in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen und dort in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen werden (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/159-bvvg.html).
Das Nationale Naturerbe überträgt bundeseigene wertvolle Naturschutzflächen unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung (https://www.bfn.de/nationales-naturerbe#anchor-3635).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine, Verbände, Stiftungen o. Ä. sind konkret mit „Naturschutzträger“ gemeint, an die 7 700 Hektar „naturschutzfachlich wertvoller Flächen“ aus ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen der BVVG übertragen werden sollen, und wie viele Hektar gehen jeweils an welchen namentlichen „Naturschutzträger“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/159-bvvg.html)?
Ist mit „übertragen“ gemeint, dass die 7 700 Hektar „naturschutzfachlich wertvoller Flächen“ aus ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen der BVVG unentgeltlich an „Naturschutzträger“ gehen sollen (ebd.; https://www.bfn.de/nationales-naturerbe#anchor-3635)?
a) Wenn ja, welche Auflagen müssen im Gegenzug vom jeweiligen „Naturschutzträger“ erfüllt werden?
b) Wenn nein, zu welchen Konditionen und Preisen werden die 7 700 Hektar an jeweils welchen namentlichen „Naturschutzträger“ übertragen?
Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die „Naturschutzträger“ ausgewählt, und inwiefern ist hier Chancengleichheit gewährleistet?
Um was für Flächen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen 7 700 Hektar „naturschutzfachlich wertvoller Flächen“ konkret (ebd.; bitte je Hektar und Art der Fläche angeben)?
Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bund nach Kenntnis der Bundesregierung für die Naturschutzaufgaben der mehr als 30 000 Hektar in der sogenannten Bundeslösung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (https://www.bundesimmobilien.de/naturerbe-bund-bundesloesung-5bd53a87e20bd667)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Naturschutzaufgaben der mehr als 30 000 Hektar in der sogenannten Bundeslösung NGOs, Vereine, Verbände, Stiftungen o. Ä. beauftragt hat, und wenn ja, welche konkret, für welche Aufgaben und Flächen, und wie hoch sind jeweils die jährlichen Kosten dafür?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dem Bund neue jährliche Kosten für Naturschutzaufgaben für die 9 800 Hektar aus ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen der BVVG entstehen, die langfristig in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen und dort in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen werden sollen, und wenn ja, welche (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/159-bvvg.html)?
Sind bundeseigene Naturschutzflächen aus dem Nationalen Naturerbe seit Bestehen der Initiative unentgeltlich an den Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) oder ähnliche NGOs, Vereine, Verbände oder Stiftungen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung übertragen worden, und wenn ja, wie viele Hektar, und auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien erfolgte dies (https://www.bfn.de/nationales-naturerbe#anchor-3635)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die sogenannte naturschutzfachliche Sicherung der Naturschutzflächen aus dem Nationalen Naturerbe, die unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen übertragen wurden, in irgendeiner Form auf ihre Wirksamkeit o. Ä. evaluiert wird, und wenn ja, wie konkret?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Naturschutzflächen aus dem Nationalen Naturerbe, die unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen übertragen wurden, landwirtschaftlich genutzt werden, und wenn ja, wie viele Flächen, und wem wurden diese übertragen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung ein richtiges Signal, dass angesichts der weltweiten Lebensmittelknappheit möglicherweise produktive Acker- und Waldflächen aus der Produktion genommen und an Naturschutzorganisationen übertragen oder unter naturschutzfachlichen Kriterien verpachtet werden?
Reichen die zum Verkauf vorgesehenen 2 000 Hektar pro Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung aus, um die bestehenden Ansprüche aus dem Ausgleichsleistungsgesetz zu erfüllen, und hat die BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung noch genügend Flächen, um die Walderwerbsansprüche von Alteigentümern zu bedienen (https://www.agrarheute.com/politik/teilweise-einigung-ueber-bvvg-flaechen-verpachtung-ungeklaert-600424)?