Haushalterische Anpassungen im Förderbereich ländlicher Entwicklung
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Marc Bernhard, Roger Beckamp, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) dient dem Ziel, „wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume“ zu fördern (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gemeinschaftsaufgabe-agrarstr-kuestenschutz_node.html=).
Darüber hinaus möchte der Bund durch den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ (SRP LE) die Zugänge zu Grundversorgung stärken sowie lebendige Ortskerne und die Behebung von Gebäudeleerständen fördern.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht diesbezüglich vor, dass „Bund und Länder […] gleichermaßen in der Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen [sind]. Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel von den Gemeinschaftsaufgaben ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) und ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) jährlich dynamisch erhöhen. Wir wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung in der GRW und GAK erweitern, deren Anwendbarkeit flexibilisieren und die mehrjährige Übertragbarkeit der Mittel sicherstellen. Der Sonderrahmenplan ‚Ländliche Entwicklung‘ wird aufgestockt und ausgebaut“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 128; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1).
Nach Ansicht der Fragesteller ist u. a. die Erhaltung lebendiger Ortskerne angesichts der erheblich angespannten ökonomischen Lage eine besonders wichtige Aufgabe politischer Gestaltung. Mithin ergeben sich in den Augen der Fragesteller die gegenständlichen Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie wird sich der im Bundeshaushaltsplan vorgesehene Mitteleinsatz für den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ (SRP LE) in den kommenden Jahren im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2021 darstellen?
Welche Gründe sind oder waren ursächlich für einen etwaig veränderten Mittelansatz für den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ (SRP LE) für das Jahr 2023 sowie die weitere Finanzplanung bis 2026?
In welchem Verhältnis steht diese etwaige Veränderung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Ausführungen bzw. den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen?
Welche Ursachen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung dafür ursächlich, dass die Länder die im Rahmen des SRP LE verfügbaren Mittel in den Jahren 2018 bis 2021 nicht vollständig abgerufen haben (bitte ausführen)?
Sofern die in Frage 4 erfragten Ursachen teilweise in Zusammenhang mit der Corona-Situation stehen, welche diesbezüglichen Hinderungsgründe lagen nach Erkenntnis der Bundesregierung im Einzelnen vor, die der Beantragung respektive dem Abfluss der Mittel entgegenstanden (bitte ausführen)?
Welche konkreten Hinderungsgründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung abseits der Corona-Situation und etwa in den Jahren 2018 und 2019 vor, die der Beantragung respektive dem Abfluss der Mittel entgegenstanden (bitte ausführen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um den ursprünglich vorgesehenen Mittelabfluss zu realisieren?
Inwiefern und im Rahmen welcher Begebenheit war dies Gegenstand von Beratungen zwischen Bund und Ländern (bitte ausführen)?
Inwiefern und im Rahmen welcher Begebenheit waren Programme mit gleichen oder vergleichbaren oder ähnlichen Inhalten im Bereich der Förderung ländlicher Entwicklung Gegenstand von Beratungen auf EU-Ebene, an der die Bundesregierung beteiligt war (bitte ausführen)?
Inwiefern und im Rahmen welcher Begebenheit waren Programme mit gleichen oder vergleichbaren oder ähnlichen Inhalten im Bereich der Förderung ländlicher Entwicklung darüber hinaus Gegenstand bilaterale Beratungen der Bundesregierung mit Mitgliedstaaten der EU oder mit sonstigen Drittstaaten (bitte ausführen)?
Welche vergleichbaren Programme in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten sind der Bundesregierung etwaig bekannt?
Gab es seitens der Bundesregierung Erwägungen, Teile bzw. Funktionsoder Regelungsmechanismen derartiger Programme für die hiesigen Förderprogramme zu adaptieren (bitte ausführen)?