Förderung von Leistungssportlern aus der Ukraine
der Abgeordneten Jörn König, Klaus Stöber, Andreas Bleck, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aufgrund des seit dem 24. Februar 2022 andauernden russischen Angriffs auf die Ukraine flüchten immer mehr Ukrainer nach Deutschland. Laut Angaben der Bundespolizei wurden bis zum 21. August 2022 ca. 968 000 ukrainische Flüchtlinge registriert (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1294820/umfrage/kriegsfluechtlinge-aus-der-ukraine-in-deutschland/). Es ist nach Auffassung der Fragesteller anzunehmen, dass sich darunter auch zahlreiche Leistungssportler befinden. Um keine Einbußen bei Kondition und Leistungsfähigkeit sowie ggf. auch weitere professionelle Nachteile zu erleiden, benötigen diese kontinuierliche Fördermöglichkeiten.
Zudem gibt es in den Augen der Fragesteller auch konkreten Anlass zur Besorgnis. So durften nach einem Vorstandsbeschluss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Flüchtlinge aus der Ukraine anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern zunächst nicht im Punktspielbetrieb (auch Amateure) teilnehmen (https://www.sportschau.de/fussball/dpa-dfb-zu-ukraine-transfers-keine-pflichtspieleinsaetze-moeglich-story100.html). Diese Entscheidung wurde mittlerweile korrigiert (https://www.dfb.de/news/detail/gefluechtete-was-klubs-wissen-muessen-239021/). Ein grundlegender Schritt zur Unterstützung geflüchteter ukrainischer Sportler war zunächst die Einrichtung eines Soforthilfefonds durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sporthilfe, in deren Aufsichtsrat sich mit Nancy Faeser auch ein Vertreter der Bundesregierung befindet (https://www.dosb.de/ueber-uns/ukrainehilfe).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat sich die Bundesregierung generell zur Bedeutung der Förderung von geflüchteten ukrainischen Leistungssportlern eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor zu derzeitigen Kapazitäten der Olympiastützpunkte des DOSB, um ukrainische Leistungssportler aufzunehmen (wenn ja, bitte ausführen)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor zu gegenwärtigen Kapazitäten zur medizinischen, physiotherapeutischen und psychologischen Betreuung ukrainischer Leistungssportler, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte temporäre Bestimmung des DFB zum Ausschluss ukrainischer Flüchtlinge aus dem Punktspielbetrieb bekannt, und wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. weitere Wettkampf- und Spielbetriebe in Mannschaftssportarten, die ukrainische Sportler weiterhin ausschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, um welche Mannschaftssportarten handelt es sich (bitte einzeln nach Mannschaftssportarten aufführen)?
b) Wenn ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Ausschluss (bitte einzeln nach Mannschaftssportarten aufführen)?
c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen in Zusammenarbeit mit dem DOSB geplant, um ukrainischen Sportlern den Zugang zu allen Mannschaftssportarten zu ermöglichen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Gesamtvolumen an Spenden, die bislang beim Soforthilfefonds für ukrainische Sportler von DOSB und Deutscher Sporthilfe eingegangen sind, und wenn ja, wie hoch ist dieses?
Erkennt die Bundesregierung einen finanziellen Mehrbedarf zur Förderung ukrainischer Leistungssportler, und wenn ja, hat sie sich dazu ggf. Strategien für ihr eigenes Handeln erarbeitet, und wie sehen diese ggf. aus?
Sieht die Bundesregierung weitere Fördermöglichkeiten neben dem von DOSB und Deutscher Sporthilfe initiierten Soforthilfefonds für geflüchtete ukrainische Leistungssportler, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von spezifischen Bedingungen und Fördermöglichkeiten bei minderjährigen ukrainischen Leistungssportlern, und wenn ja, welche sind dies?