Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Frisören und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder der Bundesministerien
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Dr. Robert Habeck suchte bis zum 6. Dezember 2022 eine fotografische Begleitung für die Termine des Bundeswirtschaftsministers. Die offizielle Bezeichnung der Ausschreibung lautete: „Rahmenvereinbarung über fotografische Begleitung des Ministers/der Ministerin und Auftragsfotografie für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“. Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck musste wegen der Suche viel Kritik einstecken (u. a. www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100082346/wirtschaftsministerium-robert-habeck-sucht-neue-fotografen-.html). Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4852 geht hervor, dass „keines der von der Frage umfassten Bundesministerien […] eine Person als Fotografin oder Fotografen in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis“ beschäftigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung Fotografen auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder auf sonstiger Basis beschäftigt beziehungswiese deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen (bitte einzeln nach Vertragszeitraum auflisten)?
Welche Kosten entstanden bzw. entstehen jährlich für die Inanspruchnahme der Fotografen seit dem Jahr 2010 (bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Bundesbehörden auflisten)?
Welche Aufgaben übernehmen bzw. übernahmen die Fotografen jeweils seit dem Jahr 2010 (bitte nach Bundesbehörden auflisten)?
Werden oder wurden die Reisekosten der Fotografen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushaltes gedeckt?
Wenn ja, auf welche Summe belaufen bzw. beliefen sich die Reisekosten seit dem Jahr 2010 jeweils (bitte Haushaltstitel sowie Bundesbehörde angeben und Reisen einzeln nach Ziel und Dauer auflisten)?
In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung Visagisten, Kosmetiker, Frisöre oder sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungswiese deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen (bitte einzeln nach Vertragszeitraum auflisten)?
Welche Kosten entstanden bzw. entstehen jährlich für die Inanspruchnahme der Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen seit dem Jahr 2010 (bitte einzeln nach Bundesbehörden und mit Haushaltsstellen auflisten)?
Welche Aufgaben übernehmen bzw. übernahmen die Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen jeweils seit dem Jahr 2010 (bitte nach Bundesbehörden auflisten)?
Werden oder wurden die Reisekosten der Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushaltes gedeckt?
Wenn ja, auf welche Summe belaufen bzw. beliefen sich die Reisekosten und sonstigen Kosten seit dem Jahr 2010 jeweils (bitte Haushaltstitel angeben und einzeln nach Bundesbehörden sowie Reisezielen und Reisedauer auflisten)?