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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beiträge zum Haushalt des Europarats

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.02.2023

Aktualisiert

28.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/515209.01.2023

Beiträge zum Haushalt des Europarats

der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Dr. Harald Weyel, Jochen Haug, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland entrichtet seit ihrem Beitritt zum Europarat jährlich einen Mitgliedsbeitrag (Pflichtleistungen) sowie, am Beispiel etwa der letzten neun Haushaltsjahre und des Haushaltsjahrs 2023, besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags. Aus Sicht der Fragesteller besteht zu beiden Leistungsarten einiger Klärungsbedarf. Die Fragesteller nehmen darüber hinaus die Gelegenheit wahr, die Arbeits- und Amtsspracheregelungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu thematisieren.

Die Bundesregierung wird ersucht, die nachfolgenden Fragen jeweils einzeln zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Umfasst der deutsche Mitgliedsbeitrag (Pflichtleistungen) 2023 i. H. v. 46,3 Mio. Euro (s. Bundestagsdrucksache 20/3100) etwaige ausgefallene Pflichtleistungen der Russischen Föderation (vgl. hierzu: „Après la suspension de la Russie, le Conseil de l'Europe demande aux États membres de renforcer leur contribution financière à l'organisation“, https://agenceurope.eu/fr/bulletin/article/12900/15; einzig auf Französisch und Englisch abrufbar; zuletzt abgerufen am 8. Dezember 2022, sowie den als angenommen beschlossenen Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 20/846, Abschnitt III Nummer 13), und wenn ja, nach welchem prozentualen Verteilungsschlüssel zu welchem entsprechenden ausgefallenen Betrag?

Wenn nein, wie erklärt sich der 35-prozentige Anstieg des deutschen Mitgliedsbeitrags gegenüber dem Vorjahr (vgl. Haushaltsgesetz 2022)?

2

Wenn Frage 1 bejaht wird, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, nach welchem prozentualen Verteilungsschlüssel sich ggf. die Mitgliedsbeiträge 2023 jeweils welcher sonstiger Mitgliedstaaten des Europarats erhöht haben, und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln), und wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser jeweilige Verteilungsschlüssel ggf. von dem sonstigen Verteilungsschlüssel für die Entrichtung des jährlichen nationalen Mitgliedsbeitrags am Beispiel des Jahres 2022 (bitte je Mitgliedstaat beide Verteilungsschlüssel aufführen)?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich der zusätzliche Betrag zum deutschen Mitgliedsbeitrag 2023 (s. Frage 1) i. H. v. 12 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3100 und Haushaltsgesetz 2022) über welche Projekte des Europarats verteilt, und wenn ja, welche (bitte je nach Teilbetrag und Projekt aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Teilbeträge hiervon (s. Frage 3) in welche entsprechenden Projekte in Deutschland und in sonstigen Mitgliedstaaten des Europarats fließen, und wenn ja, welche (bitte nach Teilbetrag zu je Projekt und Mitgliedstaat aufschlüsseln)?

5

Seit wann genießt die Bundesrepublik Deutschland den Status eines „großen Beitragszahlers“ (s. Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 auf Bundestagsdrucksache 20/3400), und hat die Bundesrepublik Deutschland diesen Status jemals nicht genossen (ggf. in welchen Jahren)?

6

Welchen quantitativen sowie qualitativen Mehrwert vom Status eines großen Beitragszahlers (s. Frage 5) stellt die Bundesregierung für Deutschland bisher fest?

7

Wie hat sich der Verteilungsschlüssel für die Mitgliedsbeiträge (Pflichtleistungen) der Bundesrepublik Deutschland über die Jahre von 1989 bis 1992 entwickelt (bitte jeweils Prozentsatz angeben)?

8

Wie erklären sich die Schwankungen des prozentualen Verteilungsschlüssels zum deutschen Mitgliedsbeitrag (Pflichtleistungen) seit 2013 (vgl. Haushaltsgesetze 2013 bis 2022 und Bundestagsdrucksache 20/3100: 2013 11,7 Prozent, 2014 bis 2016 11,5 Prozent, 2017 bis 2020 10,8 Prozent, ab 2021 11,5 Prozent)?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche sonstigen Mitgliedstaaten des Europarats jeweils seit wann den Status eines großen Beitragszahlers (s. Frage 5) genießen und welche Mitgliedstaaten diesen Status ggf. wann verloren bzw. ggf. wann wiederbekommen haben, und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)?

10

Sind seit Erhalt des Status eines großen Beitragszahlers (s. Frage 5) bzw., i. S. v. Artikel 28.3 der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, des Status eines der Mitgliedstaaten, „die Hauptbeitragszahler für den Haushalt des Europarats sind“, im jährlichen Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland die erforderlichen Zuweisungen in den Haushalt der Versammlung für die Finanzierung von Deutsch als Arbeitssprache bis dato stets enthalten gewesen (vgl. Artikel 28 der Geschäftsordnung der Versammlung, „Amts- und Arbeitssprachen“: „28.1. Die Amtssprachen der Versammlung sind Englisch und Französisch. 28.2. Dokumente der Versammlung werden in beiden Amtssprachen veröffentlicht. 28.3. Bei den Arbeitssprachen der Versammlung handelt es sich um die Sprachen der Mitgliedstaaten, die Hauptbeitragszahler für den Haushalt des Europarats sind. Bedingung ist, dass die erforderlichen Zuweisungen für ihre Finanzierung in den Haushalt der Versammlung aufgenommen werden.“)?

Wenn nein, aus welchen Gründen und in welchen Jahren sind sie nicht enthalten gewesen?

11

Hat es die Bundesregierung seit Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat jemals erwogen, ob es angemessen ist, dass Deutsch von der Arbeits- zur dritten Amtssprache der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (s. Frage 10) erhoben wird und ggf. entsprechende Schritte eingeleitet, und wenn ja, vor welchen Hintergründen?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob andere Mitgliedstaaten seit ihrem jeweiligen Beitritt zum Europarat jemals entsprechende Schritte eingeleitet haben, damit die jeweilige Sprache von der Arbeits- zu einer weiteren Amtssprache der Parlamentarischen Versammlung des Europarats erhoben wird, und wenn ja, welche Mitgliedstaaten und vor welchen Hintergründen?

13

Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung seit 2013 in ihren Entwürfen der Gesetze über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans die Höhe der besonderen (freiwilligen) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags bestimmt, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, was hiervon seit 2013 finanziert wurde, und wenn ja, was (bitte jeweils nach Betrag, Aktivität und Ausführer [staatlich, nichtstaatlich, privat] aufschlüsseln), bzw. wie erklärt sie sich die Schwankungen bei der Höhe der durch Deutschland entrichteten besonderen (freiwilligen) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags (vgl. Haushaltsgesetze 2013 bis 2022 und Bundestagsdrucksache 20/3100: 2013 bis 2016 931 000 Euro, 2017 1,2 Mio. Euro, 2018 2 Mio. Euro, 2019 1,6 Mio. Euro, 2020 und 2021 jeweils 2 Mio. Euro, 2022 3 Mio. Euro, 2023 2 Mio. Euro)?

14

Seit wann genießt die Bundesrepublik Deutschland den Status „eines der größten Geber freiwilliger Leistungen“ (s. Bundestagsdrucksache 20/3400), und hat die Bundesrepublik Deutschland diesen Status jemals nicht genossen (ggf. in welchen Jahren)?

15

Welchen quantitativen sowie qualitativen Mehrwert von diesem Status (s. Frage 14) stellt die Bundesregierung für Deutschland bisher fest?

16

Ist der Status in Frage 14 konkret definiert, und wenn ja, wie (bitte ggf. Schwellenwerte der zu leistenden Beiträge benennen)?

17

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche sonstigen Mitgliedstaaten des Europarats jeweils seit wann zu den so definierten (s. Frage 16) oder ggf. nichtdefinierten größten Gebern freiwilliger Leistungen zählen, sowie darüber, welche Mitgliedstaaten zu dieser Gruppe ggf. jeweils seit wann nicht mehr zählen und welche Mitgliedstaaten diesen Status jeweils wann verloren haben, um den jeweils wann wiederzubekommen (bitte aufschlüsseln)?

18

Ist es jemals so gewesen, dass die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Beitritt zum Europarat keine besonderen (freiwilligen) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags entrichtet hat, ggf. in welchen Jahren, und aus welchen Gründen?

19

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem Tatbestand im Haushaltsgesetz 2021 und den Aussagen im Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in puncto Mitgliedsbeiträge (vgl. Haushaltsgesetz 2021, S. 10, Titel 687 14-022, Punkt 19 „Europarat, Beiträge und Maßnahmen“ – Mitgliedsbeitrag [Pflichtleistungen] bzw. Pflichtbeitrag i. H. v. 34,5 Mio. Euro –, gegenüber Bundestagsdrucksache 20/3400, S. 3 – „Deutschland leistete 2021 einen Pflichtbeitrag in Höhe von rund 38 Mio. Euro […]“)?

Berlin, den 30. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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