Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2022
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller interessieren sich für die von der Bundesregierung festgestellten Mittelfehlverwendungen beziehungsweise die nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel seit dem 1. Januar 2022.
Im Zeitraum vom 31. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurden im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 49 Fälle von Mittelfehlverwendungen durch die Bundesregierung festgestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 4 auf Bundestagsdrucksache 20/596).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2022 durch die Bundesregierung festgestellt?
Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2022 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- bzw. vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die GIZ GmbH jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
b) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendung?
c) Welches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der GIZ GmbH anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der staatlichen Zusammenarbeit durchgeführt hatte oder durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2022 Mittelfehlverwendungen oder eine nicht zuwendungs-bzw. vertragskonforme Mittelverwendung festgestellt?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
b) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
c) Welche Handlungen führten jeweils zu der jeweiligen Mittelfehlverwendung oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendung?
d) Auf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- bzw. vertragskonforme Mittelverwendung festgestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung der KfW bei der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen?
f) Wie hoch war die Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
g) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2022 festgestellt oder gemeldet?
Im Zusammenhang mit welchen Projekten der nichtstaatlichen Zusammenarbeit wurden seit dem 1. Januar 2022 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs-bzw. vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt oder gemeldet?
a) Wann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen und den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
b) Welche Handlungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
c) Durch welche institutionelle Ebene wurden die hier relevanten Handlungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils festgestellt?
d) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Nachgang der Feststellung der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen jeweils ergriffen?
e) Wie hoch war die festgestellte Summe der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- bzw. vertragskonformen Mittelverwendungen?
f) Inwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- bzw. vertragskonform verwendeten Mittel oder der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?