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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mutmaßlich Linksextremer Mitarbeiter der Amadeu-Antonio-Stiftung

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

31.01.2023

Aktualisiert

01.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/521317.01.2023

Mutmaßlich linksextremer Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung

der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Reichardt, Thomas Ehrhorn, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die 1998 gegründete Amadeu Antonio Stiftung (AAS) ist eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Stiftung). Sie wird über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit öffentlichen Mitteln gefördert. Auf diesem Wege wurde die AAS nach Berechnungen der Fragesteller allein in den Jahren 2020 bis 2022 mit finanziellen Zuwendungen in Höhe von 1 239 884,30 Euro ausgestattet (vgl. https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/amadeu-antonio-stiftung-529). Die AAS präsentiert sich in ihrer Selbstdarstellung als zivilgesellschaftliche Instanz der Demokratieförderung; gemäß eines Berichts der „Jungen Freiheit“ jedoch „diffamiert die Amadeu-Antonio-Stiftung politische Gegner“ (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/aas-kooperation-regierung/). Dazu trägt nach Meinung der Fragesteller auch der Umstand bei, dass es sich bei der Gründerin und langjährigen Vorsitzenden der AAS, Annetta Kahane, um eine ehemalige Stasimitarbeiterin handelt (vgl. https://hubertus-knabe.de/der-fall-kahane/).

Wie durch verschiedene Veröffentlichungen der AAS bekannt wurde, beschäftigt diese den nach Gesamtwürdigung aller Umstände durch die Fragesteller mutmaßlich als Linksextremisten einzustufenden T. als Mitarbeiter bei dem ebenfalls vom BMFSFJ geförderten Modellprojekt „Good Gaming – Well Played Democracy“. Im Rahmen dieses Projekts sollen „digitale Streetworker“ in Videospiel-Communities – etwa auf YouTube oder dem Streamingdienst Twitch – mit jungen Menschen in Kontakt treten (vgl. https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/good-gaming-well-played-democracy/digital-streetwork/). In dem gemeinsam mit einer Co-Autorin verfassten Beitrag „Digital Streetwork – Aufsuchende Jugend(sozial)arbeit in Videospielcommunitys“ in der von der AAS herausgegebenen Publikation „Unverpixelter Hass – Toxische und rechtsextreme Gaming-Communities“ definiert der Redakteur T. die Zielgruppe seines Projekts als 12 bis 27 Jahre alt und adressiert damit ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche (vgl. https://www.belltower.news/good-gaming-well-played-democracy-digital-streetwork-aufsuchende-jugendsozialarbeit-in-videospielcommunities-129305/). In Wien könnte T. bereits zuvor über das SOS-Kinderdorf Wien West beruflichen Kontakt mit Jugendlichen gehabt haben. Dies legt eine Veranstaltungseinladung des Stadtjugendrings Augsburg zum „Fachtag Jugendkultur 2021: Alltagsrassismus in der Jugendarbeit“ nahe, bei der dieser als Referent und Workshopleiter angekündigt wurde (vgl. https://files.stadtjugendring-augsburg.de/sjr-aktuell/allgemein/articles/fachtag-jugendkultur-2021).

Problematisch ist das nach Auffassung der Fragesteller insofern, als T. von österreichischen Gerichten nach Würdigung der Umstände durch die Fragesteller offenbar der linksextremen Szene zugerechnet wird und sich wiederholt positiv über die Anwendung von Gewalt gegen politische Gegner geäußert haben soll. So hat das Landesgericht (LG) für Strafsachen Wien in seinem Urteil vom 4. Mai 2018 festgestellt: „Er [T.] sieht sich politisch der radikalen Linken zugehörig“ (vgl. LG Wien, 93 Hv 19/18x-10). Das Landesgericht sah als erwiesen an, dass T. „mit anderen Personen“ hinter dem inzwischen gesperrten Twitter-Account „MenschMerz“ steckte (vgl. ebd.), von dem nach Auffassung der Fragesteller zahlreiche linksextreme und verfassungsfeindliche Tweets abgesetzt wurden. Die Einschätzung des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu T. ist vom Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem rechtskräftigen Urteil vom 13. Februar 2019 bestätigt worden (vgl. OLG Wien, 17 Bs 281/18z). Zu den besonders gewaltverherrlichenden Aussagen hat sich das OLG dabei wie folgt geäußert: „Der Antragsteller [T.] hat die Einträge ‚Pflastersteine und Faustschläge sind manchmal der einzige mögliche und sinnvolle antifaschistische Beitrag zu dieser grossen Scheisse‘ und ‚Steinewerfen finde ich persönlich pädagogisch sinnvoll & bei d. richtigen Zielen unterstützenswert!‘ und ähnliche Kommentare mit gewaltverherrlichenden Aussagen selbst veröffentlicht bzw. steht hinter diesen Äußerungen“ (vgl. ebd.).

Auch in der Bundesrepublik Deutschland soll der deutsche Staatsbürger T., teils unter bürgerlichem Namen, bei Vortragsveranstaltungen bei diversen linksextremen Gruppen aufgetreten sein, etwa am 22. Oktober 2017 bei der „Antifa Klein-Paris“ in Leipzig oder zwischen dem 15. und 17. März 2018 bei der Gruppierung „Undogmatische Radikale Antifa Dresden“ (vgl. https://www.freie-radios.net/85563; vgl. https://www.ura-dresden.org/veranstaltungsreihe-19-rechtsruck-sachsen-quo-vadis/). Gleichzeitig suchte T. die Öffentlichkeit immer wieder, etwa bei einer Veranstaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 24. April 2018 in Magdeburg (https://www.facebook.com/1548351238767524/posts/2049452738657369/), in Interviews mit der „Zeit“ am 1. November 2017 (vgl. https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/11/01/identitaere-starten-online-diffamierungskampagne-gegen-engagierte_24911) sowie mit Deutschlandfunk Kultur am 30. Oktober 2018 (vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/blexit-politische-slogans-in-der-mode-kayne-west-wirbt-mit-100.html) oder als mehrjähriger Autor der Wochenzeitung „Jungle World“, in der nach Einschätzung der Bundesregierung regelmäßig unter anderem Fragestellungen des linksextremistischen antideutschen Spektrums aufgegriffen wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/8310). Heute tritt T. vor allem für die Amadeu Antonio Stiftung öffentlich in Erscheinung (vgl. https://so-geht-digital.de/digital-streetwork/).

Sollte sich bewahrheiten, dass ein gewaltorientierter Linksextremist eine aus Fördermitteln des BMFSFJ finanzierte Stelle als „digitaler Streetworker“ besetzt und in dieser Rolle womöglich radikalisierenden Einfluss auf Kinder und Jugendliche nehmen kann, wäre das nach Auffassung der Fragesteller hochproblematisch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Spielen die Beurteilungen österreichischer Gerichte, Polizeibehörden und Nachrichtendienste bei der Einstufung deutscher Sicherheitsbehörden von Personen als extremistisch bzw. linksextremistisch eine Rolle, und wenn ja, welche?

2

Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aussagen auf einem Twitter-Account, den ein Mitarbeiter des von ihr mit Fördermitteln ausgestatteten Modellprojekts „Good Gaming – Well Played Democacy“, bei dem es sich um ein digitales Streetworking-Projekt mit Minderjährigen als Zielgruppe handelt, wesentlich mitbetreut hat, bekannt?

3

Wenn die Frage 2 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung zu der Aussage, „Pflastersteine und Faustschläge sind manchmal der einzige mögliche und sinnvolle antifaschistische Beitrag zu dieser grossen Scheisse“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auf einem Twitter-Account, den ein Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung mit Bezug auf die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ wesentlich mitbetreut hat, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

4

Wenn Frage 2 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung zu der Aussage, „Steinewerfen finde ich persönlich pädagogisch sinnvoll & bei d. richtigen Zielen unterstützenswert!“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), auf einem Twitter-Account, den ein Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung mit Bezug auf die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ wesentlich mitbetreut hat, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Form die digitalen Streetworker des Modellprojekts „Good Gaming – Well Played Democracy“ bei den Diskussionen von Spielern und Nutzern in digitalen Communities einschreiten und inwiefern eine qualitativ-fachliche Kontrolle ihrer Tätigkeit stattfindet (wenn ja, bitte ausführen)?

6

Hat die Beschäftigung von Extremisten Auswirkungen für die Bewilligung von Fördergeldern für Stiftungen und Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und wenn ja, welche?

7

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bei der Amadeu Antonio Stiftung extremistische Mitarbeiter beschäftigt werden?

8

Wenn Frage 7 bejaht wird, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Zahl der bei der Amadeu Antonio Stiftung möglicherweise beschäftigten Mitarbeiter mit extremistischem Hintergrund vor, und auf wie hoch schätzt die Bundesregierung ggf. deren Anzahl ein (bitte ggf. nach rechtsextremistisch, islamistisch und linksextremistisch aufschlüsseln)?

9

In welcher Höhe wurde das Modellprojekt „Good Gaming – Well Played Democracy“ der Amadeu Antonio Stiftung durch die Bundesregierung mit finanziellen Zuwendungen ausgestattet (bitte nach Jahren und jeweiliger Förderhöhe aufschlüsseln)?

10

Wurden durch die Bundesregierung diesbezügliche (vgl. Frage 9) Personalkosten gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Zeitraum, Anzahl und Monatsarbeitsstunden der Stellen sowie konkreten inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln)?

11

Wurden durch die Bundesregierung diesbezügliche (vgl. Frage 9) Kosten für Mietkosten für Büroräumlichkeiten sowie zur Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben, Zweck und Lokalität der Anmietung aufschlüsseln)?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob bewilligte Fördermittel des Bundes von der Amadeu Antonio Stiftung für Verpflegungskosten eingesetzt wurden, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte ausführen und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob bewilligte Fördermittel des Bundes von der Amadeu Antonio Stiftung für Reisekosten eingesetzt wurden, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben und jeweiligem Projekt aufschlüsseln)?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob bewilligte Fördermittel des Bundes von der Amadeu Antonio Stiftung für Spesen oder sonstige, im Einzelnen nicht nachvollziehbare, Ausgaben eingesetzt wurden, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, ob das o. g. Modellprojekt Mittel aus anderen Quellen, etwa aus privaten Quellen, aus Mitteln von Kommunen, Ländern oder der Europäischen Union, erhielt, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren, Projekten, Inhalten und Höhe aufschlüsseln)?

16

Gab es seit Bestehen des o. g. Modellprojekts Kooperationen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung mit dem Modellprojekt, etwa in Form der Beauftragung von Vorträgen, Workshops o. ä. Dienstleistungen oder sonstige privatrechtliche Geschäftsbesorgungsvereinbarungen, und wenn ja, welche (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

17

Wenn die Frage 16 bejaht wird, welchen Inhalts waren die etwaig durchgeführten Dienstleistungen bzw. Geschäftsbesorgungsvereinbarungen?

18

Wenn die Frage 16 bejaht wird, welche Kosten sind der Bundesregierung ggf. dabei entstanden?

19

Gab es seit Bestehen des o. g. Modellprojektes Konsultationen, Hintergrundgespräche, Besuche oder sonstige Zusammenkünfte zwischen Mitarbeitern, Projektbeteiligten oder anderweitig in organisatorischen Zusammenhängen mit dem Modellprojekt stehenden Personen und Vertretern der Bundesregierung bzw. Vertretern ihrer Behörden und sonstigen Einrichtungen, und wenn ja, welche (bitte nach Jahresscheiben und Gegenstand der Unterhaltung aufschlüsseln)?

20

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Seminare oder andere Veranstaltungen im Rahmen des geförderten Modellprojekts „Good Gaming – Well Played Democracy“ durch oder unter Beteiligung der Amadeu Antonio Stiftung durchgeführt wurden, und wenn ja, welche Seminare oder Veranstaltungen sind das (bitte nach Jahresscheiben, Datum und Ort der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer und Dauer der Veranstaltung aufschlüsseln)?

21

Wurden der SOS-Kinderdorf e. V. und die SOS-Kinderdorf-Stiftung sowie eventuell weitere Vereine und Stiftungen der SOS-Kinderdörfer von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach juristischer Person, Jahr und Höhe tabellarisch aufschlüsseln)?

22

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob bei den SOS-Kinderdörfern extremistische Mitarbeiter beschäftigt wurden oder werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wenn derartige Erkenntnisse vorliegen und nach diesen solche Mitarbeiter beschäftigt werden, auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der bei den SOS-Kinderdörfern beschäftigten Mitarbeiter mit extremistischem Hintergrund ein (bitte nach rechtsextremistisch, islamistisch und linksextremistisch aufschlüsseln)?

Berlin, den 6. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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