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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit möglichen Konflikten hinsichtlich deutscher Diplomaten im Ausland

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.02.2023

Aktualisiert

29.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/529620.01.2023

Umgang der Bundesregierung mit möglichen Konflikten hinsichtlich deutscher Diplomaten im Ausland

der Abgeordneten Petr Bystron, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nummer 38, S. 959 ff.) hat der Empfangsstaat mehrere Möglichkeiten, das entsandte diplomatische Personal nicht anzuerkennen (vgl. https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_wued_18-04-1961.htm). Im Folgenden wird stets auf das Wiener Übereinkommen Bezug genommen, sofern nicht anders angegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat es seit 2017 deutsche Botschafter im Ausland gegeben, denen nach Artikel 4 des Wiener Übereinkommens das Agrément verweigert wurde (wenn ja, in welchen Staaten, wie viele Diplomaten waren betroffen; bitte nach Jahren aufschlüsseln und ggf. Gründe angeben)?

2

Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, hat es eine Reaktion der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wenn ja, welche?

3

Hat es seit 2017 deutsche Diplomaten im Ausland gegeben, die nach Artikel 9 Absatz 1 entweder zur persona non grata oder zur nicht genehmen Person erklärt wurden (wenn ja, in welchen Staaten, wie viele Diplomaten waren betroffen; bitte nach Jahren aufschlüsseln und ggf. Gründe angeben)?

4

Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wurde, hat es eine Reaktion der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wenn ja, welche?

5

Gibt es seit 2017 Staaten, mit denen nach Artikel 11 Absatz 1 „keine ausdrückliche Vereinbarung über den Personalbestand der Mission getroffen worden [ist]“, sodass „der Empfangsstaat verlangen [kann], dass dieser Bestand in den Grenzen gehalten wird, die er in Anbetracht der bei ihm vorliegenden Umstände und Verhältnisse sowie der Bedürfnisse der betreffenden Mission für angemessen und normal hält“ (wenn ja, bitte angeben, um welche Staaten es sich handelt und jährlich aufschlüsseln sowie jeweils die Grenzen des Personalbestands angeben)?

6

Wenn Frage 5 mit Ja beantwortet wurde, hat es eine Reaktion der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wenn ja, welche?

7

Gibt es seit 2017 Staaten, die nach Artikel 11 Absatz 2 „die Zulassung von Bediensteten einer bestimmten Kategorie ablehnen“ (wenn ja, bitte gemäß Frage 3 aufschlüsseln und die abgelehnte Kategorie angeben)?

8

Wenn Frage 7 mit Ja beantwortet wurde, hat es eine Reaktion der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wenn ja, welche?

9

Hat die Bundesrepublik Deutschland als Entsendestaat gemäß Artikel 32 Absatz 1 auf die Immunität von Diplomaten verzichtet, und wenn ja, in welchen Staaten, wann, und in wie vielen Fällen (bitte gemäß der Fragestellung jährlich aufschlüsseln)?

10

Hat die Bundesrepublik Deutschland als Entsendestaat gemäß Artikel 32 Absatz 4 auf die Immunität von Diplomaten bei der Urteilsvollstreckung verzichtet, und wenn ja, in welchen Staaten, wann, und in wie vielen Fällen (bitte gemäß der Fragestellung jährlich aufschlüsseln)?

11

Sind nach aktuellem Stand mit Kenntnis der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 Schäden an vom Auswärtigen Amt in der Ukraine genutzten Liegenschaften entstanden (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/ukraine/201948; wenn ja, wann, durch wen, und wie hoch beträgt die geschätzte Schadenssumme; bitte auch die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland angeben)?

12

Sind Mitarbeiter des Auswärtigen Amts oder anderer Bundesbehörden in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 verletzt worden (wenn ja, wann, und durch wen; bitte auch die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland angeben)?

13

Hat es seit 2017 physische Angriffe auf Mitarbeiter des Auswärtigen Amts oder anderer Bundesbehörden im Ausland gegeben (wenn ja, wann, und wo; bitte auch angeben, ob deutsche Diplomaten oder Konsuln verletzt worden sind; bitte auch die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland angeben)?

Berlin, den 17. Januar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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