Fortgesetzte Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2022
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Stand Ende Juni 2022 haben sich 301 524 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 247 290 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2022 weiter um über 9 000 Personen gegenüber dem Vorjahr angestiegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3614 und Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1225). Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2022 lediglich 6 198 Personen, was weitgehend dem Niveau des Jahres 2021 entspricht, in dem insgesamt 11 892 Personen abgeschoben wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung jeweils zu Frage 1 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/3614 bzw. 20/1225). Auch im zweiten Halbjahr 2022 zeichnet sich nach vorläufigen Berichten keine Steigerung der Abschiebezahlen ab, vielmehr sollen diese bei monatlich ca. 1 000 abgeschobenen Personen stagnieren (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242732609/Migration-Das-Ziel-der-Abschiebungen-droht-zerrieben-zu-werden.html).
Mit einer jährlichen Abschiebequote von – nach Berechnungen der Fragesteller – ca. 4 Prozent der Ausreisepflichtigen bleibt Deutschland weit hinter den Quoten anderer europäischer Staaten, wie z. B. der Schweiz, zurück, welche im laufenden Jahr auf eine Rückführungsquote von 54 Prozent kommt (https://www.nzz.ch/schweiz/deutschland-versagt-bei-der-abschiebung-von-asylbewerbern-was-macht-die-schweiz-anders-ld.1717227?mktcid=smch&mktcval=twpost_2022-12-19). Auch im EU-Vergleich liegt die deutsche Abschiebequote im laufenden Jahr bislang weit unter dem Durchschnittswert von 23,30 Prozent (https://www.welt.de/politik/ausland/article242989161/Abgelehnte-Asylbewerber-EU-will-bei-Abschiebungen-Ernst-machen.html).
Mit den Gründen für die niedrige Abschiebe- und Rückkehrquote befasst sich eine im Jahr 2020 erstellte Analyse der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP-Analyse Nummer 3, Mai 2020 „Deutsche Rückkehrpolitik und Abschiebungen – Zehn Wege aus der Dauerkrise“). Darin konstatiert die DGAP eine komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen den beteiligten Bundes- und Landesbehörden, eine unpräzise Datenbasis u. a. im Ausländerzentralregister (AZR), eine ungleichmäßige Qualität der Rückkehrberatung, ein „Drehtürphänomen“ bei den Überstellungen in andere europäische Staaten gemäß der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) sowie eine für eine gezielte Ursachenanalyse nicht hinreichend präzise und differenzierte Erfassung der Gründe für das Scheitern von geplanten Abschiebungen (ebd., S. 13 ff.).
Letztgenannte Gründe waren beispielsweise 2019 in der Summe zu über 90 Prozent unter den kaum aussagekräftigen Rubriken „Stornierung“ (ca. 57 Prozent) und „nicht erfolgte Zuführung“ (36 Prozent) zusammengefasst (DGAP ebd., S. 25). So bleibt nach Meinung der Fragesteller etwa ungeklärt, wie viele geplante, aber gescheiterte Abschiebungen sich auf Personalmangel bei den Abschiebebegleitern zurückführen lassen. In ihrer Studie verweist die DGAP (ebd., S. 26) auf Berichte von teils monatelangen Wartezeiten auf diese Abschiebebegleiter. Ebenso bleibt nach Ansicht der Fragesteller unklar, wie viele Abschiebungen daran scheiterten, dass die Betroffenen sich ihrer Abschiebung entzogen, indem sie am Tag der geplanten Abschiebung nicht anzutreffen waren.
Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die aus Sicht der Fragesteller fortgesetzte Dysfunktionalität des Dublin-Systems. So sind im laufenden Jahr nur 9,8 Prozent aller Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Asylanträge dem Dublin-Verfahren zuzuordnen (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge „Aktuelle Zahlen, Ausgabe: Dezember 2022“, S. 11), obwohl bei Einreise über den Landweg gemäß Artikel 13 Absatz 1 Dublin-III-VO jedenfalls in der Regel der Staat der Ersteinreise an der Außengrenze der EU – und damit nicht Deutschland – für das Asylverfahren zuständig ist. 68 709 Übernahmeersuchen des BAMF an andere Dublin-Staaten, von denen 36 219 eine Zustimmung erhielten, mündeten im Laufe des Jahres 2022 in lediglich 4 158 tatsächlich erfolgte Überstellungen (BAMF ebd., S. 10). Von diesen in andere Dublin-Staaten überstellten Asylbewerbern reisen zudem nach Einschätzung der Fragesteller nicht wenige unter Ausnutzung der nicht kontrollierten EU-Binnengrenzen zeitnah einfach wieder nach Deutschland zurück („Drehtürphänomen“, vgl. DGAP ebd., S. 17). Vor Überstellungen nach Griechenland als einem der wichtigsten Länder der Ersteinreise wird nach Wiederaufnahme des Dublin-Verfahrens seit 2017 in jedem Fall eine individuelle Zusicherung bezüglich Aufnahme und Unterkunft sowie Durchführung des Asylverfahrens gemäß EU-Standard erbeten (Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 20/3614).
Für die nationale Ebene unterbreitet die DGAP (ebd., S. 37 ff.) als Verbesserungsvorschlag u. a. eine stärkere Verlagerung des Rückkehrprozesses auf die Bundesebene, indem künftig nur noch ein einziger Akteur bei der Passersatzbeschaffung gegenüber den Herkunftsstaaten auftritt und langfristig das BAMF zur zentralen Ausländerbehörde des Bundes und die Bundespolizei zur zentralen Vollzugsbehörde für Rückführungen ausgebaut werden.
Eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht gewinnt aus Sicht der Fragesteller angesichts des erheblichen Anstiegs der Erstanträge auf Asyl im Lauf des zweiten Halbjahrs 2022 weiter an Dringlichkeit: Belief sich deren Zahl im Juli 2022 noch auf 13 204 Anträge, waren es im November 2022 mit 29 383 Anträgen bereits mehr als doppelt so viele (BAMF ebd., S. 6). Erstmals seit 2016 liegt die Zahl der Erstanträge im Gesamtjahr mit knapp 218 000 wieder deutlich über 200 000 und erreicht den dritthöchsten Wert seit 1995 (BAMF ebd., S. 6). Unter Einbeziehung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine war 2022 das Jahr mit der stärksten Zuwanderung von Schutzsuchenden seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243145835/Migration-Asylzuwanderung-nach-Deutschland-auf-hoechstem-Stand-seit-2016.html?source=puerto-reco-2_ABC-V17.4.B_test). Der Innenminister des Freistaats Sachsen, Armin Schuster, sieht für den Fall des Verlusts einer auch Abschiebungen einschließenden Balance in der Asylpolitik das deutsche Asylsystem „immer mehr in Auflösung begriffen“ (https://exxpress.at/asylkrise-nun-schlagen-auch-deutsche-politiker-alarm-und-fordern-eu-reformen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie viele Ausländer sind im Jahr 2022 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2022 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2022 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder erhalten?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in andere Dublin-Staaten überführt worden?
Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden?
a) Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden?
b) Welche waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zielländer dieser Charterflüge?
c) Zu welchem Prozentsatz waren nach Kenntnis der Bundesregierung die für Abzuschiebende zur Verfügung stehenden Plätze durchschnittlich auf den Charterflügen belegt?
Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31. Dezember 2022 in Deutschland aufgehalten? Wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?
Welches sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)?
Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis zwei Jahren; zwei bis vier Jahren; vier bis sechs Jahren und mehr als sechs Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2022 in Deutschland aufgehalten?
Wie viele Ausländer hatten Ende 2022 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)? Welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute Zahl und den prozentualen Anteil angeben)?
Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2022 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welches die konkreten Gründe des Scheiterns von geplanten Abschiebungen sind, die in der Statistik als „storniert“ bzw. unter „sonstigen Gründen“ erfasst werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wenn nein, wieso werden diese Gründe nicht näher aufgeschlüsselt, um deren Analyse und gezielte Behebung zu ermöglichen, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, insoweit eine detailliertere statistische Erfassung vorzunehmen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele geplante Abschiebungen im Jahr 2022 daran gescheitert sind, dass die Abzuschiebenden am Abschiebetermin nicht anzutreffen bzw. untergetaucht waren?
a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, von wem, und in welchem Umfang Termin und Ort geplanter Chartermaßnahmen vorab durchgestochen und publiziert werden? b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, woher Webseiten wie beispielsweise https://noborderassembly.blackblogs.org/deportation-alarm/ ihre Informationen beziehen? c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Konsequenzen daraus zu ziehen, dass auf dieser aus Sicht der Fragesteller der Verhinderung von rechtmäßigen Abschiebungen dienenden Webseite Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen als Informationsgrundlage verlinkt werden? d) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Maßnahmen gegen das Betreiben solcher Webseiten möglich und bereits ergriffen worden?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren strafrechtliche Ermittlungs- oder dienstrechtliche Disziplinarverfahren gegen Behördenmitarbeiter, welche möglicherweise Informationen über Chartermaßnahmen unbefugt weitergegeben haben? Wenn der Bundesregierung dazu Erkenntnisse vorliegen und es solche Verfahren gab, in welchem Umfang?
Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2022 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?
Für wie viele Ausländer war im Jahr 2022 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
Ist das Ziel, die Zahl der Bundespolizisten mit der Zusatzausbildung „Personalbegleiter Luft“ bis Jahresende auf 2 000 zu erhöhen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3614), erreicht worden?
Trifft es zu, dass es teils monatelange Wartezeiten gibt, ehe Personalbegleiter Luft für geplante Abschiebungen zur Verfügung stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wie lange dauert es durchschnittlich ab der Anforderung der Personalbegleiter für eine Abschiebung, bis diese zur Verfügung stehen? b) Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob es rechtlich zulässig ist, dass auch Landesbeamte mit der entsprechenden Zusatzausbildung die Funktion des Personalbegleiters Luft wahrnehmen und die Bundesbeamten unterstützen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? c) In welchem Umfang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung solche Landesbeamten zur Verfügung?
An wie vielen von Frontex vollzogenen Chartermaßnahmen (frontex-led return operation) hat sich Deutschland im Jahr 2022 beteiligt, und ist ein verstärkter Rückgriff auf solche Maßnahmen a) geplant und b) geeignet, Deutschland personell bezüglich der benötigten Personalbegleiter Luft zu entlasten?
a) Wie hat sich bezüglich Abschiebungen aus Deutschland der „Mangel an substantiellen und nachhaltigen Verbesserungen“ bei der Zusammenarbeit mit Gambia (vgl. https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/08/the-gambia-council-increases-the-visa-fee-due-to-lack-of-cooperation-on-readmission/) trotz des Einsatzes des sogenannten Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex ab Ende 2021 gezeigt? b) Lässt Gambia weiterhin Charterflüge zwecks Rückführungen zu? c) Wie viele gambische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 aus Deutschland nach Gambia zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen? d) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Gambier haben sich Ende 2022 in Deutschland aufgehalten? e) Erachtet die Bundesregierung die von der EU beschlossene Erhöhung der Visagebühren für Gambier von 80 Euro auf 120 Euro (vgl. EU-Ratsmitteilung vom 8. Dezember 2022, Frage 25a) für ausreichend, um eine bessere Kooperation Gambias bei der Rücknahme seiner Staatsbürger zu erreichen?
Aus welchen Gründen wurden jeweils wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer Ende 2022 geduldet (bitte absolute Zahlen und Prozentanteil an der Gesamtzahl der Duldungen angeben)?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im Jahr 2022 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?
Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2022 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2022 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß EURODAC(European Dactyloscopy)-Verordnung (603/2013/EU) erfasst? Wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im Jahr 2022 abgelehnt wurde?
Welche sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass nur knapp 10 Prozent der beim BAMF getroffenen Asylentscheidungen dem Dublin-Verfahren zuzuordnen sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl nach der Dublin-III-VO jedenfalls im Regelfall eine Zuständigkeit des Staates der Ersteinreise besteht?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2022 bezüglich Griechenlands? Wie oft gab Griechenland die erbetene individuelle Zusicherung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ab, und wie oft nicht?
Weshalb wird von Griechenland die individuelle Zusicherung der Einhaltung von Standards erbeten, zu deren Beachtung Griechenland gemäß der Asylverfahrens- (2013/32/EU) und Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) der EU ohnedies verpflichtet ist?
Wie viele Personen haben 2022 in Deutschland Asyl beantragt, a) denen nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder b) bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
Wie lange war im Jahr 2022 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens? Wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens im Jahr 2022?
Gibt es Überlegungen zu einer stärkeren nationalen Zentralisierung des Rückkehrprozesses (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie weit ist deren Umsetzung gediehen, und welche organisatorischen Verbesserungen lassen sich ggf. insoweit im Rahmen der derzeitigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf die Vollzugszuständigkeit der Bundesländer, vornehmen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der DGAP (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) hinsichtlich des Ausbaus des BAMF zu einer zentralen Ausländerbehörde und der Bundespolizei zu einer Vollzugsbehörde für Rückführungen?
Wie viele Ausländer sind 2022 nach Erkenntnis der Bundesregierung erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren? b) in einen Drittstaat abgeschoben worden waren? c) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren? d) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
Wie viele dieser (vgl. Frage 37) Ausländer haben 2022 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?
Unternimmt die Bundesregierung etwas, um illegale Wiedereinreisen in den in Frage 37 genannten Fällen zu verhindern, und wenn ja, was?
In welchem Umfang wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Jahr 2022 das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP formulierte Vorhaben, die Abschiebung von Straftätern konsequenter umzusetzen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 140), umgesetzt?