Zur Art und zum Umfang der Beschäftigung neuer Ortskräfte der Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Die staatliche deutsche Entwicklungsorganisation GIZ hat nach der Machtübernahme der Taliban neue Ortskräfte in Afghanistan angeheuert – während frühere lokale Mitarbeiter deutscher Behörden weiterhin aus dem Land evakuiert werden. ‚Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat seit August vergangenen Jahres neue nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Sicherheits- und Risikomanagement und für Verwaltungsaufgaben eingestellt‘, teilte eine GIZ-Sprecherin dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND) mit. Zugleich bemüht sich die Bundesregierung darum, frühere Ortskräfte nach Deutschland zu bringen – begründet wird das mit deren Gefährdung“ (www.rnd.de/politik/afghanistan-deutschland-stellt-neue-ortskraefte-ein-waehrend-evakuierung-noch-laeuft-4RHXKW3R75BV3MBNEI2WOLD6GU.html).
„Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, die Bundesregierung setze ihr entwicklungspolitisches Engagement für die Not leidenden Menschen in Afghanistan fort, ohne zu einer Legitimierung des Taliban-Regimes beizutragen. ‚Daher arbeiten wir regierungsfern mit internationalen und nicht staatlichen Partnern zusammen.‘ Auf Anfrage wollte das für die GIZ zuständige BMZ die Zahl der Neuanstellungen nicht kommentieren“ (www.welt.de/politik/ausland/article241104503/Afghanistan-Bund-stellt-250-neue-Ortskraefte-an.html).
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und den Umfang der Beschäftigung neuer Ortskräfte der Bundesregierung seit der Machtübernahme der Taliban.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Ortskräfte wurden unter dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und seiner ausführenden Organe nach der Machtübernahme der Taliban eingestellt?
Wurden Ortskräfte mit Blick auf Frage 1 wieder entlassen oder haben gekündigt, und wenn ja, wie viele (sofern es Beendigungen gab, wird zusätzlich um eine Auflistung der Gründe gebeten)?
Wie sind die Arbeitsverträge in der Art und Weise der Befristung ausgestaltet (sofern eine unterschiedliche Befristung bei unterschiedlichen Beschäftigungen erfolgte, wird um entsprechende Aufschlüsselung gebeten)?
Mit welchen Aufgaben werden die derzeit beschäftigten Ortskräfte betraut (bitte nach Beruf, Art der Beschäftigung und Anzahl der Beschäftigten aufschlüsseln)?
Wird die Arbeitsleistung einer Ortskraft regelmäßig evaluiert, und wenn ja, wie konkret?
Führt die Bundesregierung vor der Einstellung einer Ortskraft eine Sicherheitsüberprüfung mit Blick auf eine mögliche Nähe zum Taliban-Regime oder dessen Unterstützung durch, und wenn ja, wie sieht diese konkret aus?
Wie hoch belaufen sich die derzeitigen monatlichen Gesamtkosten für die Beschäftigung der Ortskräfte (bitte nach Lohn -und Verwaltungskosten sowie etwaigen Beherbergungskosten aufschlüsseln)?
Ist das Taliban-Regime in die Einstellung von Ortskräften eingebunden, und wenn ja, inwieweit?
Verlangt das Taliban-Regime irgendeine Art von finanzieller Vergütung (Gebühren, Einmalzahlungen o. Ä.) für die Erlaubnis einer Beschäftigung oder die Sicherheit der Beschäftigten vor Ort?
Knüpft das Taliban-Regime in Afghanistan die Einstellung und Entsendung neuer Ortskräfte der Bundesregierung an bestimmte Bedingungen, und wenn ja, an welche konkret?
Wie sorgt das BMZ für eine konsularische Unterstützung oder generell für die Sicherheit der derzeitigen Mitarbeiter vor Ort, wenn doch u. a. die Deutsche Botschaft in Kabul seit dem 15. August 2021 geschlossen ist (vgl. afghanistan.diplo.de/af-de/laenderinfos/bilaterale-beziehungen?view=)?
Arbeitet die Bundesregierung mit externen Sicherheitsdienstleistern zum Schutz der Mitarbeiter vor Ort in Afghanistan zusammen, und wenn ja, mit wem, unter welchen Vergabekriterien, und zu welchen Kosten?