Vergaberechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Impfkampagne „Ich schütze mich“
der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5042)
Es wird Bezug auf die Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Vergaberechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Impfkampagne „Ich schütze mich“ auf Bundestagsdrucksache 20/5042 genommen. In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/5042 stellt die Bundesregierung klar, dass Vertragspartei des nach vorangegangener europaweiter Ausschreibung geschlossenen Rahmenvertrags „Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen (FullService)“ vom 31. März 2020 neben der Bundesregierung als Auftraggeberin nur die Agentur Scholz & Friends als Auftragnehmerin ist.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht allerdings nach Auffassung der Fragesteller nicht hervor, durch wen im konkreten Fall die Beauftragung der Agentur BrinkertLück mit der Konzeption der Werbekampagne „Ich schütze mich“ erfolgt ist (Frage 2f). In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu: „Zur Erbringung der Leistungen für die Kommunikationslinie „Ich schütze mich“ wurde die Agentur BrinkertLück Creatives zusätzlich für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022 als Unterauftragnehmerin hinzugezogen.“
Aufgrund der gewählten Passiv-Formulierung ist die Frage 2f nach Ansicht der Fragesteller inhaltlich nicht beantwortet, was eine Nachfrage erforderlich macht. Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Agentur Scholz & Friends an der Beauftragung dieser Kampagne nicht beteiligt gewesen sei (https://www.bild.de/politik/inland/politik/lukrativer-auftrag-fuer-spd-werbeagentur-lauterbach-unter-kluengel-verdacht-81780976.bild.html).
Ferner führt die Bundesregierung aus, dass zur Erfüllung der abgerufenen Leistungen aus dem Rahmenvertrag auch Dritte (Unterauftragnehmer) in Anspruch genommen werden könnten. Die Bundesregierung behauptet, „im Rahmen des Vergabeverfahrens“ werde „nicht verlangt“, die Unternehmen zu benennen, die bei der späteren Auftragserfüllung als Unterauftragnehmer Leistungen erbringen sollen. Auch dies macht ein Nachfassen aus Sicht der Fragesteller erforderlich.
Schließlich sind zur Klärung der Verantwortlichkeit nach Auffassung der Fragesteller weitergehende Fragen notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft die erwähnte Presseberichterstattung zu, wonach die Agentur Scholz & Friends die Kampagne „Ich schütze mich“ nicht beauftragt habe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Durch wen erfolgte die Beauftragung der Agentur BrinkertLück zur Erbringung der Leistungen für die Kommunikationslinie „Ich schütze mich“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wann wurde der Auftrag erteilt?
b) Waren neben der Agentur BrinkertLück noch andere Agenturen in der Auswahl, die der Beauftragung vorangegangen ist?
c) Auf welcher Basis und nach welchen Kriterien wurde die Agentur BrinkertLück für den Auftrag ausgewählt?
d) Liegen die Auftragsbedingungen der Bundesregierung in schriftlicher oder sonst wie verkörperter Form vor, gibt es einen Vertrag, und wenn ja, wann datiert dieser, und wer ist Vertragspartei?
e) Trifft die in der Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5042 zitierte Presseberichterstattung zu, wonach an BrinkertLück ein Honorar in Höhe von 700 000 Euro für die beauftragten Leistungen gezahlt worden sein soll, und falls nein, wie hoch ist das Honorar?
f) Wer ist nach den Auftragsbedingungen Schuldner des Honorars?
g) Auf welche Weise wurde die Höhe des Honorars ermittelt, wenn die Leistung zuvor nicht ausgeschrieben wurde?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Ansicht, „im Rahmen des Vergabeverfahrens“ werde „nicht verlangt“, die Unternehmen zu benennen, die bei der späteren Auftragserfüllung als Unterauftragnehmer Leistungen erbringen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), vor dem Hintergrund des § 21 Absatz 4 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), wonach gemäß der Lesart der Fragesteller bei der Vergabe eines Einzelauftrags auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung nur dann u. U. von einem erneuten Vergabeverfahren abgesehen werden darf, wenn die Rahmenvereinbarung mit mehr als einem Unternehmen abgeschlossen wurde?
Wann hatte der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach erstmals Kenntnis davon erhalten, dass die Agentur BrinkertLück mit der Erbringung der Leistungen für die Kampagne „Ich schütze mich“ beauftragt werden sollte bzw. wurde?