[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 20/5464 –
Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung
LÜKEX 18
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4109)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Umgang mit
der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18
auf Bundestagsdrucksache 20/4109 führt aus Sicht der Fragesteller zu einem
weiteren Informationsbedarf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach § 14 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des
Bundes (ZSKG) ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) für die Planung, Durchführung und Auswertung der ressort- und
länderübergreifenden Krisenmanagementübungen (LÜKEX) zuständig. Die
Umsetzung der sich aus der Übung ergebenen Handlungsempfehlungen obliegt
den jeweils betreffenden Institutionen in eigener Verantwortung.
1. Mit welchem Ergebnis fand das Nachhaltigkeitstreffen statt, angesichts
der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache
20/4109?
Die Antwort zu Frage 1 ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 1a und 1d
bis 1i.
a) War das Treffen öffentlich, und wenn nein, warum nicht?
Das Treffen war nicht öffentlich. Es richtete sich an die Übungsplaner der
LÜKEX 18 und diente insbesondere der Pflege und weiteren Vertiefung des
Netzwerks der LÜKEX 18.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5692
20. Wahlperiode 16.02.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 15. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Wie viele Personen nahmen an dem Treffen teil?
An dem Treffen nahmen 33 Personen teil.
c) Wo fand das Treffen statt?
Das Treffen fand an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und
Zivilschutz (AKNZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt, der heutigen
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ).
d) Unter welchem Titel bzw. zu welchem genauen Thema fand das
Treffen statt?
Das Treffen fand unter dem Titel „Nachhaltigkeitsrunde LÜKEX 18“ statt.
Inhaltlich standen der Austausch über die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen sowie potentielle weitere Kooperationen zwischen den Beteiligten im
Vordergrund.
e) Wurde ein Protokoll erstellt und ein Ergebnis dokumentiert, und wenn
nein, warum nicht?
f) Sind ein etwaiges Protokoll und ein etwaiges schriftliches Ergebnis
veröffentlicht worden, und wenn nein, warum nicht?
g) An welcher Stelle sind ein etwaiges Protokoll und ein etwaiges
schriftliches Ergebnis jeweils hinterlegt?
h) Was beinhaltet das etwaige Protokoll konkret, und was war das
etwaige schriftliche Ergebnis (bitte so genau wie möglich ausführen)?
Die Fragen 1e bis 1h werden gemeinsam beantwortet.
Es wurde kein Protokoll erstellt und kein Ergebnis dokumentiert, da es sich um
eine Veranstaltung zum niedrigschwelligen Austausch sowie zur
Netzwerkpflege handelte.
i) Hat das Ergebnis des Treffens seitdem einen Mehrwert für die
Bundesregierung, erzielt, insbesondere im Hinblick auf die Energiekrise?
Das Treffen war ein Beitrag zum niedrigschwelligen Austausch sowie zur
Pflege und weiteren Vertiefung des Netzwerks zwischen verschiedenen Stellen der
öffentlichen Verwaltung und der Gaswirtschaft bezüglich des nationalen
Krisenmanagements im Gasbereich, um im Sinne des 3-K-Prinzips („in der Krise
Köpfe kennen“) einen Mehrwert zu erzielen. Es ist daher als Baustein für ein
effektives nationales Krisenmanagement, insbesondere auch im Hinblick auf
die Energiekrise, anzusehen.
2. Wo sind die FAQ (Frequently Asked Questions)-Kataloge des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die in
Absprache mit der Bundesnetzagentur erstellt wurden, online veröffentlicht, oder
wurden diese FAQs nicht veröffentlicht, sondern lediglich deren Inhalt
genutzt, um online zu informieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/4109)?
Die veröffentlichten FAQ finden sich unter folgendem Link:
www.bbk.bund.de/
gas.
a) Was beinhalten diese FAQs, einschließlich des Teils, der sich auf
Fachfragen bezieht, der nicht online gestellt wurde (bitte so genau wie
möglich ausführen)?
Die FAQ wurden für die Risiko- und Krisenkommunikation des BBK erstellt
(Information auf der Homepage sowie Beantwortung von Anfragen). Hierfür
wurden Antworten auf Bürgeranfragen, die an das BBK gerichtet worden
waren, gesammelt und aufbereitet. Themen der FAQ, die online gestellt wurden:
Folgen von Gasmangel für den Bevölkerungsschutz, Bedeutung der Alarmstufe
des Notfallplans Gas, Auswirkungen auf Unternehmen bei potenziellem Eintritt
der Notfallstufe des Notfallplans Gas, Aufgaben des BBK in einer
Gasmangellage, Verlässlichkeit des Heizens mit Gas, Gaseinsparmöglichkeiten, Vorsorge-
und Vorbereitungsmöglichkeiten auf Heizungsausfall, Problematik des Heizens
mit Heizlüftern sowie Möglichkeiten baulicher Vorbereitung auf Kälteperioden.
Themen der FAQ, die nur reaktiv für Anfragen genutzt wurden: Staatliche
Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung, Gasversorgung bei
Stromausfall, Frage nach Priorisierung der Produktion in Unternehmen bei einer
Gasmangellage sowie Frage nach KRITIS-Bescheinigungen.
b) Welchen Akteuren wurde derjenige Teil der FAQs zur Verfügung
gestellt, der nach Auffassung der Bundesregierung „nicht von
allgemeinem Interesse“ erscheint (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
begründen)?
Die FAQ wurden für die Risiko- und Krisenkommunikation des BBK erstellt.
Sie wurden im Nachgang eines Austauschs mit Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus den Ländern an diese übermittelt, um sie dort ebenfalls für die Risiko-
und Krisenkommunikation nutzen zu können. Der Bundesregierung liegen
keine Informationen vor, inwieweit die FAQ in den Ländern genutzt wurden.
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Rückmeldungen der
Länder hinsichtlich der FAQs, und wenn ja, wie lauteten diese jeweils?
Der Bundesregierung liegen keine Rückmeldungen der Länder hinsichtlich der
FAQ vor.
d) Welchen und wie vielen Stabsbediensteten wurden die FAQs zur
Verfügung gestellt (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, in welchem Umfang die FAQ
an Stabsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter weitergegeben wurden.
e) Gab es bestimmte Kriterien, welche die Stabsbediensteten erfüllen
mussten, um die FAQs zu erhalten, und wenn ja, welche (bitte
begründen)?
Nein.
Die FAQ wurden für die Nutzung im BBK erstellt. Sie wurden an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ländern weitergeleitet (siehe Antwort zu
Frage 2b). Es bestand und besteht die Möglichkeit für weitere Akteure im
Bevölkerungsschutz, die FAQ auf Anfrage zu erhalten.
f) Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die genannten
„Fachfragen, […] nicht von allgemeinem Interesse erscheinen“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Risiko- und Krisenkommunikation soll grundsätzlich verständlich und
adressatengerecht erfolgen. Die Auswahl und allgemeinverständliche Darstellung von
Informationen stellt daher einen Teil der Arbeit des BBK dar. Im Falle von
FAQ werden insbesondere Fragen veröffentlicht, die besonders häufig gestellt
werden, weil hier ein breites Interesse angenommen wird. Anfragen, die über
die veröffentlichten FAQ hinausgehen, werden über den Bürgerservice und die
Fachreferate des BBK beantwortet.
3. Warum sind die Daten, die für die Sicherheitsplattform Gas erhoben
wurden, nicht öffentlich einsehbar, angesichts der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/4109?
Die erhobenen Daten sind nicht öffentlich, da es sich hierbei unter anderem um
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen handelt.
a) Welche Akteure hatten konkret und haben grundsätzlich Einsicht in
diese Daten (bitte begründen)?
Vollständige Einsicht in die hinterlegten Daten aller Plattformteilnehmer hat die
Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Vorbereitung und Wahrnehmung der
Aufgaben nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
(Energiesicherungsgesetz). Der Marktgebietsverantwortliche als Betreiber der Plattform hat
technisch ebenfalls Einsicht in die hinterlegten Daten aller Plattformteilnehmer.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie den
Ländern wurden hinterlegte Daten zur Gasverbrauchscharakteristik der
Endverbraucher übermittelt, sofern diese die Daten zur Vorbereitung und
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
(Energiesicherungsgesetz) benötigen.
b) Welche Daten wurden für die Sicherheitsplattform Gas erhoben (bitte
vollständig ausführen)?
Über die Plattform werden Daten seitens Endverbraucher, Netzbetreiber,
Bilanzkreisverantwortliche erhoben. Hierbei handelt es sich zum einen um
Stammdaten (Unternehmensangaben sowie Kontaktdaten) der jeweiligen
Plattformteilnehmer.
Darüber hinaus übermitteln Endverbraucher Daten zu ihrer
Gasverbrauchscharakteristik, das heißt
• Stromproduktion am Standort,
• Substituierbarkeit des Gasbezugs (Dauer und Umfang),
• Jahresverbrauch des Vorjahres, inkl. prozentuale Aufteilung auf Monate,
• Vertraglich vereinbarte Kapazität,
• Mittlere Gasverbrauchsleistung,
• Versorgung geschützter Kunden gemäß § 53a des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) inkl. Branche,
• Abruf des Load Reduction Products,
• Schadensangaben geclustert nach Gasbezugsmengen:
– Vorlaufzeit zur Reduzierung,
– Branche des Endverbrauchers/des produzierten Guts/der Dienstleistung,
– Folgen für die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen,
– Kapitalschäden an Anlagen,
– Besondere Schäden an (gelagerten) Waren oder Hilfsstoffen,
– Unmittelbare Gefahr für Leib und Leben,
– Unmittelbare Umweltschäden.
Netzbetreiber übermitteln – neben Stammdaten – eine Zuordnung der
jeweiligen Gasentnahmestellen zu Bilanzkreisverantwortlichen sowie zum
Gasverbrauch an der jeweiligen Gasentnahmestelle.
c) Warum gab es zwei verschiedene Datenerhebungen, nämlich einmal
im April und einmal im Mai 2022?
Im Rahmen der Datenerhebung im April benannten Netzbetreiber
Gasentnahmestellen mit einer technischen Anschlusskapazität ≥10 MWh/h. Im Rahmen
der Datenerhebung im Mai übermittelten diese Gasentnahmestellen
Informationen zur ihrer Gasverbrauchscharakteristik.
d) Zu welchem konkreten Ergebnis kam die Bundesregierung, bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung die Bundesnetzagentur, angesichts der
Datenerhebungen hinsichtlich der Abhängigkeit der verschiedenen
industriellen und gewerblichen Branchen von der Gasversorgung und
der Vulnerabilität bei Versorgungsstörungen, insbesondere bei der
Einschätzung der Folgen von Maßnahmen für die betroffenen
Letztverbraucher und die Gesellschaft (bitte ausführen)?
Die diesbezüglichen Daten führen nicht zu einem konkreten Ergebnis, sondern
sind Grundlage für die Entscheidungen des Bundeslastverteilers in einer
Gasmangellage. In Abhängigkeit der dann konkret vorliegenden Situation und
Lage werden auf Basis dieser Daten die Entscheidungsabwägungen getroffen.
4. Welche Akteure am Gasmarkt sind auf der Sicherheitsplattform Gas
registriert oder werden das noch (
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared
Docs/Pressemitteilungen/DE/2022/20220929_SicherheitsplattformGa
s.html)?
Aktuell registrieren sich Endverbraucher mit einer technischen
Anschlusskapazität ≥10 MWh/h, Bilanzkreisverantwortliche, Fernleitungsnetzbetreiber und
Bundeslastverteiler auf der Sicherheitsplattform Gas. Es ist geplant, dass sich
perspektivisch angrenzende Mitgliedstaaten, Verteilernetzbetreiber,
Gasspeicherbetreiber, Gasspeichernutzer sowie das BMWK registrieren.
a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter
„relevant“ (ebd.)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
b) Gibt es Akteure, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben und auf der
Sicherheitsplattform Gas registriert sind, und wenn ja, warum sind
diese jeweils auf der Sicherheitsplattform?
Ja, diese Akteure gibt es. Eine Registrierung ist notwendig, da ein
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands dennoch im deutschen Marktgebiet aktiv
sein kann.
c) Sind die Daten, die auf der Sicherheitsplattform einsehbar sind, nach
Auffassung der Bundesregierung in irgendeiner Art und Weise
sicherheitsrelevant, und wenn ja, inwiefern garantiert die Bundesregierung
die Sicherheit dieser Daten im Allgemeinen und im Besonderen vor
möglichen Zugriffen durch das Ausland (bitte begründen)?
Nein, die Daten sind nicht sicherheitsrelevant. Es handelt sich jedoch um
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daher ist die Dateneinsicht beschränkt auf
die Akteure, die tatsächlich Einsicht in die Daten zur Vorbereitung und
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
(Energiesicherungsgesetz) benötigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]