Raumordnung und Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die öffentliche Anhörung (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw04-pa-wohnen-raumordnungsgesetz-930286) des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) (Bundestagsdrucksache 20/4823) führt die Fragesteller zu einem weitergehenden Informationsbedürfnis. Zwei Ansprüche der Raumordnung bilden dabei den Hintergrund der Fragen.
Nach § 1 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist der Anspruch des Raumordnungsgesetzes „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt“.
Nach § 2 Absatz 2 ROG sind im „Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen […] ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben.“ Zudem ist „der Freiraum […] durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen. Die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist die Änderung des Raumordnungsgesetztes nach Auffassung der Bundesregierung „Teil einer integrierten Gesamtstrategie“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/929520/8f427f84d49331bf947f9c92a94900e5/Stellungnahme-SV-Fuchs-data.pdf; S. 3)?
a) Wenn ja, welche Themenbereiche sollen in der Gesamtstrategie zusammengeführt werden (bitte ausführen und begründen)?
b) In welchem Bedeutungszusammenhang stehen die einzelnen Themenbereiche untereinander, welchen wird ein besonderes Gewicht gegenüber anderen zugemessen (bitte ausführen und begründen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Raumordnungsverordnung anzupassen, indem der Katalog der Vorhaben ergänzt oder verkleinert wird?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen und begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen und begründen)?
Ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Umbenennung des Raumordnungsverfahrens in eine Raumverträglichkeitsprüfung ein Verständnismmehrwert, der den Änderungsaufwand rechtfertigt, und wenn ja, welchen Mehrwert gibt es (bitte begründen)?
Steht das ROGÄndG nach Auffassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz erwähnten Zeitenwende (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2131062/78d39dda6647d7f835bbe76713d30c31/bundeskanzler-olaf-scholz-reden-zur-zeitenwende-download-bpa-data.pdf?download=1)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen und begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen und begründen)?
Bei welchen der in Folge genannten gesellschaftlich relevanten Fragestellungen sieht die Bundesregierung ggf. einen Beitrag, der von der Raumordnung geleistet und durch das ROG gesetzlich eingefordert werden könnte:
a) der zunehmenden Migration nach Deutschland (vgl.: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_026_124.html) verbundenen Wohnungsnot (vgl.: https://www.zeit.de/news/2023-01-26/immobilienverband-mehr-anstrengungen-gegen-wohnungsnot?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F),
b) der COVID-19-Pandemie und ihren Auswirkungen (vgl.: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2021/rob-2021-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 25 ff.),
c) der Anpassung an den demografischen Wandel,
d) der Auswirkungen der Klima- und Energiewende auf die regionale Wettbewerbsfähigkeit (vgl.: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2021/rob-2021-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 2),
e) der Sicherung und Nutzung heimischer Rohstoffvorkommen,
f) der flächendeckende Versorgung mit digitaler Infrastruktur,
g) der unterirdischen Raumordnung (vgl.: https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/planungsinstrumente/unterirdische-raumplanung-neue-wege-der-raumplanung#:~:text=Der%20Untergrund%20wird%20schon%20heute,versucht%20diese%20Anspr%C3%BCche%20umweltschonend%20umzusetzen., https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/izr/2018/3/downloads/raumordnung-im-untergrund.pdf?__blob=publicationFile&v=1),
h) der Sicherung der Biodiversität (vgl.: https://www.ioer.de/presse/aktuelles/10-must-dos-zur-biodiversitaet),
i) dem Ausbau der Photovoltaikanlagen (vgl.: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf, S. 5), (bitte jeweils ausführen und begründen)?
Steht die Änderung der Bezeichnung der „Ministerkonferenz für Raumordnung“ in „Raumentwicklungsministerkonferenz“ in Beziehung zu den Antworten der Bundesregierung zu Frage 5 (bitte ausführen und begründen)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bundesraumordnungsplänen sicherzustellen?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die bereits ausgewiesenen Vorranggebiete für die Windenergienutzung in der Landes- oder Regionalplanung eine Festlegung im Sinne der europarechtlich definierten „go-to-areas“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022PC0591)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen und begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen und begründen)?