Zu den Twitter Files und den Löschersuchen der Bundesregierung an die Betreiber sozialer Netzwerke
der Abgeordneten Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Edgar Naujok, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 3. Dezember 2022 hat der neue Twitter-Eigentümer Elon Musk gemeinsam mit dem Journalisten Matt Taibbi interne Mails darüber offengelegt, wie der Kurznachrichtendienst unter seinen Vorgängern mit politisch motivierten Löschersuchen umgegangen ist (https://twitter.com/mtaibbi/status/1598822959866683394, abgerufen am 4. Januar 2023). Die dort zitierten Mails liefern Belege für ein Phänomen, das bisher nur aufgrund statistischer Faktoren erschlossen werden konnte. Unter dem Vorwand, die Verbreitung von „Falschinformationen“ stoppen zu wollen, sperrte Twitter vor den US-Präsidentschaftswahlen 2020 die Konten der „New York Post“ (https://www.businessinsider.com/jack-dorsey-ny-post-remains-locked-out-twitter-hunter-biden-2020-10) und des amtierenden Präsidenten Donald Trump, um so die Verbreitung von Mails über die Beziehungen der Familie Biden in die Ukraine zu behindern.
Diese sogenannten Twitter Files dokumentieren, dass Betreiber sozialer Netzwerke offenbar willig sind, aus der Politik und der Verwaltung herangetragene Löschersuchen umzusetzen und damit mittelbar in die politische Willensbildung des Volkes einzugreifen. Der alleinige Twitter-Eigentümer Elon Musk hat sich wiederholt als Verfechter der freien Meinungsäußerung bezeichnet (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/der-vogel-ist-frei-was-elon-musk-unter-meinungsfreiheit-versteht-9067603.html). Er hat mittlerweile neben anderen Konten auch das Konto des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, das während des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2020 von der seinerzeitigen Twitter-Führung gesperrt worden war, wieder freigeschaltet (https://www.zeit.de/digital/2022-11/elon-musk-twitter-amnestie).
Twitter ist nicht die einzige Plattform, die die Beschneidung der Meinungsfreiheit nach Ansicht der Fragesteller offenlegt. In einem Interview gibt Mark Zuckerberg, Gründer und CEO des börsennotierten Konzerns Meta (mit Facebook, Instagram und WhatsApp) zu, wie er von der US-Sicherheitsbehörde FBI dazu gebracht wurde, seine sozialen Netzwerke parteiisch gegen den Amtsinhaber Donald Trump und für den Herausforderer Joe Biden zu positionieren (https://youtu.be/mOLK1HQUvNs, ab Minute 1:40). Die FBI-Beamten instrumentalisierten die eigens geschaffene „Missinformation“, dass auf dem Rechner Hunter Bidens (https://www.nzz.ch/feuilleton/laptop-saga-hunter-biden-bringt-seinen-vater-in-bedraengnis-ld.1685440), des Sohns des Präsidentschaftskandidaten Joe BIden, nicht etwa Tausende „echte Mails“ mit den „Geschäftskontakten“ der Familie Biden in die Ukraine zu finden seien, sondern nur „russische Propaganda“. Mark Zuckerberg bestätigte, dass deswegen deren „Verbreitung auf Facebook verringert wurde“.
In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4166 wurde nach „Löschersuchen und Abfrage von Nutzerdaten der Bundesregierung an Betreiber von sozialen Netzwerken und Sofortnachrichtendiensten“ gefragt. Unter Verweis auf die „Geheimhaltungsbedürftigkeit“ einzelner nachgefragter Auskünfte hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die genannte Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4408 bei Weitem nicht alle von den Fragestellern gewünschten Informationen bereitgestellt. Die zwischenzeitlich aufgetauchten „Twitter Files“ (a. a. O.) über das interne Gebaren des auch in Deutschland rege genutzten Kurznachrichtendienstes werden von den Fragestellern zum Anlass genommen, die Bundesregierung erneut zur Praxis der Löschersuchen zu befragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Löschersuchen hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit 2016 an die auch in Deutschland vielfach genutzten sozialen Netzwerke Twitter, Facebook und YouTube gerichtet (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
Wurden die in Frage 1 erfragten Löschersuche durch eine Staatsanwaltschaft formuliert, und wenn ja, wie viele?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die von ihr zur Löschung angemahnten Beiträge auf den in Frage 1 genannten Plattformen gegen deren eigene Hausregeln verstießen und daher von den Plattformen vermutlich eigeninitiativ gelöscht worden wären?
Wie viele der in Frage 1 genannten Löschersuchen haben nach Wissen der Bundesregierung zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt (bitte nach den einschlägigen §§ des Strafgesetzbuches (StGB) aufschlüsseln)?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat die Bundesregierung die in Frage 1 abgefragten Löschersuchen formuliert (bitte differenzieren, falls auf mehrere gesetzliche Grundlagen Bezug genommen wird)?
Auf welchem Wege sucht und findet die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde Beiträge auf sozialen Medien, die zu löschen sie bei deren Betreibern einfordert?
a) Werden von der Bundesregierung oder einer ihr nachgeordneten Behörde Personen hauptamtlich mit der Detektion der in den Fragen 1 und 5 genannten Beiträge beschäftigt, und wenn ja, wie viele?
b) Setzt die Bundesregierung für dieses Vorhaben auch Algorithmen Künstlicher Intelligenz ein, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Unterrichten die Betreiber sozialer Medien von sich aus die Bundesregierung über das bereits erfolgte Löschen einzelner Beiträge?
d) Reagiert die Bundesregierung beim Formulieren einzelner Löschersuchen auch auf die Hinweise privater Nutzer, und wenn ja, wie?
Wie viele der in den Fragen 1 und 2 abgefragten Löschersuchen wurden nicht umgesetzt, und aus welchen der Bundesregierung bekannten Gründen geschah dies?
Welche Stelle ist innerhalb der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden dafür zuständig, die in Frage 1 abgefragten Löschersuchen zu formulieren und an die sozialen Netzwerke zu richten?
Arbeitet die Bundesregierung beim Formulieren möglicher Löschersuchen auch mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammen, und wenn ja, mit welchen?
Geht im Falle einer Kooperation die Initiative mehrheitlich von der Bundesregierung oder den NRO aus (bitte gegebenenfalls Beispiele nennen)?
Sind der Bundesregierung oder einer ihr nachgeordneten Behörde die Twitter Files (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt (wenn ja, weiter mit den Fragen 11 bis 16; wenn nein, weiter mit den Fragen 17 bis 19)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrem möglichen Austausch mit der Geschäftsführung von Twitter gewonnen bezüglich der Einschätzung der Arbeit von Twitter unter Punkt 3: „Es ist eine Frankenstein’-sche Geschichte über einen von Menschenhand geschaffenen Mechanismus, der der Kontrolle seines Konstrukteurs entglitten ist“ (Twitter Files, a. a. O., siehe Vorbemerkung der Fragesteller; übersetzt mit https://deepl.com)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrem möglichen Austausch mit der Geschäftsführung von Twitter gewonnen bezüglich der Einschätzung der Arbeit von Twitter unter Punkt 7: „Im Laufe der Zeit fanden die Mitarbeiter und Führungskräfte von Twitter immer mehr Verwendungsmöglichkeiten für diese Tools. Außenstehende begannen, das Unternehmen zu bitten, die Sprache ebenfalls zu manipulieren: erst ein wenig, dann mehr, dann ständig“ (Twitter Files, a. a. O., siehe Vorbemerkung der Fragesteller; übersetzt mit https://deepl.com)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrem möglichen Austausch mit der Geschäftsführung von Twitter gewonnen bezüglich der Einschätzung der Arbeit von Twitter unter Punkt 8: „Bis 2020 waren Aufforderungen von verbundenen Akteuren, Tweets zu löschen, Routine. Eine Führungskraft schrieb an eine andere: ,Mehr zu überprüfen vom Biden-Team‘“ (Twitter Files, a. a. O., siehe Vorbemerkung der Fragesteller; übersetzt mit https://deepl.com)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrem möglichen Austausch mit der Geschäftsführung von Twitter gewonnen bezüglich der Einschätzung der Arbeit von Twitter unter Punkt 9: „Prominente und unbekannte Persönlichkeiten könnten auf Geheiß einer politischen Partei entfernt oder überprüft werden“ (Twitter Files, a. a. O., siehe Vorbemerkung der Fragesteller; übersetzt mit https://deepl.com)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihrem möglichen Austausch mit der Geschäftsführung von Twitter gewonnen bezüglich der Einschätzung der Arbeit von Twitter unter Punkt 11: „Dieses System war nicht ausgewogen. Es basierte auf Kontakten. Da Twitter mehrheitlich von Menschen mit einer politischen Ausrichtung besetzt war und ist, standen den Linken (also den Demokraten) mehr Kanäle und Möglichkeiten zur Beschwerde offen als den Rechten“ (Twitter Files, a. a. O., siehe Vorbemerkung der Fragesteller; übersetzt mit https://deepl.com)?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu dem Umstand erarbeitet, dass bei Twitter ausweislich des Punktes 11 der Twitter Files (a. a. O., siehe Vorbemerkung der Fragesteller) im Jahr 2018 96,38 Prozent und im Jahr 2022 99,73 Prozent der Löschungen durch Eingaben der Linken (i. e. Demokraten) und im Jahr 2018 3,62 Prozent und im Jahr 2022 0,27 Prozent der Eingaben der Rechten (i. e. Republikaner) erfolgten, und wenn ja, welche ist dies?