[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer,
Norbert Kleinwächter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5666 –
Multilateralismus und Transformation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„,Our Common Agenda‘ ist ein 85-seitiges UNO-Dokument aus dem Jahr
2021, das die Mitgliedstaaten eindringlich auf einen neuen Multilateralismus
und eine Weltordnung unter Kontrolle der UNO einschwört“ (
www.rubikon.n
ews/artikel/die-grosse-enttauschung). Zentrale Ziele des im Dokument
angemahnten Multilateralismus sind u. a. das vernetzte Agieren der Menschheit als
„globale Familie [im Original: global family]“ (OUR COMMON AGENDA
Report of the Secretary-General, Summary, S. 3), die Etablierung eines
globalen Impfplans für Impfstoffe gegen COVID-19 (vgl. ebd., S. 3) sowie die
Herbeiführung eines Konsenses über die Einhaltung wissenschaftlicher
Grundstandards (vgl. ebd., S. 4). Insgesamt sei es jetzt an der Zeit für ein stärkeres,
besser vernetztes und integratives multilaterales System, das in den Vereinten
Nationen (VN; United Nations – UN) verankert ist (im Original: „[…] now is
the time for a stronger, more networked and inclusive multilateral system,
anchored within the United Nations.“; ebd., S. 4).
Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vom 24. November 2021 spricht sich an verschiedenen Stellen für die
„Stärkung des Multilateralismus“ (Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für
Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 34, 143, 156, 157) sowie den
Ausbau der „multilaterale[n] Zusammenarbeit im Rahmen der Agenda 2030 und
des Pariser Abkommens“ aus (ebd., S. 63). Dabei bildet die „Agenda 2030“
der Vereinten Nationen die Grundlage der Nachhaltigkeitspolitik der
Bundesregierung und ist somit Handlungsrahmen für die deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie (vgl.
www.bmz.de/de/agenda-2030). Darüber hinaus sei als Antwort
auf die Abkehr vieler Länder vom Multilateralismus in den vergangenen
Jahren die internationale Zusammenarbeit voranzutreiben (vgl. ebd., S. 130). In
einem eigenen Absatz mit dem Titel Multilateralismus fordert die
Bundesregierung schließlich die Weiterentwicklung der Allianz für den
Multilateralismus unter der Ägide der Vereinten Nationen als wichtigster Institution der
internationalen Ordnung (Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit,
Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 143).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6247
20. Wahlperiode 29.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
28. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Multilateralismus als politische Leitidee meint nach Ansicht der
Bundesregierung die gleichberechtigte und gemeinschaftlich koordinierte Zusammenarbeit
mehrerer Staaten im Sinne einer regelbasierten Weltordnung (vgl.
www.auswa
ertiges-amt.de/de/aussenpolitik/multilateralismus/2226014). Im
Zusammenhang mit der vieldiskutierten gegenwärtigen „Krise des Multilateralismus“
(
www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/281538/inners
taatliche-konflikte-und-die-krise-des-multilateralismus/) und angesichts
drängender globaler Probleme existenziellen Ausmaßes (vgl.
www.kas.de/de/
web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/die-zukunft-des-multilatera
l ismus) werden verschiedene Ideen einer umfassenden sozialen und
wirtschaftlichen Transformation diskutiert (vgl. Baustellen des Multilateralismus.
Hrsg.: Global Policy Forum, Bonn 2021). Dies umfasst nach Auffassung
einiger Diskursteilnehmer u. a. Themen wie die Wahrung und Verteilung bzw.
Neuverteilung von Wohlstand, die Sicherung wichtiger Ressourcen, die
Regulierung globaler Migrationsströme (vgl. Neue Weltordnung, neue Partner? Ein
Partner-Atlas für die deutsche Außenpolitik. Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung
e. V. Berlin 2020) sowie Pläne einer „grüne[n] Transformation“ (ebd., S. 220).
Kurzum: Eine Vielzahl transformativer Leitideen und Entwürfe eines
umfassenden Gesellschaftsumbaus prägen die Debatte um die sog. multilaterale
Weltordnung, wobei Strukturen und Inhalte der Begrifflichkeiten diffus sowie
Fragen der politischen Genese, der tragenden Prinzipien und Zahlungsströme
wie auch der Profiteure weitgehend unklar bleiben. Insbesondere die zentralen
Begrifflichkeiten des Diskurses bedürfen – eingedenk deren Tragweite – aus
Sicht der Fragesteller einer definitorischen Klärung, was eine gesellschaftliche
Grundsatzdebatte um die Konsequenzen und Kosten der angestrebten
Transformation für die Bundesrepublik Deutschland keineswegs ersetzen kann.
Dass diese Begriffsklärung notwendig ist, zeigen nicht zuletzt die Aussagen
des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck im
Rahmen der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2023
(Bundespressekonferenz am 25. Januar 2023), wonach es die erklärte Politik der
Bundesregierung ist, durch eine „transformative Angebotspolitik“ die Transformation
der hiesigen Wirtschaft voranzutreiben (
www.ardmediathek.de/video/
phoenixvor-ort/jahreswirtschaftsbericht-2023/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZG
UvMzA1MTg2MA). Mit der Wortschöpfung „transformative
Angebotspolitik“ wurde die Transformationsdebatte erneut um einen Begriff erweitert, der
aus Sicht der Fragesteller ebenso einer Erörterung bedarf.
1. Was versteht die Bundesregierung unter den Begriffen „neuer
Multilateralismus“, „inklusiver Multilateralismus“, „vernetzter
Multilateralismus“, „solidarischer Multilateralismus“, „progressiver
Multilateralismus“, „integrativer Multilateralismus“, „multilaterales System“,
„multilaterale Ordnung“, „Multilateralismus für die Menschen“, die die
aktuelle politische und wissenschaftliche Debatte bestimmen und die im
Online-Angebot der Bundesregierung teilweise Verwendung finden (
www.a
uswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/weissbuch-multilateralismus/245
9886)?
Ausführungen zur Konzeptionalisierung von Multilateralismus finden sich im
„Weißbuch Multilateralismus“ der Bundesregierung von 2021 (
www.bundesra
t.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2021/0401-0500/0477-21.html).
Die dortigen Definitionen des Multilateralismus und seiner Grundprinzipien
entsprechen dem Verständnis der aktuellen Bundesregierung.
2. Was versteht die Bundesregierung unter den Begriffen „große
Transformation“, „grüne Transformation“, „Green Deal“, „sozial-ökologische
Transformation“, „globale Transformation“, „demokratische
Transformation“, „digitale Transformation“, „transformative Angebotspolitik“, die
die aktuelle politische und wissenschaftliche Debatte bestimmen und die
im Online-Angebot der Bundesregierung teilweise Verwendung finden
(siehe auszugsweise nur:
www.youtube.com/watch?v=K1WrNAGF9TI;
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/zukunft-fuer-die-eu-20
17418;
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publik
ationen/neue_allianzen_fuer_sozial-oekologische_transformationen.pdf;
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/erreichung-der-17-globalen-nac
hhaltigkeitsziele-wichtiger-denn-je-einrichtung-von-transformationsteam
s-beschlossen-2125282;
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisi
erung.html;
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/2
0230125-jahreswirtschaftsbericht-2023-wohlstand-erneuern.html), und
welche konkreten Entwicklungsziele, politischen Maßnahmen, Zeitpläne
und Szenarien der gesellschaftlichen Umgestaltung sind mit den
vorgenannten Begrifflichkeiten für die Bundesrepublik Deutschland
verbunden?
Die Bedeutung des Begriffs „Transformation“ ist abhängig vom konkreten
Kontext und kann Veränderungsprozesse in verschiedenen Bereichen
beschreiben.
Unter grüner Transformation bzw. sozial-ökologischer Transformation können
verschiedene Veränderungsprozesse verstanden werden, die das Ziel der
Treibhausgasneutralität, der Nachhaltigkeit und des Erhalts von Wohlstand und
sozialer Sicherheit betreffen. Wesentlicher gesetzlicher Rahmen, um bis zum Jahr
2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen, ist insbesondere das Bundes-
Klimaschutzgesetz.
Demokratische Transformation ist ein in der Wissenschaft vielseitig diskutierter
Begriff. Zu wissenschaftlichen Diskussionen und Erörterungen nimmt die
Bundesregierung keine Stellung.
Die von der Bundesregierung am 31. August 2022 beschlossene
Digitalstrategie „Gemeinsam digitale Werte schöpfen“ (digitalstrategie-deutschland.de)
beschreibt den Begriff, die konkreten Ziele und die wesentlichen politischen
Maßnahmen der digitalen Transformation und bildet den übergeordneten
Rahmen für die Digitalpolitik bis 2025. Auch auf EU-Ebene sind entsprechende
Ziele der digitalen Transformation kodifiziert, etwa in der europäischen
Digitalstrategie und dem Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade.
Der Europäische Green Deal ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen
Kommission zur Stärkung von Klimaschutz, Ressourceneffizienz und
Wettbewerbsfähigkeit. Dieses Programm dient als Grundlage für viele
Legislativvorschläge der Europäischen Kommission, die derzeit verhandelt oder umgesetzt
werden.
Eine transformative Angebotspolitik zielt darauf ab, die Angebotsbedingungen
insbesondere mit Blick auf ökologische Herausforderungen zu verbessern.
Weitere Ausführungen dazu finden sich beispielsweise in den Kapiteln A, C und D
des Jahreswirtschaftsberichts 2023 der Bundesregierung (
www.bmwk.de/Reda
ktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2023.html).
3. In welchem Umfang und im Rahmen welcher Institutionen,
Organisationen, Programme, Projekte, Initiativen und Maßnahmen finanziert die
Bundesrepublik Deutschland die in Frage 2 angeführten Politikentwürfe
bzw. Transformationsprozesse (bitte für die jeweiligen Institutionen,
Organisationen, Programme, Projekte und Maßnahmen seit deren
Bestehen mit entsprechenden Haushaltstiteln und geleisteten Zahlungen
separat aufschlüsseln)?
4. Welche volkswirtschaftlichen Kosten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Umsetzung der in Frage 2 angeführten
Transformationsprozesse verbunden (bitte die entsprechenden Kalkulationen für die
zuständigen Bundesressorts, Wirtschafts- und Lebensbereiche einzeln
sowie für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt ausweisen)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von wissenschaftlich fundierten
Szenarien, die im Rahmen der Umsetzung der in Frage 2 angeführten
politischen Leitideen bzw. Transformationsprozesse (z. B. durch die
Umstellung der nationalen Energieversorgung, die Neugestaltung von
Wertschöpfungsketten etc.) Arbeitsplatzverluste für Deutschland
prognostizieren?
Wenn ja, welche Kalkulationen hierzu sind der Bundesregierung
bekannt, und welche Wirtschaftszweige bzw. Branchen sind in welchem
Umfang von möglichen Arbeitsplatzverlusten betroffen?
Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Da sich die Bundesregierung nicht alle in Frage 2 genannten Begriffe zu eigen
macht, können zur Finanzierung und Beteiligung spezifischer Institutionen,
Organisationen sowie zu konkreten Projekten, Initiativen und Maßnahmen,
denkbare volkswirtschaftliche Kosten oder Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
6. Welche konkreten Entwicklungsziele und Zwischenschritte für die
Umsetzung der in Frage 2 angeführten Politikentwürfe bzw.
Transformationsprozesse sind nach Kenntnis der Bundesregierung wo, mit welchen
Zeitangaben und finanziellen Kalkulationen kodifiziert?
Zu relevanten gesetzlichen Vorgaben, die Entwicklungsziele und
Zwischenschritte beschreiben, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen
sind alle Titelansätze der Bundesregierung im Bundeshaushalt kodifiziert.
7. Welche nationalen und internationalen Akteure, Institutionen, Think
Tanks, Organisationen und Allianzen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Umsetzung der in Frage 2 angeführten Politikentwürfe
bzw. Transformationsprozesse im Bereich der Bundesrepublik
Deutschland beteiligt, und in welchem Umfang erhalten diese ggf. Förderung
seitens der Bundesrepublik Deutschland (bitte für die zuständigen
Bundesressorts einzeln sowie für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt für
die letzten zehn Jahre ausweisen)?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen.
8. Welcher konkrete politische Handlungsbedarf ergibt sich nach Ansicht
der Bundesregierung aus dem UN-Bericht „Our common Agenda –
Report of the Secretary-General“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für
die Bundesrepublik Deutschland, und welche konkreten Programme,
Projekte und Maßnahmen wurden bereits hierzu realisiert (bitte für die
zuständigen Bundesressorts mit bereits geleisteten Zahlungen bzw.
zugehörigem Haushaltstitel und weiterem Finanzierungsbedarf ausweisen)?
9. Inwiefern und mit welchen Mitteln finanziert die Bundesrepublik
Deutschland Organisationen, Projekte, Programme und Maßnahmen, die
im Zusammenhang mit dem UN-Dokument „Our common Agenda“
stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte für die zuständigen
Bundesressorts seit Veröffentlichung des UN-Dokumentes mit
entsprechenden Zahlungen und zugehörigem Haushaltstiteln ausweisen)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), António Guterres, hat mit
seinem Bericht „Our Common Agenda“ ein ambitioniertes Programm für seine
zweite Amtszeit bis Ende des Jahres 2026 vorgelegt. Die Vorschläge zielen ab
auf die beschleunigte Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030
und die Stärkung der VN als Pfeiler für die regelbasierte internationale
Ordnung. Ziel ist es, den Multilateralismus insgesamt zu stärken. Die Umsetzung
wird derzeit vorbereitet. Beschlüsse sollen während des „Summit of the Future“
am Rande der VN-Generalversammlung im September 2024 in Form eines
„Zukunftspakts“ getroffen werden. Die deutsche VN-Botschafterin ist
zusammen mit dem VN-Botschafter Namibias Ko-Fazilitatorin für den
Vorbereitungsprozess des „Summit of the Future“.
Die Bundesregierung beteiligt sich sowohl mit inhaltlichen Beiträgen als auch
durch die Förderung von Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Partnern
des Globalen Südens und in Kooperation mit dem Büro des Sondergesandten
des VN-Generalsekretärs für Technologie an der Erarbeitung des Global Digital
Compact (
www.un.org/techenvoy/global-digital-compact). Im Jahr 2022
wurden dafür rund 150 000 Euro aus dem Haushaltstitel 0501-687 43 aufgewendet.
Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Optionen zur finanziellen
Unterstützung des „Summit of the Future“. Ende des Jahres 2021 hat die
Bundesregierung mit Mitteln aus dem Haushaltstitel 0501-687 34-03017057
(Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung) die United Nations
Foundation mit insgesamt 300 000 Euro zur Unterstützung des Konsultationsprozesses
zur Erarbeitung des „Our Common Agenda“-Abschlussberichts unterstützt.
Zudem hat die Bundesregierung eine Zahlung in Höhe von 300 000 Euro an das
Exekutivbüro des VN-Generalssekretärs aus dem Haushaltstitel 2301-896 03
geleistet. Damit wurde das Exekutivbüro dabei unterstützt, die Kapazitäten der
VN in den Bereichen Personal, Ressourcen und Organisationsarchitektur im
Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter zu untersuchen.
10. Welche Institutionen, Organisationen, Projekte und Programme der
Vereinten Nationen finanziert die Bundesrepublik Deutschland in welchem
Umfang (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit entsprechenden
Zahlungen und zugehörigen Haushaltstiteln für die letzten zehn Jahre
ausweisen)?
In der Anlage 1* wird eine Übersicht der Zahlungen an die VN zur Verfügung
gestellt, basierend auf den veröffentlichten Berichten der Bundesregierung zur
Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VN und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6247 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen
des VN-Systems. Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach Haushaltstiteln
würde es erforderlich machen, in bis zu zehn Bundesressorts über einen
Zeitraum von zehn Jahren bei zum Teil wechselnden Haushaltstiteln einzelne
Fördermaßnahmen nachzuvollziehen. Eine solche Recherche wäre teilweise
elektronisch, teilweise händisch durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass
Angehörige der Bundesverwaltung mindestens im Umfang einer mittleren
zweistelligen Zahl drei volle Arbeitstage mit einer solchen Recherche und dem
Abgleich der Zahlen gebunden wären und damit für ihre eigentlichen Aufgaben
nicht zur Verfügung stünden. Da für den gefragten Zeitraum die Zahlen
aufgrund der oben erwähnten Zweijahresberichte bereits gesammelt und publiziert
vorliegen, sieht die Bundesregierung von einer weitergehenden
Aufschlüsselung der Haushaltstitel im Sinne der Fragestellung ab.
11. Welche transformativen Leitideen bzw. Politikentwürfe der
gesellschaftlichen Umgestaltung sind für die Umsetzung des UN-Dokuments
Agenda 2030 in der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, und welcher
Finanzierungsbedarf ist damit verbunden (bitte für die gesamte Zeitperiode
seit Beschluss der Agenda 2030 für die zuständigen Bundesressorts
aufschlüsseln)?
12. Welche Programme, Projekte und Maßnahmen des UN-Dokuments
Agenda 2030 werden aktuell in der Bundesrepublik Deutschland
realisiert (bitte für die gesamte Zeitperiode seit Beschluss der Agenda 2030
für die zuständigen Bundesressorts inklusive der geleisteten Zahlungen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Mit der im September 2015 von 193 VN-Mitgliedstaaten verabschiedeten
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen (Sustainable
Development Goals, SDGs) wollen diese Staaten weltweit ein menschenwürdiges
Leben ermöglichen und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen möglichst
dauerhaft bewahren.
Leitidee ist eine übergreifende Verantwortung für eine ökonomisch, ökologisch
und sozial tragfähige Entwicklung für alle Generationen. Die Agenda 2030 ist
Grundlage der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung. Das VN-Dokument
der Agenda 2030 selbst benennt keine konkreten Projekte, Programme oder
Maßnahmen.
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich seit ihrer Neuauflage im
Jahr 2016 (
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/deutsche-nachhaltigkeitsstr
ategie-neuauflage-2016-730826) an diesen globalen Nachhaltigkeitszielen und
legt Leitlinien, Ziele und Prioritäten für deren Umsetzung in Deutschland dar.
Die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr
2021 bildet Maßnahmen aller Bundesressorts zur Umsetzung der Ziele der
Agenda 2030 in, durch und mit Deutschland ab (
www.bundesregierung.de/bre
g-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846).
Die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele ist eine
Querschnittsaufgabe und betrifft damit zahlreiche Maßnahmen und Haushaltstitel der gesamten
Bundesregierung.
Die Umsetzung wird im Rahmen der bestehenden Haushaltstitel der Ressorts
verwirklicht. Eine nächste Weiterentwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
13. Inwiefern und in welchem Umfang finanziert die Bundesrepublik
Deutschland das United Nations High Commissioner for Refugees
(UNHCR), und welche konkreten Projekte, Programme und Maßnahmen
des UNHCR werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
Deutschland realisiert (bitte jeweils für die verschiedenen Programme,
wie z. B. Resettlementprogramme und humanitäre
Aufnahmeprogramme, für die letzten zehn Jahre separat aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat dem VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) im
Haushaltsjahr 2022 einen Betrag in Höhe von 499 Mio. Euro zur Verfügung gestellt
(2021: 445 Mio. Euro). Für das laufende Haushaltsjahr 2023 sagte die
Bundesregierung im Rahmen der UNHCR Geberkonferenz im Dezember 2022
Fördermittel in Höhe von rund 163 Mio. Euro zu. Ein Großteil der Förderung
finanziert die Durchführung humanitärer Maßnahmen im Ausland. Ein Teil der
Fördersumme ist der ungebundene Beitrag zum Kernbudget von UNHCR (2023:
21,87 Mio. Euro), welcher UNHCR frei für die Erfüllung des Mandates zur
Verfügung steht. UNHCR wird von der Bundesregierung aktuell nicht gezielt
für Maßnahmen und Programme innerhalb Deutschlands gefördert.
Eine unmittelbare Finanzierung des UNHCR im Rahmen von Neuansiedlungen
ausgewählter Schutzsuchender (Resettlement), NesT (Neustart im Team) und
humanitären Aufnahmeprogrammen findet seitens der Bundesregierung nicht
statt. Auch anderweitig erfolgt keine unmittelbare Finanzierung.
14. Inwiefern und in welchem Umfang finanziert die Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale
Migrationspolitik (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit den
entsprechenden Programmen, Projekten und Zahlungen bzw. Haushaltstiteln für
die letzten zehn Jahre ausweisen)?
Es existiert keine feststehende Definition des Begriffs „internationale
Migrationspolitik“, auch ist dieser Begriff nicht als spezifischer Zweck im
Bundeshaushaltsplan ausgewiesen.
15. Finanziert die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung die Initiative „Landscape Finance Lab“?
Wenn ja, inwiefern, und in welchem Umfang, und welche konkreten
Projekte, Programme und Maßnahmen des „Landscape Finance Lab“
werden aktuell in Deutschland realisiert (bitte für die zuständigen
Bundesressorts mit entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen seit
Bestehen des „Landscape Finance Lab“ ausweisen)?
Die Initiative „Landscape Finance Lab“ wird von der Bundesregierung nicht
finanziert.
16. Inwiefern und in welchem Umfang finanziert die Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung das Programm der
Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen „UN-Habitat“, und welche
konkreten Projekte und Maßnahmen des „UN-Habitat“ werden aktuell in
Deutschland realisiert (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit
entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen seit Bestehen des „UN-
Habitat“ ausweisen)?
Informationen über die finanziellen Beiträge zum Programm der VN für
menschliche Siedlungen (UN-Habitat), inklusive derjenigen der
Bundesregierung, sind auf der Homepage von UN-Habitat unter unhabitat.org/monthly-upd
ate-including-funding-status einsehbar. Derzeit sind das Sekretariat der Global
Water Operators' Partnerships Alliance (GWOPA) und der United Nations
Innovation Technology Accelerator for Cities (UNITAC) in Deutschland
angesiedelt.
17. Inwiefern und in welchem Umfang finanziert die Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
Nichtregierungsorganisationen (NRO bzw. NGO), die direkt oder indirekt an der Umsetzung
der in Frage 2 angeführten transformativen Politikentwürfe bzw.
Transformationsprozesse beteiligt sind (bitte für die zuständigen
Bundesressorts mit entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen seit Bestehen
der jeweiligen NRO ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
18. Finanziert die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Weltwirtschaftsforum“ (WEF) bzw. dessen
Teilorganisationen, und wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Projekte,
Programme und Maßnahmen des WEF werden aktuell in Deutschland realisiert
(bitte für die zuständigen Bundesressorts mit entsprechenden
Haushaltstiteln bzw. Zahlungen an Projekte und Teilorganisationen des WEF seit
dessen Bestehen ausweisen)?
Das Weltwirtschaftsforum (WEF) bzw. dessen Teilorganisationen werden von
der Bundesregierung nicht finanziert.
19. Welche Rolle spielt das WEF nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Finanzierung der UN-„Agenda 2030“, und von welchen Finanzströmen
diesbezüglich hat die Bundesregierung Kenntnis (bei Kenntnis, bitte für
alle Jahre seit Beschluss der „Agenda 2030“ darstellen)?
Es wird auf die Website des WEF verwiesen (
www.weforum.org/press/2019/0
6/world-economic-forum-and-un-sign-strategic-partnership-framework).
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Kenntnisse im
Sinne der Fragestellung.
20. Welchen konkreten Zusatznutzen hat das nichtstaatliche
„Weltwirtschaftsforum“ nach Ansicht der Bundesregierung, zumal seit Jahrzehnten
zahlreiche staatliche Formate des internationalen Dialogs (z. B. G7, G20,
COP, EU etc.) parallel existieren?
Zu den Zielen des Weltwirtschaftsforums wird auf Website des WEF (
www.we
forum.org/) verwiesen.
21. Inwiefern und in welchem Umfang finanziert die Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung den „Worldwide Fund
for Nature“ (WWF), und welche konkreten Projekte, Programme und
Maßnahmen des WWF werden aktuell in Deutschland realisiert (bitte für
die zuständigen Bundesressorts mit entsprechenden Haushaltstiteln bzw.
Zahlungen an Projekte und Teilorganisationen, wie z. B. dem „WWF
Deutschland“, seit Bestehen des WWF ausweisen)?
Die Bundesregierung fördert Projekte des World Fund for Nature (WWF) in
Deutschland seit dem Jahr 2013 in einem Gesamtumfang von
11 411 378,34 Euro.
Für die Auflistung der konkreten Vorhaben wird auf Anlage 2* verwiesen.
Gemäß der Aufbewahrungsfristen des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) liegen Daten der
letzten zehn Jahre vor. Eine darüberhinausgehende Auswertung kann im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht
erfolgen.
22. Finanziert die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Climate-KIC“, und wenn ja, inwiefern, und welchem
Umfang, und welche konkreten Projekte, Programme und Maßnahmen
des „Climate-KIC“ werden aktuell in Deutschland realisiert (bitte für die
zuständigen Bundesressorts mit entsprechenden Haushaltstiteln bzw.
Zahlungen an Projekte und Teilorganisationen seit Bestehen des
„Climate-KIC“ ausweisen)?
Der Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
23. Finanziert die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung die „International Union for Conservation of Nature“ (IUCN),
und wenn ja, inwiefern, und in welchem Umfang, und welche konkreten
Projekte, Programme und Maßnahmen der IUCN werden aktuell in
Deutschland realisiert (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit
entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen an Projekte und
Teilorganisationen seit Bestehen des IUCN ausweisen)?
Seit 1958 zahlt die Bundesregierung infolge der IUCN-Mitgliedschaft des
BMUV einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, aktuell in Höhe von etwa
500 000 Euro. Im Rahmen der Ansiedlung des Büros des IUCN Environmental
Law Centre (ELC) in Bonn stellt die Bundesregierung seit dem Jahr 1970 die
Büroräumlichkeiten mietzinsfrei zu Verfügung. Darüber hinaus wird dem
IUCN ELC in Bonn jährlich eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von
51 100 Euro gewährt. Rechtliche Grundlage ist der Sonderstatus der IUCN als
internationale Organisation, welche diese unter anderem mit Blick auf
Steuerbefreiungen den VN-Organisationen gleichstellt.
Es werden aktuell keine von der Bundesregierung geförderten konkreten
Projekte, Programme und Maßnahmen der IUCN in Deutschland realisiert.
24. Finanziert die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Europäische Institut für Innovation und Technologie“
(EIT), und wenn ja, inwiefern, und in welchem Umfang, und welche
konkreten Projekte, Programme und Maßnahmen des EIT werden aktuell
in Deutschland realisiert (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit
entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen an Projekte und
Teilorganisationen seit Bestehen des EIT ausweisen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Europäische Institut für
Innovation und Technologie (EIT) zu 100 Prozent aus dem Gesamthaushalt der
Europäischen Union, konkret dem Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe,
finanziert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/6247 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
25. Finanziert die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung das „Interfaith Center for Sustainable Development“ (ICSD),
du wenn ja, inwiefern ,und in welchem Umfang, und welche konkreten
Projekte, Programme und Maßnahmen des ICSD werden aktuell in
Deutschland realisiert (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit
entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen an Projekte und
Teilorganisationen seit Bestehen des ICSD ausweisen)?
Das „Interfaith Center for Sustainable Development“ (ICSD) wird von der
Bundesregierung nicht finanziert.
26. Inwiefern und in welchem Umfang haben die in Frage 2 angeführten
transformativen Leitideen bzw. Entwürfe der gesellschaftlichen
Umgestaltung nach Kenntnis der Bundesregierung Eingang in pädagogische
Konzepte gefunden (bitte für den Zuständigkeitsbereich des Bundes die
entsprechenden Quellen, Bildungs- und Lehrpläne sowie die
korrespondierenden pädagogischen Projekte und Bildungsangebote inklusive deren
Finanzierung durch staatliche Stellen mitsamt Haushaltstitel ausweisen)?
Die Bundesregierung setzt seit dem Jahr 2015 die UNESCO-Weltprogramme
zur Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im deutschen
Bildungssystem um. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung einen
nationalen Prozess mit dem Ziel eingeleitet, BNE in allen Bildungsbereichen
strukturell zu verankern. An diesem Prozess sind viele Akteurinnen und Akteure aus
Politik, Wirtschaft, Bildung, Gesellschaft und Wissenschaft innerhalb der im
Jahr 2015 gegründeten Nationalen Plattform BNE beteiligt. Konkrete
Vorschläge, wie nachhaltiges Handeln optimal gelernt und strukturell verankert werden
kann, sind in dem Nationalen Aktionsplan BNE zusammengefasst, der durch
die Nationale Plattform am 20. Juni 2017 verabschiedet wurde (
www.bne-porta
l.de/bne/de/nationaler-aktionsplan/nationaler-aktionsplan.html).
Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Beteiligten ihre Maßnahmen selbst
finanzieren.
27. Inwiefern und in welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung nichtstaatliche Institutionen, Organisationen, Think-Tanks,
Allianzen, Initiativen, Programme und Projekte, die eine
schwerpunktmäßig klima- bzw. nachhaltigkeitspolitische Agenda sowie Vorstellungen
eines ökologischen und ökonomischen Gesellschaftsumbaus verfolgen
(Stichwort: sog. Öko-Industrie) Fördermittel der Bundesrepublik
Deutschland (bitte für die zuständigen Bundesressorts mit
entsprechenden Haushaltstiteln bzw. Zahlungen an oben genannte Organisationen
und Interessengemeinschaften in den letzten zehn Jahren ausweisen)?
Die Bundesregierung fördert Maßnahmen auf Grundlage von §§ 23, 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) und entsprechender Verwaltungsvorschriften.
Die Maßgabe eines „ökologischen und ökonomischen Gesellschaftsumbaus“
liegt nicht vor. Die Förderdatenbank des Bundes (
www.foerderdatenbank.de/)
gibt einen Überblick über die Programme des Bundes im Sinne der
Fragestellung. Für thematische Recherchen kann zudem auf folgende Quelle der OECD
zugegriffen werden:
www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/dev
elopment-finance-data/idsonline.htm.
28. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Investitionen in Branchen,
Technologien und Unternehmen, die sich Zielen der Nachhaltigkeit und
des ökologischen Wirtschaftens verpflichtet haben, in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils nach
Wirtschaftsbereich sowie den zehn Unternehmen mit den höchsten
staatlichen Fördermitteln sowie ebenso unterschieden nach Zuschüssen,
Förderkrediten, öffentlichen Ausfallbürgschaften und öffentlichen
Beteiligungen ausweisen)?
Die erfragten Informationen werden von der Bundesregierung nicht statistisch
erfasst oder ausgewertet.
Anlage 1
Zahlungen der Bundesregierung an das VN-System in den Jahren 2011 bis 2021
Angaben in Euro - Abgrenzung der Bundesregierung (unverändert gegenüber. Vorjahren): Für diese Tabelle werden Daten zu Finanzbeziehungen
zwischen der Bundesregierung und dem VN-System in der Definition des Koordinierungsrats der Leiterinnen und Leiter der Organisationen des Systems
der Vereinten Nationen (Chief Executives Board, CEB) verwendet; Leistungen an die Weltbankgruppe sind herausgerechnet. Die Systematik wurde im
Vergleich zu früheren Berichten der Bundesregierung zu ihrer Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen nicht geändert. Der Ausweis erfolgt in Euro,
als maßgebliche Abrechnungswährung des Bundeshaushalts.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Auswärtiges Amt 748 Mio. 650,8 Mio. 1,001 Mrd. 870,4 Mio. 1.035,4 Mio. 1.972.355.498 2.210.168.622 1.839.044.404 1.970.252.003 2.435.495.481 2.621.765.865
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 419.768.404 611.757.866 565.741.275 345.724.000
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 223.277.000 242.615.959 90.557.596 362.780.480
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 1.195.999.000 1.115.878.178 1.779.196.610 1.913.261.385
Bundesministerium für
Arbeit und
Soziales
23 Mio. 24 Mio. 23,5 Mio. 23,3 Mio. 26,8 Mio. 29.223.980 24.251.196 22.147.286 22.609.160 24.193.279 23.722.835
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 20.585.286 21.047.160 22.626.279 21.749.851
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 62.000 62.000 67.000 72.984
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 1.500.000 1.500.000 1.500.000 1.900.000
Bundesministerium für
Bildung und
Forschung
2 Mio. 4,1 Mio. 4,6 Mio. 4,5 Mio. 3,5 Mio. 3.336.000 3.336.000 3.081.000 3.301.019 3.395.000 3.646.808
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 3.081.000 0 3.395.000 0
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 3.101.019 0 3.646.808
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 0 200.000 0 0
Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft
42 Mio. 38,7 Mio. 39,5 Mio. 36,1 Mio. 39,2 Mio. 42.587.471 40.717.475 32.808.126 41.733.547 35.447.289 29.980.168
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 26.380.458 27.799.189 26.666.656 24.975.559
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 191.523 200.900 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 6.236.145 13.733.458 8.780.633 5.004.609
Bundesministerium für
Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
- - - - - 0 28.000 80.000 94.500 150.000 100.000
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 0 0 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 0 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 80.000 94.500 150.000 100.000
Bundesministerium für
Gesundheit
29 Mio. 56,8 Mio. 30,7 Mio. 27,3 Mio. 30,1 Mio. 37.409.788 63.932.403 83.205.000 98.051.695 424.747.063 378.057.284
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 28.155.000 29.772.695 28.922.063 28.157.284
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 68.279.000 0 10.000.000
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 55.050.000 0 395.825.000 339.900.000
Bundesministerium des
Innern und für
Heimat
- - - - - 22.265.697 34.055.234 2.976.585 3.237.565 3.226.925 3.066.176
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 2.976.585 3.237.565 3.226.925 3.066.176
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 0 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 0 0 0 0
Bundesministerium der
Justiz
1,6 Mio. 2 Mio. 1,8 Mio. 1,9 Mio. 1,1 Mio. 1.922.090 1.758.892 1.910.982 1.898.411 1.916.314 673.988
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 1.910.982 1.898.411 1.916.314 673.988
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 0 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 0 0 0 0
Bundesministerium für
Umwelt,
Naturschutz,
nukleare
Sicherheit und
Verbraucherschutz
30 Mio. 33,5 Mio. 49,9 Mio. 38,5 Mio. 45,0 Mio. 49.680.539 79.279.846 160.203.559 149.610.422 113.487.501 163.881.223
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 19.251.027 7.188.342 7.553.050 15.183.462
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 13.570.573 12.139.824 3.799.000
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 140.952.532 128.851.507 93.794.627 144.898.761
Bundesministeriu
m für Digitales
und Verkehr
5 Mio. 9,4 Mio. 9,6 Mio. 8,8 Mio. 9,5 Mio. 9.443.230 9.318.796 8.703.009 7.695.530 8.417.856 7.974.250
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 7.954.509 7.695.530 7.892.486 7.443.134
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 325.500 0 90.000 89.000
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 423.000 0 435.370 442.116
Bundesministerium der
Verteidigung*
- - - - - - - 924.801 1.862.764 30.000 3.779.614
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 0 0 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 0 0 0 0
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 924.801 1.862.764 30.000 3.779.614
Bundesministerium für
Wirtschaft und
Klimaschutz
54 Mio. 55,3 Mio. 55,5 Mio. 39,2 Mio. 39,3 Mio. 52.684.875 54.801.447 49.998.158 50.420.828 52.537.665 53.719.484
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 43.876.617 44.879.926 45.816.291 46.341.969
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 5.265.827 5.296.562 5.160.374 5.248.098
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 855.714 244.340 1.561.000 2.129.417
Bundesministerium für
wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und Entwicklung
135 Mio. 169,3 Mio. 202,6 Mio. 477,9 Mio. 521,7 Mio. 1.054.560.704 913.190.306 1.212.646.963 1.231.008.229 1.934.547.217 1.920.975.223
davon
Pflichtbeiträge
- - - - - - - 7.537.674 7.759.887 6.392.095 7.413.094
davon freiwillige
Beiträge,
institutionell
- - - - - - - 175.625.292 200.271.292 357.331.292 287.451.292
davon freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
- - - - - - - 1.029.483.997 1.022.977.050 1.570.823.830 1.626.110.837
Pflichtbeiträge
Gesamt
842.272.465,41 618.302.350,08 889.237.706,73 680.531.276,97 754.858.874,99 960,98 Mio. 724,25 Mio. 581.477.542 763.036.571 720.148.434 500.728.517
Freiwillige
Beiträge,
institutionell
Gesamt
227.754.931,64
425.558.787,89 529.881.419,10
847.375.499,71 996.721.327,45
205,08 Mio. 219,18 Mio. 404.747.142 533.397.305 465.346.086 673.087.662
Freiwillige
Beiträge,
projektbasiert
Gesamt
2.109,40 Mio. 2.489,32 Mio. 2.431.505.189 2.285.341.797 3.852.097.070 4.037.526.739
Gesamtzahlungen
an das VN-System
1.070.027.397,05 1.043.861.137,97 1.419.119.125,83 1.527.906.776,68 1.751.580.202,44 3.275.469.872 3.434.838.217 3.417.729.873 3.581.775.673 5.037.591.590 5.211.342.918
* Bei den freiwilligen, projektbasierten Zahlungen an die VN handelt es sich um Zahlungen aus dem vom BMVg bewirtschafteten Teil der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, welche aus dem Einzelplan 60 geleistet werden.
Anlage 2
Projekte aus dem Bereich des BMUV, die in Deutschland umgesetzt werden und bei denen die
Laufzeit in das Jahr 2013 hineinreicht (Auszug aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes vom
23.02.2023):
Thema Beginn Ende
Bundesmittel
In Euro
Kapitel Titel
Etablierung der Querschnittthemen
"biologische Vielfalt" und "Klimaschutz"
in zweiter Phase der Lehrerausbildung
01.05.2011 30.04.2013 138.970,00 1601 685 04
Entwicklung Schulungsmodul und
Durchführung von zwei Tagungen zur
Bestimmung nachhaltiger Quoten für
CITES-Pflanzenarten (Non-Detriment
Finding)
01.12.2011 30.09.2013 129.646,00 1604 544 01
Einbindung der Tourismuswirtschaft in
die Umsetzung der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt: ein Beitrag zur
Business and Biodiversity Initiative
01.10.2011 31.10.2013 75.784,46 1604 544 01
Entwicklung einer von Umwelt- und
Verbraucherverbänden abgestimmten
Mobilitäts- und Klimaschutzstrategie
für Deutschland
01.04.2012 30.06.2014 118.781,00 1601 685 04
Erstellung eines idealtypischen
Operationellen Programms mit
Umweltmaßnahmen als
Argumentationshilfe für
Umweltverbände in den Bundesländern
zur aktiven Mitgestaltung der
kommenden
Strukturfondsförderperiode
01.03.2013 31.12.2014 128.389,98 1601 685 04
Ökologisch verträgliche
Krabbenfischerei im deutschen Bereich
des Wattenmeeres und angrenzenden
AWZ-Bereichen in der Nordsee
01.03.2012 30.05.2015 280.268,98 1604 544 01
Entwicklung einer Referenzdatenbank
für Elefanten-Elfenbein als
Unterstützung des Artenschutzvollzugs
01.07.2010 31.12.2016 278.389,49 1604 544 01
Anpassung von Trainingsmodulen für
CITES Non-Detriment Findings (NDF)
für Pflanzenarten
15.12.2014 31.12.2016 159.059,00 1604 544 01
Nachhaltiger Konsum - ein Treiber für
Ressourceneffizienz und grüne
Transformation
01.07.2016 31.12.2016 96.979,00 1601 892 02
Europa 2020 - Stärkung von
Nachhaltigkeit bei der Anwendung der
EU-Fördermittel
01.11.2015 31.10.2017 137.793,00 1601 685 04
Stärkung des Bewusstseins für
Wildartenkriminalität in der
Zivilgesellschaft Deutschlands sowie
ausgewählter Herkunfts- und
Abnehmerländer
01.05.2017 30.04.2019 149.719,23 1601 685 04
Ökologische Risiken mineralischer
Rohstoffe (Eisenerz/Bauxit)
01.06.2017 31.05.2019 146.749,00 1601 685 04
Green Finance am Beispiel Süßwasser -
Umweltrisiken für Finanzinstitute
steuerbar machen
09.04.2018 30.06.2019 50.000,00 1601 685 04
Konzeption und Durchführung einer
Umsetzungsoffensive der
Naturschutzverbände zur
Unterstützung der Umsetzung des NBS
(Nationale Strategie zur biologischen
Vielfalt) -Handlungsprogramms 2015 –
2020
01.09.2016 31.10.2019 67.321,00 1604 544 01
Wilde Mulde - Revitalisierung einer
Wildflusslandschaft in
Mitteldeutschland
01.12.2015 31.01.2022 1.350.290,05 1604 894 02
Naturschutzgroßprojekt "Krautsand"
Projekt I
01.02.2020 30.06.2023 989.985,54 1604 894 02
Umsetzung eines länderübergreifenden
Luchs-Aktionsplans mit Tschechien
01.03.2022 30.06.2024 242.028,79 1601 532 05
Kein Kavaliersdelikt: Fortbildungen für
Juristen und Juristinnen im
Artenschutzrecht
01.07.2022 31.12.2024 165.944,96 1601 685 04
Biosphärenreservate als
Modelllandschaften für den Insektenschutz
01.01.2020 31.12.2025 5.056.404,58 1604 894 02
Kollektive Modelle zur Förderung der
Biodiversität
01.01.2023 31.12.2028 1.648.874,28 1604 894 02
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]