Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Görlitz
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Rene Bochmann, Dirk Brandes Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Ausbaustrecke Dresden – Görlitz – Grenze D/PL (Streckennummer 6212) wird im Bundesverkehrswegeplan 2030 unter der Projektnummer 2-029-V01 als Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, das in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen kann, geführt. Die Projektdefinition ist noch nicht abgeschlossen; sie umfasst voraussichtlich die Elektrifizierung sowie eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf Vmax = 160 km/h (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/ DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile, S. 181).
Medien berichten von einer Zusage aus dem Bundeskanzleramt für eine Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden – Görlitz (vgl. https://www.zeit.de/news/2022-09/26/elektrifizierung-positives-signal-in-berlin).
Ein von der Landesdirektion Sachsen (LDS) abgeschlossenes Raumordnungsverfahren bezüglich der Elektrifizierung der betreffenden Strecke schließt die Mitnutzung eines Hochspannungsnetzes der SachsenNetze GmbH aus. Die SachsenNetze GmbH befürwortet hingegen eine Mitnutzung ihres Netzes zur Bahnstromversorgung (vgl. https://www.alles-lausitz.de/muss-es-zwingend-eine-neue-leitung-sein.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein Gespräch einer sächsischen Unternehmensinitiative im Bundeskanzleramt im Jahr 2022 stattgefunden hat, und ist es zutreffend, dass sowohl eine Elektrifizierung der Eisenbahnbahnstrecke 6212 von Dresden-Klotzsche über Bischofswerda, Bautzen, Löbau, Görlitz bis zur Bundesgrenze als auch ein Ausbau der Autobahn 4 zentrale Inhalte waren (vgl. https://www.zeit.de/news/2022-09/26/elektrifizierung-positives-signal-in-berlin)?
Sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Presseinformationen zutreffend, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, die Elektrifizierung dieser Bahnstrecke zugesichert haben soll (vgl. dpa sachsen, https://www.zeit.de/news/2022-09/26/elektrifizierung-positives-signal-in-berlin)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine erneute Überprüfung des Projektes mit der Nummer 2-029-V01 eingeleitet worden, und wenn nein, wann soll damit ggf. begonnen und diese abgeschlossen werden?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geschätzten Investitionskosten
a) für eine Elektrifizierung,
b) für die Ertüchtigung für eine abschnittsweise Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf Vmax = 160 km/h (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
c) für genehmigungsrechtlich notwenige Maßnahmen (Lärmschutz usw.)?
Wie bewertet die Bundesregierung die in den Unterlagen des Projekts mit der Nummer 2-029-V01 genannte Variante, statt eine abschnittsweise Ertüchtigung für höhere Geschwindigkeiten vorzunehmen, die Bahnstrecke zunächst lediglich zu elektrifizieren?
Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit verworfen, im Zuge einer Elektrifizierung der in Rede stehenden Strecke das Hochspannungsnetz der SachsenNetze GmbH zu nutzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Ablehnung der Nutzung des Hochspannungsnetzes der SachsenNetze GmbH zur Bahnstromversorgung seitens der Deutschen Bahn AG (DB AG) vordringlich dem Schutz des bahneigenen Stromversorgers DB Energie dient und externen Lieferanten eine Einspeisung von Bahnstrom unmöglicht gemacht werden soll (vgl. https://www.alles-lausitz.de/muss-es-zwingend-eine-neue-leitung-sein.html)?
Sind mit der Republik Polen Vereinbarungen über eine Fortsetzung der Elektrifizierung auf polnischer Seite zwischen Görlitz und Węgliniec (Kohlfurt) getroffen worden, und wenn bislang nicht, wurde das Thema auf dem fünften Deutsch-Polnischen Bahngipfel am 8. Februar 2023 in Potsdam verhandelt (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/lander-kritisieren-bund-bahn-ausbau-nach-polen-zu-langsam-li.315406)?