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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit - China II (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257)

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

14.03.2023

Aktualisiert

22.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/571322.02.2023

Globale Partner in der Entwicklungszusammenarbeit – China II (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257)

des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Regierungsbefragung am 18. Januar 2023 hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, zur Entwicklungszusammenarbeit mit China ausgeführt (zitiert nach: Plenarprotokoll 20/78, S. 9299): „Schon mein Vorgänger hat 2010 die bilaterale Zusammenarbeit mit regelmäßigen Zusagen von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 beendet – 2010! Sie können auch in den nächsten Jahren noch weiter fragen – es bleibt dabei: 2010 ist das beendet worden. Was es gibt, sind von der staatlichen Förderbank, von der KfW, Marktkredite zu marktüblichen Konditionen, die mit Zinsen zurückgezahlt werden. Ja, das gibt es bei der KfW; aber es gibt keine Haushaltsmittel, die an China gehen.“

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257 führt die Bundesregierung auf der ersten Seite der Anlage unter der Modalität Finanzielle Zusammenarbeit das Projekt „Biodiversität und natürliche Ressourcen“ mit der Laufzeit von 2012 bis 2023 an, welches mit Haushaltsmitteln in Höhe von 10 383 354 Euro bezuschusst wurde. Weitere 22 Projekte unter der Modalität Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Technische Zusammenarbeit – Regional, Technische Zusammenarbeit – Global und Technische Zusammenarbeit bilateral listet die Bundesregierung auf, die ebenfalls aus Mitteln des Bundeshaushalts gefördert werden. Hinzu kommen die Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort ebenfalls verweist.

Die Bundesregierung gibt weiter an (ebd.), dass die Förderkredite der Kretitanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die Volksrepublik China zudem vergünstigt und nicht zu Marktkonditionen vergeben werden. Andernfalls wäre aus Sicht der Fragesteller eine Berücksichtigung dieser Kredite als Official Development Assistance auch nicht möglich (konzessionäre Zinssätze als Mindestzuschusselement).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

a) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2016 mit der Volksrepublik China vereinbart?

2

b) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2017 mit der Volksrepublik China vereinbart?

3

c) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2018 mit der Volksrepublik China vereinbart?

4

d) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2019 mit der Volksrepublik China vereinbart?

5

e) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2020 mit der Volksrepublik China vereinbart?

6

f) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2021 mit der Volksrepublik China vereinbart?

7

g) Welcher durchschnittliche Zinssatz wurde für die KfW-Förderkredite aus dem Jahr 2022 mit der Volksrepublik China vereinbart?

8

Hält die Bundesregierung die Gewährung konzessionärer Finanzierungen für die Volksrepublik China für angemessen angesichts des Entwicklungsstandes und der politischen, ökonomischen und militärischen Potenz Chinas?

9

Wird die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, ihre Aussage, China erhalte keine deutschen Haushaltsmittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), öffentlich korrigieren?

10

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die „globalen Zukunftsfragen“ (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257), und nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung diese?

11

Was sind aus Sicht der Bundesregierung „globale öffentliche Güter“ (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257), und wie grenzt die Bundesregierung diese gegen nationale öffentliche Güter ab?

12

Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Bereitstellung „globaler öffentlicher Güter“ politisch hauptverantwortlich?

13

Was versteht die Bundesregierung konkret darunter, dass die „Kooperation des BMZ“ mit China in den „Dreiklang der europäischen und deutschen Chinapolitik“ (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257) eingebettet sei?

Wie wirkt sich die Auffassung der Bundesregierung, dass China zugleich „Partner, Wettbewerber und Rivale“ (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5257) sei, auf die konkrete Zusammenarbeit bei der Bearbeitung sogenannter globaler Zukunftsfragen aus?

Berlin, den 15. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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