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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gewalt und sonstige Übergriffe an Schulen von Schülern

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

09.03.2023

Aktualisiert

15.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/574222.02.2023

Gewalt und sonstige Übergriffe an Schulen von Schülern

der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 10. Januar 2023 soll ein 17-jähriger Schüler in einem Berufskolleg in Ibbenbüren seine 55-jährige Lehrerin im Klassenzimmer mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt haben, dass sie verstarb (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/5413306). Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft (https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/ibbenbueren-schule-einsatz-messer-angriff-toedlich-schueler-lehrerin-festnahme-berufskolleg-muenster-nrw-92020406.html).

Angriffe auf Lehrer haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2020, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden allgemeinbildende Schulen in Deutschland. Mehr als die Hälfte der deutschen Schulen (61 Prozent) bzw. deren Schulleitungen gaben bei der Umfrage an, dass ihre Lehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren psychischer und oder physischer Gewalt ausgesetzt waren, die von den Schülern ausging. Die Lehrkräfte wurden beschimpft, beleidigt, bedroht, gemobbt, belästigt, gestoßen, mit Gegenständen geschlagen, getreten, geschüttelt oder an den Haaren gezogen. Bei der gleichen Befragung im Jahr 2018 waren es noch deutlich weniger Schulleitungen (48 Prozent) (https://www.forum-verlag.com/blog-bes/gewalt-gegen-lehrer).

Schulträger sind verpflichtet, sogenannte Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, zu dokumentieren und auf Wirksamkeit zu prüfen. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode zur systematischen Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Schüler sowie Beschäftigte an Schulen im Zuge ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit zu beschreiben und diese präventiv zu verhindern.

Schulische Einrichtungen müssen über ein mit den Polizei- und Schulbehörden abgestimmtes Sicherheitskonzept verfügen. Dieses Sicherheitskonzept berücksichtigt bereits eine Vielzahl von denkbaren Bedrohungen und soll im Ereignisfall ein systematisches und standardisiertes Vorgehen ermöglichen. Die Bundesländer, häufig in Kooperation mit den jeweiligen Unfallkassen der Länder, halten entsprechende Arbeitshilfen vor. Die Bildungseinrichtungen können sich an diesen Arbeitshilfen orientieren und diese an ihren Bedarf anpassen https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/02_Bildungseinrichtungen/08_notfall/notfall_node.html).

Beispielhaft wird hier auf die Schrift „Notfallpläne für Berliner Schulen“, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin, unterstützt von der Unfallkasse Berlin, verwiesen. Andere Bundesländer geben vergleichbare Informationen heraus (https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/02_Bildungseinrichtungen/08_notfall/notfall_node.html). Die Notfallpläne für Berliner Schulen sehen drei Gefährdungsgrade vor: Gefährdungsgrad III (Amoktat, Brandfall, Epidemie bzw. Vergiftungen, Geiselnahme, Sprengsätze, Suizid bzw. Tod in der Schule, Waffengebrauch), Gefährdungsgrad II (Amokdrohung, Bedrohung, Gewalt auf Datenträgern, Gewalt in der Familie, Handel mit Suchtmitteln, Nötigung bzw. Erpressung bzw. Raub, schwere körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, Suizidversuch, Übergriffe auf Schulpersonal, Vandalismus, verfassungsfeindliche Äußerungen, Waffenbesitz) und Gefährdungsgrad I (Beleidigung bzw. Drohung bzw. Tätlichkeit, Mobbing, Suchtmittelkonsum, Suizidäußerung und Suizidankündigung, Tod von Schulangehörigen) (https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/).

Am 5. September 2018 hatte sich die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, auf Einladung von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit 50 Lehrerinnen und Lehrern zur aktuellen Lage an Schulen ausgetauscht. Während des Gesprächs im Bundeskanzleramt ging es unter anderem um die Frage, wie Integration an Schulen gelingt, Werte gut vermittelt werden und so Gewalt und Diskriminierung verhindert werden können. Hierzu sollte auch das Programm „Respekt Coaches/Anti-Mobbing-Profis“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hilfreich sein. Das Programm soll Angebote zur Prävention an bundesweit 168 Standorte anbieten. Ziel sei es, Jugendliche vor religiös motiviertem Extremismus zu schützen (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gewalt-und-diskriminierung-an-schulen-verhindern-128040).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welche Bundesländer in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 Meldungen von staatlichen Grund-, Ober- und Sonderschulen über Tatbestände des Gefährdungsgrades I (Beleidigung, Drohung, Tätlichkeit, Mobbing, Suchtmittelkonsum, Suizidäußerung und Suizidankündigung, Tod von Schulangehörigen) erhalten haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades I aufgliedern)?

2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Verursacher bzw. Tatverdächtige männlich bzw. weiblich waren (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades I, Zahl und Geschlecht der Verursacher bzw. Tatverdächtigen aufgliedern)?

3

Wenn Frage 1 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Verursacher bzw. Tatverdächtige Personen mit Migrationshintergrund waren (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades I, Zahl, Geschlecht der Verursacher bzw. Tatverdächtigen und Herkunftsland aufgliedern)?

4

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welche Bundesländer in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 Meldungen von staatlichen Grund-, Ober- und Sonderschulen über Tatbestände des Gefährdungsgrades II (Amokdrohung, Bedrohung, Gewaltdarstellung auf Datenträgern, Gewalt in der Familie, Handel mit Suchtmitteln, Nötigung, Erpressung, Raub, schwere körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, Suizidversuch, Übergriffe auf Schulpersonal, Vandalismus, Verfassungsfeindliche Äußerungen, Waffenbesitz) erhalten haben (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades II aufgliedern)?

5

Wenn Frage 4 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Verursacher bzw. Tatverdächtigen männlich bzw. weiblich waren (bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades II und Geschlecht aufgliedern)?

6

Wenn Frage 4 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Verursacher bzw. Tatverdächtige Personen mit Migrationshintergrund waren (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades I, Zahl, Geschlecht der Verursacher bzw. Tatverdächtigen und Herkunftsland aufgliedern)?

7

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welche Bundesländer in den Schuljahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 Meldungen von staatlichen Grund-, Ober- und Sonderschulen über Tatbestände des Gefährdungsgrades III, (Amoktat, Brandfall, Epidemie/ Vergiftungen, Geiselnahme, Sprengsätze, Suizid bzw. Tod in der Schule, Waffengebrauch) erhalten haben (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländer, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades III aufgliedern)?

8

Wenn Frage 7 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Verursacher bzw. Tatverdächtigen männlich bzw. weiblich waren (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades III, Zahl und Geschlecht der Verursacher bzw. Tatverdächtige aufgliedern)?

9

Wenn Frage 7 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Verursacher bzw. Tatverdächtigen Personen mit Migrationshintergrund waren (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Bundesländern, Schularten, Zahl der gemeldeten Tatbestände des Gefährdungsgrades III, Zahl, Geschlecht der Verursacher bzw. Tatverdächtigen, beteiligten Personen und Herkunftsland aufgliedern)?

10

Wenn Frage 7 bejaht wurde, verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, in wie vielen dieser gemeldeten Fälle die Sachverhalte der Gefährdungsgrade I bis III religiös motiviert waren bzw. den Verdacht einer solchen Motivation nahegelegt oder gar den Verdacht des Vorliegens von religiös motiviertem Extremismus begründet haben (wenn ja, bitte nach Schuljahren, Gefährdungsgrad, Geschlecht sowie Religionszugehörigkeit der Verursacher bzw. Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

11

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wann welche Behörden über Gewaltvorfälle an Schulen informiert werden (wenn ja, bitte nach Bundesländern, Behörden, Anlass der Information an die Behörde sowie Art der Information aufschlüsseln)? Besteht hier aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf?

12

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Bundesländer dabei zu unterstützen, dass Gewalt von Schülern gegen Mitschüler und oder gegen Lehrkräfte wirksam eingedämmt und ein wirksamer Schutz vor dieser Gewalt an Schulen etabliert werden kann, und wenn ja, wann, und welche (wenn ja, bitte nach Jahren, Art der Maßnahmen, Benennung der Maßnahmenträger, Höhe der aufgewendeten finanziellen Mittel durch den Bund, Begünstigtem aufschlüsseln)?

Berlin, den 3. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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