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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Herausforderungen durch unbemannte Luftfahrtsysteme

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.03.2023

Aktualisiert

29.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/591507.03.2023

Herausforderungen durch unbemannte Luftfahrtsysteme

der Abgeordneten Dirk Brandes, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) werden zunehmend für die unterschiedlichsten Zwecke genutzt (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/zukunft-innenstaedte-warentransport-drohne-100.html).

Mit der wachsenden Zahl der unbemannten Luftfahrzeuge sind auch neue Risiken verbunden (https://www.funkschau.de/office-kommunikation/angriffe-aus-der-dritten-dimension.163208.html).

Um einen sicheren Betrieb von Drohnen zu gewährleisten, sind nach Auffassung der Fragesteller neben rechtlichen Rahmenbedingungen und gut ausgebauter Kommunikationsinfrastruktur auch angemessene systematische Kontrollen der Flüge dieser Luftfahrzeuge in sensiblen Bereichen notwendig, um Verstöße, Unfälle und Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch Sabotageakte oder terroristische Angriffe zu verhindern. „Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern“ (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/03Luftsicherheit/luftsicherheit_node.html).

Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei an den Flughäfen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen), Saarbrücken, Stuttgart wahr. Ihren Schutzauftrag erfüllt die Bundespolizei unter anderem durch die Überwachung des gesamten Flugplatzgeländes und Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen. Auf 21 weiteren Flughäfen erfüllen die Länder im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/03Luftsicherheit/ luftsicherheit_node.html).

Darüber hinaus unterhält der Bund einen Bundespolizei-Flugdienst (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/03Luftsicherheit/luftsicherheit_node.html).

Zu den bisherigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit an unseren Flughäfen kommen, wie in der jüngsten Vergangenheit bereits zu erkennen war, Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten zu Gesetzesverstößen mit Drohnen. Der Vorfall in Ginsheim-Gustavsburg, wo sich zwei Männer nach einer Polizeikontrolle in einem Verfahren strafrechtlich verantworten müssen, nachdem sie im Bereich der Einflugschneise des Frankfurter Deutscher Bundestag Flughafens jeweils eine Drohne hatten steigen lassen, ist nur ein Beispiel dafür. Dort „war dem Piloten eines Passagierflugzeugs beim Landeanflug eine Drohne in einer Höhe von circa 4 000 Fuß in der Einflugschneise aufgefallen. Ein Polizeihubschrauber entdeckte später dort nicht nur eine, sondern gleich zwei unabhängig voneinander fliegende Drohnen und verständigte“ die Polizisten am Boden. Die „Kriminalpolizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ (Polizei Südhessen ist in Ginsheim-Gustavsburg, https://www.facebook.com/PolizeiSuedhessen/posts/pfbid0fPTNcPtFAyCgevahhs9G798Kc1RwPCStDn7fpYGdkEVjgTLT3z5J7NnYh7XAuJY7l).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit zu Kontrollen beim Einsatz von UAS?

2

Ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung neue Herausforderungen durch Kontrollen von UAS (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Wie soll, wenn Frage 1 bejaht wurde, nach Ansicht der Bundesregierung kontrolliert werden?

4

Sieht die Bundesregierung eine eigene Verantwortung für Kontrollen von UAS, und falls ja, welche, und welche Lösungsansätze sieht die Bundesregierung vor?

5

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Regelungen ausreichend, um angemessene Kontrollen beim Einsatz von UAS zu gewährleisten?

6

Welche Gefahren durch unkontrollierte UAS erkennt die Bundesregierung im Umfeld von An- und Abflugbereichen von Flugplätzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Gefahren durch unkontrolliert einfliegende UAS im Umfeld von An- und Abflugbereichen von Flugplätzen zu minimieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Sind die Kommunikationswege zwischen Bundes-, Landespolizei und Flugsicherung im deutschen Luftraum nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, oder mit welchen Maßnahmen will sie diese Herausforderungen ggf. angehen?

Berlin, den 1. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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