[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Edgar
Naujok, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5977 –
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, kündigte im April
2022 eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
an (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/133662/Lauterbach-kuendigt-neue-Digital
isierungsstrategie-an). Die Veröffentlichung der Digitalisierungsstrategie ist
für das erste Quartal 2023 geplant (
www.bundesgesundheitsministerium.de/th
emen/digitalisierung/digitalisierungsstrategie/wie-wurden-die-inhalte-der-digit
alisierungsstrategie-erarbeitet.html). Die Entwicklung der Strategie erfolgte im
Rahmen eines sechsstufigen Partizipationsprozesses und in acht thematischen
Fachforen (ebd.). Ziel ist es, „insbesondere Patientinnen und Patienten sowie
pflegebedürftige Menschen und deren An- bzw. Zugehörige frühzeitig und
intensiv einzubinden“, wie es auch bereits im Koalitionsvertrag angekündigt
wird (
www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9
a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; S. 83).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat jedoch bereits im Jahr 2015 den ersten
Rahmen für den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die
Einführung medizinischer Anwendungen gesetzt. Seit dem Jahr 2015 wurde
die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene Gesetze bereits
vorangetrieben, zum Beispiel mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG), dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
(GSAV), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dem Patientendaten-
Schutz-Gesetz (PDSG) sowie zuletzt mit dem sogenannten Digitale-
Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) von Juni 2021 (
www.bu
ndesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/digitalisierung-im-gesu
ndheitswesen.html).
Auch im Koalitionsvertrag des Jahres 2021 wurden bereits strategische Ziele
der Digitalisierung in der Pflege (ebd., S. 83) wie die Entlastung bei der
Dokumentation, die Förderung sozialer Teilhabe und der Einsatz für
therapeutische Anwendungen sowie auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen genannt wie
telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und
Hilfsmittelverordnungen und die Beschleunigung der Einführung der elektronischen
Patientenakte (ePA), des E-Rezeptes und der Anbindung sämtlicher Akteure an die
Telematikinfrastruktur (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6363
20. Wahlperiode 11.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 11. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zuletzt wurden in der Digitalstrategie der Bundesregierung im August 2022
strategische Ziele zum Thema „Gesundheit und Pflege“ benannt (bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=public
ationFile; S. 16) wie z. B. die Barrierefreiheit, die Finanzierung oder die
Resilienz des Gesundheitssystems und diese sogar auch mit Maßnahmen und
Zielerreichungskriterien für das Ende der Legislaturperiode hinterlegt.
Dennoch hat Deutschland nach wie vor großen Nachholbedarf in der
Digitalisierung des Gesundheitswesens (
www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-proj
ekte/der-digitale-patient/projektthemen/smarthealthsystems/digital-health-i
ndex). Im internationalen Vergleich ist insbesondere der Digitalisierungsgrad
deutscher Krankenhäuser rückständig (
www.digitalradar-kranken-haus.de/do
wnload/220914_Zwischenbericht_DigitalRadar_Krankenhaus.pdf).
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann Studien zufolge Einsparungen
in Höhe von 42 Mrd. Euro ermöglichen (
www.mckinsey.de/~/media/mckinse
y/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2022/
2022-05-24%2042-mrd-euro-chance/220524_mckinsey_die%2042-mrd-euro-
chance.pdf) und hätte damit der Erhöhung der Zusatzbeiträge in der
gesetzlichen Krankenversicherung zu Anfang des Jahres 2023 deutlich
entgegenwirken können (
www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/kas
senpatienten-aufgepasst-tk-aok-dak-welche-neuen-zusatzbeitraege-der-kranke
nkassen-2023-auf-sie-zukommen_id_180456196.html).
Die aus Transparenzgründen auferlegte Pflicht der Krankenkassen zur
Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis
zum 30. Juni 2023 wurde – nach Auffassung der Fragesteller ohne Regelung
einer gleich wirksamen Alternative und damit dem ursprünglichen
verbraucherfreundlichen Regelungszweck zuwiderlaufend – im Rahmen des GKV-
Finanzstabilisierungsgesetzes von Oktober 2022 ausgesetzt (
www.swr.de/swrakt
uell/rheinland-pfalz/krankenkassen-zusatzbeitrag-erhoehung-rlp-was-tun-10
0.html). Sollten Krankenkassen ihrer Pflicht zur Information über eventuelle
Beitragserhöhungen zumindest auf ihrer Homepage nicht hinreichend
nachkommen, wäre das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder nach Auffassung
der Fragesteller damit gefährdet.
Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach begründet die Beitragserhöhung mit
einem „historischen Defizit“, das von dem ehemaligen Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) geerbt wurde (
www.merkur.de/leben/geld/krankenkassenb
eitraege-2023-erhoehung-rekord-lauterbach-grund-spahn-reformen-kritik-zr-9
1862980.html), nicht jedoch mit mangelnder oder mangelhafter
Digitalisierung des Gesundheitssystems.
Eine wesentliche Voraussetzung für das Ausschöpfen der
Digitalisierungsdividende ist nach Auffassung der Fragesteller jedoch eine genügend große
Anzahl an IT-Fachkräften im Gesundheitswesen. Dem öffentlichen Dienst
werden bis zum Jahr 2030 jedoch rund 140 000 IT-Spezialisten fehlen (
www.mcki
nsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deuts
chland/publikationen/2023-01-25%20it%20talent%20im%20public%20secto
r/action%20bittemckinsey.pdf).
Eine weitere Voraussetzung für das Ausschöpfen der
Digitalisierungsdividende ist nach Auffassung der Fragesteller eine sichere, verlässliche und
kosteneffiziente Telematikinfrastruktur (TI). Diese ist bereits seit Jahren bei der
gematik GmbH in Entwicklung und macht derzeit allerdings erneut negative
Schlagzeilen hinsichtlich des Austauschs der sogenannten Konnektoren
(
www.focus.de/politik/konnektoren-austausch-notwendig-hack-des-chaos-co
mputer-clubs-koennte-bund-300-millionen-euro-sparen_id_168372149.html).
Eine weitere Voraussetzung für das Ausschöpfen der
Digitalisierungsdividende ist nach Auffassung der Fragesteller ein wirksames Datenmanagement.
Dies betrifft nicht nur den Datenschutz und die Datensicherheit, sondern z. B.
auch die Nutzung von Daten in der Gesundheitsforschung (
www.ethikrat.org/f
ileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-big-data-und-
gesundheit.pdf).
Auf operativer Ebene bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer
raschen, vollständigen und flächendeckenden Umsetzung der bisherigen
Digitalisierungsprojekte wie z. B. der elektronischen Patientenakte (ePA) oder des
elektronischen Rezepts (eRezept) sowie der Schaffung von Vertrauen und
Akzeptanz bei Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen für digitale
Lösungen.
Zu diesem Zweck wurde bereits das Projekt „Zukunftsregion Digitale
Gesundheit“ (ZDG) durchgeführt, das in der Testregion Berlin-Brandenburg von
Anfang 2020 bis Ende 2022 digitale Lösungen in eine stärkere Praxisanwendung
bringen und dabei insbesondere die Perspektive der Nutzer fokussieren sollte
(
www.bundesgesundheitsministerium.de/zukunftsregion-digitale-gesundheit/v
orstellung-zdg.html). Dazu wurden sogenannte Modellvorhaben wie z. B. zum
eRezept, zu Telemedizin oder zu Mobilfunkanwendungen gefördert (
www.bu
ndesgesundheitsministerium.de/zukunftsregion-digitale-gesundheit/modellvor
haben.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf Basis eines breit
angelegten Partizipationsprozesses, in den über 500 Akteure aus dem
Gesundheitswesen und der Pflege ihre Impulse und Ideen eingebracht haben, gemäß
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eine
Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Diese wurde am 9. März 2023 auf der
Internetseite des BMG veröffentlicht (
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/t
hemen/digitalisierung/digitalisierungsstrategie.html).
Die Strategie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der sich am Menschen
orientiert. Das bedeutet konkret, dass mit ihr ein wichtiger Beitrag zur
Überwindung der Sektorengrenzen geleistet und dabei die Bedarfe der Versorgenden
und der Patientinnen und Patienten konsequent in den Mittelpunkt gerückt
werden (Nutzerperspektive).
Die Strategie formuliert konkrete Handlungsbedarfe insbesondere für folgende
drei Handlungsfelder:
• Etablierung personenzentrierter und digital unterstützter sektoren- und
professionsübergreifender Versorgungsprozesse,
• Generierung und Nutzung qualitativ hochwertiger Daten für eine bessere
Versorgung und Forschung,
• nutzenorientierte Technologien und Anwendungen.
Für diese Handlungsfelder werden konkrete kurz-, mittel- und langfristige
Maßnahmen skizziert. Wichtige Entwicklungen werden durch ein Digitalgesetz
und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz ohne signifikanten Zeitverzug
angestoßen.
1. Wird die Strategie wie angekündigt noch im ersten Quartal 2023
veröffentlicht werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein,
wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen, und aus welchen
Gründen kam es zu der Verzögerung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Erkenntnisse ergeben sich bislang aus dem fast einjährigen
Strategieprozess seit April 2022 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für das
Bundesministerium für Gesundheit, die nicht bereits aus dem seit 2015
laufenden Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) ohnehin bekannt waren?
Aus dem Strategieprozess konnte eine Vielzahl an Erkenntnissen abgeleitet
werden, die für die weitere Gestaltung der digitalen Transformation im
Gesundheits- und Pflegewesen genutzt werden können. Ein zentraler Mehrwert des
Prozesses war die Beteiligung von Akteuren aus dem Gesundheits- und
Pflegewesen. Seit der Auftaktveranstaltung am 7. September 2022 haben sich über
500 Vertreterinnen und Vertreter aus der Ärzte- sowie Apothekerschaft und
dem Pflegewesen, von Patientinnen und Patienten, pflegebedürftigen
Menschen, Kranken- und Pflegeversicherungen beziehungsweise weiteren
Kostenträgern, der Wissenschaft und der industriellen Gesundheitswirtschaft an der
Erarbeitung beteiligt. Deren Perspektiven waren die Grundlage für ein mit
konkreten Maßnahmen für die kommenden Jahre hinterlegtes Zielbild einer digital
unterstützten Gesundheits- und Pflegeversorgung. Zu den wesentlichen
Erkenntnissen, die sich aus dem Prozess ableiten lassen, gehören u. a. der Bedarf
an einer flächendeckend genutzten elektronischen Patientenakte (ePA) sowie
die Notwendigkeit einer stärkeren Nutzung von Gesundheitsdaten für
Versorgung und Forschung.
3. Welche sind die angekündigten „drei Handlungsfelder“ der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen (
www.bundesgesundheitsminist
erium.de/themen/digitalisierung/digitalisierungsstrategie/wie-wurden-di
e-inhalte-der-digitalisierungsstrategie-erarbeitet.html)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. In welcher der sechs Prozessstationen, in denen durchweg die Rede von
„Experten, Stakeholdern, Vertretern und Akteuren“ die Rede ist (
www.b
undesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/digitalisierungss
trategie/wie-wurden-die-inhalte-der-digitalisierungsstrategie-erarbeite
t .html), wurden „insbesondere Patienten sowie pflegebedürftige
Menschen und deren Angehörige frühzeitig und intensiv eingebunden“, um
das vorrangige und selbstgesteckte Ziel des Partizipationsprozesses (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) umzusetzen?
Die Einbindung der genannten Akteursgruppen erfolgte in allen wesentlichen
Prozessschritten.
a) Wie erfolgte diese Einbindung, mit welchen Ergebnissen, und war sie
repräsentativ?
Die Einbindung erfolgte je nach Beteiligungsformat entweder auf Einladung
oder durch öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsmöglichkeit. Eine
Vielzahl der im Rahmen des Partizipationsprozesses diskutierten Aspekte
finden sich in der veröffentlichten Strategie wieder (vgl. Antwort zu Frage 2). Im
Rahmen des breit angelegten Strategieprozesses wurde eine Vielzahl an
Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegewesen involviert. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
b) Erfolgte die Wahl des weiblichen, türkischen Vornamens „Elif“ für die
Beschreibung eines Anwendungsfalls der elektronischen Patientenakte
(ePA) (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstra
tegie.pdf?__blob=publicationFile, S. 17) als Ausdruck der
selbstgesteckten fokussierten Patientenorientierung im Rahmen der
Digitalisierung von Gesundheitswesen und Pflege, oder aus welchen Gründen
wurde dieser Name gewählt?
Der Auswahl des Namens Elif für die fiktive Person in der Digitalstrategie der
Bundesregierung liegen keine spezifischen Beweggründe zugrunde. Der Name
für die fiktive Person hat im Übrigen keine Relevanz für die Beschreibung des
Anwendungsfalles.
c) Gibt es empirische Befunde darüber, wie viele türkischsprachige
Bürger die Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit lesen?
Empirische Befunde über die Zahl der Leserinnen und Leser von Publikationen
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gibt es generell nicht. Es
können nur Angaben zur Zahl der herausgegebenen Publikationen gemacht
werden. Im Jahr 2022 waren dies insgesamt 1 514 000 Printpublikationen. Dabei
erfolgte die Abgabe an Einzelbestellerinnen und -besteller als auch an
Institutionen. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl der Leserinnen und Leser
höher als die Zahl der bestellten Publikationen ist. Angaben zu den von den
Bestellerinnen und Bestellern gesprochenen Sprachen werden nicht erhoben.
d) Bis wann soll das geschilderte Anwendungsbeispiel der elektronischen
Patientenakte (ePA) Realität werden?
Eine Vielzahl der im geschilderten Anwendungsbeispiel dargestellten
Mehrwerte der elektronischen Patientenakte gehört bereits zum aktuellen
Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte. Dazu gehören beispielsweise
• die Bereitstellung von Daten der Versicherten, die von unterschiedlichen
Leistungserbringern im Rahmen ambulanter oder auch stationärer
Behandlungen erhoben wurden,
• die Möglichkeit der gezielten Suche zu bestimmten, krankheitsbezogenen
Informationen oder auch
• die Möglichkeit, für die Nutzung und Verwaltung der elektronischen
Patientenakte technisch einen Vertreter, zum Beispiel einen Angehörigen,
vorzusehen, der ebenfalls Zugriff auf die elektronische Patientenakte hat.
Weitere Funktionen sollen in den kommenden Jahren mit weiteren
Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Rezepts umgesetzt
werden. Dies umfasst beispielsweise
• die Möglichkeit des Datenaustauschs für Versicherte mit behandelnden
Leistungserbringern über Messengerdienste der Telematikinfrastruktur oder
auch
• die Möglichkeit der Nutzung des elektronischen Rezepts für die Verordnung
von Hilfsmitteln oder Verbandsmitteln nach § 31 Absatz 1 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Um die beschriebenen Mehrwerte und auch darüber hinausgehende Potenziale
der elektronischen Patientenakte zur digitalen Unterstützung von
Versorgungsprozessen und der Steigerung der medizinischen Behandlungsqualität besser
nutzbar zu machen, soll die bisher einwilligungsbasierte elektronische
Patientenakte in eine widerspruchsbasierte Anwendung transformiert und ab Herbst
2024 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es,
dass ab dem Jahr 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über
eine elektronische Patientenakte verfügen und die elektronische Patientenakte
sich als fester Bestandteil der Regelversorgung etabliert.
5. Wurden die bisherigen, teilweise bis in das Jahr 2015 zurückreichenden
Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen und in der Pflege (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) wie z. B. die Telematikinfrastruktur (TI),
das Interoperabilitätsverzeichnis, die elektronische Gesundheitskarte
(eGK), die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept
(E-Rezept), die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Digitale
Pflegeanwendungen (DiPA) oder das Nationale Gesundheitsportal
(
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/digitalisi
erung-im-gesundheitswesen.html) bislang ohne strategische Ausrichtung
entwickelt und umgesetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihr
Vorgehen?
Auch Digitalisierungsvorhaben im Gesundheits- und Pflegewesen der
Vergangenheit wurden auf Basis strategischer Überlegungen konzipiert und umgesetzt.
Die nun veröffentlichte Strategie formuliert jedoch erstmals transparent eine
gemeinsame Vision und zeigt auf, was die Ziele der digitalen Transformation
im Gesundheitswesen sind und wie diese erreicht werden sollen.
6. Wird die Strategie konkrete inhaltliche Ziele sowie jeweils den
Zeitrahmen, Meilensteine, Umsetzungsverantwortliche und Finanzbudgets
sowie ein begleitendes Monitoring- und nachgelagertes
Evaluierungsverfahren auf Projektebene und eine wissenschaftliche Begleitforschung auf
Strategieebene beinhalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Entscheidung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Haushaltsmittel in welcher Höhe werden der Entwicklung der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen zugrunde gelegt, bzw.
welches Finanzbudget werden die in der Digitalisierungsstrategie
berücksichtigten Vorhaben in Summe aufweisen?
Für die Unterstützung durch die externen Dienstleister, die Planung und
Durchführung der Auftaktveranstaltung und der verschiedenen Beteiligungsformate
sowie die Erstellung und den Druck des finalen Strategiedokuments wurden in
den Haushaltsjahren 2022 und 2023 insgesamt rund 750 500 Euro
aufgewendet.
Eine belastbare Aussage zur Finanzwirksamkeit aller in der Strategie genannten
Vorhaben ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Hintergrund ist die
Tatsache, dass diese von der konkreten Ausgestaltung der strategisch relevanten
Vorhaben abhängt, beispielsweise im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben. Diese
Ausgestaltung bzw. damit einhergehende finanzielle Auswirkungen lassen sich
insbesondere für die mittel- und langfristigen Maßnahmen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht belastbar quantifizieren.
8. Hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der
Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch Pharmaunternehmen und
Verbraucherverbände einbezogen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Im Rahmen der Strategieerarbeitung haben sich die folgenden Akteure aus den
erfragten Bereichen eingebracht:
• „Pharmaunternehmen“: Bayer Vital GmbH, EVOCAL Health GmbH,
Johnson & Johnson Deutschland, Pfizer Pharma GmbH sowie Verbände aus
dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie,
• „Verbraucherverbände“: Verbraucherzentrale Bundesverband sowie weitere
Organisationen aus dem Bereich der Patientenvertretung.
9. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch
externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, und wenn ja, von
welchen Firmen (bitte auflisten), und zu jeweils welchen Themen?
Im Strategieprozess wurde das BMG im Rahmen des durch das
Bundesverwaltungsamt administrierten Drei-Partner-Modells (Rahmenvertrag) durch die
Roland Berger GmbH konzeptionell-operativ unterstützt. Darüber hinaus
erfolgte eine Unterstützung durch die ifok GmbH und die Bonifatius GmbH.
10. War im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
für das Gesundheitswesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch das
Hasso-Plattner-Institut in Potsdam involviert, dessen neues Digital
Health Cluster ab April 2023 von dem früheren Präsidenten des Robert-
Koch-Instituts geleitet werden soll (hpi.de/pressemitteilungen/2023/
proflothar-h-wieler-wird-sprecher-des-neuen-digital-health-clusters-am-hp
i.html), und wenn ja, seit wann, zu welchen Themen, in welcher Form,
und mit welchem Ergebnis?
Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) war im Rahmen der Auftaktveranstaltung des
Strategieprozesses am 7. September 2022, des Fachforums „Regulatorische
Rahmenbedingungen“, der öffentlichen Online-Befragung sowie der Online-
Kommentierung der Eckpunkte zur weiteren Ausarbeitung der Strategie
involviert. Ein konkretes Ergebnis der HPI-Beteiligung lässt sich nicht ableiten.
11. Wurde im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch
ein Austausch mit allen Ressorts durchgeführt, wie er von der
Bundesregierung in der zusammenfassenden Antwort zu den Fragen 2, 8 bis 24,
28, 32, 35 und 36 auf Bundestagsdrucksache 20/2307 in Bezug auf die
Digitalstrategie der Bundesregierung geschildert wird?
Die Digitalstrategie der Bundesregierung und die Digitalisierungsstrategie für
das Gesundheitswesen und die Pflege sind in prozessualer Hinsicht zwei
voneinander unabhängige Vorhaben. Bei der Erarbeitung der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege fand ein Austausch mit den
betroffenen Ressorts statt.
12. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der
Digitalisierungsstrategie auch Vertreter der Fellowship-Programme „Work4Germany“ und
„Tech4Germany“ oder der DigitialService4Germany GmbH einbezogen,
die externe Experten und Bundesministerien im Bereich der
Digitalisierung zusammenbringen sollen (digitalservice.bund.de/fellowships/tech4g
ermany/), und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Auf eine Einbeziehung der genannten Institutionen bzw. Programme wurde
verzichtet, da die umfassende Beteiligung von Expertinnen und Experten aus
der Gesundheits- und Pflegeversorgung im Vordergrund stand.
13. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der
Digitalisierungsstrategie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationssicherheit (BfDI) und oder andere Datenschutzexperten einbezogen, z. B.
im Fachforum „Daten, Datenmodelle, Interoperabilität und Architektur“
(
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/2_Bilder/2_
Grafiken/Infografiken/Digitalisierung/8_Fachforen.PNG), und wie
begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Wurden Datenschutzexperten auch in weiteren Fachforen einbezogen,
und wenn ja, in welchen Foren, und welche Datenschutzthemen wurden
dort mit jeweils welchem Ergebnis behandelt?
Im Rahmen der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie wurden
selbstverständlich sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationssicherheit (BfDI) als auch weitere Datenschutzexpertinnen und -experten
einbezogen, darunter auch im in der Frage genannten Fachforum. Eine
Einbindung erfolgte in unterschiedlicher Zusammensetzung in den verschiedenen
Kategorien der durchgeführten Beteiligungsformate. Der Austausch bezog sich je
nach Beteiligungsformat auf jeweils unterschiedliche Schwerpunktthemen mit
jeweils verschiedenen Bezügen zu datenschutzbezogenen Fragestellungen. Eine
nach Beteiligungsformaten gegliederte Dokumentation dieser Aspekte erfolgte
nicht. Ein zentrales Ergebnis des Dialogs ist das in der Digitalisierungsstrategie
formulierte Anliegen, „die mehrwertstiftende Nutzung von Gesundheits- und
Pflegedaten sowie Anforderungen an Datenschutz bzw. -sicherheit in eine
angemessene Balance zu bringen.“ (vgl. Strategiedokument, S. 6).
14. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der
Digitalisierungsstrategie Erfahrungen aus führenden Ländern im Bereich der Digitalisierung
des Gesundheitswesens, wie z. B. Estland, Kanada oder Dänemark
(
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GraueP
ublikationen/VV_SG_SHS_dt.pdf, S. 3) berücksichtigt, und wenn ja,
welche Erfahrungen waren dies, und wenn nein, warum nicht?
In Vorbereitung der Strategieerarbeitung wurde eine vergleichende Analyse von
Digitalisierungsstrategien im Gesundheitswesen aus anderen Ländern
durchgeführt. Darunter waren auch die genannten Staaten. Der Fokus lag hierbei auf
prozessualen Aspekten der jeweiligen Erarbeitungsprozesse sowie wesentlichen
Inhalten der untersuchten Strategien.
15. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der
Digitalisierungsstrategie Gründe dafür gefunden, warum Deutschland im internationalen e
Health-Vergleich abgeschlagen auf Rang 16 liegt (
www.bertelsmann-stiftun
g.de/de/unsere-projekte/der-digitale-patient/projektthemen/smarthealthsy
stems), und wenn ja, welche waren dies, und werden diese auch in der
Strategie adressiert?
Eine Analyse der zitierten Bertelsmann-Studie mit einem Fokus auf die in
Frage 15 genannten Aspekten wurde im Rahmen des Erarbeitungsprozesses nicht
vorgenommen.
16. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
wurden die Themen Telematikinfrastruktur und Konnektoren behandelt?
Vertreter welcher Akteursgruppen haben an diesen Foren teilgenommen
(bitte auflisten), und mit welchem Ergebnis wurden diese beiden Themen
behandelt?
Die genannten Themen Telematikinfrastruktur und Konnektoren fanden im
Rahmen aller acht Fachforen Berücksichtigung. Relevante Ergebnisse finden
sich in der Digitalisierungsstrategie wieder. In den Fachforen waren
Vertreterinnen und Vertretern aus der Ärzte- sowie Apothekerschaft und dem
Pflegewesen, von Patientinnen und Patienten, pflegebedürftigen Menschen, Kranken-
und Pflegeversicherungen bzw. weiteren Kostenträgern, der Wissenschaft und
der industriellen Gesundheitswirtschaft in unterschiedlicher Besetzung
vertreten.
17. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
wurden welche Themen der Digitalisierung der Pflege adressiert, mit jeweils
welchen Akteuren und welchen Ergebnissen?
Die Digitalisierung in der Pflege fand im Rahmen aller acht Fachforen
Berücksichtigung. Relevante Ergebnisse finden sich in der Digitalisierungsstrategie
wieder. In den Fachforen waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Ärzte-
sowie Apothekerschaft und dem Pflegewesen, von Patientinnen und Patienten,
pflegebedürftigen Menschen, Kranken- und Pflegeversicherungen bzw.
weiteren Kostenträgern, der Wissenschaft und der industriellen
Gesundheitswirtschaft in unterschiedlicher Besetzung vertreten.
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Akzeptanz bei Pflegekräften und Pflegebedürftigen für digitale Lösungen
existiert und welchen Nutzen sie daraus ziehen, und wenn ja, welche,
und wurden diese Erkenntnisse im Rahmen der Fachforen diskutiert,
und wenn ja, in welchen Foren, mit welchen Akteuren, und mit
welchen Ergebnissen?
Umfragen unter Pflegekräften wie bspw. im Rahmen einer Studie zur
Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege (IEGUS, WifOR GmbH,
contec & Ruhr-Universität Bochum, 2022) sowie der Umfrage zum Technikeinsatz
in Pflegeeinrichtungen durch die IGES Institut GmbH (2020) zeigen, dass die
Akzeptanz für digitale Lösungen bei Pflegekräften hoch ist und sie
überwiegend als Chance verstanden werden.
Pflegekräfte versprechen sich durch digitale Lösungen einen Wegfall von
bürokratischen und repetitiven Aufgaben und damit eine Zeitersparnis. Gleichzeitig
erhoffen sie sich von der Digitalisierung eine bessere Verfügbarkeit und
Qualität von Informationen, die Erleichterung und Automatisierung der
Datenerfassung und damit die Verbesserung der Pflegequalität. Entsprechende
Anwendungen mit diesen Entlastungspotenzialen werden dabei stärker akzeptiert als
beispielsweise Telecare und Robotik. Darüber hinaus verbinden Pflegekräfte mit
der Digitalisierung die Erleichterung der interprofessionellen Zusammenarbeit
über die Sektorengrenzen hinweg.
Für pflegebedürftige Menschen werden digitale Technologien mit einer
Verbesserung eines selbstbestimmten, selbstständigen, sicheren Lebens und mehr
Teilhabemöglichkeiten verbunden. Der Report „Pflege und digitale Technik“ des
Zentrums für Qualität in der Pflege (2019) beispielsweise weist darauf hin, dass
innerhalb dieser Personengruppe sowohl die Nutzung als auch die Akzeptanz
unterschiedlich stark ausgeprägt sind und vom Alter und soziodemografischen
Merkmalen der pflegebedürftigen Personen abhängen. Während der Einsatz
von Gesundheits- und Pflege-Apps steigt, ist der Einsatz technischer
Anwendungen in der Wohnumgebung weniger breit vertreten.
Die Akzeptanz- und Nutzenbetrachtung von digitalen Lösungen im
Gesundheitswesen und in der Pflege fand im Rahmen aller acht Fachforen
Berücksichtigung. In den Fachforen waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Ärzte-
sowie Apothekerschaft und dem Pflegewesen, von Patientinnen und Patienten,
pflegebedürftigen Menschen, Kranken- und Pflegeversicherungen bzw.
weiteren Kostenträgern, der Wissenschaft und der industriellen
Gesundheitswirtschaft in unterschiedlicher Besetzung vertreten. Eine gesonderte
Ergebnisdokumentation zu den in der Frage genannten „Erkenntnissen“ erfolgte nicht.
b) Wurde in den Fachforen auch der Einsatz von Pflegerobotern, wie
z. B. der japanischen Robotik-Robbe „Paro“ für Demenzkranke
(
www.wissenschaftsjahr.de/2013/die-themen/themen-dossiers/besser-l
eben-mit-technik/eine-therapie-robbe-fuer-demenzkranke-mensche
n.html) diskutiert, und wenn ja, in welchen Foren, mit welchen
Akteuren, und mit welchen Ergebnissen?
Die Rolle der Robotik in der Pflege wurde insbesondere im Fachforum
„Technologien & Anwendungen“ diskutiert. Dabei wurden mögliche Chancen, aber
auch denkbare Risiken eines Einsatzes robotischer Systeme in diesem Bereich
diskutiert. An dem genannten Fachforum haben Vertreterinnen und Vertreter
aus der Ärzte- sowie Apothekerschaft und dem Pflegewesen, von Patientinnen
und Patienten, pflegebedürftigen Menschen, Kranken- und
Pflegeversicherungen, der Wissenschaft und der industriellen Gesundheitswirtschaft
teilgenommen.
18. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
wurde die weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
adressiert, mit jeweils welchen Akteuren, und welchen Ergebnissen?
Die weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde
insbesondere im Fachforum „Technologien & Anwendungen“ diskutiert.
Relevante Ergebnisse finden sich in der Digitalisierungsstrategie wieder. An dem
genannten Fachforum haben Vertreterinnen und Vertreter aus der Ärzte- sowie
Apothekerschaft und dem Pflegewesen, von Patientinnen und Patienten,
pflegebedürftigen Menschen, Kranken- und Pflegeversicherungen, der Wissenschaft
und der industriellen Gesundheitswirtschaft teilgenommen.
a) Wurde dabei auch auf Möglichkeiten eingegangen, Umsetzungsrisiken
der eGK zu minimieren, die aus dem aktuellen Chipmangel resultieren
(
www.aerzteblatt.de/archiv/226381/Chipmangel-bei-elektronischen-G
esundheitskarten-Hunderttausende-Karten-fehlen#:~:text=Der%20glo
bale%20Chipmangel%20betrifft%20auch,immer%20wieder%20zu%2
0Engp%C3%A4ssen%20kommen), z. B. durch eine Verlängerung von
Zertifikaten im Rahmen eines Updateprozesses?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
b) Sieht die Bundesregierung ferner das Risiko, dass eine verzögerte
Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten aufgrund Chip-
Mangels zu einer weiteren Verspätung der Einführung des E-Rezepts
führen könnte?
Das E-Rezept kann als Ausdruck oder unter Nutzung der E-Rezept-App sowie
ab Sommer 2023 mit den bereits ausgegebenen elektronischen
Gesundheitskarten (eGK) eingelöst werden. Nur für die Anmeldung in der E-Rezept-App der
gematik GmbH ist eine NFC-fähige eGK notwendig.
c) Mit welchen Maßnahmen soll die Bereitstellung und Nutzung der ePA
erleichtert werden, wie bereits in der Digitalstrategie der
Bundesregierung angekündigt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/06
3-digitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile; S. 17), und sind diese
Maßnahmen angelaufen, und wenn nein, warum nicht, und wann soll
dies erfolgen?
Das BMG plant die konsequente Umsetzung des Auftrags aus dem
Koalitionsvertrag, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Opt-Out zu schaffen, um
die Einführung der ePA weiter zu beschleunigen. Die ePA wird demnach zu
einer widerspruchsbasierten Anwendung weiterentwickelt, um den Austausch
und die Nutzung von Gesundheitsdaten im Gesundheitswesen voranzubringen
und gezielt die Versorgung zu unterstützen. Nach aktueller Planung wird ab
Herbst 2024 allen gesetzlich Versicherten eine so gestaltete ePA bereitgestellt.
Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Mit der Umwandlung in eine
widerspruchsbasierte ePA erfolgt eine Fokussierung auf besonders
nutzenbringende Anwendungsfälle, die zugleich technisch und prozedural gut umsetzbar sind.
Auf diese Weise soll eine schnellere Umsetzung in den Primärsystemen erreicht
und Leistungserbringer im Behandlungsprozess besser als bisher unterstützt
und entlastet werden. Die ePA kann bereits heute beantragt und genutzt werden.
Die Nutzung der ePA bleibt für die Versicherten freiwillig.
19. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
wurde die weitere Entwicklung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (Di-
GA) adressiert, mit jeweils welchen Akteuren und welchen Ergebnissen?
Die weitere Entwicklung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
wurde insbesondere im Fachforum „Technologien & Anwendungen“ diskutiert.
Relevante Ergebnisse finden sich in der Digitalisierungsstrategie wieder. An
dem genannten Fachforum haben Vertreterinnen und Vertreter aus der
Ärztesowie Apothekerschaft und dem Pflegewesen, von Patientinnen und Patienten,
pflegebedürftigen Menschen, Kranken- und Pflegeversicherungen, der
Wissenschaft und der industriellen Gesundheitswirtschaft teilgenommen.
a) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit zehn
meistverschriebenen DiGAs, und auf welche Indikationen beziehen sie
sich?
Die maßgeblichen Verordnungszahlen zu DiGA sind dem Bericht des GKV-
Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung
mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Bericht) gemäß § 33a Absatz 6
SGB V, Berichtszeitraum 1. September 2020 bis 30. September 2022, zu
entnehmen. Der Bericht ist im Internet veröffentlicht (
https://www.gkv-spitzenver
band.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/digitales/2022_Di
GA_Bericht_BMG.pdf).
b) Beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich
künftig Zugriff auf Nutzungsdaten der DiGAs zu verschaffen, um
deren Erfolg zu messen, und wenn ja, wie soll dies erfolgen, und wenn
nein, warum nicht?
Das BMG wird nicht auf Nutzungsdaten von DiGA zugreifen. Soweit
zukünftig Konzepte für eine anwendungsbegleitende Erfolgsmessung entwickelt
werden, sollten diese auf der Verwendung von Daten in anonymisierter und
aggregierter Form beruhen.
c) Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei einem
Anteil an Folgeverordnungen von 12,6 Prozent im Jahr 2021 (laut
Anfrage bei einer Krankenkasse, siehe background.tagesspiegel.de/gesundh
eit/kassen-fehlen-informationen-zu-diga-nutzung) um eine
erfolgreiche Anwendung, und wenn nein, bei welchem Anteil wäre dies nach
Auffassung der Bundesregierung erreicht?
Die Ausstellung einer Folgeverordnung ist kein Indiz für den erfolgreichen
Einsatz einer Anwendung. Die Notwendigkeit einer Folgeverordnung bestimmt
sich vorrangig anhand der von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden
Ärztin im konkreten Einzelfall zu beurteilenden medizinischen
Erforderlichkeit.
d) Sieht das BMG auch Möglichkeiten, auf die Preisgestaltung der
DiGAs einzuwirken, um diese in Zukunft zu reduzieren, und wenn ja,
wie begründet die Bundesregierung ihre Absichten?
Es ist gesetzlich bereits jetzt vorgesehen, dass DiGA-Hersteller und der GKV-
Spitzenverband bei der Verhandlung der Preise erfolgsabhängige
Preisbestandteile vereinbaren können. Überdies sieht die Rahmenvereinbarung nach § 134
Absatz 4 und 5 SGB V bereits Mechanismen zur Kostendämpfung wie etwa
gruppenbezogene Höchstbeträge vor, die sukzessive Wirkung entfalten. Die
gesetzliche Aufgabenzuweisung in § 134 SGB V sieht vor, dass die
Preisgestaltung und Regulierung Aufgabe der Institutionen der Selbstverwaltung im
Rahmen der nach § 134 SGB V vorgesehenen Mechanismen ist. Das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach § 134 SGB V keine
Befugnisse, die eine Beeinflussung der Preisgestaltung ermöglichen. Das BMG
verfolgt die Entwicklung der Kosten aufmerksam und prüft regelmäßig
normative Anpassungsbedarfe.
20. Werden in den acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
Möglichkeiten der analogen Redundanz der Digitalisierung im
Gesundheitswesen adressiert, z. B. für nicht digitalaffine Bevölkerungsgruppen
oder für Krisensituationen, und wenn ja, in welchen mit jeweils welchen
Akteuren und welchen Ergebnissen?
Aspekte in Zusammenhang mit möglichen „analogen Redundanzen“ fanden im
Rahmen aller acht Fachforen Berücksichtigung. Relevante Ergebnisse finden
sich in der Digitalisierungsstrategie wieder. In den Fachforen waren
Vertreterinnen und Vertreter aus der Ärzte- sowie Apothekerschaft und dem Pflegewesen,
von Patientinnen und Patienten, pflegebedürftigen Menschen, Kranken- und
Pflegeversicherungen bzw. weiteren Kostenträgern, der Wissenschaft und der
industriellen Gesundheitswirtschaft in unterschiedlicher Besetzung vertreten.
21. Welche Maßnahmen wurden ggf. bereits zur angekündigten stärkeren
Vernetzung der Gesundheitsämter über alle Ebenen hinweg und zum
Ausbau der Interoperabilität im Gesundheitswesen ergriffen (bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=p
ublicationFile, S. 18), und wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen
sein?
Seit Mai 2021 haben die Mitarbeitenden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
(ÖGD) die Möglichkeit über die Kommunikations- und
Kollaborationsplattform Agora sich untereinander besser auszutauschen, zusammenzuarbeiten und
Wissen gemeinsam über den gesamten Öffentlichen Gesundheitsdienst hinweg
aufzubereiten. So kann der Wissensaustausch und die Zusammenarbeit intern,
regional als auch länderübergreifend im ÖGD vereinfacht werden.
Entwickelt wurde Agora durch die DigitalService Germany GmbH des Bundes,
der bundeseigenen Software-Entwicklungseinheit. Die Entwicklung von Agora
wurde vom BMG beauftragt; das Robert Koch-Institut (RKI) war als
Projektpartner kontinuierlich eingebunden. Seit dem 1. Januar 2023 liegt die
Verantwortung für die Weiterentwicklung von Agora in der Zuständigkeit des RKI.
Da die Stärkung der Interoperabilität ein wesentlicher Faktor ist, um die
Verfügbarkeit und den Austausch von Daten zu erhöhen, stellt Interoperabilität
daher auch eine Fördervoraussetzung im Rahmen des Förderprogrammes zur
„Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des
digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ dar.
Vorhaben müssen internationale und nationale Standards und
Interoperabilitätsfestlegungen berücksichtigen.
Des Weiteren wird das länderübergreifende Projekt
„Interoperabilitätsanforderungen verschiedener Fachanwendungen und Plattformlösungen“ unter
Federführung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gefördert.
Innerhalb der Maßnahme werden Anforderungen an Schnittstellen im ÖGD
definiert. Der Bund hat darüber hinaus die Task Force für Interoperabilität im
Öffentlichen Gesundheitsdienst (IOP-ÖGD-Task-Force) mit der Entwicklung von
Schnittstellen für den Austausch von Gesundheitsdaten beauftragt.
22. Wurde das im Koalitionsvertrag angekündigte elektronische
Gesundheitsberuferegister (
www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/199
0812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.
pdf?download=1, S. 82) bereits vollständig umgesetzt, und wenn nein,
warum nicht, bis wann soll das erfolgen, und wie ist der aktuelle Stand
der Umsetzung?
Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist eine gemeinsame Einrichtung
der Länder. Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten befindet es sich derzeit
im Pilotbetrieb. Es ist vorgesehen, dass es im zweiten Quartal 2023 in den
Vollbetrieb übergehen kann.
23. Wurde das im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieabbaupaket im
Gesundheitswesen (ebd., S. 84) bereits vollständig umgesetzt, und wenn
nein, warum nicht, bis wann soll das erfolgen, und wie ist der aktuelle
Stand der Umsetzung?
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt,
Bürokratie im Gesundheitswesen und Hürden für eine gute Versorgung der
Patientinnen und Patienten abzubauen. Hierzu sieht das GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1990) konkret vor, dass das BMG
bis 30. September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im
Gesundheitswesen erarbeitet (§ 220 Absatz 4 SGB V).
24. Wann wird der Entwurf des im Koalitionsvertrag (ebd., S. 83) und in der
Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung (bmdv.bund.de/SharedDoc
s/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile,
S. 18) angekündigten Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorliegen?
Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist für das zweite Quartal 2023
geplant.
25. Wurde bereits die Möglichkeit der freiwilligen Datenspende im Rahmen
der ePA geschaffen, wie in der Digitalstrategie der Bundesregierung für
das Jahr 2023 angekündigt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/pr
esse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile, S. 17), und wenn
nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen?
Ab dem Jahr 2024 haben Versicherte die Möglichkeit, die in der ePA
abgelegten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt dem
Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und so unter anderem der medizinischen Forschung
zur Verfügung zu stellen (§ 363 Absatz 1 bis 7 SGB V). Darüber hinaus können
Versicherte die Daten ihrer elektronischen Patientenakte auch auf alleiniger
Grundlage der informierten Einwilligung für ein bestimmtes
Forschungsvorhaben oder für bestimmte Bereiche der wissenschaftlichen Forschung zur
Verfügung stellen (§ 363 Absatz 8 SGB V).
a) Aus welchen Gründen wurde erst im November 2022 ein
„Prüfauftrag“ für eine Opt-out-ePA an die gematik vergeben, (
www.gemati
k.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-gesellschafter-beschliess
en-opt-out-epa), obwohl die „freiwillige Nutzung“ der ePA bereits als
Ziel des Koalitionsvertrags des Jahres 2021 (ebd., S. 83) angekündigt
wurde, was genau beinhaltet der Prüfauftrag, und wie ist die Aussage
der gematik bezüglich dieser „Prüfung“ zu verstehen „... mit dieser
Entscheidung wurden die Weichen gestellt, ...“ (
www.gematik.de/new
sroom/news-detail/pressemitteilung-gesellschafter-beschliessen-opt-ou
t-epa)?
Der Koalitionsvertrag sieht abweichend vom bisherigen Konzept ausdrücklich
vor, dass allen Versicherten zukünftig eine ePA zur Verfügung gestellt wird und
sie diese nicht mehr aktiv beantragen müssen (Opt-Out). Der Nutzung kann
widersprochen werden und die ePA bleibt freiwillig für die Versicherten. Für die
Umsetzung der Einführung einer solchen flächendeckenden,
widerspruchsbasierten ePA galt es zunächst, den möglichen rechtlichen Rahmen für eine
DSGVO-konforme Ausgestaltung zu prüfen. Hierauf basierend erfolgte der
operative Prüfauftrag an die gematik GmbH. Dieser Prüfauftrag umfasst die
Entwicklung eines konkreten Konzepts für die Umsetzung der Opt-Out-ePA
unter Berücksichtigung der Dimensionen der Bereitstellung, der Befüllung, des
Zugriffs sowie der Datenfreigabe zu Forschungszwecken.
b) Sieht die Bundesregierung angesichts der gewachsenen
Cyberbedrohungslage Handlungsbedarf zur Überarbeitung der ePA, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung (
www.tagesschau.de/a
usland/hacker-krankenversicherung-australien-101.html)?
Die Themen Datenschutz und Datensicherheit haben im Rahmen der
Telematikinfrastruktur mit Blick auf die Sensibilität von Gesundheitsdaten für das BMG
von Anfang an einen hohen Stellenwert. Diese Aspekte berücksichtigt die
gematik GmbH stets in ihren konkreten Festlegungen für die technische
Ausgestaltung und Umsetzung der ePA. Bei Fragen zur Datensicherheit und zum
Datenschutz hat die gematik GmbH daher sowohl das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik als auch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit einzubinden, um etwaigen Cybersicherheitsrisiken
rechtzeitig zu begegnen.
26. Ist die im Koalitionsvertrag (ebd., S. 82) angekündigte Maßnahme, die
Approbationsordnung mehr auf Digitalisierung auszurichten, bereits
umgesetzt, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Erfolgen, und wenn
nein, warum nicht, und bis wann soll das erfolgen?
Mit der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte
und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten vom 22. September 2021 ist in die Approbationsordnung für Ärzte
(ÄApprO) bereits die Möglichkeit aufgenommen worden, Lehrveranstaltungen
in digitaler Form durchzuführen. Damit wurden die im Rahmen der Corona-
Pandemie vorgesehenen Möglichkeiten zur Durchführung digitaler
Lehrveranstaltungen für die medizinischen Fakultäten verstetigt. Im Rahmen der laufenden
Reform der ÄApprO, mit der der „Masterplan Medizinstudium 2020“
umgesetzt werden soll, ist vorgesehen, dass Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
bezüglich der Funktionsweise und der Anwendung digitaler Technologien im
Medizinstudium vermittelt werden. Nach intensiven Abstimmungen mit den
Ländern strebt das BMG an, in der ersten Jahreshälfte 2023 einen
überarbeiteten Entwurf der reformierten ÄApprO vorzulegen.
27. Wie ist der Stand der Umsetzung, der im Koalitionsvertrag (ebd., S. 83)
angekündigten Maßnahme, die gematik GmbH zu einer digitalen
Gesundheitsagentur auszubauen, und welche Maßnahmen wurden dazu
bereits ergriffen?
Das BMG bereitet derzeit eine Gesetzesinitiative mit dem Entwurf für ein
Digitalgesetz vor. Bestandteil dieses Gesetzesvorhabens ist auch die
Weiterentwicklung der gematik GmbH zu einer Digitalagentur.
28. Gibt es, wie im Koalitionsvertrag für den Bereich der Pflege angekündigt
(ebd., S. 82), aktuell Planungen für die Entwicklung konkreter
Anwerbeprogramme für die große Anzahl an IT-Fachkräften (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), die gerade aus Russland, der Ukraine und anderen
osteuropäischen Staaten kriegsbedingt nach Deutschland emigrieren
(
www.derstandard.de/story/2000134194793/die-tech-branche-fluechtet-a
us-russland-wollen-hier-nicht-mehr), und was sehen diese Planungen
vor, und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung ein Sicherheitsrisiko in der Beschäftigung
dieser Personengruppen im sensiblen Gesundheitsbereich, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Das BMG hat keine Anwerbeprogramme für IT-Fachkräfte.
29. Gibt es, wie im Koalitionsvertrag für den Bereich der Pflege angekündigt
(ebd., S. 82), aktuell Planungen für die Entwicklung konkreter
Anwerbeprogramme für die große Anzahl an IT-Fachkräften (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), die gerade im Silicon Valley entlassen werden (
www.ca
pital.de/wirtschaft-politik/silicon-valley-setzt-tausende-mitarbeiter-vor-di
e-tuer-33142156.html), und was sehen diese Planungen vor, und wenn
nein, warum nicht?
Das BMG hat keine Anwerbeprogramme für IT-Fachkräfte.
a) Wie hoch ist aktuell und im Verlauf seit dem Jahr 2018 der Anteil der
unbesetzten IT-Stellen im BMG und in den nachgelagerten Behörden?
Im BMG sind derzeit zwei Stellen (2018: fünf Stellen) in dem in der Frage
genannten Bereich unbesetzt. Alle unbesetzten Stellen im Geschäftsbereich des
BMG befinden sich regelmäßig in Ausschreibung.
b) Wie hoch ist aktuell und im Verlauf seit dem Jahr 2018 der Anteil der
unbesetzten Stellen speziell für IT-Sicherheitspersonal im BMG und in
den nachgelagerten Behörden?
Im BMG sind derzeit 3,1 Stellen (2018: 3,1) in dem in der Frage genannten
Bereich unbesetzt. Alle unbesetzten Stellen im Geschäftsbereich des BMG
befinden sich regelmäßig in Ausschreibung.
30. Wurde die im Koalitionsvertrag (ebd., S. 83) angekündigte
Beschleunigung der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), des E-
Rezeptes und der Anbindung sämtlicher Akteure an die
Telematikinfrastruktur bereits umgesetzt, und wenn ja mit welchen Maßnahmen und
Erfolgen, und wenn nein, warum nicht, und bis wann soll das erfolgen?
Die elektronische Patientenakte wird gesetzlich Versicherten bereits seit dem
1. Januar 2021 auf Antrag zur Verfügung gestellt. Da ihr Verbreitungsgrad
bisher zu gering ist und die mit ihr erzielbaren Mehrwerte zur Steigerung der
Versorgungsqualität nicht ausreichend ausgeschöpft werden können, wird die
bisher einwilligungsbasierte elektronische Patientenakte zu einer
widerspruchsbasierten Anwendung weiterentwickelt. Das BMG erarbeitet derzeit einen
entsprechenden Gesetzentwurf. Ziel ist es, die widerspruchsbasierte elektronische
Patientenakte ab Herbst 2024 nutzbar zu machen. Die an der vertragsärztlichen
bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer,
zugelassene Krankenhäuser und Apotheken sind bereits deutschlandweit
flächendeckend an die Telematikinfrastruktur angebunden. Für alle weiteren
Leistungserbringer im Gesundheitswesen besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich
auf freiwilliger Basis an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
Das E-Rezept wird in dieser Legislaturperiode, wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, beschleunigt und flächendeckend umgesetzt. Dazu soll das E-Rezept
zum 1. Januar 2024 eine verpflichtende Anwendung in der vertragsärztlichen
Versorgung werden. Zuvor wird bereits Mitte des Jahres 2023 die Einlösung
per eGK in der Apotheke ermöglicht. Dadurch werden die
Rahmenbedingungen für eine schnelle und flächendeckende Verbreitung des E-Rezepts in
Deutschland geschaffen.
31. Was sehen die Planungen des BMG für die künftige Verwendung der
Corona-Warn-App (CWA) nach dem Auslaufen des CWA-Vertrages mit den
privaten Betreiberfirmen am 31. Mai 2023 vor (
www.heise.de/news/Cor
ona-Warn-App-Hat-die-App-in-Deutschland-eine-Zukunft-716013
7.html)?
a) Gibt es Gespräche mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe, dessen Warn-App Nina mit der Corona-Warn-App
zu integrieren, was ist das Ergebnis dieser Gespräche, und wenn
nein, wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?
b) Gibt es gute Beispiele der Weiterverwendung von Pandemie-Warn-
Apps aus anderen Ländern, und wenn ja, welche, und wird die
Bundesregierung diese Ansätze bei ihren Planungen berücksichtigen?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bedarf an der Funktionalität einer App zur Kontaktnachverfolgung entfällt
zunehmend, da mittlerweile eine weitgehend stabile Infektionslage besteht. In
der Bevölkerung hat sich durch Impfung und/oder Infektion eine hohe
Immunität gegen das SARS-Cov-2-Virus aufgebaut.
Noch bis zum 30. April 2023 wird es möglich sein, andere Nutzerinnen und
Nutzer durch die Corona-Warn-App (CWA) hinsichtlich eines erhöhten
Infektionsrisikos zu warnen. Ab dem 1. Juni 2023 wird die Corona-Warn-App in
einen Ruhezustand versetzt. Die CWA wird auf den Endgeräten der Nutzenden
aber erhalten bleiben (sofern der Nutzer sie nicht aktiv löscht), Impfzertifikate
können damit bei Bedarf weiterhin genutzt werden.
Sollte sich die Corona-Situation wider Erwarten wieder ändern, kann die CWA
zeitnah aus dem Ruhezustand geweckt werden und ggf. angepasst werden.
Zudem prüft das BMG derzeit, welche Funktionalitäten in eine weiterentwickelte
App aufgenommen werden können und sollten.
Hierzu werden auch mögliche Nachverwendungen in anderen Ländern
betrachtet.
32. Wie ist der Stand der Überlegungen, Planungen, Maßnahmen, das
deutsche Gesundheitssystem in Vorbereitung auf künftige Krisenlagen
pandemiefest zu machen?
Eine wichtige erste Lehre aus der Pandemie ist die Notwendigkeit, die
Surveillance sowie die Effektivität von Frühwarnsystemen zu stärken sowie die
Modellierungssysteme zu verbessern.
Dementsprechend wird beispielsweise der Ausbau des mit dem Deutschen
Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz
(DEMIS) verfügbaren digitalen Meldeverfahrens, an das seit Ende 2020 alle
deutschen Gesundheitsämter angeschlossen sind und darüber Labormeldungen
in digitaler Form empfangen können, stetig weiter vorangetrieben.
Beispielsweise melden die Krankenhäuser darüber täglich ihre
nichtintensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (siehe Antwort zu den Fragen 33 bis 33b).
Während der Pandemie haben Bund und Länder den Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD) beschlossen. Durch den Pakt für den ÖGD soll der
ÖGD in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen
gestärkt und modernisiert werden. Insbesondere der Gesundheitsschutz soll durch
den Pakt in den Ländern gestärkt und ausgebaut werden. Ziele des Paktes sind
die umfassende Stärkung der personellen, digitalen und technischen
Ausstattung sowie die zukunftsorientierte Ausrichtung des ÖGD. Der Bund stellt
hierfür 4 Mrd. Euro in den Jahren 2021 bis 2026 zur Verfügung.
Digitalisierung heißt auch, über die Grenzen hinaus zu denken. So ist es
vorstellbar, bei einer neuen Pandemie wieder digitale Impf-, Test- und
Genesenenzertifikate zur Gewährleistung der Mobilität auszustellen.
Darüber hinaus ist geplant, den eigentlich nur für die Pandemie eingerichteten
Kleeblattmechanismus im Gesundheitssicherstellungs- und -vorsorgegesetz zu
verstetigen. Bei dem Kleeblattmechanismus handelt es sich um ein System,
welches dabei hilft Patientinnen und Patienten bei Engpässen in
Krankenhäusern oder bei Evakuierungen, sogenannte Medevac, aus anderen Staaten in
Krankenhäuser mit freien Kapazitäten zu vermitteln.
33. Wie hoch ist der Anteil der Krankenhäuser, die fristgerecht an das
Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen wurden (
www.aerzteblatt.de/nachrichten/
136387/DEMIS-Krankenhaeuser-schaffen-Anschluss-nicht-fristgerecht)?
a) Wenn nicht alle Krankenhäuser fristgerecht angeschlossen wurden,
welche sind die Gründe für die Verzögerung?
b) Wurden bei nicht fristgerechter Anbindung Sanktionen durch das
BMG ausgesprochen, und wenn ja, welche, und wenn nein warum
nicht?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 14 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen
Meldepflichtige nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 IfSG, sofern sie in einem Krankenhaus
tätig sind, ihrer Verpflichtung zur Meldung nach § 6 IfSG in Bezug auf die
Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) durch Nutzung des Deutschen
Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS)
seit dem 17. September 2022 nachkommen. Darüber hinaus haben gemäß
Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance Krankenhäuser seit dem
20. September 2022 als erforderliche Angabe, im Sinne von § 13 Absatz 7
Satz 4 Nummer 1 IfSG, die Anzahl der belegten Betten zur Ermittlung der
nichtintensivmedizinischen somatischen Behandlungskapazitäten über DEMIS
zu übermitteln.
Die Möglichkeit zur Meldung von Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19
gemäß § 6 IfSG besteht seit 16. März 2022. Seit dem 13. September 2022
wurde die Möglichkeit zur Übermittlung der Krankenhauskapazitäten für die
Meldung über die Schnittstelle und am 14. September 2022 für die Meldung über
das Meldeportal (Onlineformular) zur Verfügung gestellt. Damit waren alle
notwendigen Funktionen und Informationen fristgerecht verfügbar und die
Voraussetzungen für die Anbindung der Krankenhäuser lagen vor. Die Anbindung an
DEMIS muss durch die Krankenhäuser selbst erfolgen. Zu ihrer Unterstützung
wurden unter anderem umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung
gestellt und wöchentliche Sprechstunden von DEMIS-Seite angeboten.
Von circa 1 400 Krankenhäusern hatten in der 37. Kalenderwoche 2022 bereits
über 400, in der 41. Kalenderwoche 2022 1 200 Krankenhäuser – dies
entspricht 86 Prozent – Hospitalisierungsmeldungen gemäß § 6 Absatz 1 IfSG
über DEMIS angezeigt.
Zum 20. September 2022 hatten über 970 von circa 1 400 Krankenhäusern die
Anzahl ihrer belegten Betten der nichtintensivmedizinischen somatischen
Behandlungskapazitäten übermittelt; dies entsprach 69 Prozent. Aktuell
übermitteln 1 200 Krankenhäuser ihre Daten.
Grundsätzlich sieht das IfSG neben der Strafbewehrung bestimmter,
vorsätzlicher Verstöße gemäß § 74 IfSG, die in die Zuständigkeit der
Staatsanwaltschaften und der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallen, eine Bußgeldbewehrung vor
(§ 73 Absatz 1a Nummer 2, Nummer 2a IfSG). Die Entscheidung, ob ein
Bußgeld verhängt wird, obliegt nicht der Bundesregierung, sondern der jeweils
zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen
landesrechtlichen Bestimmungen, § 36 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
34. Wie ist der Stand der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Digitalisierung
im Öffentlichen Gesundheitsdienst (gesundheitsamt-2025.de/aktuelles/b
mg-foerdert-digitalisierung-im-oegd), mit der sich die Gesundheitsämter
um Gelder für den Digitalausbau bewerben können?
a) Wie viele der 800 Mio. Euro sind derzeit beantragt, bewilligt und
abgeflossen?
b) Wie viele Gesundheitsämter haben sich beworben, und wie viele
dieser Anträge wurden bewilligt?
c) Bis wann sollen die geförderten Maßnahmen umgesetzt worden sein?
Die Fragen 34 bis 34c werden gemeinsam beantwortet.
Die Erfahrungen in der Pandemie haben die Notwendigkeit einer nachhaltigen
Stärkung des ÖGD aufgezeigt, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben
wahrnehmen kann. Im Rahmen des Paktes für den ÖGD (Pakt ÖGD) wurden zur
Stärkung der Digitalisierung in den Gesundheitsämtern insgesamt Mittel in
Höhe von 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, wovon 555 Mio. Euro für das
Förderprogramm zur Förderung von Akteuren, die dem ÖGD in Kommunen,
Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind, sowie von Vorhaben, die dazu
beitragen, den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler
und Landesträgerschaft entsprechend der Zielsetzungen des Förderleitfadens zu
erhöhen, zur Verfügung stehen.
Die entsprechende Förderrichtlinie zur Umsetzung des Förderprogrammes
wurde bereits im vergangenen Jahr im April 2022 unter
https://gesundheitsamt-202
5.de/foerderung/foerderleitfaden veröffentlicht.
Im Ergebnis wurden im Zuge des ersten Förderaufrufs insgesamt 263 Projekte
mit einem Volumen von ca. 390 Mio. Euro bewilligt. Hierbei handelt es sich
um 223 Modellprojekte von Gesundheitsämtern sowie 30 koordinierte
Ländermaßnahmen und 10 länderübergreifende sogenannte Ein-Land-für-Alle
(ELFA)-Maßnahmen. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 24 Monate.
Im März 2023 wird der zweite Förderaufruf veröffentlicht. Im Jahr 2024 folgt
voraussichtlich der dritte Förderaufruf.
35. Hat die Bundesregierung eine Position zum Vorschlag eines
Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS) bezogen (health.ec.euro-
pa.eu/ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space_de),
und wenn ja, wie lautet diese?
Die Schaffung eines Europäischen Raums für Gesundheitsdaten war eine
zentrale Forderung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 im
Gesundheitsbereich. Die Bundesregierung begrüßt daher grundsätzlich den durch
die EU-Kommission veröffentlichten Vorschlag über die Errichtung eines
Europäischen Raums für Gesundheitsdaten. Eine Stärkung der Datennutzung und
des grenzüberschreitenden Datenzugangs bietet großes Potenzial sowohl für die
Verbesserung der Versorgung (Primärnutzung) als auch für die Forschung,
Innovation und die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
(Sekundärnutzung). Zu den Einzelheiten des laufenden Gesetzgebungsverfahrens verweist
die Bundesregierung auf die dem Deutschen Bundestag vorliegenden DKOR-
Berichte zu den Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe.
36. Liegen bereits ausgewertete Ergebnisse zu den Modellvorhaben in der
Testregion Berlin-Brandenburg vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, zu welchen Erkenntnisgewinnen führen diese, und
wenn nein, wann sollen die ausgewerteten Ergebnisse vorliegen?
a) Aus welchen Gründen wurde als Testregion Berlin-Brandenburg
ausgewählt?
b) Weist die Testregion Berlin-Brandenburg eine für Deutschland
repräsentative Bevölkerung oder Patientenschaft oder andere
soziodemographisch repräsentative Merkmale auf?
c) Wurden auch andere Testregionen auf ihre Eignung geprüft, und
wenn ja, welche, und auf Basis welcher Bewertungen wurden diese
Testregionen abgelehnt, und wenn nein, warum nicht?
d) Wer traf die Entscheidung zur Auswahl der Testregion, und wann
erfolgte diese Entscheidung?
e) Sollen weitere Modellvorhaben gestartet werden, und wenn ja, wann
und mit welcher Dauer, welchem Budget, und zu welchen Themen?
Die Fragen 36 bis 36e werden gemeinsam beantwortet.
Die Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) war eine auf drei Jahre (bis
Ende 2022) angelegte Initiative des BMG. In der Modellregion Berlin/
Brandenburg wurden digitale Lösungen in der Praxisanwendung erprobt, mit dem Ziel,
Erkenntnisse über deren Nutzbarkeit und Akzeptanz im Versorgungsalltag zu
gewinnen. Im Zentrum stand die Fragestellung, wie digitale Anwendungen in
die Abläufe der therapeutischen, pflegerischen und ärztlichen Versorgung
integriert und Prozesse effizienter gestaltet werden können. Die Initiative der ZDG
gliederte sich in Projekte zur Testung von Apps und browserbasierten
Webanwendungen und in die Förderung von Modellprojekten zur digital vernetzten
Versorgung. Im Verlauf der Initiative konnten in vielfältigen Dialogformaten
die Erfahrungen und Bedürfnisse der aktiven Teilnehmenden der Teilprojekte
einfließen.
Ein Teil der Ergebnisse der ZDG liegt bereits vor: Die Berichte zu den
Testungen von Apps und Webanwendungen (Indikationen Diabetes mellitus,
Kopfschmerz/Migräne und Rückenschmerz sowie zur Organisation des
Pflegealltags) finden sich auf der Internetseite der Zukunftsregion Digitale Gesundheit
(
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zukunftsregion-digitale-gesund
heit/testung-digitaler-versorgungsangebote.html#c23551).
Die im Rahmen der ZDG geförderten Modellprojekte sind größtenteils erst
Ende 2022 beendet worden. Die Abschlussberichte werden voraussichtlich im
Sommer 2023 vorliegen. Die Projekte und erste Ergebnisse wurden auf der
Veranstaltung „Digitale Gesundheitsversorgung – Rückblick, Einblick, Ausblick:
3 Jahre ‚Zukunftsregion Digitale Gesundheit‘“ am 9. November 2022
präsentiert und diskutiert.
Als Modellregion der ZDG wurde vom BMG die Region Berlin/Brandenburg
ausgewählt. Dies beinhaltet zum einen Berlin mit seiner hohen Dichte an
stationären und ambulanten Leistungserbringern und einem breiten
Versorgungsspektrum, einschließlich Universitätsmedizin. Rund um diese großstädtische
Struktur ist mit Brandenburg eine ländlich und kleinstädtisch geprägte Region
mit gänzlich anderen Strukturvoraussetzungen in die Betrachtung und in die
Vernetzung einbezogen worden. Die Modellregion der ZDG bezog sich dabei
nicht auf regionale Versorgungs- und Strukturfragen, sondern konzentrierte sich
auf die Gewinnung skalierbarer Erkenntnisse für die Gestaltung der digitalen
Gesundheitsversorgung in Deutschland, die unter anderem in die
Digitalisierungsstrategie für die Gesundheitsversorgung und die Pflege eingeflossen sind.
Eine Fortsetzung oder Ausweitung der ZDG auf andere Regionen ist derzeit
nicht geplant.
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ISSN 0722-8333]