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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
(insgesamt 36 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
11.04.2023
Aktualisiert
27.02.2025
BT20/597714.03.2023
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Edgar Naujok,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, kündigte im April
2022 eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege an
(www.aerzteblatt.de/nachrichten/133662/Lauterbach-kuendigt-neue-Digitalisier
ungsstrategie-an). Die Veröffentlichung der Digitalisierungsstrategie ist für das
erste Quartal 2023 geplant (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/dig
italisierung/digitalisierungsstrategie/wie-wurden-die-inhalte-der-digitalisierung
sstrategie-erarbeitet.html). Die Entwicklung der Strategie erfolgte im Rahmen
eines sechsstufigen Partizipationsprozesses und in acht thematischen Fachforen
(ebd.). Ziel ist es, „insbesondere Patientinnen und Patienten sowie
pflegebedürftige Menschen und deren An- bzw. Zugehörige frühzeitig und intensiv
einzubinden“, wie es auch bereits im Koalitionsvertrag angekündigt wird (www.b
undesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc35
3d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; S. 83).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat jedoch bereits im Jahr 2015 den ersten
Rahmen für den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die
Einführung medizinischer Anwendungen gesetzt. Seit dem Jahr 2015 wurde die
Digitalisierung des Gesundheitswesens durch verschiedene Gesetze bereits
vorangetrieben, zum Beispiel mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG), dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
(GSAV), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dem Patientendaten-Schutz-
Gesetz (PDSG) sowie zuletzt mit dem sogenannten Digitale-Versorgung-und-
Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) von Juni 2021 (www.bundesgesund
heitsministerium.de/themen/digitalisierung/digitalisierung-im-gesundheitswese
n.html).
Auch im Koalitionsvertrag des Jahres 2021 wurden bereits strategische Ziele
der Digitalisierung in der Pflege (ebd., S. 83) wie die Entlastung bei der
Dokumentation, die Förderung sozialer Teilhabe und der Einsatz für therapeutische
Anwendungen sowie auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen genannt wie
telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen
und die Beschleunigung der Einführung der elektronischen Patientenakte
(ePA), des E-Rezeptes und der Anbindung sämtlicher Akteure an die
Telematikinfrastruktur (ebd.).
Zuletzt wurden in der Digitalstrategie der Bundesregierung im August 2022
strategische Ziele zum Thema „Gesundheit und Pflege“ benannt (bmdv.bun
d.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=publica
tionFile; S. 16) wie z. B. die Barrierefreiheit, die Finanzierung oder die Resili-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5977
20. Wahlperiode 14.03.2023
enz des Gesundheitssystems und diese sogar auch mit Maßnahmen und
Zielerreichungskriterien für das Ende der Legislaturperiode hinterlegt.
Dennoch hat Deutschland nach wie vor großen Nachholbedarf in der
Digitalisierung des Gesundheitswesens (www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-proje
kte/der-digitale-patient/projektthemen/smarthealthsystems/digital-health-i
ndex). Im internationalen Vergleich ist insbesondere der Digitalisierungsgrad
deutscher Krankenhäuser rückständig (www.digitalradar-kranken-haus.de/dow
nload/220914_Zwischenbericht_DigitalRadar_Krankenhaus.pdf).
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann Studien zufolge Einsparungen
in Höhe von 42 Mrd. Euro ermöglichen (www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/
locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2022/20
22-05-24%2042-mrd-euro-chance/220524_mckinsey_die%2042-mrd-euro-cha
nce.pdf) und hätte damit der Erhöhung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu Anfang des Jahres 2023 deutlich entgegenwirken
können (www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/kassenpatien
ten-aufgepasst-tk-aok-dak-welche-neuen-zusatzbeitraege-der-krankenkassen-20
23-auf-sie-zukommen_id_180456196.html).
Die aus Transparenzgründen auferlegte Pflicht der Krankenkassen zur
Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis
zum 30. Juni 2023 wurde – nach Auffassung der Fragesteller ohne Regelung
einer gleich wirksamen Alternative und damit dem ursprünglichen
verbraucherfreundlichen Regelungszweck zuwiderlaufend – im Rahmen des GKV-
Finanzstabilisierungsgesetzes von Oktober 2022 ausgesetzt (www.swr.de/swra
ktuell/rheinland-pfalz/krankenkassen-zusatzbeitrag-erhoehung-rlp-was-tun-10
0.html). Sollten Krankenkassen ihrer Pflicht zur Information über eventuelle
Beitragserhöhungen zumindest auf ihrer Homepage nicht hinreichend
nachkommen, wäre das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder nach Auffassung
der Fragesteller damit gefährdet.
Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach begründet die Beitragserhöhung mit
einem „historischen Defizit“, das von dem ehemaligen Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) geerbt wurde (www.merkur.de/leben/geld/krankenkassenbei
traege-2023-erhoehung-rekord-lauterbach-grund-spahn-reformen-kritik-zr-918
62980.html), nicht jedoch mit mangelnder oder mangelhafter Digitalisierung
des Gesundheitssystems.
Eine wesentliche Voraussetzung für das Ausschöpfen der
Digitalisierungsdividende ist nach Auffassung der Fragesteller jedoch eine genügend große Anzahl
an IT-Fachkräften im Gesundheitswesen. Dem öffentlichen Dienst werden bis
zum Jahr 2030 jedoch rund 140 000 IT-Spezialisten fehlen (www.mckinsey.de/
~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/pu
blikationen/2023-01-25%20it%20talent%20im%20public%20sector/action%20
bittemckinsey.pdf).
Eine weitere Voraussetzung für das Ausschöpfen der Digitalisierungsdividende
ist nach Auffassung der Fragesteller eine sichere, verlässliche und
kosteneffiziente Telematikinfrastruktur (TI). Diese ist bereits seit Jahren bei der gematik
GmbH in Entwicklung und macht derzeit allerdings erneut negative
Schlagzeilen hinsichtlich des Austauschs der sogenannten Konnektoren (www.focus.de/p
olitik/konnektoren-austausch-notwendig-hack-des-chaos-computer-clubs-koenn
te-bund-300-millionen-euro-sparen_id_168372149.html).
Eine weitere Voraussetzung für das Ausschöpfen der Digitalisierungsdividende
ist nach Auffassung der Fragesteller ein wirksames Datenmanagement. Dies
betrifft nicht nur den Datenschutz und die Datensicherheit, sondern z. B. auch
die Nutzung von Daten in der Gesundheitsforschung (www.ethikrat.org/filead
min/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-big-data-und-gesun
dheit.pdf).
Auf operativer Ebene bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer raschen,
vollständigen und flächendeckenden Umsetzung der bisherigen
Digitalisierungsprojekte wie z. B. der elektronischen Patientenakte (ePA) oder des
elektronischen Rezepts (eRezept) sowie der Schaffung von Vertrauen und
Akzeptanz bei Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen für digitale
Lösungen.
Zu diesem Zweck wurde bereits das Projekt „Zukunftsregion Digitale
Gesundheit“ (ZDG) durchgeführt, das in der Testregion Berlin-Brandenburg von
Anfang 2020 bis Ende 2022 digitale Lösungen in eine stärkere Praxisanwendung
bringen und dabei insbesondere die Perspektive der Nutzer fokussieren sollte
(www.bundesgesundheitsministerium.de/zukunftsregion-digitale-gesundheit/vo
rstellung-zdg.html). Dazu wurden sogenannte Modellvorhaben wie z. B. zum
eRezept, zu Telemedizin oder zu Mobilfunkanwendungen gefördert (www.bun
desgesundheitsministerium.de/zukunftsregion-digitale-gesundheit/modellvorha
ben.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Strategie wie angekündigt noch im ersten Quartal 2023
veröffentlicht werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, wann
ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen, und aus welchen Gründen kam
es zu der Verzögerung?
2. Welche Erkenntnisse ergeben sich bislang aus dem fast einjährigen
Strategieprozess seit April 2022 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für das
Bundesministerium für Gesundheit, die nicht bereits aus dem seit 2015
laufenden Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) ohnehin bekannt waren?
3. Welche sind die angekündigten „drei Handlungsfelder“ der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen (www.bundesgesundheitsministe
rium.de/themen/digitalisierung/digitalisierungsstrategie/wie-wurden-die-in
halte-der-digitalisierungsstrategie-erarbeitet.html)?
4. In welcher der sechs Prozessstationen, in denen durchweg die Rede von
„Experten, Stakeholdern, Vertretern und Akteuren“ die Rede ist (www.bun
desgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/digitalisierungsstrate
gie/wie-wurden-die-inhalte-der-digitalisierungsstrategie-erarbeitet.html),
wurden „insbesondere Patienten sowie pflegebedürftige Menschen und
deren Angehörige frühzeitig und intensiv eingebunden“, um das vorrangige
und selbstgesteckte Ziel des Partizipationsprozesses (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) umzusetzen?
a) Wie erfolgte diese Einbindung, mit welchen Ergebnissen, und war sie
repräsentativ?
b) Erfolgte die Wahl des weiblichen, türkischen Vornamens „Elif“ für die
Beschreibung eines Anwendungsfalls der elektronischen Patientenakte
(ePA) (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrat
egie.pdf?__blob=publicationFile, S. 17) als Ausdruck der
selbstgesteckten fokussierten Patientenorientierung im Rahmen der
Digitalisierung von Gesundheitswesen und Pflege, oder aus welchen Gründen
wurde dieser Name gewählt?
c) Gibt es empirische Befunde darüber, wie viele türkischsprachige
Bürger die Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit lesen?
d) Bis wann soll das geschilderte Anwendungsbeispiel der elektronischen
Patientenakte (ePA) Realität werden?
5. Wurden die bisherigen, teilweise bis in das Jahr 2015 zurückreichenden
Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen und in der Pflege (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) wie z. B. die Telematikinfrastruktur (TI), das
Interoperabilitätsverzeichnis, die elektronische Gesundheitskarte (eGK),
die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-
Rezept), die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Digitale
Pflegeanwendungen (DiPA) oder das Nationale Gesundheitsportal (www.bundes
gesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/digitalisierung-im-gesu
ndheitswesen.html) bislang ohne strategische Ausrichtung entwickelt und
umgesetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?
6. Wird die Strategie konkrete inhaltliche Ziele sowie jeweils den
Zeitrahmen, Meilensteine, Umsetzungsverantwortliche und Finanzbudgets sowie
ein begleitendes Monitoring- und nachgelagertes Evaluierungsverfahren
auf Projektebene und eine wissenschaftliche Begleitforschung auf
Strategieebene beinhalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Entscheidung?
7. Haushaltsmittel in welcher Höhe werden der Entwicklung der
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen zugrunde gelegt, bzw. welches
Finanzbudget werden die in der Digitalisierungsstrategie berücksichtigten
Vorhaben in Summe aufweisen?
8. Hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der
Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) auch Pharmaunternehmen und
Verbraucherverbände einbezogen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
9. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
für das Gesundheitswesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch
externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, und wenn ja, von
welchen Firmen (bitte auflisten), und zu jeweils welchen Themen?
10. War im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie für
das Gesundheitswesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch das
Hasso-Plattner-Institut in Potsdam involviert, dessen neues Digital Health
Cluster ab April 2023 von dem früheren Präsidenten des Robert-Koch-
Instituts geleitet werden soll (hpi.de/pressemitteilungen/2023/prof-
lotharh-wieler-wird-sprecher-des-neuen-digital-health-clusters-am-hpi.html),
und wenn ja, seit wann, zu welchen Themen, in welcher Form, und mit
welchem Ergebnis?
11. Wurde im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
für das Gesundheitswesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch ein
Austausch mit allen Ressorts durchgeführt, wie er von der
Bundesregierung in der zusammenfassenden Antwort zu den Fragen 2, 8 bis 24, 28, 32,
35 und 36 auf Bundestagsdrucksache 20/2307 in Bezug auf die
Digitalstrategie der Bundesregierung geschildert wird?
12. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
auch Vertreter der Fellowship-Programme „Work4Germany“ und
„Tech4Germany“ oder der DigitialService4Germany GmbH einbezogen,
die externe Experten und Bundesministerien im Bereich der
Digitalisierung zusammenbringen sollen (digitalservice.bund.de/fellowships/tech4ger
many/), und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
13. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit
(BfDI) und oder andere Datenschutzexperten einbezogen, z. B. im
Fachforum „Daten, Datenmodelle, Interoperabilität und Architektur“ (www.bund
esgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/2_Bilder/2_Grafiken/Info
grafiken/Digitalisierung/8_Fachforen.PNG), und wie begründet die
Bundesregierung ihre Entscheidung?
Wurden Datenschutzexperten auch in weiteren Fachforen einbezogen, und
wenn ja, in welchen Foren, und welche Datenschutzthemen wurden dort
mit jeweils welchem Ergebnis behandelt?
14. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
Erfahrungen aus führenden Ländern im Bereich der Digitalisierung des
Gesundheitswesens, wie z. B. Estland, Kanada oder Dänemark (www.bert
elsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikatione
n/VV_SG_SHS_dt.pdf, S. 3) berücksichtigt, und wenn ja, welche
Erfahrungen waren dies, und wenn nein, warum nicht?
15. Wurden im Rahmen der Erarbeitungsprozesse der Digitalisierungsstrategie
Gründe dafür gefunden, warum Deutschland im internationalen eHealth-
Vergleich abgeschlagen auf Rang 16 liegt (www.bertelsmann-stiftung.de/d
e/unsere-projekte/der-digitale-patient/projektthemen/smarthealthsystems),
und wenn ja, welche waren dies, und werden diese auch in der Strategie
adressiert?
16. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
wurden die Themen Telematikinfrastruktur und Konnektoren behandelt?
Vertreter welcher Akteursgruppen haben an diesen Foren teilgenommen
(bitte auflisten), und mit welchem Ergebnis wurden diese beiden Themen
behandelt?
17. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
wurden welche Themen der Digitalisierung der Pflege adressiert, mit jeweils
welchen Akteuren und welchen Ergebnissen?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche
Akzeptanz bei Pflegekräften und Pflegebedürftigen für digitale Lösungen
existiert und welchen Nutzen sie daraus ziehen, und wenn ja, welche,
und wurden diese Erkenntnisse im Rahmen der Fachforen diskutiert,
und wenn ja, in welchen Foren, mit welchen Akteuren, und mit
welchen Ergebnissen?
b) Wurde in den Fachforen auch der Einsatz von Pflegerobotern, wie z. B.
der japanischen Robotik-Robbe „Paro“ für Demenzkranke (www.wisse
nschaftsjahr.de/2013/die-themen/themen-dossiers/besser-leben-mit-tec
hnik/eine-therapie-robbe-fuer-demenzkranke-menschen.html)
diskutiert, und wenn ja, in welchen Foren, mit welchen Akteuren, und mit
welchen Ergebnissen?
18. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wurde
die weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
adressiert, mit jeweils welchen Akteuren, und welchen Ergebnissen?
a) Wurde dabei auch auf Möglichkeiten eingegangen, Umsetzungsrisiken
der eGK zu minimieren, die aus dem aktuellen Chipmangel resultieren
(www.aerzteblatt.de/archiv/226381/Chipmangel-bei-elektronischen-Ge
sundheitskarten-Hunderttausende-Karten-fehlen#:~:text=Der%20globa
le%20Chipmangel%20betrifft%20auch,immer%20wieder%20zu%20E
ngp%C3%A4ssen%20kommen), z. B. durch eine Verlängerung von
Zertifikaten im Rahmen eines Updateprozesses?
b) Sieht die Bundesregierung ferner das Risiko, dass eine verzögerte
Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten aufgrund Chip-Mangels zu
einer weiteren Verspätung der Einführung des E-Rezepts führen
könnte?
c) Mit welchen Maßnahmen soll die Bereitstellung und Nutzung der ePA
erleichtert werden, wie bereits in der Digitalstrategie der
Bundesregierung angekündigt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/06
3-digitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile; S. 17), und sind diese
Maßnahmen angelaufen, und wenn nein, warum nicht, und wann soll
dies erfolgen?
19. In welchen der acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wurde
die weitere Entwicklung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
adressiert, mit jeweils welchen Akteuren und welchen Ergebnissen?
a) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit zehn
meistverschriebenen DiGAs, und auf welche Indikationen beziehen sie
sich?
b) Beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sich
künftig Zugriff auf Nutzungsdaten der DiGAs zu verschaffen, um deren
Erfolg zu messen, und wenn ja, wie soll dies erfolgen, und wenn nein,
warum nicht?
c) Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei einem Anteil
an Folgeverordnungen von 12,6 Prozent im Jahr 2021 (laut Anfrage bei
einer Krankenkasse, siehe background.tagesspiegel.de/gesundheit/kass
en-fehlen-informationen-zu-diga-nutzung) um eine erfolgreiche
Anwendung, und wenn nein, bei welchem Anteil wäre dies nach
Auffassung der Bundesregierung erreicht?
d) Sieht das BMG auch Möglichkeiten, auf die Preisgestaltung der DiGAs
einzuwirken, um diese in Zukunft zu reduzieren, und wenn ja, wie
begründet die Bundesregierung ihre Absichten?
20. Werden in den acht Fachforen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
Möglichkeiten der analogen Redundanz der Digitalisierung im
Gesundheitswesen adressiert, z. B. für nicht digitalaffine Bevölkerungsgruppen oder für
Krisensituationen, und wenn ja, in welchen mit jeweils welchen Akteuren
und welchen Ergebnissen?
21. Welche Maßnahmen wurden ggf. bereits zur angekündigten stärkeren
Vernetzung der Gesundheitsämter über alle Ebenen hinweg und zum Ausbau
der Interoperabilität im Gesundheitswesen ergriffen (bmdv.bund.de/Shared
Docs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=publication
File, S. 18), und wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein?
22. Wurde das im Koalitionsvertrag angekündigte elektronische
Gesundheitsberuferegister (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/0
4221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?dow
nload=1, S. 82) bereits vollständig umgesetzt, und wenn nein, warum
nicht, bis wann soll das erfolgen, und wie ist der aktuelle Stand der
Umsetzung?
23. Wurde das im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieabbaupaket im
Gesundheitswesen (ebd., S. 84) bereits vollständig umgesetzt, und wenn
nein, warum nicht, bis wann soll das erfolgen, und wie ist der aktuelle
Stand der Umsetzung?
24. Wann wird der Entwurf des im Koalitionsvertrag (ebd., S. 83) und in der
Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung (bmdv.bund.de/SharedDocs/
DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile,
S. 18) angekündigten Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorliegen?
25. Wurde bereits die Möglichkeit der freiwilligen Datenspende im Rahmen
der ePA geschaffen, wie in der Digitalstrategie der Bundesregierung für
das Jahr 2023 angekündigt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/pres
se/063-digitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile, S. 17), und wenn nein,
warum nicht, und wann soll dies erfolgen?
a) Aus welchen Gründen wurde erst im November 2022 ein „Prüfauftrag“
für eine Opt-out-ePA an die gematik vergeben, (www.gematik.de/news
room/news-detail/pressemitteilung-gesellschafter-beschliessen-opt-
outepa), obwohl die „freiwillige Nutzung“ der ePA bereits als Ziel des
Koalitionsvertrags des Jahres 2021 (ebd., S. 83) angekündigt wurde, was
genau beinhaltet der Prüfauftrag, und wie ist die Aussage der gematik
bezüglich dieser „Prüfung“ zu verstehen „... mit dieser Entscheidung
wurden die Weichen gestellt, ...“ (www.gematik.de/newsroom/news-de
tail/pressemitteilung-gesellschafter-beschliessen-opt-out-epa)?
b) Sieht die Bundesregierung angesichts der gewachsenen
Cyberbedrohungslage Handlungsbedarf zur Überarbeitung der ePA, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung (www.tagesschau.de/a
usland/hacker-krankenversicherung-australien-101.html)?
26. Ist die im Koalitionsvertrag (ebd., S. 82) angekündigte Maßnahme, die
Approbationsordnung mehr auf Digitalisierung auszurichten, bereits
umgesetzt, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Erfolgen, und wenn
nein, warum nicht, und bis wann soll das erfolgen?
27. Wie ist der Stand der Umsetzung, der im Koalitionsvertrag (ebd., S. 83)
angekündigten Maßnahme, die gematik GmbH zu einer digitalen
Gesundheitsagentur auszubauen, und welche Maßnahmen wurden dazu bereits
ergriffen?
28. Gibt es, wie im Koalitionsvertrag für den Bereich der Pflege angekündigt
(ebd., S. 82), aktuell Planungen für die Entwicklung konkreter
Anwerbeprogramme für die große Anzahl an IT-Fachkräften (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), die gerade aus Russland, der Ukraine und anderen
osteuropäischen Staaten kriegsbedingt nach Deutschland emigrieren (www.ders
tandard.de/story/2000134194793/die-tech-branche-fluechtet-aus-
russlandwollen-hier-nicht-mehr), und was sehen diese Planungen vor, und wenn
nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung ein Sicherheitsrisiko in der Beschäftigung
dieser Personengruppen im sensiblen Gesundheitsbereich, und wie begründet
die Bundesregierung ihre Einschätzung?
29. Gibt es, wie im Koalitionsvertrag für den Bereich der Pflege angekündigt
(ebd., S. 82), aktuell Planungen für die Entwicklung konkreter
Anwerbeprogramme für die große Anzahl an IT-Fachkräften (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), die gerade im Silicon Valley entlassen werden (www.cap
ital.de/wirtschaft-politik/silicon-valley-setzt-tausende-mitarbeiter-vor-die-t
uer-33142156.html), und was sehen diese Planungen vor, und wenn nein,
warum nicht?
a) Wie hoch ist aktuell und im Verlauf seit dem Jahr 2018 der Anteil der
unbesetzten IT-Stellen im BMG und in den nachgelagerten Behörden?
b) Wie hoch ist aktuell und im Verlauf seit dem Jahr 2018 der Anteil der
unbesetzten Stellen speziell für IT-Sicherheitspersonal im BMG und in
den nachgelagerten Behörden?
30. Wurde die im Koalitionsvertrag (ebd., S. 83) angekündigte
Beschleunigung der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), des E-
Rezeptes und der Anbindung sämtlicher Akteure an die
Telematikinfrastruktur bereits umgesetzt, und wenn ja mit welchen Maßnahmen und
Erfolgen, und wenn nein, warum nicht, und bis wann soll das erfolgen?
31. Was sehen die Planungen des BMG für die künftige Verwendung der
Corona-Warn-App (CWA) nach dem Auslaufen des CWA-Vertrages mit
den privaten Betreiberfirmen am 31. Mai 2023 vor (www.heise.de/news/C
orona-Warn-App-Hat-die-App-in-Deutschland-eine-Zukunft-716013
7.html)?
a) Gibt es Gespräche mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe, dessen Warn-App Nina mit der Corona-Warn-App
zu integrieren, was ist das Ergebnis dieser Gespräche, und wenn nein,
wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?
b) Gibt es gute Beispiele der Weiterverwendung von Pandemie-Warn-
Apps aus anderen Ländern, und wenn ja, welche, und wird die
Bundesregierung diese Ansätze bei ihren Planungen berücksichtigen?
32. Wie ist der Stand der Überlegungen, Planungen, Maßnahmen, das
deutsche Gesundheitssystem in Vorbereitung auf künftige Krisenlagen
pandemiefest zu machen?
33. Wie hoch ist der Anteil der Krankenhäuser, die fristgerecht an das
Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den
Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen wurden (www.aerzteblatt.de/nachrichten/1
36387/DEMIS-Krankenhaeuser-schaffen-Anschluss-nicht-fristgerecht)?
a) Wenn nicht alle Krankenhäuser fristgerecht angeschlossen wurden,
welche sind die Gründe für die Verzögerung?
b) Wurden bei nicht fristgerechter Anbindung Sanktionen durch das BMG
ausgesprochen, und wenn ja, welche, und wenn nein warum nicht?
34. Wie ist der Stand der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Digitalisierung
im Öffentlichen Gesundheitsdienst (gesundheitsamt-2025.de/aktuelles/bm
g-foerdert-digitalisierung-im-oegd), mit der sich die Gesundheitsämter um
Gelder für den Digitalausbau bewerben können?
a) Wie viele der 800 Mio. Euro sind derzeit beantragt, bewilligt und
abgeflossen?
b) Wie viele Gesundheitsämter haben sich beworben, und wie viele dieser
Anträge wurden bewilligt?
c) Bis wann sollen die geförderten Maßnahmen umgesetzt worden sein?
35. Hat die Bundesregierung eine Position zum Vorschlag eines Europäischen
Raums für Gesundheitsdaten (EHDS) bezogen (health.ec.europa.eu/
ehealth-digital-health-and-care/european-health-data-space_de), und wenn
ja, wie lautet diese?
36. Liegen bereits ausgewertete Ergebnisse zu den Modellvorhaben in der
Testregion Berlin-Brandenburg vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
und wenn ja, zu welchen Erkenntnisgewinnen führen diese, und wenn
nein, wann sollen die ausgewerteten Ergebnisse vorliegen?
a) Aus welchen Gründen wurde als Testregion Berlin-Brandenburg
ausgewählt?
b) Weist die Testregion Berlin-Brandenburg eine für Deutschland
repräsentative Bevölkerung oder Patientenschaft oder andere
soziodemographisch repräsentative Merkmale auf?
c) Wurden auch andere Testregionen auf ihre Eignung geprüft, und wenn
ja, welche, und auf Basis welcher Bewertungen wurden diese
Testregionen abgelehnt, und wenn nein, warum nicht?
d) Wer traf die Entscheidung zur Auswahl der Testregion, und wann
erfolgte diese Entscheidung?
e) Sollen weitere Modellvorhaben gestartet werden, und wenn ja, wann
und mit welcher Dauer, welchem Budget, und zu welchen Themen?
Berlin, den 21. Februar 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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