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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Revision des Verbraucherpreisindex - Rückwirkende Absenkung der offiziellen Inflationsrate für 2022

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

30.03.2023

Aktualisiert

11.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/595817.03.2023

Revision des Verbraucherpreisindex – Rückwirkende Absenkung der offiziellen Inflationsrate für 2022

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Roger Beckamp, Jörg Schneider, Kay Gottschalk, Albrecht Glaser, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Politik lebt vom Vertrauen der Menschen. Besonders wichtig ist nach Auffassung der Fragesteller Vertrauen beim Thema Inflation: Vertrauen in die veröffentlichten Daten, und Vertrauen in die Fähigkeit der Institutionen, den Bürger vor Kaufkraftverlust zu schützen. Vertrauensverlust tritt dort ein, wo der Bürger seine täglichen Beobachtungen nicht von den veröffentlichten Daten bestätigt sieht. Ist die „gefühlte Inflation“ regelmäßig weit höher als die offiziell ausgewiesenen Zahlen, erodiert das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen; der Bürger sieht sich nicht mehr ernst genommen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Daten zur Inflation; auf der Website www.destatis.de werden im Kapitel „Preise“ der Verbraucherpreisindex (VPI) und die Inflationsrate kostenfrei ins Netz gestellt (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html). Am 22. Februar 2023 wurde eine Revision des Verbraucherpreisindex bekannt gegeben (www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2023/vpi/vpi-uebersicht.html?nn=238906), wobei das alte Basisjahr 2015 durch das neue Basisjahr 2020 ersetzt wurde. Lag die Inflation für 2022 mit dem Basisjahr 2015 noch bei 7,9 Prozent, so liegt sie nach der Revision mit dem neuen Basisjahr 2020 bei lediglich 6,9 Prozent. Damit liegt die Inflation für 2022 auch nicht mehr auf dem höchsten Wert seit 70 Jahren, und auch die zweistelligen Inflationsraten für September bis November 2022 liegen nunmehr bei „nur“ noch 8,6 bis 8,8 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/02/PD23_069_611.html).

Die Bürger leiden unter der hohen Inflation und den Reallohnverlusten (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/inflation-bringt-laut-forschern-bislang-einzigartigen-reallohnverlust-a-617b5cb1-4ef6-481b-ba0d-164545ec4a09) und haben den starken Wunsch nach Preisstabilität. Dass der Rückgang der Inflation nunmehr jedoch in Form einer rückwirkenden Änderung der Inflationsstatistik erfolgt, stößt nach Auffassung der Fragesteller in weiten Teilen der Bevölkerung auf eine gewisse Skepsis und beeinträchtigt auch das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der offiziellen Inflationsstatistik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie oft und wann erfolgte in der Vergangenheit eine rückwirkende Absenkung der offiziellen Inflationsrate um 1 Prozent (oder mehr), und aus welchen Gründen erfolgte dies jeweils?

2

Wann erfolgten in der Vergangenheit Überarbeitungen des Verbraucherpreisindex bzw. des Maßstabes für die Inflationsmessung, und welche Änderungen ergaben sich daraus für die Inflationsrate des jeweiligen Jahres der Revision und der beiden Vorjahre (bitte unter Angabe des Revisionsjahres, Angabe des alten und neuen Basisjahres, Dauer der Basisperiode und Angabe der Veränderung der Inflationsrate für das Jahr bzw. die beiden Vorjahre der Revision tabellarisch darstellen)?

3

Welche gesetzlichen und sonstigen Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Revision des Verbraucherpreisindex (VPI) maßgeblich (bitte insbesondere auf den fünfjährigen Aktualisierungsrhythmus und die Veränderungen des Wägungsschema eingehen)?

4

Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung als neues Basisjahr das Jahr 2020 herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl die Preisentwicklung und das Verbrauchsverhalten für die Jahre 2020 bis 2022 offensichtlich ganz erheblich durch die Corona-Pandemie bzw. die Maßnahmen der Regierung verzerrt worden sind (www.destatis.de/DE/Mediathek/Podcasts/StatGespraech/statgespraeche_folge1_kopie.html?nn=466308)?

5

Warum erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Umstellung auf das Basisjahr 2020 erst im Jahr 2023 und nicht bereits Ende 2021 bzw. im Jahr 2022?

6

Woraus ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Wesentlichen die Revisionsdifferenzen, die zu einer rückwirkenden Absenkung der Inflationsrate um 1 Prozent geführt haben (www.handelsblatt.com/dpa/verbraucherpreise-2022-inflationsrate-neu-berechnet-was-es-damit-auf-sich-hat/29009614.html, bitte dabei auf die verminderte Gewichtung des Wägungsanteils für den Bereich Energie eingehen)?

7

Welchen konkreten Gewichtungsanteil hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der Bereich Energie auf der Basis des Jahres 2022 im Vergleich zu den Basisjahren 2020 und 2015?

8

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, bei der Revision auf der Basis des Jahres 2020 die Gewichtung für den Bereich Energie abzusenken (www.handelsblatt.com/dpa/verbraucherpreise-2022-inflationsrate-neu-berechnet-was-es-damit-auf-sich-hat/29009614.html), obgleich bereits bekannt ist, dass es im Jahr 2022 zu extremen Preiszuwächsen bei Strom, Gas und Heizöl gekommen ist und bei einer weiteren Revision auf Basis des Jahres 2022 der Bereich Energie mutmaßlich wieder eine wesentlich höhere Gewichtung hätte?

9

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der am 26. Februar 2023 durch die Bundesregierung mitgeteilten Beendigung der „konzertierten Aktion“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inflation-kanzleramt-beendetkonzertierte-aktion-gegen-steigende-preise/29004134.html) und der am 22. Februar 2023 mitgeteilten VPI-Revision und Absenkung der Inflation des Vorjahres, und wenn ja, inwieweit?

10

Hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 22. Februar 2023 Gespräche bzw. Schriftverkehr zur Höhe der Inflationsrate bzw. zur Revision des Verbraucherpreisindex (VPI) mit dem Bundesamt für Statistik geführt (bitte unter Angabe der Vertreter der Bundesregierung, Datum, Format, Vertreter Bundesamt für Statistik tabellarisch darstellen), und was war jeweils der wesentliche Inhalt dieser Gespräche?

11

Warum erfolgt bislang keine Veröffentlichung eines Sonderindex Regelbedarfe, der die Entwicklung der relevanten Preise für die Regelbedarfe widerspiegelt, obwohl diese Daten (bereitgestellt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)) tatsächlich vorliegen und besondere Bedeutung für die Sicherung des Existenzminimums der Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe haben?

Wird die Veröffentlichung dieser Daten erfolgen, und wenn ja, ab wann, und in welcher Form?

12

Warum erfolgt bislang keine Veröffentlichung eines Sonderindex des täglichen Bedarfs (Mikrowarenkorb), der die Inflation eines täglichen Einkaufs widerspiegelt (siehe auch Bundestagsdrucksache 20/2601), und ist eine Veröffentlichung geplant, und wenn ja, wann?

13

Warum erfolgt bislang keine Veröffentlichung eines Sonderindex des wöchentlichen Bedarfs (Miniwarenkorb), der die Inflation eines wöchentlichen Großeinkaufs widerspiegelt (siehe auch Bundestagsdrucksache 20/2601), und ist eine Veröffentlichung geplant, und wenn ja, wann?

14

Welche Rechtsfolgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Revision des Verbraucherpreisindex bzw. der rückwirkenden Absenkung der Inflationsrate für 2022 für die in diversen zivilrechtlichen Verträgen enthaltenen Index- bzw. Wertsicherungsklauseln?

15

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um Rechtsklarheit und Rechtsicherheit für die Vertragsbeziehungen (insbesondere Wohn- und Gewerbemietverträge) herzustellen, die Index- bzw. Wertsicherungsklauseln enthalten und von der rückwirkenden Änderung der Inflationsrate für 2022 betroffen sein könnten?

Berlin, den 14. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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