[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/5958 –
Revision des Verbraucherpreisindex – Rückwirkende Absenkung der offiziellen
Inflationsrate für 2022
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Politik lebt vom Vertrauen der Menschen. Besonders wichtig ist nach
Auffassung der Fragesteller Vertrauen beim Thema Inflation: Vertrauen in die
veröffentlichten Daten, und Vertrauen in die Fähigkeit der Institutionen, den Bürger
vor Kaufkraftverlust zu schützen. Vertrauensverlust tritt dort ein, wo der
Bürger seine täglichen Beobachtungen nicht von den veröffentlichten Daten
bestätigt sieht. Ist die „gefühlte Inflation“ regelmäßig weit höher als die offiziell
ausgewiesenen Zahlen, erodiert das Vertrauen in den Staat und seine
Institutionen; der Bürger sieht sich nicht mehr ernst genommen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Daten zur Inflation; auf
der Website
www.destatis.de werden im Kapitel „Preise“ der
Verbraucherpreisindex (VPI) und die Inflationsrate kostenfrei ins Netz gestellt (
www.desta
tis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html). Am
22. Februar 2023 wurde eine Revision des Verbraucherpreisindex bekannt
gegeben (
www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2023/vpi/vpi-uebersich
t.html?nn=238906), wobei das alte Basisjahr 2015 durch das neue
Basisjahr 2020 ersetzt wurde. Lag die Inflation für 2022 mit dem Basisjahr 2015
noch bei 7,9 Prozent, so liegt sie nach der Revision mit dem neuen Basisjahr
2020 bei lediglich 6,9 Prozent. Damit liegt die Inflation für 2022 auch nicht
mehr auf dem höchsten Wert seit 70 Jahren, und auch die zweistelligen
Inflationsraten für September bis November 2022 liegen nunmehr bei „nur“ noch
8,6 bis 8,8 Prozent (
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/02/
PD23_069_611.html).
Die Bürger leiden unter der hohen Inflation und den Reallohnverlusten (www.
spiegel.de/wirtschaft/soziales/inflation-bringt-laut-forschern-bislang-einzigarti
gen-reallohnverlust-a-617b5cb1-4ef6-481b-ba0d-164545ec4a09) und haben
den starken Wunsch nach Preisstabilität. Dass der Rückgang der Inflation
nunmehr jedoch in Form einer rückwirkenden Änderung der Inflationsstatistik
erfolgt, stößt nach Auffassung der Fragesteller in weiten Teilen der Bevölkerung
auf eine gewisse Skepsis und beeinträchtigt auch das Vertrauen in die
Zuverlässigkeit der offiziellen Inflationsstatistik.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6263
20. Wahlperiode 30.03.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 29. März 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie oft und wann erfolgte in der Vergangenheit eine rückwirkende
Absenkung der offiziellen Inflationsrate um 1 Prozent (oder mehr), und aus
welchen Gründen erfolgte dies jeweils?
2. Wann erfolgten in der Vergangenheit Überarbeitungen des
Verbraucherpreisindex bzw. des Maßstabes für die Inflationsmessung, und welche
Änderungen ergaben sich daraus für die Inflationsrate des jeweiligen
Jahres der Revision und der beiden Vorjahre (bitte unter Angabe des
Revisionsjahres, Angabe des alten und neuen Basisjahres, Dauer der
Basisperiode und Angabe der Veränderung der Inflationsrate für das Jahr bzw.
die beiden Vorjahre der Revision tabellarisch darstellen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Revisionen des Verbraucherpreisindex bzw. der entsprechenden
Veränderungsraten für das frühere Bundesgebiet einschließlich der
Revisionsdifferenzen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bei den
vergangenen Indexrevisionen ergaben sich ebenfalls Revisionsdifferenzen. Von der
Größenordnung waren die Differenzen in absoluten Werten (Prozentpunkten)
ausgedrückt geringer. Allerdings ist hierbei auch das jeweilige Niveau der
Inflationsraten zu berücksichtigen.
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3. Welche gesetzlichen und sonstigen Regelungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Revision des Verbraucherpreisindex (VPI)
maßgeblich (bitte insbesondere auf den fünfjährigen
Aktualisierungsrhythmus und die Veränderungen des Wägungsschema eingehen)?
Für den Verbraucherpreisindex sind auf nationaler Ebene die für die
Preisstatistik gültigen nationalen Rechtsgrundlagen geltend:
• das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz –
BStatG),
• das Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG).
Da der Verbraucherpreisindex und der für europäische Zwecke berechnete
Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) aus der gleichen Datenbasis
abgeleitet werden, ist auch die europäische Gesetzgebung für den deutschen
Verbraucherpreisindex von Bedeutung. Zu nennen sind hier die Verordnung (EU)
2016/792 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1148.
Gemäß § 2 PreisStatG werden Preiserhebungen unter anderem für Güter
(Waren), Werk- und Dienstleistungen, Verkehrsleistungen und Mieten durchgeführt.
Für die Ebene des privaten Verbrauchs sind diese im Verbraucherpreisindex
zusammengefasst.
Der Verbraucherpreisindex zeigt langfristige, reine Preisveränderungen, wobei
die Qualität der Güter und das Konsumverhalten der privaten Haushalte
konstant gehalten werden. Um möglichst aktuelle und repräsentative Ergebnisse zu
liefern, müssen die Stichprobe aus Waren und Dienstleistungen sowie das
Wägungsschemata regelmäßig und systematisch überprüft werden. In Deutschland
findet etwa alle fünf Jahre eine Revision statt. Dies schließt eine
Neuberechnung der bisherigen Ergebnisse zurück bis zum Basisjahr mit ein. Gleichzeitig
werden methodische Änderungen umgesetzt, die sonst die Vergleichbarkeit der
Ergebnisse im Zeitverlauf einschränken würden.
Ein wesentlicher Grund für die regelmäßige Überprüfung des Warenkorbs ist,
dass sich im Lauf der Zeit die Konsumgewohnheiten ändern. Der fünfjährige
Aktualisierungsrhythmus mit Anpassungen beim Wägungsschema ist Ergebnis
der pflichtgemäßen Ermessenausübung der mit der Preiserhebung betrauten
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit dem Ziel, jederzeit genaue
und repräsentative Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.
4. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung als neues Basisjahr das
Jahr 2020 herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl
die Preisentwicklung und das Verbrauchsverhalten für die Jahre 2020 bis
2022 offensichtlich ganz erheblich durch die Corona-Pandemie bzw. die
Maßnahmen der Regierung verzerrt worden sind (
www.destatis.de/DE/
Mediathek/Podcasts/StatGespraech/statgespraeche_folge1_kopie.html?n
n=466308)?
Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Besonderheiten im privaten
Konsum im Jahr 2020 wurde für die Wägung auf Güterebene ein Durchschnitt der
Jahre 2019 bis 2021 verwendet.
Mit diesem Vorgehen konnte beim üblichen Turnus geblieben werden, die
pandemiebedingten Besonderheiten wurden aber ebenso berücksichtigt.
5. Warum erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Umstellung auf
das Basisjahr 2020 erst im Jahr 2023 und nicht bereits Ende 2021 bzw.
im Jahr 2022?
Die notwendigen Informationen zur Erstellung der Wägungsschemata standen
vollständig erst im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung. Das Vorgehen, zu
Beginn des dritten Jahres nach dem neuen Basisjahr auf dieses umzustellen,
entspricht der Praxis der letzten Indexrevisionen.
Gerade für die Ermittlung der Gewichte ist es wichtig, von sich nicht mehr
ändernden statistischen Datengrundlagen auszugehen. Dies ist in den
Ausgangsquellen wie den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erst mit
Zeitverzug gegeben, ebenso bei den laufenden Wirtschaftsrechnungen und der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
6. Woraus ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Wesentlichen die Revisionsdifferenzen, die zu einer rückwirkenden Absenkung
der Inflationsrate um 1 Prozent geführt haben (
www.handelsblatt.com/
dpa/verbraucherpreise-2022-inflationsrate-neu-berechnet-was-es-
damitauf-sich-hat/29009614.html, bitte dabei auf die verminderte Gewichtung
des Wägungsanteils für den Bereich Energie eingehen)?
7. Welchen konkreten Gewichtungsanteil hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung der Bereich Energie auf der Basis des Jahres 2022 im
Vergleich zu den Basisjahren 2020 und 2015?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Informationen, die der Bundesregierung hierzu vorliegen, beruhen auf den
ausführlichen, öffentlich zugänglichen Informationen des Statistischen
Bundesamtes in dem „Hintergrundpapier zur Revision des Verbraucherpreisindex für
Deutschland 2023“ vom 22. Februar 2023, abrufbar unter
www.destatis.de/DE/
Presse/Pressekonferenzen/2023/vpi/hintergrundpapier-vpi.pdf.
Zu davon abweichenden Berechnungen liegen der Bundesregierung keine
Kenntnisse vor.
8. Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, bei der Revision auf der
Basis des Jahres 2020 die Gewichtung für den Bereich Energie
abzusenken (
www.handelsblatt.com/dpa/verbraucherpreise-2022-
inflationsrateneu-berechnet-was-es-damit-auf-sich-hat/29009614.html), obgleich
bereits bekannt ist, dass es im Jahr 2022 zu extremen Preiszuwächsen bei
Strom, Gas und Heizöl gekommen ist und bei einer weiteren Revision
auf Basis des Jahres 2022 der Bereich Energie mutmaßlich wieder eine
wesentlich höhere Gewichtung hätte?
Die Bundesregierung respektiert die gemäß § 1 BStatG garantierte fachliche
Unabhängigkeit des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der
Länder, die die zentrale Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit, Neutralität und
Objektivität der Bundesstatistik ist.
9. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der am 26. Februar 2023 durch
die Bundesregierung mitgeteilten Beendigung der „konzertierten Aktion“
(
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/inflation-kanzleramt-beende
t-konzertierte-aktion-gegen-steigende-preise/29004134.html) und der am
22. Februar 2023 mitgeteilten VPI-Revision und Absenkung der Inflation
des Vorjahres, und wenn ja, inwieweit?
Einen Zusammenhang gibt es nicht.
10. Hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 22.
Februar 2023 Gespräche bzw. Schriftverkehr zur Höhe der Inflationsrate bzw.
zur Revision des Verbraucherpreisindex (VPI) mit dem Bundesamt für
Statistik geführt (bitte unter Angabe der Vertreter der Bundesregierung,
Datum, Format, Vertreter Bundesamt für Statistik tabellarisch darstellen),
und was war jeweils der wesentliche Inhalt dieser Gespräche?
In dem genannten Zeitraum gab es keinen schriftlichen oder mündlichen
Austausch der Bundesregierung mit dem Statistischen Bundesamt zum genannten
Thema.
11. Warum erfolgt bislang keine Veröffentlichung eines Sonderindex
Regelbedarfe, der die Entwicklung der relevanten Preise für die Regelbedarfe
widerspiegelt, obwohl diese Daten (bereitgestellt durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)) tatsächlich vorliegen und
besondere Bedeutung für die Sicherung des Existenzminimums der
Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe haben?
Wird die Veröffentlichung dieser Daten erfolgen, und wenn ja, ab wann,
und in welcher Form?
Die für die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe relevanten Daten zur
regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung werden in den entsprechenden
Entwürfen der zugrundeliegenden Gesetze und Verordnungen veröffentlicht. Dies war
auch für die letzte Fortschreibung zum 1. Januar 2023 im Entwurf des
Bürgergeld-Gesetzes der Fall (Bundestagsdrucksache 20/3873, S. 117 f.). Darüber
hinaus werden die aktuellen regelbedarfsrelevanten Indexwerte sowie die
entsprechende regelbedarfsrelevante Preisveränderung auf parlamentarische
Anfrage auch unterjährig übermittelt.
12. Warum erfolgt bislang keine Veröffentlichung eines Sonderindex des
täglichen Bedarfs (Mikrowarenkorb), der die Inflation eines täglichen
Einkaufs widerspiegelt (siehe auch Bundestagsdrucksache 20/2601), und ist
eine Veröffentlichung geplant, und wenn ja, wann?
13. Warum erfolgt bislang keine Veröffentlichung eines Sonderindex des
wöchentlichen Bedarfs (Miniwarenkorb), der die Inflation eines
wöchentlichen Großeinkaufs widerspiegelt (siehe auch
Bundestagsdrucksache 20/2601), und ist eine Veröffentlichung geplant, und wenn ja,
wann?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Verbraucherpreisindex in
verschiedenen Untergliederungen. Unter anderem wird monatlich die
Preisentwicklung der Nahrungsmittel u. a. in der Pressemitteilung zur Preisentwicklung
veröffentlicht. Dies dürfte schon zu einem großen Teil dem Begriff des
täglichen Bedarfs nahekommen. Des Weiteren werden monatlich die
Güteruntergruppen im Datenbankangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht, in
COICOP (Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs)
Unterteilungen nach 2- bis 10-Stellern, für grobe und feine Unterteilungen.
Weiter veröffentlicht das Statistische Bundesamt ebenfalls monatlich die
Sondergliederungen „Waren“ und „Verbrauchsgüter“. Letztere sind vergleichbar
mit den im Antrag genannten österreichischen Warenkörben. Für eine solche
Berechnung bedarf es eindeutiger Festlegungen der Begriffe „täglicher
Einkauf“ bzw. „wöchentlicher Großeinkauf“ für diese besonderen Warenkörbe, die
letztlich nur weitere Teilindizes des VPI insgesamt wären.
14. Welche Rechtsfolgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aus der Revision des Verbraucherpreisindex bzw. der rückwirkenden
Absenkung der Inflationsrate für 2022 für die in diversen zivilrechtlichen
Verträgen enthaltenen Index- bzw. Wertsicherungsklauseln?
Bereits vor der Revision erfolgte Anpassungen behalten nach Auffassungen aus
der juristischen Literatur – zum Beispiel Deutsche Notar-Zeitschrift, Heft 9,
September 1991 „Wertsicherungsklausel und Preisindex für die
Lebenshaltung“ – ihre Gültigkeit. Die ersetzte Indexreihe des früheren Basisjahres war
nicht fehlerhaft, sondern fußte lediglich auf älteren Berechnungsgrundlagen.
Auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 2021 beschäftigt sich
unter anderem mit der regelmäßigen Überarbeitung des Verbraucherpreisindex
und welche Indizes bei einer Anpassung heranzuziehen sind (
https://openjur.de/
u/2364941.html).
15. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um Rechtsklarheit und
Rechtsicherheit für die Vertragsbeziehungen (insbesondere Wohn- und
Gewerbemietverträge) herzustellen, die Index- bzw.
Wertsicherungsklauseln enthalten und von der rückwirkenden Änderung der Inflationsrate
für 2022 betroffen sein könnten?
Über das Statistische Bundesamt werden diesbezüglich umfassende
Informationen und Anleitungen öffentlich bereitgestellt, abrufbar unter
www.destatis.de/
DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterunge
n/informationen-zur-wertsicherungsklauseln.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]