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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

19.04.2023

Aktualisiert

27.04.2023

BT20/608317.03.2023

Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Petr Bystron, Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, René Springer, Joachim Wundrak, Roger Beckamp, Steffen Janich, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen Die beiden Stränge der Gaspipeline Nord Stream 1 wurden im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Die durch sie bereitgestellte Gasmenge, von der ein Teil weiter exportiert wurde, entsprach rund 60 Prozent des deutschen Verbrauchs (de.st atista.com/statistik/daten/studie/41033/umfrage/deutschland-erdgasverbrauch-i n-milliarden-kubikmeter/). Der Bau der Nord Stream 2, den die USA durch Sanktionen zu verhindern versuchten (www.congress.gov/115/plaws/publ44/P LAW-115publ44.pdf), wurde im September 2021 abgeschlossen. Die Leitung wurde mit Gas gefüllt, konnte aber nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die Zertifizierung verweigerte (www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/bundesregierung-stoppt-zertifizierung-von-nord-stream-2,Sy AgkIJ). Am 7. Februar 2022 erklärte US-Präsident Joe Biden mit Blick auf die wachsenden Spannungen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine, die USA würden Nord Stream „ein Ende bereiten“, falls russische Truppen in die Ukraine einrückten. Auf die Frage „Aber wie wollen Sie das genau machen, da […] das Projekt unter deutscher Kontrolle ist?“ antwortete Joe Biden: „Ich verspreche Ihnen, wir werden es schaffen“ (twitter.com/ABC/status/14907924619 79078662). Bundeskanzler Olaf Scholz stand neben dem US-Präsidenten und pflichtete ihm bei: „Alle notwendigen Schritte werden von uns zusammen gegangen werden“ (Junge Freiheit, 17. Februar 2023, S. 7, „Die Zeitbombe tickte schon lange“). Ende August 2022 forderte Polens Präsident Andrzej Duda den Abriss von Nord Stream 2 (www.rnd.de/politik/nord-stream-2-polens-praesident-duda-ford ert-abriss-der-pipeline-MNXKD56NTQC2SHBYAILHR2DW7A.html). Unmittelbar darauf verlangte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag den „Rückbau von Nord Stream 2“ (www.rnd.de/politik/nord-stream-2-fdp-bundest agsfraktion-fordert-rueckbau-projekt-habe-ukraine-isoliert-2PUGULA2C3YY HYFQY6YLRSCOGQ.html). Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Nord-Stream- Pipelines 1 und 2 nahe Bornholm durch Explosionen unter Wasser schwer beschädigt. Die Bundesregierung erklärte, „von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord Stream 1 und 2“ auszugehen. Es sei wahrscheinlich, dass es sich um einen staatlichen Akteur handele (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ nord-stream-pipelines-groesseres-leck-explosionsartiger-druckabfall-a-9861986 Deutscher Bundestag Drucksache 20/6083 20. Wahlperiode 17.03.2023 4-9b31-483a-bdf8-3a58a091fe8e; www.spiegel.de/politik/deutschland/robert-h abeck-die-einzige-wahrheit-die-aus-russland-kommt-ist-die-luege-a-6eea7bbf-5 dd8-4b54-aa02-64bd8500571a; Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). Die Bundesregierung gab am 30. September 2022 an, das aus den Pipelines entwichene Gas könnte zu Emissionen von etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2- Äquivalenten führen. Das entspricht etwa 1 Prozent der deutschen Jahresgesamtemissionen (Antwort auf die Schriftliche Frage 126 auf Bundestagsdrucksache 20/3768). Am 1. Oktober 2022 kündigte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, eine gemeinsame Untersuchung der Umstände der Explosionen an den Erdgastrassen mit Dänemark und Schweden an. „Mit meinen Amtskollegen ist vereinbart: Wir wollen jetzt ein Joint Investigation-Team bilden – eine gemeinsame Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei Staaten Ermittler entsenden“ (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ermittler-team-mit-sc hweden-und-daenen-faeser-will-wahrheit-ueber-pipeline-explo-81492620.bil d.html; www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstream-pipelines- bkageht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-angriffen-a-fe881fd e-24e2-456b-aad0-653c65fa3563). Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der „Nord Stream“-Gaspipelines (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 20/4141). In der auf Verlangen der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages erklärte der Abgeordnete Timon Gremmels am 28. September 2022 für die Koalitionsfraktion SPD: „Es ist völlig gleichgültig, ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks entstanden sind, ob das Anschläge waren, wer hinter den Anschlägen steckt, weil aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen seit Wochen kein Gas mehr gegeben hat. – Das ist völlig irrelevant. Wir brauchen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht“ (Plenarprotokoll 20/56, S. 6153). In den Tagen nach den Explosionen veröffentlichten das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz keine einzige Pressemitteilung zu den Anschlägen, es gab „keine Handlungserklärung, keine Verurteilung des terroristischen Angriffs auf die deutsche Infrastruktur, gar nichts“ (Junge Freiheit, 17. Februar 2023, S. 2, „Es läuft wie geschmiert“). Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof veröffentlichte in den fünf Monaten seit dem Anschlag zu der Causa keine Pressemitteilung im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fragen, zu denen er sich öffentlich erklärte (www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktuell e_Pressemitteilungen_node.html). Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, erklärte wenige Tage nach den Pipelineexplosionen implizit, nach Auffassung der Fragesteller jedoch unmissverständlich, dass von Russland als Täter ausgegangen werden könne (www.bloomberg.com/news/articles/2022-09-30/germany-i mplies-russia-to-blame-for-damage-to-gas-pipelines). Die Bundesregierung erklärte in den Monaten seit den Anschlägen auf Fragen Abgeordneter verschiedener Fraktionen, sich über zahlreiche Einzelheiten der Anschläge nicht äußern zu können, und, falls ihr Informationen vorliegen sollten, sich „aus Gründen des Staatswohls“ auch nicht dazu äußern zu wollen (beispielsweise Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987, Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4141). Sie verweigerte beispielsweise eine Auskunft darüber, welche Schiffe von NATO-Ländern oder Russland sich in den Wochen vor den Anschlägen in dem fraglichen Gebiet befunden hätten (Antwort auf die Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 20/3987; www.berliner-zeitung.de/p olitik-gesellschaft/die-langen-ermittlungen-zum-loch-in-den-nord-stream-pipeli nes-li.287096). Am 10. Februar 2023 befasste sich der Deutsche Bundestag auf Verlangen der Fraktion der AfD ein weiteres Mal in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Anschläge auf deutsche und europäische Infrastruktur aufklären und abwehren“. Kein Vertreter der Bundesregierung hielt es für angebracht, das Wort zu ergreifen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sagte dazu: „Sie haben ja ein echtes Nichtthema zur Aktuellen Stunde angemeldet“ (Plenarprotokoll 20/86, S. 10324). Am 21. Februar 2023 verweigerten alle anderen Fraktionen darüber hinaus die von der Fraktion der AfD gewünschte Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Anlass für die Aktuelle Stunde am 8. Februar 2023 und das Begehren der AfD nach einer Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses am 21. Februar 2023 war eine umfangreiche Veröffentlichung des US-amerikanische Investigativjournalisten Seymour Hersh vom 8. Februar 2023 (seymourhersh.substack.com/p/how-america- tookout-the-nord-stream). „Der Spiegel“ bezeichnete Hersh noch vor wenigen Jahren als „legendären amerikanischen Enthüllungsjournalisten“, die „Süddeutsche Zeitung“ als „begnadeten Einzelkämpfer“ (www.spiegel.de/netzwelt/web/cij-lo gan-symposium-hacktivisten-aller-laender-a-1077479.html; www.sueddeutsch e.de/medien/seymour-hersh-memoiren-reporter-1.4295449). Laut Seymour Hersh erfolgten die Sprengungen durch Taucher der US- Streitkräfte in Kooperation mit dem Militär Norwegens. Die „verfassungsfeindliche Sabotage“ (§ 88 des Strafgesetzbuches), nach der seit dem 10. Oktober 2022 ermittelt wird, sei in zwei Phasen erfolgt: Zunächst seien im Juni 2022, gedeckt durch umfangreiche NATO-Manöver in der Ostsee, Sprengsätze an den Pipelines angebracht worden. Am 26. September 2022 seien sie gezündet worden (seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream). Sowohl die Vereinigten Staaten als auch Norwegen wiesen den Bericht umgehend zurück. „Das ist völlig falsch und eine vollkommene Erfindung“, sagte Adrienne Watson, die Sprecherin des Nationalen Sicherheitsrates der USA (www.tagesschau.de/faktenfinder/nord-stream-usa-hersh-101.html; www.n-t v.de/politik/USA-weisen-Sabotage-Vorwuerfe-entschieden-zurueck-article239 03650.html; www.welt.de/politik/ausland/article243676557/Nord-Stream-US A-weisen-Bericht-zurueck-Moskau-nennt-Biden-einen-Terroristen.html). Das Weiße Haus bot nach dem Eindruck der Fragesteller aber weder Informationen an, die Seymour Hershs Darstellung widerlegen, noch eine alternative Erklärung der Anschläge auf die Pipelines noch stellten sie eine solche in Aussicht. Der Bericht von Seymour Hersh schafft nach Ansicht der Fragesteller selbstverständlich noch keine hinreichende Klarheit über die Hintergründe der Sprengungen (siehe auch unherd.com/thepost/osint-picks-holes-in-seymour-her shs-nord-stream-claims/). Er ist aber nach Ansicht der Fragesteller zum einen die erste „plausible Erzählung der Ereignisse vom 26. September (2022)“, die auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, Konstantin von Notz, Abgeordneter des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN, bereits Anfang Januar 2023 von der Bundesregierung einforderte (www.tagesspiegel.de/politik/100-tage-nach-nord-stream-sabotage-ratselr aten-um-hintermanner-geht-weiter-9119164.html). Zum anderen verstärkt die Reaktion sogenannter Leitmedien den bereits zuvor vorhandenen Eindruck der Fragesteller, dass der beispiellose Angriff auf eine kritische Infrastruktur Deutschlands ausgesessen und kleingeredet werden soll. Als ein Beispiel sei das „Handelsblatt“ zitiert: „Die vermeintliche Sabotage- Enthüllung ist substanzlos [...] Hersh konstruiert eine Verschwörung“ (www.ha ndelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-zu-nord-stream-die-vermeintl iche-sabotage-enthuellung-ist-substanzlos/28974310.html; siehe beispielsweise auch taz.de/Seymour-Hersh-zur-Nord-Stream-Sprengung/!5914963/; www.spie gel.de/ausland/russland-duma-sprecher-wjatscheslaw-wolodin-bezeichnet-joe-b iden-als-terroristen-a-b5b14034-ec08-47ce-90b1-6810be9c6828). Nur wenige Medien argumentierten nach Eindruck der Fragesteller in der Sache, stattdessen griffen sie den Autor persönlich an. Die Bundesregierung hat viele der 55 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage „Die Anschläge auf die Nord Stream-Erdgasleitung“ auf Bundestagsdrucksache 20/4758 Anfang Dezember 2022 nach Ansicht der Fragesteller zu einem nicht vertretbaren Teil gar nicht beantwortet, teils irreführend, teils mangelhaft. Die Fragesteller gewinnen aufgrund der geschilderten Sachverhalte den Eindruck, dass die Bundesregierung, die sie tragenden Fraktionen und die sog. Leitmedien ein demonstratives und provokatives Desinteresse an der Thematisierung und Aufklärung dieses beispiellosen Anschlags auf eine zentrale kritische Infrastruktur Deutschlands zeigen. Die größte Oppositionsfraktion, die der CDU/CSU, ist nach dem Eindruck der Fragesteller ähnlich desinteressiert. Die Fragesteller sehen es im Interesse des Staatswohls als ihre Pflicht an, die Bundesregierung weiterhin zu befragen, um Licht in das Dunkel zu bringen. Das Verhalten der Bundesregierung muss nach Einschätzung der Fragesteller den Schluss nahelegen, dass die Bundesregierung entweder um die Hintergründe und Verantwortlichen der Anschläge weiß bzw. zumindest ahnt und das Thema gerade aus diesem Grund „aussitzen“ will. Die Fragesteller bekunden ihr sehr hohes Interesse an einer gründlichen Aufklärung der in ihren Augen feigen Anschläge, wer auch immer der Schuldige sein mag. Die Fragesteller und nach ihrem Eindruck auch ein sehr großer Teil der Öffentlichkeit erwarten von der Bundesregierung, diesen in ihren Augen hinterhältigen Angriff auf die Sicherheit und Souveränität Deutschlands nach fast einem halben Jahr endlich zeitnah aufzuklären. Dieser Kleinen Anfrage werden in nächster Zeit eine Reihe weiterer Anfragen an die Bundesregierung folgen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden an den Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof sowie ggf. weiterer Behörden wegen „verfassungsfeindlicher Sabotage“ beteiligt, die der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, am 10. Oktober 2022 anordnete (bitte jeweils Vollzeitäquivalente für die ggf. verschiedenen Behörden für die Zeitpunkte 20. Oktober 2022, 20. November 2022, 20. Dezember 2022, 20. Januar 2023, 20. Februar 2023, 20. März 2023 angeben)?  2. Wurde eine Sonderermittlergruppe für die Aufklärung der Anschläge gebildet, oder warum ggf. nicht?  3. Auf welcher Gesetzesgrundlage bzw. welchen Gesetzesgrundlagen werden Ermittlungen hinsichtlich der Pipeline Nord Stream 2 durchgeführt, auch nach § 88 des Strafgesetzbuches (StGB), bzw. warum ggf. nicht (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?  4. Von wann bis wann waren nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Behörden die nach der Sprengung der Pipeline vom Gasaustritt betroffenen Gebiete durch Dänemark und Schweden gesperrt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?  5. Inwiefern, wann, und auf welche Weise wurde die Bundesregierung bzw. wurden ihr nachgeordnete Behörden von den zuständigen dänischen und schwedischen Stellen offiziell über die Sperrung der Tatorte informiert, oder beschränkt sich ihr Kenntnisstand auch hierüber auf die Berichterstattung der Medien, wie sie hinsichtlich des Endes des Gassaustritts angibt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?  6. Warum hat die Bundesregierung neben der Verfolgung der Presseberichterstattung, wie sie selbst angibt, keine eigenen Bemühungen unternommen, festzustellen, wann der Gasaustritt an den gesprengten Pipelines beendet war, damit möglichst rasch Untersuchungen einsetzen können (Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?  7. Auf welche Pressemitteilungen stützte sich die Bundesregierung, um festzustellen, wann der Gasaustritt beendet war (bitte Quellen angeben)?  8. Waren der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden auch die Veröffentlichung der Betreibergesellschaft bekannt, die angab, dass sich der Druck in beiden gesprengten Leitungen der Nord-Stream-1- Pipeline bereits am 3. Oktober stabilisiert habe, also kein Gas mehr austrete (www.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/incident-on-t he-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/), und wenn ja, seit wann?  9. Waren der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden auch die Veröffentlichung der Betreibergesellschaft bekannt, die angab, dass sich der Druck in der gesprengten Leitung der Nord-Stream-2-Pipeline bereits am 1. Oktober 2022 stabilisiert habe, also kein Gas mehr austrete (www.focus.de/politik/deutschland/nach-leck-aus-nord-stream-2-tritt-kein- gas-mehr-aus_id_157291096.html), und wenn ja, seit wann? 10. Warum unterließ es die Bundesregierung bzw. unterließen es die zuständigen deutschen Behörden, bei der dänischen bzw. schwedischen Regierung bzw. den jeweiligen zuständigen Einrichtungen oder bei Gazprom nachzufragen, wann der Gasaustritt an den gesprengten Pipelines zum Ende kam, um möglichst rasch Ermittlungen aufnehmen zu können? 11. Sind die zuständigen russischen Behörden an die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen bezüglich der Anschläge an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen, und wenn ja, a) wann, und in welcher Form, b) wann, und in welcher Form haben die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden darauf reagiert? 12. Ist die Bundesregierung mittlerweile dazu bereit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), darüber Auskunft zu geben, ob russische Behörden ggf. an die dänische bzw. schwedische Regierung bzw. Behörden der beiden genannten Staaten herangetreten sind, um an den Untersuchungen bezüglich der Anschläge an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen, und wenn ja, a) wann, und in welcher Form, b) wann, und in welcher Form haben die dänische bzw. schwedische Regierung oder ihnen nachgeordnete Behörden darauf reagiert? 13. Haben die USA, Großbritannien oder Polen Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden Unterstützung bei den Ermittlungen angeboten, und wenn ja, a) wann erfolgte das Angebot, und an wen, b) wie reagierte die Bundesregierung bzw. wie reagierten die ihr nachgeordneten Behörden darauf, c) welche Unterstützung erfolgte ggf. wann, inwiefern und wo (bitte spezifizieren)? 14. Haben die USA, Großbritannien oder Polen nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden der dänischen bzw. schwedischen sowie den ihr nachgeordneten Behörden Unterstützung bei den Ermittlungen angeboten, und wenn ja, a) wann erfolgte das Angebot nach Kenntnis der Bundesregierung, und an wen, b) wie reagierte nach Kenntnis der Bundesregierung die dänische bzw. schwedische Regierung bzw. wie reagierten die ihnen nachgeordneten Behörden darauf, c) welche Unterstützung erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. wann, inwiefern, und wo (bitte spezifizieren)? 15. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden die Information zu, Russland habe auch nach der Sprengung der Nord- Stream-Pipelines noch „über mehrere Tage mit Hochdruck Gas durch diese Leitungen“ geschickt (Plenarprotokoll 20/86, S. 10327)? 16. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden der Medienbericht zu, dass schwedische Behörden eine mit Sprengstoff beladene Drohne auf dem Meeresgrund in der Nähe der Pipelines gefunden hätten (www.msn.com/en-us/news/world/explosive-laden-drone-fo und-near-nord-stream-pipeline/ar-AA13d6fH), und wenn ja, besitzt die Bundesregierung oder besitzen ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis, a) an welcher der vier Leitungen sich die Sprengstoffdrohne befand (bitte ausführen), b) um welches Fabrikat es sich handelte, womöglich eine „Sea Fox“ (bitte ausführen, vgl. asiatimes.com/2022/10/kerch-bridge-nord-stream-the-h andiwork-of-top-tier-saboteurs/), c) inwiefern die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, Norwegens oder auch anderer Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden eine Drohne mit den Spezifika der gefundenen als „verloren“ gemeldet haben (bitte ausführen, vgl. asi atimes.com/2022/10/kerch-bridge-nord-stream-the-handiwork-of-top-ti er-saboteurs/)? 17. Hat sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eine Haltung dazu erarbeitet, warum eine der beiden Leitungen von Nord Stream 2 unbeschädigt geblieben (bitte erläutern)? 18. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Behörden die Information der Fragesteller zu, dass eine chemische Mikroanalyse von Proben ermöglicht, die Art des Sprengstoffs zu bestimmen, was wiederum Rückschlüsse auf den Herstellort erlaubt? 19. Wurden die Anschläge auf die Pipelines im Ostseerat thematisiert, in dem Deutschland seit dem 1. Juli 2022 den Vorsitz innehat, und a) wenn ja, wann, und inwiefern, b) wenn ja, auf wessen Initiative wurden die Anschläge thematisiert, c) wenn nein, warum unterließ es die Bundesregierung, zu erwirken, dass sich der Ostseerat der Thematik annimmt? 20. Sind der Bundesregierung mittlerweile von festen Landradarstationen (Marine, Küstenschutz, Lotsen) mit geplottete (auch ohne Automatic Identification System (AIS)) Schiffsbewegungen bekannt, die sich zum Zeitpunkt der Explosionen von Nord Stream 1 und 2 in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe der Explosionen befanden (Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/3859; Antwort zu Frage 46 in Bundestagsdrucksache 20/4758)? 21. Warum reagiert die Bundesregierung auf die Frage, ob der Medienbericht zutreffe, dass sich an Bord des deutschen Mehrzweckbootes „Mittelgrund“, das rund zwei Wochen nach den Anschlägen an die Tatorte entsandt wurde, zwar Taucher und Sprengstoffexperten befunden hätten, diese aber nicht zum Einsatz gekommen seien, weil es an der notwendigen Ausrüstung gemangelt habe, mit der Antwort, dass „sich keine Taucher und Sprengstoffexperten der Bundeswehr“ an Bord befunden hätten, obwohl nicht spezifisch nach der Bundeswehr, sondern allgemein gefragt wurde, was beispielsweise auch Mitarbeiter der Bundespolizei betrifft (Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)? 22. Trifft der Medienbericht zu, wonach das rund zwei Wochen nach den mutmaßlichen Anschlägen an die Tatorte entsandte deutsche Schiff „Mittelgrund“ der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz gekommen seien, weil sie nicht über die notwendige Ausrüstung verfügten (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-aufklaerung-10 1.html; www.nd-aktuell.de/artikel/1167750.nordstream-von-grund-auf-sch weigsam.html), und wenn ja, inwiefern wurden die Verantwortlichen für dieses bemerkenswerte Versäumnis zur Rechenschaft gezogen? 23. Handelte es sich bei den Tauchern und Sprengstoffexperten auf der „Mittelgrund“ um Kräfte der Bundespolizei, und wenn nein, um welche Kräfte handelte es sich dann? 24. Welche Behörde hat wann den Antrag zum Einsatz der „Mittelgrund“ gestellt (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)? 25. Kann die Bundesregierung mittlerweile Angaben dazu machen, auch unter Zuhilfenahme der ihr nachgeordneten Behörden, ob der Medienbericht zutrifft, wonach sich in der 41. Kalenderwoche, also rund zwei Wochen nach den Anschlägen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Marine zu den Tatorten begaben und mithilfe einer Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben (www.jungewelt.de/artikel/436853.explodiert e-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html; Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/4758; www.spiegel.de/politik/deutschland/nord- streamschweden-laesst-zusammenarbeit-bei-pipeline-ermittlungen-platzen-a-490 b359c-1508-458a-bb57-954e4ce11050), und wenn ja, a) war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den Tatorten, oder ging ihnen ein Aufenthalt oder gingen ihnen mehrere Aufenthalte voraus, b) welche Drohne kam zum Einsatz, c) wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht, d) welche Behörden waren daran mit wieviel Personen jeweils beteiligt, und inwiefern (bitte aufschlüsseln)? 26. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Staatswohl“ (beispielsweise Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987, Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4141)? 27. Dient die zeitnahe Aufklärung des beispiellosen Angriffs auf die kritische Infrastruktur Deutschlands nach Ansicht der Bundesregierung auch dem Staatswohl eines demokratischen Rechtsstaats, und wenn ja, inwiefern ist sie ggf. anderen Kriterien des Staatswohls untergeordnet? Berlin, den 9. März 2023 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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