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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Justiz
Datum
19.04.2023
Antwortdauer
33 Tage
Aktualisiert
27.04.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/608317.03.2023
Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Petr Bystron, Matthias
Moosdorf, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus
Frohnmaier, René Springer, Joachim Wundrak, Roger Beckamp, Steffen Janich,
Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der
Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen
Die beiden Stränge der Gaspipeline Nord Stream 1 wurden im Jahr 2011 in
Betrieb genommen. Die durch sie bereitgestellte Gasmenge, von der ein Teil
weiter exportiert wurde, entsprach rund 60 Prozent des deutschen Verbrauchs (de.st
atista.com/statistik/daten/studie/41033/umfrage/deutschland-erdgasverbrauch-i
n-milliarden-kubikmeter/). Der Bau der Nord Stream 2, den die USA durch
Sanktionen zu verhindern versuchten (www.congress.gov/115/plaws/publ44/P
LAW-115publ44.pdf), wurde im September 2021 abgeschlossen. Die Leitung
wurde mit Gas gefüllt, konnte aber nicht in Betrieb genommen werden, weil
die Bundesnetzagentur die Zertifizierung verweigerte (www.br.de/nachrichten/
deutschland-welt/bundesregierung-stoppt-zertifizierung-von-nord-stream-2,Sy
AgkIJ).
Am 7. Februar 2022 erklärte US-Präsident Joe Biden mit Blick auf die
wachsenden Spannungen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine, die
USA würden Nord Stream „ein Ende bereiten“, falls russische Truppen in die
Ukraine einrückten. Auf die Frage „Aber wie wollen Sie das genau machen, da
[…] das Projekt unter deutscher Kontrolle ist?“ antwortete Joe Biden: „Ich
verspreche Ihnen, wir werden es schaffen“ (twitter.com/ABC/status/14907924619
79078662). Bundeskanzler Olaf Scholz stand neben dem US-Präsidenten und
pflichtete ihm bei: „Alle notwendigen Schritte werden von uns zusammen
gegangen werden“ (Junge Freiheit, 17. Februar 2023, S. 7, „Die Zeitbombe tickte
schon lange“).
Ende August 2022 forderte Polens Präsident Andrzej Duda den Abriss von
Nord Stream 2 (www.rnd.de/politik/nord-stream-2-polens-praesident-duda-ford
ert-abriss-der-pipeline-MNXKD56NTQC2SHBYAILHR2DW7A.html).
Unmittelbar darauf verlangte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag den
„Rückbau von Nord Stream 2“ (www.rnd.de/politik/nord-stream-2-fdp-bundest
agsfraktion-fordert-rueckbau-projekt-habe-ukraine-isoliert-2PUGULA2C3YY
HYFQY6YLRSCOGQ.html).
Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Nord-Stream-
Pipelines 1 und 2 nahe Bornholm durch Explosionen unter Wasser schwer
beschädigt. Die Bundesregierung erklärte, „von einer gezielten Sabotage der
Pipelines Nord Stream 1 und 2“ auszugehen. Es sei wahrscheinlich, dass es sich
um einen staatlichen Akteur handele (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/
nord-stream-pipelines-groesseres-leck-explosionsartiger-druckabfall-a-9861986
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6083
20. Wahlperiode 17.03.2023
4-9b31-483a-bdf8-3a58a091fe8e; www.spiegel.de/politik/deutschland/robert-h
abeck-die-einzige-wahrheit-die-aus-russland-kommt-ist-die-luege-a-6eea7bbf-5
dd8-4b54-aa02-64bd8500571a; Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987).
Die Bundesregierung gab am 30. September 2022 an, das aus den Pipelines
entwichene Gas könnte zu Emissionen von etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten führen. Das entspricht etwa 1 Prozent der deutschen
Jahresgesamtemissionen (Antwort auf die Schriftliche Frage 126 auf
Bundestagsdrucksache 20/3768).
Am 1. Oktober 2022 kündigte die Bundesministerin des Innern und für Heimat,
Nancy Faeser, eine gemeinsame Untersuchung der Umstände der Explosionen
an den Erdgastrassen mit Dänemark und Schweden an. „Mit meinen
Amtskollegen ist vereinbart: Wir wollen jetzt ein Joint Investigation-Team bilden – eine
gemeinsame Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei Staaten
Ermittler entsenden“ (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ermittler-team-mit-sc
hweden-und-daenen-faeser-will-wahrheit-ueber-pipeline-explo-81492620.bil
d.html; www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstream-pipelines-
bkageht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-angriffen-a-fe881fd
e-24e2-456b-aad0-653c65fa3563).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10.
Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im
Zusammenhang mit der Beschädigung der „Nord Stream“-Gaspipelines (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache
20/4141).
In der auf Verlangen der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde des
Deutschen Bundestages erklärte der Abgeordnete Timon Gremmels am
28. September 2022 für die Koalitionsfraktion SPD: „Es ist völlig gleichgültig,
ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks
entstanden sind, ob das Anschläge waren, wer hinter den Anschlägen steckt, weil
aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen seit
Wochen kein Gas mehr gegeben hat. – Das ist völlig irrelevant. Wir brauchen
Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht“ (Plenarprotokoll 20/56, S. 6153).
In den Tagen nach den Explosionen veröffentlichten das Auswärtige Amt und
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz keine einzige
Pressemitteilung zu den Anschlägen, es gab „keine Handlungserklärung, keine
Verurteilung des terroristischen Angriffs auf die deutsche Infrastruktur, gar nichts“
(Junge Freiheit, 17. Februar 2023, S. 2, „Es läuft wie geschmiert“).
Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof veröffentlichte in den
fünf Monaten seit dem Anschlag zu der Causa keine Pressemitteilung im
Gegensatz zu zahlreichen anderen Fragen, zu denen er sich öffentlich erklärte
(www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktuell
e_Pressemitteilungen_node.html).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck,
erklärte wenige Tage nach den Pipelineexplosionen implizit, nach Auffassung der
Fragesteller jedoch unmissverständlich, dass von Russland als Täter
ausgegangen werden könne (www.bloomberg.com/news/articles/2022-09-30/germany-i
mplies-russia-to-blame-for-damage-to-gas-pipelines).
Die Bundesregierung erklärte in den Monaten seit den Anschlägen auf Fragen
Abgeordneter verschiedener Fraktionen, sich über zahlreiche Einzelheiten der
Anschläge nicht äußern zu können, und, falls ihr Informationen vorliegen
sollten, sich „aus Gründen des Staatswohls“ auch nicht dazu äußern zu wollen
(beispielsweise Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987, Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/4141). Sie verweigerte beispielsweise eine Auskunft darüber,
welche Schiffe von NATO-Ländern oder Russland sich in den Wochen vor den
Anschlägen in dem fraglichen Gebiet befunden hätten (Antwort auf die
Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 20/3987; www.berliner-zeitung.de/p
olitik-gesellschaft/die-langen-ermittlungen-zum-loch-in-den-nord-stream-pipeli
nes-li.287096).
Am 10. Februar 2023 befasste sich der Deutsche Bundestag auf Verlangen der
Fraktion der AfD ein weiteres Mal in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema
„Anschläge auf deutsche und europäische Infrastruktur aufklären und
abwehren“. Kein Vertreter der Bundesregierung hielt es für angebracht, das Wort zu
ergreifen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sagte
dazu: „Sie haben ja ein echtes Nichtthema zur Aktuellen Stunde angemeldet“
(Plenarprotokoll 20/86, S. 10324).
Am 21. Februar 2023 verweigerten alle anderen Fraktionen darüber hinaus die
von der Fraktion der AfD gewünschte Sondersitzung des Auswärtigen
Ausschusses zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Anlass für die Aktuelle
Stunde am 8. Februar 2023 und das Begehren der AfD nach einer
Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses am 21. Februar 2023 war eine
umfangreiche Veröffentlichung des US-amerikanische Investigativjournalisten Seymour
Hersh vom 8. Februar 2023 (seymourhersh.substack.com/p/how-america-
tookout-the-nord-stream). „Der Spiegel“ bezeichnete Hersh noch vor wenigen
Jahren als „legendären amerikanischen Enthüllungsjournalisten“, die „Süddeutsche
Zeitung“ als „begnadeten Einzelkämpfer“ (www.spiegel.de/netzwelt/web/cij-lo
gan-symposium-hacktivisten-aller-laender-a-1077479.html; www.sueddeutsch
e.de/medien/seymour-hersh-memoiren-reporter-1.4295449).
Laut Seymour Hersh erfolgten die Sprengungen durch Taucher der US-
Streitkräfte in Kooperation mit dem Militär Norwegens. Die
„verfassungsfeindliche Sabotage“ (§ 88 des Strafgesetzbuches), nach der seit dem 10. Oktober
2022 ermittelt wird, sei in zwei Phasen erfolgt: Zunächst seien im Juni 2022,
gedeckt durch umfangreiche NATO-Manöver in der Ostsee, Sprengsätze an den
Pipelines angebracht worden. Am 26. September 2022 seien sie gezündet
worden (seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream).
Sowohl die Vereinigten Staaten als auch Norwegen wiesen den Bericht
umgehend zurück. „Das ist völlig falsch und eine vollkommene Erfindung“, sagte
Adrienne Watson, die Sprecherin des Nationalen Sicherheitsrates der USA
(www.tagesschau.de/faktenfinder/nord-stream-usa-hersh-101.html; www.n-t
v.de/politik/USA-weisen-Sabotage-Vorwuerfe-entschieden-zurueck-article239
03650.html; www.welt.de/politik/ausland/article243676557/Nord-Stream-US
A-weisen-Bericht-zurueck-Moskau-nennt-Biden-einen-Terroristen.html). Das
Weiße Haus bot nach dem Eindruck der Fragesteller aber weder Informationen
an, die Seymour Hershs Darstellung widerlegen, noch eine alternative
Erklärung der Anschläge auf die Pipelines noch stellten sie eine solche in Aussicht.
Der Bericht von Seymour Hersh schafft nach Ansicht der Fragesteller
selbstverständlich noch keine hinreichende Klarheit über die Hintergründe der
Sprengungen (siehe auch unherd.com/thepost/osint-picks-holes-in-seymour-her
shs-nord-stream-claims/). Er ist aber nach Ansicht der Fragesteller zum einen
die erste „plausible Erzählung der Ereignisse vom 26. September (2022)“, die
auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen
Bundestages, Konstantin von Notz, Abgeordneter des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN, bereits Anfang Januar 2023 von der Bundesregierung
einforderte (www.tagesspiegel.de/politik/100-tage-nach-nord-stream-sabotage-ratselr
aten-um-hintermanner-geht-weiter-9119164.html).
Zum anderen verstärkt die Reaktion sogenannter Leitmedien den bereits zuvor
vorhandenen Eindruck der Fragesteller, dass der beispiellose Angriff auf eine
kritische Infrastruktur Deutschlands ausgesessen und kleingeredet werden soll.
Als ein Beispiel sei das „Handelsblatt“ zitiert: „Die vermeintliche Sabotage-
Enthüllung ist substanzlos [...] Hersh konstruiert eine Verschwörung“ (www.ha
ndelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-zu-nord-stream-die-vermeintl
iche-sabotage-enthuellung-ist-substanzlos/28974310.html; siehe beispielsweise
auch taz.de/Seymour-Hersh-zur-Nord-Stream-Sprengung/!5914963/; www.spie
gel.de/ausland/russland-duma-sprecher-wjatscheslaw-wolodin-bezeichnet-joe-b
iden-als-terroristen-a-b5b14034-ec08-47ce-90b1-6810be9c6828). Nur wenige
Medien argumentierten nach Eindruck der Fragesteller in der Sache, stattdessen
griffen sie den Autor persönlich an.
Die Bundesregierung hat viele der 55 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage
„Die Anschläge auf die Nord Stream-Erdgasleitung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/4758 Anfang Dezember 2022 nach Ansicht der Fragesteller zu einem
nicht vertretbaren Teil gar nicht beantwortet, teils irreführend, teils mangelhaft.
Die Fragesteller gewinnen aufgrund der geschilderten Sachverhalte den
Eindruck, dass die Bundesregierung, die sie tragenden Fraktionen und die sog.
Leitmedien ein demonstratives und provokatives Desinteresse an der
Thematisierung und Aufklärung dieses beispiellosen Anschlags auf eine zentrale
kritische Infrastruktur Deutschlands zeigen. Die größte Oppositionsfraktion, die der
CDU/CSU, ist nach dem Eindruck der Fragesteller ähnlich desinteressiert.
Die Fragesteller sehen es im Interesse des Staatswohls als ihre Pflicht an, die
Bundesregierung weiterhin zu befragen, um Licht in das Dunkel zu bringen.
Das Verhalten der Bundesregierung muss nach Einschätzung der Fragesteller
den Schluss nahelegen, dass die Bundesregierung entweder um die
Hintergründe und Verantwortlichen der Anschläge weiß bzw. zumindest ahnt und das
Thema gerade aus diesem Grund „aussitzen“ will.
Die Fragesteller bekunden ihr sehr hohes Interesse an einer gründlichen
Aufklärung der in ihren Augen feigen Anschläge, wer auch immer der Schuldige
sein mag. Die Fragesteller und nach ihrem Eindruck auch ein sehr großer Teil
der Öffentlichkeit erwarten von der Bundesregierung, diesen in ihren Augen
hinterhältigen Angriff auf die Sicherheit und Souveränität Deutschlands nach
fast einem halben Jahr endlich zeitnah aufzuklären. Dieser Kleinen Anfrage
werden in nächster Zeit eine Reihe weiterer Anfragen an die Bundesregierung
folgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr
nachgeordneten Behörden an den Ermittlungen des Generalbundesanwalts
beim Bundesgerichtshof sowie ggf. weiterer Behörden wegen
„verfassungsfeindlicher Sabotage“ beteiligt, die der Bundesminister der Justiz,
Dr. Marco Buschmann, am 10. Oktober 2022 anordnete (bitte jeweils
Vollzeitäquivalente für die ggf. verschiedenen Behörden für die Zeitpunkte
20. Oktober 2022, 20. November 2022, 20. Dezember 2022, 20. Januar
2023, 20. Februar 2023, 20. März 2023 angeben)?
2. Wurde eine Sonderermittlergruppe für die Aufklärung der Anschläge
gebildet, oder warum ggf. nicht?
3. Auf welcher Gesetzesgrundlage bzw. welchen Gesetzesgrundlagen werden
Ermittlungen hinsichtlich der Pipeline Nord Stream 2 durchgeführt, auch
nach § 88 des Strafgesetzbuches (StGB), bzw. warum ggf. nicht (Antwort
der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?
4. Von wann bis wann waren nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr
nachgeordneten Behörden die nach der Sprengung der Pipeline vom
Gasaustritt betroffenen Gebiete durch Dänemark und Schweden gesperrt
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache
20/4758)?
5. Inwiefern, wann, und auf welche Weise wurde die Bundesregierung bzw.
wurden ihr nachgeordnete Behörden von den zuständigen dänischen und
schwedischen Stellen offiziell über die Sperrung der Tatorte informiert,
oder beschränkt sich ihr Kenntnisstand auch hierüber auf die
Berichterstattung der Medien, wie sie hinsichtlich des Endes des Gassaustritts angibt
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache
20/4758)?
6. Warum hat die Bundesregierung neben der Verfolgung der
Presseberichterstattung, wie sie selbst angibt, keine eigenen Bemühungen unternommen,
festzustellen, wann der Gasaustritt an den gesprengten Pipelines beendet
war, damit möglichst rasch Untersuchungen einsetzen können (Antwort
der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?
7. Auf welche Pressemitteilungen stützte sich die Bundesregierung, um
festzustellen, wann der Gasaustritt beendet war (bitte Quellen angeben)?
8. Waren der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden auch
die Veröffentlichung der Betreibergesellschaft bekannt, die angab, dass
sich der Druck in beiden gesprengten Leitungen der Nord-Stream-1-
Pipeline bereits am 3. Oktober stabilisiert habe, also kein Gas mehr
austrete (www.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/incident-on-t
he-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/), und wenn ja, seit wann?
9. Waren der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden auch
die Veröffentlichung der Betreibergesellschaft bekannt, die angab, dass
sich der Druck in der gesprengten Leitung der Nord-Stream-2-Pipeline
bereits am 1. Oktober 2022 stabilisiert habe, also kein Gas mehr austrete
(www.focus.de/politik/deutschland/nach-leck-aus-nord-stream-2-tritt-kein-
gas-mehr-aus_id_157291096.html), und wenn ja, seit wann?
10. Warum unterließ es die Bundesregierung bzw. unterließen es die
zuständigen deutschen Behörden, bei der dänischen bzw. schwedischen Regierung
bzw. den jeweiligen zuständigen Einrichtungen oder bei Gazprom
nachzufragen, wann der Gasaustritt an den gesprengten Pipelines zum Ende kam,
um möglichst rasch Ermittlungen aufnehmen zu können?
11. Sind die zuständigen russischen Behörden an die Bundesregierung oder ihr
nachgeordnete Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen
bezüglich der Anschläge an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen, und
wenn ja,
a) wann, und in welcher Form,
b) wann, und in welcher Form haben die Bundesregierung oder ihr
nachgeordnete Behörden darauf reagiert?
12. Ist die Bundesregierung mittlerweile dazu bereit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), darüber Auskunft zu geben, ob russische Behörden ggf. an
die dänische bzw. schwedische Regierung bzw. Behörden der beiden
genannten Staaten herangetreten sind, um an den Untersuchungen bezüglich
der Anschläge an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen, und wenn ja,
a) wann, und in welcher Form,
b) wann, und in welcher Form haben die dänische bzw. schwedische
Regierung oder ihnen nachgeordnete Behörden darauf reagiert?
13. Haben die USA, Großbritannien oder Polen Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden Unterstützung
bei den Ermittlungen angeboten, und wenn ja,
a) wann erfolgte das Angebot, und an wen,
b) wie reagierte die Bundesregierung bzw. wie reagierten die ihr
nachgeordneten Behörden darauf,
c) welche Unterstützung erfolgte ggf. wann, inwiefern und wo (bitte
spezifizieren)?
14. Haben die USA, Großbritannien oder Polen nach Kenntnis der
Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden der dänischen bzw.
schwedischen sowie den ihr nachgeordneten Behörden Unterstützung bei
den Ermittlungen angeboten, und wenn ja,
a) wann erfolgte das Angebot nach Kenntnis der Bundesregierung, und an
wen,
b) wie reagierte nach Kenntnis der Bundesregierung die dänische bzw.
schwedische Regierung bzw. wie reagierten die ihnen nachgeordneten
Behörden darauf,
c) welche Unterstützung erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
wann, inwiefern, und wo (bitte spezifizieren)?
15. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter
Behörden die Information zu, Russland habe auch nach der Sprengung der Nord-
Stream-Pipelines noch „über mehrere Tage mit Hochdruck Gas durch
diese Leitungen“ geschickt (Plenarprotokoll 20/86, S. 10327)?
16. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter
Behörden der Medienbericht zu, dass schwedische Behörden eine mit
Sprengstoff beladene Drohne auf dem Meeresgrund in der Nähe der Pipelines
gefunden hätten (www.msn.com/en-us/news/world/explosive-laden-drone-fo
und-near-nord-stream-pipeline/ar-AA13d6fH), und wenn ja, besitzt die
Bundesregierung oder besitzen ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis,
a) an welcher der vier Leitungen sich die Sprengstoffdrohne befand (bitte
ausführen),
b) um welches Fabrikat es sich handelte, womöglich eine „Sea Fox“ (bitte
ausführen, vgl. asiatimes.com/2022/10/kerch-bridge-nord-stream-the-h
andiwork-of-top-tier-saboteurs/),
c) inwiefern die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika,
Norwegens oder auch anderer Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung
und der ihr nachgeordneten Behörden eine Drohne mit den Spezifika
der gefundenen als „verloren“ gemeldet haben (bitte ausführen, vgl. asi
atimes.com/2022/10/kerch-bridge-nord-stream-the-handiwork-of-top-ti
er-saboteurs/)?
17. Hat sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eine
Haltung dazu erarbeitet, warum eine der beiden Leitungen von Nord
Stream 2 unbeschädigt geblieben (bitte erläutern)?
18. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten
Behörden die Information der Fragesteller zu, dass eine chemische
Mikroanalyse von Proben ermöglicht, die Art des Sprengstoffs zu bestimmen, was
wiederum Rückschlüsse auf den Herstellort erlaubt?
19. Wurden die Anschläge auf die Pipelines im Ostseerat thematisiert, in dem
Deutschland seit dem 1. Juli 2022 den Vorsitz innehat, und
a) wenn ja, wann, und inwiefern,
b) wenn ja, auf wessen Initiative wurden die Anschläge thematisiert,
c) wenn nein, warum unterließ es die Bundesregierung, zu erwirken, dass
sich der Ostseerat der Thematik annimmt?
20. Sind der Bundesregierung mittlerweile von festen Landradarstationen
(Marine, Küstenschutz, Lotsen) mit geplottete (auch ohne Automatic
Identification System (AIS)) Schiffsbewegungen bekannt, die sich zum
Zeitpunkt der Explosionen von Nord Stream 1 und 2 in unmittelbarer oder
mittelbarer Nähe der Explosionen befanden (Schriftliche Frage 117 auf
Bundestagsdrucksache 20/3859; Antwort zu Frage 46 in
Bundestagsdrucksache 20/4758)?
21. Warum reagiert die Bundesregierung auf die Frage, ob der Medienbericht
zutreffe, dass sich an Bord des deutschen Mehrzweckbootes
„Mittelgrund“, das rund zwei Wochen nach den Anschlägen an die Tatorte
entsandt wurde, zwar Taucher und Sprengstoffexperten befunden hätten, diese
aber nicht zum Einsatz gekommen seien, weil es an der notwendigen
Ausrüstung gemangelt habe, mit der Antwort, dass „sich keine Taucher und
Sprengstoffexperten der Bundeswehr“ an Bord befunden hätten, obwohl
nicht spezifisch nach der Bundeswehr, sondern allgemein gefragt wurde,
was beispielsweise auch Mitarbeiter der Bundespolizei betrifft (Antwort zu
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?
22. Trifft der Medienbericht zu, wonach das rund zwei Wochen nach den
mutmaßlichen Anschlägen an die Tatorte entsandte deutsche Schiff
„Mittelgrund“ der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und
Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz
gekommen seien, weil sie nicht über die notwendige Ausrüstung verfügten
(www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-aufklaerung-10
1.html; www.nd-aktuell.de/artikel/1167750.nordstream-von-grund-auf-sch
weigsam.html), und wenn ja, inwiefern wurden die Verantwortlichen für
dieses bemerkenswerte Versäumnis zur Rechenschaft gezogen?
23. Handelte es sich bei den Tauchern und Sprengstoffexperten auf der
„Mittelgrund“ um Kräfte der Bundespolizei, und wenn nein, um welche Kräfte
handelte es sich dann?
24. Welche Behörde hat wann den Antrag zum Einsatz der „Mittelgrund“
gestellt (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?
25. Kann die Bundesregierung mittlerweile Angaben dazu machen, auch unter
Zuhilfenahme der ihr nachgeordneten Behörden, ob der Medienbericht
zutrifft, wonach sich in der 41. Kalenderwoche, also rund zwei Wochen nach
den Anschlägen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Marine zu den Tatorten begaben und mithilfe einer Unterwasserdrohne
Aufnahmen gemacht haben (www.jungewelt.de/artikel/436853.explodiert
e-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html; Antwort zu Frage 33 auf
Bundestagsdrucksache 20/4758; www.spiegel.de/politik/deutschland/nord-
streamschweden-laesst-zusammenarbeit-bei-pipeline-ermittlungen-platzen-a-490
b359c-1508-458a-bb57-954e4ce11050), und wenn ja,
a) war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den Tatorten, oder
ging ihnen ein Aufenthalt oder gingen ihnen mehrere Aufenthalte
voraus,
b) welche Drohne kam zum Einsatz,
c) wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht,
d) welche Behörden waren daran mit wieviel Personen jeweils beteiligt,
und inwiefern (bitte aufschlüsseln)?
26. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Staatswohl“
(beispielsweise Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987, Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/4141)?
27. Dient die zeitnahe Aufklärung des beispiellosen Angriffs auf die kritische
Infrastruktur Deutschlands nach Ansicht der Bundesregierung auch dem
Staatswohl eines demokratischen Rechtsstaats, und wenn ja, inwiefern ist
sie ggf. anderen Kriterien des Staatswohls untergeordnet?
Berlin, den 9. März 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT20/646019.04.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6083 - Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré,
Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6083 –
Anhaltende Ungewissheit über die Aufnahme und die Frühphase der
Ermittlungen der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die beiden Stränge der Gaspipeline Nord Stream 1 wurden im Jahr 2011 in
Betrieb genommen. Die durch sie bereitgestellte Gasmenge, von der ein Teil
weiter exportiert wurde, entsprach rund 60 Prozent des deutschen Verbrauchs (
de.statista.com/statistik/daten/studie/41033/umfrage/deutschland-erdgasverbra
uch-in-milliarden-kubikmeter/). Der Bau der Nord Stream 2, den die USA
durch Sanktionen zu verhindern versuchten (www.congress.gov/115/plaws/pu
bl44/PLAW-115publ44.pdf), wurde im September 2021 abgeschlossen. Die
Leitung wurde mit Gas gefüllt, konnte aber nicht in Betrieb genommen
werden, weil die Bundesnetzagentur die Zertifizierung verweigerte (www.br.de/na
chrichten/deutschland-welt/bundesregierung-stoppt-zertifizierung-von-nord-st
ream-2,SyAgkIJ).
Am 7. Februar 2022 erklärte US-Präsident Joe Biden mit Blick auf die
wachsenden Spannungen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine, die
USA würden Nord Stream „ein Ende bereiten“, falls russische Truppen in die
Ukraine einrückten. Auf die Frage „Aber wie wollen Sie das genau machen,
da […] das Projekt unter deutscher Kontrolle ist?“ antwortete Joe Biden: „Ich
verspreche Ihnen, wir werden es schaffen“ (twitter.com/ABC/status/14907924
61979078662). Bundeskanzler Olaf Scholz stand neben dem US-Präsidenten
und pflichtete ihm bei: „Alle notwendigen Schritte werden von uns zusammen
gegangen werden“ (Junge Freiheit, 17. Februar 2023, S. 7, „Die Zeitbombe
tickte schon lange“).
Ende August 2022 forderte Polens Präsident Andrzej Duda den Abriss von
Nord Stream 2 (www.rnd.de/politik/nord-stream-2-polens-praesident-duda-for
dert-abriss-der-pipeline-MNXKD56NTQC2SHBYAILHR2DW7A.html).
Unmittelbar darauf verlangte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag
den „Rückbau von Nord Stream 2“ (www.rnd.de/politik/nord-stream-2-fdp-bu
ndestagsfraktion-fordert-rueckbau-projekt-habe-ukraine-isoliert-2PUGULA2C
3YYHYFQY6YLRSCOGQ.html).
Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Nord-Stream-
Pipelines 1 und 2 nahe Bornholm durch Explosionen unter Wasser schwer
beschädigt. Die Bundesregierung erklärte, „von einer gezielten Sabotage der Pipe-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6460
20. Wahlperiode 19.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom
19. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lines Nord Stream 1 und 2“ auszugehen. Es sei wahrscheinlich, dass es sich
um einen staatlichen Akteur handele (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehme
n/nord-stream-pipelines-groesseres-leck-explosionsartiger-druckabfall-a-9861
9864-9b31-483a-bdf8-3a58a091fe8e; www.spiegel.de/politik/deutschland/rob
ert-habeck-die-einzige-wahrheit-die-aus-russland-kommt-ist-die-luege-a-6eea
7bbf-5dd8-4b54-aa02-64bd8500571a; Antwort auf die Schriftliche Frage 38
auf Bundestagsdrucksache 20/3987).
Die Bundesregierung gab am 30. September 2022 an, das aus den Pipelines
entwichene Gas könnte zu Emissionen von etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten führen. Das entspricht etwa 1 Prozent der deutschen
Jahresgesamtemissionen (Antwort auf die Schriftliche Frage 126 auf
Bundestagsdrucksache 20/3768).
Am 1. Oktober 2022 kündigte die Bundesministerin des Innern und für
Heimat, Nancy Faeser, eine gemeinsame Untersuchung der Umstände der
Explosionen an den Erdgastrassen mit Dänemark und Schweden an. „Mit meinen
Amtskollegen ist vereinbart: Wir wollen jetzt ein Joint Investigation-Team
bilden – eine gemeinsame Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei
Staaten Ermittler entsenden“ (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ermitt
ler-team-mit-schweden-und-daenen-faeser-will-wahrheit-ueber-pipeline-expl
o-81492620.bild.html; www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstrea
m-pipelines-bka-geht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-an
griffen-a-fe881fde-24e2-456b-aad0-653c65fa3563).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10.
Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im
Zusammenhang mit der Beschädigung der „Nord Stream“-Gaspipelines (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache
20/4141).
In der auf Verlangen der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde des
Deutschen Bundestages erklärte der Abgeordnete Timon Gremmels am
28. September 2022 für die Koalitionsfraktion SPD: „Es ist völlig
gleichgültig, ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks
entstanden sind, ob das Anschläge waren, wer hinter den Anschlägen steckt,
weil aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen
seit Wochen kein Gas mehr gegeben hat. – Das ist völlig irrelevant. Wir
brauchen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht“ (Plenarprotokoll 20/56,
S. 6153).
In den Tagen nach den Explosionen veröffentlichten das Auswärtige Amt und
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz keine einzige
Pressemitteilung zu den Anschlägen, es gab „keine Handlungserklärung, keine
Verurteilung des terroristischen Angriffs auf die deutsche Infrastruktur, gar
nichts“ (Junge Freiheit, 17. Februar 2023, S. 2, „Es läuft wie geschmiert“).
Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof veröffentlichte in den
fünf Monaten seit dem Anschlag zu der Causa keine Pressemitteilung im
Gegensatz zu zahlreichen anderen Fragen, zu denen er sich öffentlich erklärte
(www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktue
lle_Pressemitteilungen_node.html).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck,
erklärte wenige Tage nach den Pipelineexplosionen implizit, nach Auffassung
der Fragesteller jedoch unmissverständlich, dass von Russland als Täter
ausgegangen werden könne (www.bloomberg.com/news/articles/2022-09-30/ger
many-implies-russia-to-blame-for-damage-to-gas-pipelines).
Die Bundesregierung erklärte in den Monaten seit den Anschlägen auf Fragen
Abgeordneter verschiedener Fraktionen, sich über zahlreiche Einzelheiten der
Anschläge nicht äußern zu können, und, falls ihr Informationen vorliegen
sollten, sich „aus Gründen des Staatswohls“ auch nicht dazu äußern zu wollen
(beispielsweise Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987, Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/4141). Sie verweigerte beispielsweise eine Auskunft darüber,
welche Schiffe von NATO-Ländern oder Russland sich in den Wochen vor
den Anschlägen in dem fraglichen Gebiet befunden hätten (Antwort auf die
Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 20/3987; www.berliner-zeit
ung.de/politik-gesellschaft/die-langen-ermittlungen-zum-loch-in-den-nord-stre
am-pipelines-li.287096).
Am 10. Februar 2023 befasste sich der Deutsche Bundestag auf Verlangen der
Fraktion der AfD ein weiteres Mal in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema
„Anschläge auf deutsche und europäische Infrastruktur aufklären und
abwehren“. Kein Vertreter der Bundesregierung hielt es für angebracht, das Wort zu
ergreifen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen,
sagte dazu: „Sie haben ja ein echtes Nichtthema zur Aktuellen Stunde
angemeldet“ (Plenarprotokoll 20/86, S. 10324).
Am 21. Februar 2023 verweigerten alle anderen Fraktionen darüber hinaus die
von der Fraktion der AfD gewünschte Sondersitzung des Auswärtigen
Ausschusses zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Anlass für die Aktuelle
Stunde am 8. Februar 2023 und das Begehren der AfD nach einer
Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses am 21. Februar 2023 war eine
umfangreiche Veröffentlichung des US-amerikanische Investigativjournalisten Seymour
Hersh vom 8. Februar 2023 (seymourhersh.substack.com/p/how-america-too
k-out-the-nord-stream). „Der Spiegel“ bezeichnete Hersh noch vor wenigen
Jahren als „legendären amerikanischen Enthüllungsjournalisten“, die
„Süddeutsche Zeitung“ als „begnadeten Einzelkämpfer“ (www.spiegel.de/netzwelt/
web/cij-logan-symposium-hacktivisten-aller-laender-a-1077479.html; www.su
eddeutsche.de/medien/seymour-hersh-memoiren-reporter-1.4295449).
Laut Seymour Hersh erfolgten die Sprengungen durch Taucher der US-
Streitkräfte in Kooperation mit dem Militär Norwegens. Die „verfassungsfeindliche
Sabotage“ (§ 88 des Strafgesetzbuches), nach der seit dem 10. Oktober 2022
ermittelt wird, sei in zwei Phasen erfolgt: Zunächst seien im Juni 2022,
gedeckt durch umfangreiche NATO-Manöver in der Ostsee, Sprengsätze an den
Pipelines angebracht worden. Am 26. September 2022 seien sie gezündet
worden (seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream).
Sowohl die Vereinigten Staaten als auch Norwegen wiesen den Bericht
umgehend zurück. „Das ist völlig falsch und eine vollkommene Erfindung“, sagte
Adrienne Watson, die Sprecherin des Nationalen Sicherheitsrates der USA
(www.tagesschau.de/faktenfinder/nord-stream-usa-hersh-101.html; www.n-t
v.de/politik/USA-weisen-Sabotage-Vorwuerfe-entschieden-zurueck-article239
03650.html; www.welt.de/politik/ausland/article243676557/Nord-Stream-US
A-weisen-Bericht-zurueck-Moskau-nennt-Biden-einen-Terroristen.html). Das
Weiße Haus bot nach dem Eindruck der Fragesteller aber weder Informationen
an, die Seymour Hershs Darstellung widerlegen, noch eine alternative
Erklärung der Anschläge auf die Pipelines noch stellten sie eine solche in Aussicht.
Der Bericht von Seymour Hersh schafft nach Ansicht der Fragesteller
selbstverständlich noch keine hinreichende Klarheit über die Hintergründe der
Sprengungen (siehe auch unherd.com/thepost/osint-picks-holes-in-seymour-he
rshs-nord-stream-claims/). Er ist aber nach Ansicht der Fragesteller zum einen
die erste „plausible Erzählung der Ereignisse vom 26. September (2022)“, die
auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen
Bundestages, Konstantin von Notz, Abgeordneter des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN, bereits Anfang Januar 2023 von der Bundesregierung
einforderte (www.tagesspiegel.de/politik/100-tage-nach-nord-stream-sabotage-ratsel
raten-um-hintermanner-geht-weiter-9119164.html).
Zum anderen verstärkt die Reaktion sogenannter Leitmedien den bereits zuvor
vorhandenen Eindruck der Fragesteller, dass der beispiellose Angriff auf eine
kritische Infrastruktur Deutschlands ausgesessen und kleingeredet werden
soll. Als ein Beispiel sei das „Handelsblatt“ zitiert: „Die vermeintliche
Sabotage-Enthüllung ist substanzlos [...] Hersh konstruiert eine Verschwörung“
(www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-zu-nord-stream-di
e-vermeintliche-sabotage-enthuellung-ist-substanzlos/28974310.html; siehe
beispielsweise auch taz.de/Seymour-Hersh-zur-Nord-Stream-Sprengung/!591
4963/; www.spiegel.de/ausland/russland-duma-sprecher-wjatscheslaw-wolodi
n-bezeichnet-joe-biden-als-terroristen-a-b5b14034-ec08-47ce-90b1-6810be9c
6828). Nur wenige Medien argumentierten nach Eindruck der Fragesteller in
der Sache, stattdessen griffen sie den Autor persönlich an.
Die Bundesregierung hat viele der 55 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage
„Die Anschläge auf die Nord Stream-Erdgasleitung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/4758 Anfang Dezember 2022 nach Ansicht der Fragesteller zu einem
nicht vertretbaren Teil gar nicht beantwortet, teils irreführend, teils
mangelhaft.
Die Fragesteller gewinnen aufgrund der geschilderten Sachverhalte den
Eindruck, dass die Bundesregierung, die sie tragenden Fraktionen und die sog.
Leitmedien ein demonstratives und provokatives Desinteresse an der
Thematisierung und Aufklärung dieses beispiellosen Anschlags auf eine zentrale
kritische Infrastruktur Deutschlands zeigen. Die größte Oppositionsfraktion, die
der CDU/CSU, ist nach dem Eindruck der Fragesteller ähnlich desinteressiert.
Die Fragesteller sehen es im Interesse des Staatswohls als ihre Pflicht an, die
Bundesregierung weiterhin zu befragen, um Licht in das Dunkel zu bringen.
Das Verhalten der Bundesregierung muss nach Einschätzung der Fragesteller
den Schluss nahelegen, dass die Bundesregierung entweder um die
Hintergründe und Verantwortlichen der Anschläge weiß bzw. zumindest ahnt und
das Thema gerade aus diesem Grund „aussitzen“ will.
Die Fragesteller bekunden ihr sehr hohes Interesse an einer gründlichen
Aufklärung der in ihren Augen feigen Anschläge, wer auch immer der Schuldige
sein mag. Die Fragesteller und nach ihrem Eindruck auch ein sehr großer Teil
der Öffentlichkeit erwarten von der Bundesregierung, diesen in ihren Augen
hinterhältigen Angriff auf die Sicherheit und Souveränität Deutschlands nach
fast einem halben Jahr endlich zeitnah aufzuklären. Dieser Kleinen Anfrage
werden in nächster Zeit eine Reihe weiterer Anfragen an die Bundesregierung
folgen.
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung und der
ihr nachgeordneten Behörden an den Ermittlungen des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof sowie ggf. weiterer Behörden wegen
„verfassungsfeindlicher Sabotage“ beteiligt, die der Bundesminister der
Justiz, Dr. Marco Buschmann, am 10. Oktober 2022 anordnete (bitte jeweils
Vollzeitäquivalente für die ggf. verschiedenen Behörden für die
Zeitpunkte 20. Oktober 2022, 20. November 2022, 20. Dezember 2022,
20. Januar 2023, 20. Februar 2023, 20. März 2023 angeben)?
2. Wurde eine Sonderermittlergruppe für die Aufklärung der Anschläge
gebildet, oder warum ggf. nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ermittlungen zu den Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines
erfolgten nicht auf Anordnung des Bundesministers der Justiz. Sie wurden von Amts
wegen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleitet.
Mit den Ermittlungen sind beim GBA Mitarbeiter eines Referats der Abteilung
Spionage befasst. Der dortige Personalansatz ändert sich abhängig von
Geschäftsanfall sowie Eilbedürftigkeit und ist daher Schwankungen unterworfen.
Beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei (BPOL) wurde
jeweils eine Ermittlungsgruppe gebildet. Diese führen in enger Kooperation die
Ermittlungen zur Aufklärung der Tat. Aussagen zur Personalstärke einer
solchen Ermittlungsgruppe, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden
Ermittlungsverfahren, werden aus ermittlungstaktischen Gründen grundsätzlich
nicht getroffen.
3. Auf welcher Gesetzesgrundlage bzw. welchen Gesetzesgrundlagen
werden Ermittlungen hinsichtlich der Pipeline Nord Stream 2 durchgeführt,
auch nach § 88 des Strafgesetzbuches (StGB), bzw. warum ggf. nicht
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
20/4758)?
Der GBA führt das Ermittlungsverfahren wegen der Sabotageakte an den
Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 insgesamt wegen des Verdachts der
verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches (StGB)) und des
Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB). Eine weitergehende
Differenzierung in der rechtlichen Bewertung zwischen beiden
Sabotageobjekten ist angesichts der einheitlichen prozessualen Tat (§ 264 Absatz 1 der
Strafprozessordnung), die den Untersuchungen zu diesem Tatgeschehen zugrunde
liegt, nicht geboten.
4. Von wann bis wann waren nach Kenntnis der Bundesregierung oder der
ihr nachgeordneten Behörden die nach der Sprengung der Pipeline vom
Gasaustritt betroffenen Gebiete durch Dänemark und Schweden gesperrt
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache
20/4758)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die vom Gasaustritt betroffenen
Gebiete in der dänischen und schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) am 26. September 2022 gesperrt. Der ursprüngliche durch dänische
Behörden eingerichtete Sperrkreis, der auch die Gasaustrittsstelle in der
schwedischen AWZ umfasste, wurde am 6. Oktober 2022 zunächst durch die
schwedischen Behörden für den Bereich der schwedischen AWZ aufgehoben. Die
dänischen Behörden hoben ihren ursprünglichen Sperrkreis am 27. Oktober 2022
auf.
5. Inwiefern, wann, und auf welche Weise wurde die Bundesregierung bzw.
wurden ihr nachgeordnete Behörden von den zuständigen dänischen und
schwedischen Stellen offiziell über die Sperrung der Tatorte informiert,
oder beschränkt sich ihr Kenntnisstand auch hierüber auf die
Berichterstattung der Medien, wie sie hinsichtlich des Endes des Gassaustritts
angibt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf
Bundestagsdrucksache 20/4758)?
Dänemark und Schweden haben am 26. September 2022 mittels sogenannter
Notices to Mariners (öffentlich verfügbare Warnmeldungen zur Information der
gesamten Seeschifffahrt) sowie über das NATO Shipping Center beim Allied
Maritime Command in Northwood/Großbritannien über die Einrichtung von
Gefahren- und Sperrgebieten im Bereich der Schadstellen an den
Pipelinesystemen Nord Stream 1 und 2 informiert. Außerdem erhielt die BPOL über das
Maritime Sicherheitszentrum am 27. September 2022 gegen 15:45 Uhr
Kenntnis darüber, dass durch die dänischen Behörden eine 5-Seemeilen-Sperrzone
um die Gasaustrittsstellen eingerichtet wurde.
Es handelte sich hierbei um eine allgemeine Veröffentlichung über die
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die dem
Schiffsverkehr zur Verfügung gestellt wurde. Durch die schwedischen Behörden wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung über die EMSA keine
Sperrzoneneinrichtung erklärt. Die dänische Sperrzone umfasste aber auch die Gasaustrittsstellen
in der schwedischen AWZ.
Eine darüber hinausgehende Information der Bundesregierung durch dänische
oder schwedische Behörden erfolgte nicht.
6. Warum hat die Bundesregierung neben der Verfolgung der
Presseberichterstattung, wie sie selbst angibt, keine eigenen Bemühungen
unternommen, festzustellen, wann der Gasaustritt an den gesprengten Pipelines
beendet war, damit möglichst rasch Untersuchungen einsetzen können
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 54a auf Bundestagsdrucksache
20/4758)?
Die Beendigung des Gasaustritts war für den Beginn der Untersuchungen nicht
entscheidend. Hierfür war vielmehr die vorherige Aufhebung der Sperrkreise in
der dänischen und schwedischen AWZ notwendig. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
7. Auf welche Pressemitteilungen stützte sich die Bundesregierung, um
festzustellen, wann der Gasaustritt beendet war (bitte Quellen angeben)?
Die Bundesregierung stützte sich auf die in der Frage 8 angegebene
Pressemitteilung der Betreibergesellschaft Nord Stream AG.
8. Waren der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden auch
die Veröffentlichung der Betreibergesellschaft bekannt, die angab, dass
sich der Druck in beiden gesprengten Leitungen der Nord-Stream-1-
Pipeline bereits am 3. Oktober stabilisiert habe, also kein Gas mehr
austrete (www.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/
incidenton-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/), und wenn ja, seit
wann?
Die Bundesregierung nahm die Pressemitteilung der Nord Stream AG am Tag
ihrer Veröffentlichung auf der in der Frage angegebenen Website zur Kenntnis.
9. Waren der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden auch
die Veröffentlichung der Betreibergesellschaft bekannt, die angab, dass
sich der Druck in der gesprengten Leitung der Nord-Stream-2-Pipeline
bereits am 1. Oktober 2022 stabilisiert habe, also kein Gas mehr austrete
(www.focus.de/politik/deutschland/nach-leck-aus-nord-stream-2-tritt-
kein-gas-mehr-aus_id_157291096.html), und wenn ja, seit wann?
Die Bundesregierung nahm die Presseberichterstattung zu den Vorkommnissen
an der Nord Stream-2-Pipeline nach ihrer Veröffentlichung zur Kenntnis.
10. Warum unterließ es die Bundesregierung bzw. unterließen es die
zuständigen deutschen Behörden, bei der dänischen bzw. schwedischen
Regierung bzw. den jeweiligen zuständigen Einrichtungen oder bei Gazprom
nachzufragen, wann der Gasaustritt an den gesprengten Pipelines zum
Ende kam, um möglichst rasch Ermittlungen aufnehmen zu können?
Die Untersuchungen im Rahmen der Ermittlungen des GBA an den
beschädigten Pipelines erfolgten unmittelbar nach Aufhebung der Sperrung des
Seegebiets um die Schadensstellen in der dänischen und der schwedischen AWZ und
der Bewilligung der Maßnahmen durch die zuständigen Behörden der
betroffenen Länder. Einer Nachfrage im Sinne der Fragestellung bedurfte es daher
nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
11. Sind die zuständigen russischen Behörden an die Bundesregierung oder
ihr nachgeordnete Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen
bezüglich der Anschläge an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen,
und wenn ja,
a) wann, und in welcher Form,
b) wann, und in welcher Form haben die Bundesregierung oder ihr
nachgeordnete Behörden darauf reagiert?
Die Russische Föderation (RUS) hat Deutschland im Zusammenhang mit der
Beschädigung der Erdgasleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 mit
einem an den Bundeskanzler Olaf Scholz adressierten Schreiben vom 5.
Oktober 2022 sowie durch Verbalnote Nummer 2538/H vom 10. Oktober 2022
einerseits um Gründung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe, andererseits
um Rechtshilfe ersucht. Der Schriftwechsel zwischen RUS und dem
Bundesamt für Justiz wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ohne
Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland unter der Dokumentennummer S/
2023/193 veröffentlicht.
12. Ist die Bundesregierung mittlerweile dazu bereit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), darüber Auskunft zu geben, ob russische Behörden ggf. an
die dänische bzw. schwedische Regierung bzw. Behörden der beiden
genannten Staaten herangetreten sind, um an den Untersuchungen
bezüglich der Anschläge an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen, und
wenn ja,
a) wann, und in welcher Form,
b) wann, und in welcher Form haben die dänische bzw. schwedische
Regierung oder ihnen nachgeordnete Behörden darauf reagiert?
Die Bundesregierung nimmt zu Rechtshilfeersuchen, die ein anderer Staat an
einen dritten Staat gerichtet haben soll, nicht Stellung.
13. Haben die USA, Großbritannien oder Polen Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden
Unterstützung bei den Ermittlungen angeboten, und wenn ja,
a) wann erfolgte das Angebot, und an wen,
b) wie reagierte die Bundesregierung bzw. wie reagierten die ihr
nachgeordneten Behörden darauf,
c) welche Unterstützung erfolgte ggf. wann, inwiefern und wo (bitte
spezifizieren)?
Die Fragen 13 bis 13c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beantwortung der Frage muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange
im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine
Auskunft zu solchen Erkenntnissen würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung
hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.
Gegenstand der Frage sind außerdem solche Informationen, die den
Restriktionen der „Third-Party-Rule“ unterliegen würden, da die Bundesregierung diese
nur durch den internationalen Austausch von Informationen der insoweit
beteiligten Behörden erlangt haben könnte. Lägen solche Informationen vor, wären
diese ungeachtet des parlamentarischen Informationsrechts
geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse des Drittstaats beinhalten,
die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung unter den beteiligten
Behörden übermittelt wurden. Ein Bekanntwerden von Informationen, die nach
den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als Störung der
wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet und hätte eine schwere
Beeinträchtigung der Teilhabe der deutschen Strafverfolgungsbehörden am
internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge. Dem könnte im vorliegenden Fall
auch nicht durch eine Einstufung der Antwort als Verschlusssache Rechnung
getragen werden, da die von der Fragestellung umfassten Informationen von
besonderer Sensibilität für den betroffenen Drittstaat wären, indem sie
mögliche laufende Ermittlungen mit Staatsschutzbezug betreffen würden.
14. Haben die USA, Großbritannien oder Polen nach Kenntnis der
Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden der dänischen bzw.
schwedischen sowie den ihr nachgeordneten Behörden Unterstützung bei
den Ermittlungen angeboten, und wenn ja,
a) wann erfolgte das Angebot nach Kenntnis der Bundesregierung, und
an wen,
b) wie reagierte nach Kenntnis der Bundesregierung die dänische bzw.
schwedische Regierung bzw. wie reagierten die ihnen
nachgeordneten Behörden darauf,
c) welche Unterstützung erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. wann, inwiefern, und wo (bitte spezifizieren)?
Die Bundesregierung nimmt zu Unterstützungsangeboten, die ein anderer Staat
an einen dritten Staat gerichtet haben soll, nicht Stellung.
15. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter
Behörden die Information zu, Russland habe auch nach der Sprengung der
Nord-Stream-Pipelines noch „über mehrere Tage mit Hochdruck Gas
durch diese Leitungen“ geschickt (Plenarprotokoll 20/86, S. 10327)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, dass nach der
Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines noch Gas durch diese Pipelines geschickt
wurde. Der letzte Entry von sehr geringen Gasmengen in das deutsche Gasnetz
aus der Nord-Stream-1-Pipeline ist entsprechend der Transparenzplattform des
Verbands Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSO-G) am
31. August 2022 zu verzeichnen.
16. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter
Behörden der Medienbericht zu, dass schwedische Behörden eine mit
Sprengstoff beladene Drohne auf dem Meeresgrund in der Nähe der
Pipelines gefunden hätten (www.msn.com/en-us/news/world/
explosiveladen-drone-found-near-nord-stream-pipeline/ar-AA13d6fH), und wenn
ja, besitzt die Bundesregierung oder besitzen ihr nachgeordnete
Behörden Kenntnis,
a) an welcher der vier Leitungen sich die Sprengstoffdrohne befand
(bitte ausführen),
b) um welches Fabrikat es sich handelte, womöglich eine „Sea Fox“
(bitte ausführen, vgl. asiatimes.com/2022/10/kerch-bridge-
nordstream-the-handiwork-of-top-tier-saboteurs/),
c) inwiefern die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika,
Norwegens oder auch anderer Staaten nach Kenntnis der
Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden eine Drohne mit den
Spezifika der gefundenen als „verloren“ gemeldet haben (bitte
ausführen, vgl. asiatimes.com/2022/10/kerch-bridge-nord-stream-the-
handiwork-of-top-tier-saboteurs/)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass schwedische
Behörden eine mit Sprengstoff beladene Drohne auf dem Meeresgrund in der
Nähe der Pipelines gefunden haben oder die Streitkräfte der Vereinigten
Staaten, Norwegens oder auch anderer Staaten in diesem Zusammenhang den
Verlust einer Drohne angezeigt haben.
17. Hat sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eine
Haltung dazu erarbeitet, warum eine der beiden Leitungen von Nord
Stream 2 unbeschädigt geblieben (bitte erläutern)?
Tatmotiv und Tatausführung sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen des
GBA, die es abzuwarten gilt. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an
Spekulationen.
18. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten
Behörden die Information der Fragesteller zu, dass eine chemische
Mikroanalyse von Proben ermöglicht, die Art des Sprengstoffs zu
bestimmen, was wiederum Rückschlüsse auf den Herstellort erlaubt?
Durch kriminaltechnische Untersuchungen von Sprengstoffproben kann in
geeigneten Fällen die nähere Zusammensetzung und Beschaffenheit eines
Sprengstoffs bestimmt werden. Eine exakte Bestimmung des Herstellungsortes oder
Rückschlüsse darauf lassen sich hingegen in der Regel daraus isoliert nicht
ableiten.
19. Wurden die Anschläge auf die Pipelines im Ostseerat thematisiert, in
dem Deutschland seit dem 1. Juli 2022 den Vorsitz innehat, und
a) wenn ja, wann, und inwiefern,
b) wenn ja, auf wessen Initiative wurden die Anschläge thematisiert,
c) wenn nein, warum unterließ es die Bundesregierung, zu erwirken,
dass sich der Ostseerat der Thematik annimmt?
Die Bundesregierung hat den Ostseerat nicht gesondert befasst, da die
Organisation und ihre Expertengruppen aufgrund ihrer thematischen Ausrichtung über
keine spezifische sicherheitspolitische Expertise verfügen und keinen
operativen Beitrag zur Aufklärung leisten können.
20. Sind der Bundesregierung mittlerweile von festen Landradarstationen
(Marine, Küstenschutz, Lotsen) mit geplottete (auch ohne Automatic
Identification System (AIS)) Schiffsbewegungen bekannt, die sich zum
Zeitpunkt der Explosionen von Nord Stream 1 und 2 in unmittelbarer
oder mittelbarer Nähe der Explosionen befanden (Schriftliche Frage 117
auf Bundestagsdrucksache 20/3859; Antwort zu Frage 46 in
Bundestagsdrucksache 20/4758)?
Die Beantwortung dieser Frage muss unterbleiben. Denn trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen
Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem
berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen
zurück. Eine Auskunft zu solchen Erkenntnissen würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.
21. Warum reagiert die Bundesregierung auf die Frage, ob der Medienbericht
zutreffe, dass sich an Bord des deutschen Mehrzweckbootes
„Mittelgrund“, das rund zwei Wochen nach den Anschlägen an die Tatorte
entsandt wurde, zwar Taucher und Sprengstoffexperten befunden hätten,
diese aber nicht zum Einsatz gekommen seien, weil es an der
notwendigen Ausrüstung gemangelt habe, mit der Antwort, dass „sich keine
Taucher und Sprengstoffexperten der Bundeswehr“ an Bord befunden hätten,
obwohl nicht spezifisch nach der Bundeswehr, sondern allgemein gefragt
wurde, was beispielsweise auch Mitarbeiter der Bundespolizei betrifft
(Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?
22. Trifft der Medienbericht zu, wonach das rund zwei Wochen nach den
mutmaßlichen Anschlägen an die Tatorte entsandte deutsche Schiff
„Mittelgrund“ der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und
Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz
gekommen seien, weil sie nicht über die notwendige Ausrüstung
verfügten (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-aufklae-
rung-101.html; www.nd-aktuell.de/artikel/1167750.nordstream-von-
grund-auf-schweigsam.html), und wenn ja, inwiefern wurden die
Verantwortlichen für dieses bemerkenswerte Versäumnis zur Rechenschaft
gezogen?
23. Handelte es sich bei den Tauchern und Sprengstoffexperten auf der
„Mittelgrund“ um Kräfte der Bundespolizei, und wenn nein, um welche
Kräfte handelte es sich dann?
Die Fragen 21 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Mehrzweckboot Mittelgrund der Deutschen Marine führte im Zeitraum
vom 9. bis zum 12. Oktober 2022 eine Aufklärungsfahrt in der schwedischen
AWZ durch. Die dänischen Behörden hatten zu diesem Zeitpunkt die
Sperrungen in der dänischen AWZ noch nicht aufgehoben. Ziel der Aufklärungsfahrt
war, mittels Unterwasserdrohnen und Sonartechnik einen ersten Überblick über
die Schadensorte zu erhalten. Die BPOL entsandte Personal mit maritimer
Ausbildung. Der Einsatz von Tauchern war dabei nicht geplant.
24. Welche Behörde hat wann den Antrag zum Einsatz der „Mittelgrund“
gestellt (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?
Mit Entsendung des Mehrzweckbootes Mittelgrund erfüllte die Bundeswehr ein
Amtshilfeersuchen des Bundespolizeipräsidiums vom 7. Oktober 2022. Die
Mittelgrund wurde von einem Schiff der BPOL begleitet.
25. Kann die Bundesregierung mittlerweile Angaben dazu machen, auch
unter Zuhilfenahme der ihr nachgeordneten Behörden, ob der
Medienbericht zutrifft, wonach sich in der 41. Kalenderwoche, also rund zwei
Wochen nach den Anschlägen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Marine zu den Tatorten begaben und mithilfe einer
Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben (www.jungewelt.de/artikel/
436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html; Antwort zu
Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/4758; www.spiegel.de/politik/
deutschland/nord-stream-schweden-laesst-zusammenarbeit-bei-
pipelineermittlungen-platzen-a-490b359c-1508-458a-bb57-954e4ce11050), und
wenn ja,
a) war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den Tatorten,
oder ging ihnen ein Aufenthalt oder gingen ihnen mehrere
Aufenthalte voraus,
b) welche Drohne kam zum Einsatz,
c) wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen
Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht,
d) welche Behörden waren daran mit wieviel Personen jeweils beteiligt,
und inwiefern (bitte aufschlüsseln)?
Zunächst wird auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 23 verwiesen. Bei der
Aufklärungsfahrt der Mittelgrund kamen eine Unterwasserdrohne vom Typ
SeaCat und eine Unterwasserdrohne vom Typ SeaFox-Identifikation der
Bundeswehr zum Einsatz.
Seitens deutscher Ermittler war dies der erste Aufenthalt an den
Schadensstellen.
Außerdem fanden im Rahmen der Ermittlungen des GBA vom 19. bis 22.
Oktober 2022 und vom 19. bis 21. November 2022 Tatortsicherungsmaßnahmen
in der schwedischen und der dänischen AWZ statt, an denen das BKA, die
BPOL, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die
Wehrtechnische Dienststelle 71 der Bundeswehr sowie das GEOMAR Helmholtz-Zentrum
für Ozeanforschung Kiel beteiligt waren. Aussagen zur Personalstärke einer
Ermittlungsgruppe und zu deren Einsatzfeldern und -tätigkeiten, insbesondere im
Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren, werden aus
ermittlungstaktischen Gründen grundsätzlich nicht getroffen.
26. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Staatswohl“
(beispielsweise Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/3987, Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/4141)?
Inhalt und Umfang des parlamentarischen Fragerechts richten sich nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Danach ist
Staatswohl das Wohl des Bundes oder eines Landes, das durch das Bekanntwerden
geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (BVerfG,
Urteil vom 17. Juni 2009 – 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 123).
27. Dient die zeitnahe Aufklärung des beispiellosen Angriffs auf die
kritische Infrastruktur Deutschlands nach Ansicht der Bundesregierung auch
dem Staatswohl eines demokratischen Rechtsstaats, und wenn ja,
inwiefern ist sie ggf. anderen Kriterien des Staatswohls untergeordnet?
Das Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung des Sachverhalts und damit
der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus
dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat Verfassungsrang. Zur Gewährleistung einer
funktionstüchtigen Strafrechtspflege gehört aber auch die Aufklärung schwerer
Straftaten als wesentlicher Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens und
damit auch, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner
Erkenntnisse zu erschweren oder zu vereiteln. Im Einzelfall bedarf es daher stets einer
sorgfältigen verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen dem Interesse der
Allgemeinheit an sachverhaltsaufklärenden Informationen und dem berechtigten
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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