Änderung des Setzverhaltens beim Rehwild
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Steffen Janich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Artikel 20a des Grundgesetzes in Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel verankert. Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47447610_kw49_grundgesetz_20a-213840#:~:text=Seither%20lautet%20Artikel%2020a%20des,vollziehende%20Gewalt%20und%20die%20Rechtsprechung). Die Zuständigkeit des Bundes ist in § 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG; I. Abschnitt, Das Jagdrecht) geregelt. Ein angepasster, artenreicher und gesunder Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen ist dort als Ziel formuliert.
Nach einer Studie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in der Schweiz haben die klimatischen Veränderungen der letzten Jahre großen Einfluss auf das Nahrungsangebot des Rehwildes in der Hauptsetzzeit von Mitte April bis Mitte Juli (www.wsl.ch/de/newsseiten/06/klimawandel-der-fruehling-beginnt-fuer-rehe-zu-frueh.html). Die Hälfte der Rehkitze ist bis Mitte Mai gesetzt (www.rehkitzrettung.ch). Rehe gebären ihren Nachwuchs zu dem Zeitpunkt, an dem die Umweltbedingungen einen optimalen Fortpflanzungserfolg ermöglichen, zu Beginn der Vegetationsperiode. Nach dem Setzen benötigen Ricken in der Laktationsphase für die Milchproduktion besonders gut verdauliche und energiereiche Äsung (täglich etwa 1 500 kJ pro kg Körpermasse) (www.digitalmagazin.de/marken/unsere-jagd/hauptheft/2022-7/Wildkunde/046_rehwild-im-klimawandel?q=%2Fmarken%2Funsere-jagd%2Fhauptheft%2F2022-7%2FWildkunde%2F046_rehwild-im-klimawandel). Pflanzen treiben aufgrund der klimatischen Veränderungen immer früher aus, das Nahrungsangebot verändert sich während der Jungenaufzucht. Laut der Studie von Dr. Kurt Bollmann (Wildtierbiologe an der WSL) bewirkt die immer früher einsetzende Vegetationsentwicklung keine Überlappung der Zeit mit dem besten Nahrungsangebot und der Setzzeit, des Zeitraums der Geburten, insbesondere in mittleren Lagen (400 bis 600 Meter).
Die Vegetationsentwicklung setzt immer früher ein, die säugenden Geißen finden immer weniger energie- und hochproteinhaltige Gräser und Kräuter, die zudem auch zart und gut verdaulich sind. In der Untersuchungszeit der letzten 45 Jahre haben sich der Vegetationsbeginn um 20 Tage und der Heuschnitt um 14 Tage nach vorn verschoben. Über alle Höhenlagen veränderten sich die Setztermine somit sieben- bzw. fünfmal langsamer als die Vegetation. Optimale Bedingungen und Setztermine driften auseinander. Es besteht die Aussicht, dass das Rehwild in tieferen Lagen weniger wird und Hügel- und Berglagen stärker besiedelt werden, weil dort die Vegetationsentwicklung später einsetzt und besser mit den Setzterminen übereinstimmt. Rehe passen sich an die sich verändernden Klimabedingungen nur sehr langsam an. So gebären Rehe ihre Jungtiere heute um ein bis zwei Wochen früher als das noch in den 70er-Jahren der Fall war (www.fva-bw.de/fileadmin/publikationen/sonstiges/2021_FVA_Praxis_Ratgeber_Waldumbau_Jagd.pdf).
Der frühere Geburtszeitpunkt kann als Anpassung an den früheren Vegetationsbeginn betrachtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der gegenläufigen Entwicklung der Setzzeit des Rehwildes zur Verfügbarkeit reichhaltiger Äsung?
Wenn der Bundesregierung die in den Vorbemerkungen der Fragesteller ausgeführten Tatsachen bekannt sind, werden zu diesem Thema Forschungsprojekte in bundeseigenen Instituten Deutschlands durchgeführt oder befinden sich in der Planung, und hat die Bundesregierung Kenntnis von Studien aus der Schweiz und aus Frankreich (wenn ja, bitte ausführen)?
Sieht die Bundesregierung eine Anpassung des Rehwildes durch Besiedlung der Hügel- oder Berglagen, weil dort das Äsungsangebot reichhaltiger und im zeitlich optimalen Setzzeitpunkt liegt?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des Bundesförderprogramms für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2023 über den 30. Juni 2023 hinaus?
Ist dazu eine Verdichtung in tieferen Lagen vorgesehen (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html)?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Förderprogramm (vgl. Frage 3) über die Gesamtfläche Deutschlands seit 2020 genutzt (bitte nach Jahren aufgeteilt kartografisch darstellen )?
Hält die Bundesregierung die Notwendigkeit einer zentralen Datenbank zur leichteren Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägern im Rahmen einer Erweiterung der Förderrichtlinie des Bundesförderprogramms als zusätzliches Modul für realisierbar?
Plant die Bundesregierung, das Jagdmanagement beim Rehwild in einer Änderung des Bundesjagdgesetzes (Jagdzeiten) entsprechend anzupassen?
Wird die Bundesregierung die Arbeit der ehrenamtlichen sog. Rehkitzretter attraktiver gestalten, und wird sie für die Zusammenarbeit auch für die Landwirte monetäre Anreize zur Kitzrettung schaffen (kitzrettung-hilfe.de/jetzt-mitmachen/#:~:text=Hier%20geht%20es%20zur%20Karte.&text=M%C3%B6chten%20Sie%20sich%20als%20Jagdaus%C3%BCbungsberechtigter,Termin%2DFunktion%20nutzen%20zu%20k%C3%B6nnen)?
Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt zwischen Jägern bzw. Jagdverbänden zum Erhalt des Rehwildes in unserer Kulturlandschaft und den Forstbediensteten zum Umbau angepasster Wälder mit verbeißendem Schalenwild (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/waldbericht2021.pdf?__blob=publicationFile&v=9), und wenn ja, wird es einen politischen Mittelweg in Form einer Einigung geben, und wie möchte die Bundesregierung diesen ggf. langfristig umsetzen?