Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Nichtdeutschen in Abhängigkeit vom Geschlecht im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
der Abgeordneten Stephan Brandner, Steffen Janich, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren ereignete sich eine Vielzahl an erheblichen Straftaten, die von Zuwanderern gegenüber deutschen Staatsangehörigen begangen wurden (siehe beispielsweise www.rnd.de/panorama/hochststrafe-fur-marias-morder-6PRMUPZA5YJUUESBGSTE6FSX3E.html; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/mordfall-susanna-f-ali-b-zu-lebenslanger-haft-verurteilt; www.nordkurier.de/regional/neustrelitz/vergewaltiger-von-neustrelitz-immer-noch-im-asylverfahren-1123035). Gleichzeitig muss jedoch davon ausgegangen werden, dass umgekehrt auch Zuwanderer Opfer von Straftaten geworden sind, bei denen auf der Seite der Tatverdächtigen deutsche Staatsangehörige standen. Fraglich ist in den Augen der Fragesteller, inwieweit die Geschlechter in unterschiedlichem Maße von den Straftaten betroffen beziehungsweise sie in unterschiedlichem Maße Täter sind. Um Stimmungsmache, böswilligen Mutmaßungen und Falschbehauptungen in diesem Themenbereich effektiv entgegentreten zu können, soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage ein faktenbasierter Überblick über die Täter- und Opferzahlen auf beiden Seiten geschaffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele deutsche Staatsangehörige (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein nichtdeutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte nach Geschlecht auflisten)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte nach Geschlecht auflisten)?
Wie viele Zuwanderer (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte nach Geschlecht auflisten)?
Wie viele nichtdeutsche Staatsangehörige (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 74 bis 184l StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB, bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte nach Geschlecht auflisten)?