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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung des Kompetenz- und Koordinierungszentrums Polnisch durch die Bundesregierung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

12.04.2023

Aktualisiert

02.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/611122.03.2023

Förderung des Kompetenz- und Koordinierungszentrums Polnisch durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Lenk, Norbert Kleinwächter Matthias Moosdorf, Joachim Wundrak, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 1. September 2022 erhalten Schulkinder in Polen statt drei nur noch eine Stunde pro Woche Unterricht im Fach Deutsch als Minderheitensprache. Der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, begründete die Kürzungen mit der nach seiner Auffassung Nichteinhaltung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags vom 17. Juni 1991 (VNfZ) seitens der deutschen Bundesregierungen. Er stellte in diesem Zusammenhang in Aussicht, die Finanzmittel wieder freizugeben, wenn Deutschland den muttersprachlichen Polnischunterricht durch Bundesmittel finanziert (vgl. Stenografischer Bericht des polnischen Sejm von der 45. Sitzung vom 17. Dezember 2021, S. 7 ff.)

Am 7. Juli 2022 traf sich die deutsch-polnische Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag zusammen mit Vertretern der Deutschen Minderheit und polnischer Organisationen in Deutschland, um über die Situation des Sprachunterrichts in beiden Ländern zu beraten (vgl. http://wochenblatt.pl/regierungen-sollen-handeln/). Es wurde partei- und fraktionsübergreifend ein dringender Handlungsbedarf festgestellt. Der über einen Resolutionsentwurf aus der CDU eingebrachte Vorschlag, „einen Topf für die Förderung von Polnischunterricht aus Bundesmitteln zu schaffen“, fand bei den Sitzungsteilnehmern fraktionsübergreifend Zustimmung. Die Resolution wurde jedoch letztendlich nicht verabschiedet.

Im Oktober 2022 besuchte der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, Berlin (www.gov.pl/web/edukacja-i-nauka/podsumowanie-wizyty-ministra-edukacji-i-nauki-w-republice-federalnej-niemiec). Er führte Gespräche mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger, und mit dem Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnischen Beziehungen, Dietmar Nietan, über „die weitere Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen für den Sprachunterricht für „Deutsche polnischer Herkunft und Polen in Deutschland“ (ebd.). Der polnische Minister wird mit den Worten zitiert: „Ich danke dem Abgeordneten Nietan, dass er dieses sehr informative Gespräch über die Finanzierung der Muttersprache im Rahmen des Bundeshaushalts der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. Ich hoffe, dass wir diese Angelegenheit im wechselseitigen Interesse zum Abschluss bringen werden“ (ebd.).

Es kam jedoch zu keiner Einrichtung eines Topfes aus Bundesmitteln zur Finanzierung des Polnischunterrichts in Deutschland, obwohl die Fraktion der AfD diesen Vorschlag in ihrem Antrag vom 22. November 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/4567 aufgenommen und in die Beratungen des Deutschen Bundestages eingebracht hatte. Statt eines Topfes aus Bundesmitteln beschlossen die Koalitionsfraktionen, dem Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) „im Haushalt des BMBF [Bundesministerium für Bildung und Forschung] für 2023 und für die Folgejahre Mittel […] bereitzustellen. 2023 werden 1 Mio. Euro, 2024 und 2025 jeweils 2 Mio. zur Verfügung stehen“, teilte der Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnischen Beziehungen, Dietmar Nietan, in seiner Erklärung vom 25. November 2022 mit (www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/deutsch-polnische-zusammenarbeit-node/kompetenz-und-koordinationszentrum-polnisch/2565712). Damit hätten die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen „den Einstieg in eine ergänzende Bundesförderung für Polnisch als Herkunftssprache geschaffen“ (ebd.).

Aus dem Tätigkeitsbericht des KoKoPol für 2022 geht hervor, dass es im Juli und August 2022 „ein Konzept für einen neuen Schwerpunkt entwickelt“ habe, „in dessen Mittelpunkt Polnisch als Herkunftssprache steht“ (KoKoPol: Tätigkeitsbericht 2022, S. 21). Weiter heißt es: „Das Konzept wurde zur Grundlage einer erfolgreichen Bewerbung um Mittel aus dem Bundeshaushalt“ (ebd.). Mit den Mitteln sollen u. a. der „Bedarf an Polnisch als Herkunftssprache“ erfasst“, „Beispiele guter Praxis“ popularisiert, der Polnischunterricht mit den Bundesländern und Polonia-Organisationen weiterentwickelt und die Angebote bundesweit vernetzt und gefördert werden (ebd.).

Weder aus der Erklärung des Koordinators der Bundesregierung noch dem Tätigkeitsbericht geht eindeutig hervor, ob und inwiefern mit den Mitteln für das KoKoPol der Polnischunterricht an Schulen oder außerschulisch finanziert werden soll.

Die Fragesteller bezweifeln, dass die Förderung des KoKoPol die polnische Regierung als ausreichendes Entgegenkommen erachtet, um den Sprachunterricht für die deutsche Minderheit in Polen wieder auf drei Wochenstunden aufzustocken (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/1419).

Für die Fragesteller ist derzeit nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsstatus das am 1. Juni 2020 gegründete KoKoPol hat, auf welcher Rechtsgrundlage es die Förderung erhält, und wie die Mittel verausgabt werden sollen.

Der „Träger von KoKoPol ist die Stiftung Internationales Begegnungszentrum (IBZ) St. Marienthal in Ostritz“ (www.kokopol.eu). Auf der Internetseite des KoKoPol ist zu lesen, dass „diese Maßnahme“ aus den Mitteln des Auswärtigen Amts und „durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes“ finanziert wird (ebd.).

Weiterhin geht aus der Satzung der Trägerstiftung nicht hervor, welche Rolle oder Rechtsform das KoKoPol hat (vgl. www.ibz-marienthal.de/wp-content/uploads/2022/12/Satzung-IBZ-22-11-25.pdf). Die Satzung des IBZ sieht auch kein Mitglied der Bundesregierung in den Organen der Stiftung vor (ebd.). Nach § 2, Absatz 2 der Satzung des IBZ „entscheidet die Stiftung nach freiem Ermessen“ über die Vergabe von Stiftungsmitteln. „Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht auch dann nicht, wenn diese dem Empfänger über einen längeren Zeitraum regelmäßig gewährt wurden“ (ebd.).

Insofern ist für die Fragesteller bisher nicht erkennbar, wie die vom BMBF zur Verfügung gestellten Mittel rechtssicher und zu welchem Zweck verausgabt werden sollen. Aus einem Bericht der Deutschen Welle geht hervor, dass u. a. eine Informationskampagne mit deutschen Persönlichkeiten polnischer Herkunft aus den Bereichen Kultur, Politik und Sport geplant sei und dass die Gespräche andauern würden (vgl.: www.dw.com/pl/pieni%C4%85dze-s%C4%85-co-dalej-z-nauczaniem-j%C4%99zyka-polskiego-w-niemczech/a-63959132).

Dem Bericht der „Deutschen Welle“ ist auch zu entnehmen, dass die im Bildungsbereich erfahrenen Polonia-Organisationen dem erst zweijährigen KoKoPol mit Distanz begegnen und sie mit gemischten Gefühlen beobachten, wie das am Rande von Deutschland gelegene KoKoPol im Bereich des Polnischunterrichts schrittweise zu einer Art Führungszentrum ausgebaut werde (vgl. ebd.).

Nicht nur in Bezug auf das KoKoPol selbst, sondern auch auf die geplante Verwendung der Mittel scheinen die Vorstellungen zwischen KoKoPol und der Polonia-Verbände auseinander zu gehen, wie sich beim Arbeitstreffen polnischer Organisationen auf Einladung von KoKoPol zeigte. In der Ostritzer Erklärung vom 24. Februar 2023, die von allen anwesenden Organisationen unterschrieben wurde, erklärten diese, dass die „(o)berste Priorität […] die Stärkung der bereits vorhandenen außerschulischen Strukturen durch die Bereitstellung angemessener Finanzhilfen sein“ müsse (vgl.: http://www.zpwn.org/wp-content/uploads/Ostritzer-Erkl%C3%A4rung-vom-24.02.2023.pdf). Weiter heißt es: „In Anlehnung an die Durchschnittsfördersumme der Muttersprache der deutschen Minderheit in Polen soll als Zielmarke eine jährliche Förderung von 1 200 Euro je Kind angestrebt werden, die entsprechend der inflationären Entwicklung dynamisiert wird“ (ebd.).

Der am Arbeitstreffen teilgenommen habende Bund der Polen in Deutschland e. V. (BdP) spricht in seiner Pressemitteilung vom 27. Februar 2023 von einem „starke[n] Signal an die Bundesregierung, dass die vom Bundestag beschlossene Förderung zur ‚Stärkung der bereits vorhandenen außerschulischen Strukturen‘ eingesetzt werden soll und sie von ihr ein ‚nachhaltiges Konzept für ein unbürokratisches, rechtssicheres und transparentes Verfahren‘ erwarten, das den ‚gleichberechtigten Zugang zu den Fördermitteln gewährleistet‘“ (http://www.zpwn.org/archiwa/2633). Der BdP fordert, dass „die den außerschulischen Polnischunterricht anbietenden Organisationen an dem weiteren Verfahren beteiligt werden und nicht wie bisher vor geschaffene Fakten gestellt werden“ (ebd.).

Vor diesem Hintergrund wollen die Fragesteller in Erfahrung bringen, inwiefern die Maßnahmen der Bundesregierung auf Grundlage der Haushaltsbeschlüsse der Regierungskoalition für das KoKoPol geeignet sind, die Beziehungen zum polnischen Nachbarn in der Form zu verbessern, dass das Fach Deutsch als Minderheitensprache an den Schulen in Polen wieder vollumfänglich mit drei Wochenstunden unterrichtet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung Erwägungen, einen Topf aus Bundesmitteln oder einen Bundesfonds zur Finanzierung des muttersprachlichen Polnischunterrichts in Deutschland einzurichten, und wenn ja, warum hat man sich letztendlich dagegen entschieden, und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung der Einrichtung eines Bundesfonds?

2

Wie lautet nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Dokumentennummer und der Wortlaut, auf dessen Grundlage die BMBF-Förderung für das KoKoPol beschlossen wurde?

3

Inwiefern ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Förderung des KoKoPol als ausreichendes Entgegenkommen bei der polnischen Regierung angesehen wird, sodass diese im Gegenzug ihre Kürzungen im Fach Deutsch als Minderheitensprache zurücknimmt?

4

Zielt die Bundesregierung mit der BMBF-Förderung des KoKoPol auf die Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages in Bezug auf den muttersprachlichen Unterricht?

5

Ist der Bundesregierung die Ostritzer Erklärung polnischer Organisationen vom 24. Februar 2023 bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, hat sie sich zu deren Inhalt eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls?

b) Wenn ja, plant sie, die darin formulierten Erwartungen bei ihrem weiteren Vorgehen zu berücksichtigen oder gar umsetzen?

c) Wenn ja, plant die Bundesregierung entsprechend der in der Erklärung formulierten Erwartung, die Mittel in erster Linie für den herkunftssprachlichen Unterricht einzusetzen und ggf. inwiefern?

d) Wenn nein, wie kommt es, dass die Bundesregierung darüber keine Kenntnis erlangt hat?

6

Welche Rechtsform hat nach Kenntnisstand der Bundesregierung das KoKoPol? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. vor, warum sich die Initiatoren für diese Rechtsform bei der Gründung entschieden haben?

7

In welchem Rechtsverhältnis stehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Stiftung IBZ St. Marienthal, das KoKoPol und die staatlichen Förderer (Auswärtiges Amt und Freistaat Sachsen) zueinander (bitte auch die Rechtsgrundlagen nennen)?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage finanziert die Bundesregierung das KoKoPol? Was ist damit gemeint, dass das KoKoPol eine „Maßnahme“ ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Welche finanziellen Zuwendungen, für welche Aufgaben und auf welcher Rechtsgrundlage hat das KoKoPol nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit seinem Bestehen erhalten?

10

Nach welchem Verfahren und auf welcher Rechtsgrundlage hat sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung das KoKoPol um die BMBF-Förderung beworben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Tätigkeitsbericht 2022)? Gab es eine Ausschreibung, oder handelt es sich um eine Initiativbewerbung?

11

Hat das KoKoPol die beschlossene BMBF-Förderung in Höhe von 5 Mio. Euro bereits ausgezahlt bekommen?

a) Wenn ja, wann, und auf welcher Rechtsgrundlage, und mit welchen Zielen?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Wer soll wie und nach welchen Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung über die Vergabe bzw. Weitergabe der Mittel an die Polonia-Organisationen entscheiden,

a) die Stiftung IBZ St. Marienthal nach eigenem Ermessen, wie es die Satzung vorsieht,

b) das KoKoPol,

auf welcher Rechtsgrundlage, und nach welchen Kriterien?

13

Was und nach welchem Konzept soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit der BMBF-Förderung über das KoKoPol zu finanzieren werden (bitte für die Fragen 13a bis 13f mit Angabe des Mittelansatzes und für den Zeitraum von 2023 bis 2025 aufschlüsseln)?

a) Wie plant die Bundesregierung mit den Mitteln den Polnischunterricht an Schulen zu fördern?

b) Wie plant die Bundesregierung mit den Mitteln den außerschulischen Polnischunterricht zu fördern und zu finanzieren?

c) Wie plant die Bundesregierung mit den Mitteln eine Informationskampagne zu finanzieren?

d) Wie plant die Bundesregierung mit den Mitteln den Bedarf an Polnisch als Herkunftssprache zu erfassen?

e) Wie plant die Bundesregierung mit den Mitteln in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Polonia-Organisationen den Polnischunterricht weiterzuentwickeln?

f) Wie und zu welchem Zweck plant die Bundesregierung mit den Mitteln die vorhandenen Angebote bundesweit zu vernetzen und zu fördern?

g) Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit den vom BMBF zur Verfügung gestellten Mitteln in drei Jahren zu finanzieren?

14

Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die beschriebenen Mittel ausreichend sind, um

a) den schulischen Polnischunterricht zu finanzieren, und

b) den außerschulischen Polnischunterricht zu finanzieren,

und wenn ja, inwiefern?

15

Welche Schüler- und Lehrerzahlen liegen der Bundesregierung in Bezug auf den Unterricht von Polnisch als Herkunftssprache bzw. Muttersprache im schulischen wie außerschulischen Bereich vor?

Berlin, den 7. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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