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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Antifa-Gewalt in Budapest und mögliche Verbindungen zu L. E.

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.04.2023

Aktualisiert

22.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/628604.04.2023

Antifa-Gewalt in Budapest und mögliche Verbindungen zu L. E.

der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Hess, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Berichten der „Budapester Zeitung“ kam es zwischen dem 9. und der Nacht zum 11. Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt zu einer Serie von Antifa-Attacken auf tatsächliche oder vermeintliche Teilnehmer der Gedenkveranstaltung „Tag der Ehre“. Insgesamt sollen mindestens vier Angriffe verübt worden sein, bei denen laut Budapester Polizei acht Opfer – unter anderem eine Gruppe unbeteiligter polnischer Touristen – zum Teil schwer verletzt wurden. Unter den vier verhafteten Personen sollen auch zwei deutsche Staatsbürger sein (vgl. www.budapester.hu/inland/antifa-terror-in-budapest-acht-opfer-mehrere-schwerverletzte/). Medieninformationen zufolge durchsuchte die Polizei in diesem Zusammenhang am 15. Februar 2023 Wohnungen in Berlin (vgl. jungefreiheit.de/politik/ausland/2023/raetselraten-nach-budapest/) sowie am 15. März 2023 weitere Objekte in Jena und Leipzig (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/polizei-einsatz-frau-neonazis-budapest-100.html).

Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, könnte der Fall in Verbindung mit dem von der Generalbundesanwaltschaft geführten Verfahren gegen L. E. stehen, die sich derzeit wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in Dresden vor Gericht verantworten muss. So soll es sich bei einem der Tatverdächtigen um T. E. handeln, der L. E.s Netzwerk zuzurechnen sei. Die beiden mutmaßlichen Linksextremisten sollen im Dezember 2019 in Eisenach gemeinschaftlich einen Überfall auf einen Gastwirt begangen haben, der auch Gegenstand der Anklage gegen L. E. und weitere mutmaßliche Mittäter ist. Obwohl T. E. auf der Flucht von der Polizei ergriffen werden konnte, wurde offenbar keine Untersuchungshaft angeordnet (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus243756489/Ungarn-Spur-nach-Pruegel-Angriffen-fuehrt-zur-linksextremen-Gruppe-um-L.-E.html).

Gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) unterstützt das Bundeskriminalamt als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele deutsche Staatsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Gewalttaten in Budapest festgenommen, welchen Geschlechts und Alters sind diese, und in welcher Gemeinde sind sie jeweils gemeldet (bitte ggf. Erst- und Zweitwohnsitz angeben)?

2

Gegen wie viele Tatverdächtige werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammengang mit den Gewalttaten in Budapest Ermittlungen geführt, welchen Geschlechts und Alters sind diese, und in welchen Gemeinden sind sie jeweils gemeldet (bitte ggf. Erst- und Zweitwohnsitz angeben)?

3

Wie viele Hausdurchsuchungen wurden im Zusammenhang mit den Gewalttaten in Budapest in jeweils welchen Orten und durch welche Einsatzkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Art der durchsuchten Objekte, beispielsweise Privatwohnung, Geschäftsräume, Autonomes Zentrum etc. aufschlüsseln)?

4

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Gewalttaten in Budapest Haftbefehle ergangen?

a) Wenn ja, gegen wie viele Personen welchen Geschlechts und Alters ergingen Haftbefehle, und in welcher Gemeinde sind diese jeweils gemeldet (bitte ggf. Erst- und Zweitwohnsitz angeben)?

b) Wenn ja, durch welche Staatsanwaltschaften wurden diese Haftbefehle jeweils ausgestellt, und konnten sie vollstreckt werden?

5

Sind die Tatverdächtigen der Angriffe von Budapest nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten, und wenn ja, in wie vielen Fällen wurde wegen welcher Straftatbestände ermittelt, welche Strafverfahren wurden ggf. eingeleitet, und zu welchen Urteilen ist es ggf. bereits gekommen?

6

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Gewalttaten in Budapest Rechtshilfegesuche seitens der deutschen oder ungarischen Ermittlungsbehörden oder durch Drittstaaten, und wenn ja, welche (bitte jeweils einzeln ausführen und erläutern)?

7

Wurden im Zusammenhang mit den Gewalttaten in Budapest Auslieferungsersuchen seitens der Bundesrepublik Deutschland, Ungarns oder durch Drittstaaten gestellt, und wenn ja, welche, und wurde diesen stattgegeben (bitte jeweils einzeln ausführen und erläutern)?

8

Welche linkextremen Gruppierungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2023 zu Gegenprotesten im Zusammenhang mit dem sogenannten Tag der Ehre in Budapest (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aufgerufen oder an entsprechenden Veranstaltungen teilgenommen?

9

Sind der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2023 Mobilisierungsveranstaltungen der linksextremen Szene im Zusammenhang mit dem sogenannten Tag der Ehre und mit Gegenprotesten in Budapest (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Ort, Datum und beteiligten Gruppierungen aufschlüsseln)?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, nach denen es einen personellen oder strukturellen Zusammenhang zwischen den Gewalttaten in Budapest und dem Netzwerk um die mutmaßliche Linksextremistin L. E. gibt, und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?

11

Von welcher personellen Größe des Netzwerkes um die mutmaßliche Linksextremistin L. E. geht die Bundesregierung derzeit aus, wo liegen dessen räumliche Schwerpunkte, und liegen Erkenntnisse über Nachfolgestrukturen vor (bitte ausführen und erläutern)?

12

Wie viele Ermittlungsverfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Netzwerk von L. E. durch welche Staatsanwaltschaften und aufgrund jeweils welcher Straftatbestände geführt?

13

Wie viele Durchsuchungen in welcher Art von Objekten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Netzwerk um die mutmaßliche Linksextremistin L. E. durchgeführt (bitte nach Datum, Ort, Art des Objekts, beispielsweise Privatwohnung, Geschäftsräume, Autonomes Zentrum etc. aufschlüsseln)?

14

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Personen im Zusammenhang mit dem Netzwerk um die mutmaßliche Linksextremistin L. E. als Gefährder oder Relevante Person eingestuft?

a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, und welchen Alters und Geschlechts sind diese jeweils?

b) Wenn ja, wann und durch welche Polizeibehörde erfolgte jeweils die Einstufung als Gefährder oder Relevante Person?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial durch international organisierte gewaltorientierte Antifa-Gruppen, und erkennt sie diesbezüglich eine Radikalisierung in Richtung Linksterrorismus?

16

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den gewaltorientierten Linksextremismus zu bekämpfen und Radikalisierungsprozessen entgegenzuwirken (bitte ausführen und begründen)?

Berlin, den 24. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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