[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner,
Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6297 –
Auslastung der im Bundesministerium der Justiz beschäftigten Juristen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bundesministerium der Justiz (BMJ) arbeiten aktuell 330 „Juristinnen und
Juristen“ (nachfolgend: Juristen), darunter über 100 Richter, Staatsanwälte
sowie andere Beamte der Bundesländer, die für eine bestimmte Zeit, zumeist
zwei bis drei Jahre, an das BMJ abgeordnet sind (
https://www.bmj.de/DE/Mi
nisterium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html). Zu den
Hauptaufgaben des Bundesministeriums der Justiz gehört es,
Gesetzgebungsvorhaben des Bundes im Bürgerlichen Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
Strafrecht und Prozessrecht vorzubereiten und zu begleiten (
https://www.
bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_no
de .html). Gesetzentwürfe, die im Bundesministerium der Justiz erarbeitet
wurden, werden typischerweise durch die Bundesregierung beim Deutschen
Bundestag eingebracht (ebd.). Zusätzlich zu der vorstehenden Aufgabe hat das
BMJ die Aufgabe, Gesetz- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in
rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht zu prüfen. Weitere
Aufgaben sind in
https://www.bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/Au
fgabenOrganisation_node.html genannt.
Die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in der 19. Wahlperiode
endete am 25. Juni 2021. Seither wurden zwölf Gesetzentwürfe der
Bundesregierung in den genannten Rechtsgebieten durch die Bundesregierung beim
Deutschen Bundestag eingebracht und dort im Rechtsausschuss behandelt
(Bundestagsdrucksachen 20/737; 20/1110; 20/1672; 20/1635; 20/3442;
20/3708; 20/3822; 20/2730; 20/3449; 20/3068; 20/5991; 20/5992). Von diesen
zwölf Gesetzentwürfen betreffen drei Gesetzentwürfe das
Hinweisgeberschutzgesetz.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist innerhalb der Bundesregierung
hauptverantwortlich („federführend“) für besonders traditionsreiche Bereiche
des Rechts, die vielfach einen unmittelbaren Bezug haben zum Alltag der
Menschen. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht,
das Strafrecht, das Prozessrecht und das Dienst- beziehungsweise Berufsrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6680
20. Wahlperiode 05.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 4. Mai 2023
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und
Rechtspfleger. Aufgabe des BMJ ist es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes in den
vorstehend genannten Rechtsgebieten durch Entwürfe vorzubereiten und zu
begleiten.
Darüber hinaus ist das BMJ ebenso wie das Bundesministerium des Innern und
für Heimat als Verfassungsressort bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie in
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen. Das BMJ
hat zusätzlich die Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen
Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht
zu überprüfen, bevor die Entwürfe von der Regierung beschlossen werden. Die
Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die Verwendung
einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache.
Zu den weiteren Aufgaben des BMJ zählen:
• die Mitwirkung an der Rechtsetzung auf Ebene der Europäischen Union,
• die Beteiligung bei allen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht,
• die Begleitung der Vorbereitungen zur Wahl der Richterinnen und Richter
des Bundesverfassungsgerichts, der Richterinnen und Richter am
Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof,
• die Wahrnehmung von Aufgaben zur organisatorischen, finanziellen,
personellen und infrastrukturellen Ausstattung der Bundesgerichte im
Verantwortungsbereich des BMJ sowie der nachgeordneten Behörden,
• die Wahrnehmung der Dienst- und ggf. Fachaufsicht über die
Bundesbehörden im Verantwortungsbereich des BMJ,
• die Herausgabe des Bundesgesetzblattes,
• Projekte außerhalb der Gesetzgebung wie die Bürokratieentlastung und die
Digitalisierungsinitiative.
1. Wie viele Juristen des BMJ waren an der Vorbereitung der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfe jeweils beteiligt
(nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer
Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut sind bzw. waren)?
Bei den von den Fragestellern genannten Vorhaben handelt es sich nur um
solche Gesetze, die bereits im Kabinett beraten wurden. Daneben gibt es aber auch
zahlreiche Vorhaben, die im Vorbereitungsstadium vor der Kabinettbefassung
sind (beispielsweise in der Ressortabstimmung, in der Länder- und
Verbändebeteiligung und so weiter) und ebenfalls in erheblichem Umfang
Personalkapazitäten binden. Gleiches gilt für die vielen Eckpunktepapiere, die von
Juristinnen und Juristen des BMJ erarbeitet und bereits auf den Weg gegeben wurden
sowie solche, die momentan in der Erarbeitung sind.
Zu den an der Vorbereitung der von den Fragestellern genannten Vorhaben
Beteiligten zählen nicht nur die Juristinnen und Juristen in den jeweils
federführenden Referaten. Ein federführendes Referat ist zwar im Schwerpunkt mit
einem Gesetzgebungsvorhaben befasst, koordiniert das Vorhaben aber vor
allem auch innerhalb des Ministeriums. Das bedeutet, dass weitere Referate und
Hierarchieebenen Bestandteile des Entwurfs inhaltlich erarbeiten. Auch diese
Juristinnen und Juristen sind in die erfragte Anzahl miteinzubeziehen.
Die Anzahl derjenigen Juristinnen und Juristen des BMJ, die an der
Vorbereitung der von den Fragestellern genannten Vorhaben jeweils beteiligt waren,
wird statistisch nicht erfasst.
2. In welchem Zeitraum wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Gesetzentwürfe jeweils erstellt?
Die erfragten Zeiträume können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Vorarbeiten an den Gesetzentwürfen, die bereits in der 19. oder in früheren
Legislaturperioden geleistet wurden, bleiben im Folgenden außer Betracht. Als
Anfangsdatum ist jeweils der Monat der Aufnahme der Arbeiten im
federführenden Referat bestimmt. Als Enddatum ist jeweils der Monat des
Kabinettbeschlusses bestimmt.
Bundestagsdrucksache Zeitraum
20/737 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates)
Dezember 2021 bis Juni 2022
20/1110 (Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-
Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und
grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung
der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie
sonstiger Vorschriften)
Beginn der 20. Legislaturperiode
bis Februar 2022
20/1672 (Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur
Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer
Vorschriften)
Dezember 2021 bis April 2022
20/1635 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Aufhebung des Verbots der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und
zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch)
Januar bis März 2022
20/3442 (Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz
von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden)
Beginn der 20. Legislaturperiode bis
Juli 2022
20/3708 (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes)
November 2021 bis Juli 2022
20/3822 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Umwandlungsrichtlinie)
Beginn der 20. Legislaturperiode bis
Juli 2022
20/2730 (Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des
Güterrechtsregisters)
Beginn der 20. Legislaturperiode bis
Mai 2022
20/3449 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei
Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des
Rechts der rechtsberatenden Berufe)
Januar bis Juli 2022
20/3068 (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Verkündungs- und Bekanntmachungswesens)
Januar bis Mai 2022
20/5991 (Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zum
Hinweisgeberschutz) und 20/5992 (Entwurf eines Gesetzes für einen
besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das
Unionsrecht melden)
Februar bis März 2023
3. Was versteht die Bundesregierung unter „Begleitung“ von
Gesetzentwürfen, und wie viele Juristen des BMJ waren in Bezug auf die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfe jeweils über
welchen Zeitraum mit dieser Aufgabe betraut (vgl.
https://www.bmj.de/DE/
Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html),
nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer
Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut sind bzw. waren)?
Die dem Internetauftritt des BMJ entnommene Tätigkeitsbeschreibung der
„Begleitung“ ist kein Rechtsbegriff, sondern verweist auf den Umstand, dass das
BMJ insbesondere auch nach der Beschlussfassung der Bundesregierung über
einen Gesetzentwurf Aufgaben in Bezug auf diesen Gesetzentwurf wahrnimmt.
So umfasst die Begleitung von Gesetzentwürfen beispielsweise die
Wahrnehmung der dem BMJ nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) obliegenden Aufgaben, die fachliche Unterstützung der
parlamentarischen Arbeit etwa in Form der Teilnahme an Ausschusssitzungen im
Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie die Beantwortung von Anfragen
aus dem parlamentarischen Raum, ferner die Vermittlung der Inhalte des
Gesetzentwurfs gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit, der Fachöffentlichkeit
und den Medien. Mit Blick auf die Vielfalt der mit der Begleitung von
Gesetzentwürfen in diesem Sinne verbundenen Aufgaben sind Angaben zur Anzahl
der mit ihnen ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit
betrauten Juristinnen und Juristen nicht verlässlich ermittelbar.
4. In welchen Fällen wurden seit dem 26. Juni 2021 Gesetz- und
Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in rechtssystematischer und
rechtförmlicher Hinsicht geprüft?
5. Wie viele Juristen des BMJ waren an den Prüfungen in Frage 4 jeweils
beteiligt, und über welchen Zeitraum erstreckte sich die Prüfung jeweils
(nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer
Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut sind bzw. waren)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß § 46 GGO prüft das BMJ alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung in
rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht (Rechtsprüfung). Dasselbe
gilt gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO für Entwürfe von Rechtsverordnungen
der Bundesregierung sowie der Bundesministerien. Eine statistische Erhebung
der erfragten Daten findet im BMJ nicht statt.
Die Beantwortung der Frage würde daher händische Auswertungen großer
Teile des seit dem genannten Datum insgesamt im BMJ angefallenen Schriftguts
erfordern. Zudem könnte selbst bei Vorliegen der erfragten Auflistung der Fälle
von Prüfungen in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht über die
Anzahl der mit diesen Aufgaben ausschließlich oder zum überwiegenden Teil
ihrer Arbeitszeit betrauten Juristinnen und Juristen keine verlässliche Angabe
gemacht werden. Eine Erfassung der betreffenden Arbeitszeitanteile findet
nicht statt, zumal die genannten Prüfungen nicht lediglich dem jeweils im BMJ
federführend zuständigen Referat obliegen, sondern je nach Gegenstand des
Entwurfs und der durch ihn aufgeworfenen Fragen weitere Referate des BMJ
betreffen.
6. Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell mit den in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnten weiteren Aufgaben des BMJ betraut (nur
Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit
mit der jeweiligen Aufgabe betraut sind)?
Eine auf die Arbeit an einzelnen nachfolgend genannten Aufgaben bezogene
Erfassung der Arbeitszeit im BMJ findet nicht statt. Eine Gesamtzahl der mit
diesen Aufgaben ausschließlich oder zum überwiegenden Zahl ihrer Arbeitszeit
betrauten Juristinnen und Juristen ist demnach nicht durchweg verlässlich
ermittelbar. Sofern in Bezug auf bestimmte Aufgaben eine Anzahl angegeben
werden kann, erfolgt diese Angabe bei der Beantwortung der nachfolgenden
Teilfragen.
a) In welchen Fällen wirkte das BMJ seit dem 26. Juni 2021 an der
Rechtssetzung auf Ebene der Europäischen Union mit?
Das BMJ wirkte im genannten Zeitraum auf Ebene der Europäischen Union bei
in seiner Federführung liegenden Rechtsetzungsvorhaben sowie bei
Rechtsetzungsvorhaben anderer Ressorts im Wege der Mitprüfung mit. Es vertrat die
Bundesregierung für seinen Federführungsbereich in den zahlreichen Sitzungen
der Fachgremien des Rats (Ratsarbeitsgruppen) und begleitete die Vertreter der
Bundesregierung in anderen Gremien wie zum Beispiel dem Ausschuss der
Ständigen Vertreter und dem Justiz- und Innenministerrat. Die Wahrnehmung
der deutschen Interessen in den Gremien des Rats ist mit erheblicher Vor- und
Nacharbeit verbunden (im Vorfeld der Verhandlungen zum Beispiel
Abstimmung der Verhandlungsposition der Bundesregierung im Ressortkreis und im
Nachgang Berichterstattung für die Ressorts, den Deutschen Bundestag und
den Bundesrat über den Verlauf und die Ergebnisse der Sitzungen).
b) In wie vielen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat das
BMJ seit dem 26. Juni 2021 eine Einschätzung abgegeben, ob ein
Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Das BMJ hat namens der Bundesregierung im angegebenen Zeitraum keine
Stellungnahme zur Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung mit dem
Grundgesetz abgegeben.
c) Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell ausschließlich oder zum
überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der Aufgabe der
Dienstaufsicht über die Gerichte Bundesgerichtshof (BGH),
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und Bundesfinanzhof (BFH) betraut?
Zwei Juristinnen/Juristen sind aktuell ausschließlich oder zum überwiegenden
Teil ihrer Arbeitszeit mit der genannten Aufgabe betraut.
d) Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell ausschließlich oder zum
überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der Aufgabe der Fach-,
Dienst- und Rechtsaufsicht über die Bundesbehörden im
Verantwortungsbereich des BMJ betraut (bitte für die jeweiligen Behörden
gesondert angeben)?
Die von den Fragestellern genannten Aufsichtsaufgaben werden in einer
Vielzahl von Referaten des BMJ im Zusammenhang mit den jeweils sonstigen
Aufgaben des betreffenden Referats wahrgenommen. Angaben zur Anzahl der mit
ihnen ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit betrauten
Juristinnen und Juristen sind nicht verlässlich ermittelbar.
e) Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell ausschließlich oder zum
überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der Aufgabe betraut, die
amtlichen Verkündungsblätter des Bundes herauszugeben?
Das Bundesgesetzblatt ist seit dem 1. Januar 2023 das alleinige
Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Mit der Herausgabe
der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblattes ist im BMJ ein Jurist mit dem
überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit betraut.
7. Zu welchen der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten
Gesetzentwürfe wurde ggf. externer Rechtsrat eingeholt, und welche Kosten
sind dabei ggf. jeweils entstanden?
Unter Absehung von Expertenkommissionstreffen und
Sachverständigenanhörungen – gegebenenfalls unter Erstattung der Reisekosten – wurde zu den in der
Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Gesetzentwürfen kein externer
Rechtsrat eingeholt.
8. Welche Gesetzgebungsvorhaben des Bundes, die in den Deutschen
Bundestag eingebracht und im Rechtsausschuss behandelt wurden, hat das
BMJ in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (bis 25. Juni 2021)
vorbereitet (bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen)?
Die nachstehenden Gesetze wurden auf Initiative der Bundesregierung in der
Federführung des Bundesministeriums der Justiz in den Jahren 2018, 2019,
2020 und 2021 (bis zum 25. Juni 2021) vom Bundeskabinett beschlossen und
vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
2018
• Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische
Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union,
• Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken
(Markenrechtsmodernisierungsgesetz – MaMoG),
• Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage,
• Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten
Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen
mit einer Seh- oder Lesebehinderung,
• Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger
Nutzung und Offenlegung,
• Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der
Verhandlung,
• Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften
des Internationalen Privatrechts,
• Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern
sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen
Adoptionsrechts,
• Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren
sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die
Verordnung (EU) 2016/679,
• Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts,
• Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung
der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG),
• Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes,
• Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche
Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem
Betrug.
2019
• Gesetz zur Verbesserung der Information über einen
Schwangerschaftsabbruch,
• Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum
Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus,
• Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung,
• Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II),
• Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im
Rahmen von Freiheitsentziehungen,
• Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche
Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze,
• Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs,
• Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des
Adoptionsvermittlungsgesetzes,
• Gesetz zur Durchführung der Eurojust-Verordnung,
• Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung,
• Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im
Jugendstrafverfahren,
• Siebenundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings,
• Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in
Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur
Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften,
• Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche
Vergleichsmiete,
• Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser,
• Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die
zulässige Miethöhe bei Mietbeginn,
• Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens,
• Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in
nichtehelichen Familien,
• Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen,
• Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz.
2020
• Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im
Straßenverkehr,
• Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für
Jahresfinanzberichte,
• Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom
12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur
Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer
Vorschriften,
• Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität,
• Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung
des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der
Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei
Handlungen im Ausland,
• Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur
Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes
(Pfändungsschutzkonto‑Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG),
• Drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr,
• Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und
grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz –
WEMoG),
• Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht,
• Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes,
• Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und
der Europäischen Genossenschaft (SCE),
• Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale
Rechtshilfe in Strafsachen,
• Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften,
• Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der
Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der
Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes
während der COVID-19-Pandemie,
• Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes,
• Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und
zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie Miet- und Pachtrecht,
• Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein
Einheitliches Patentgericht,
• Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes,
• Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des
Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
(Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021),
• Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. September 2010 über die
Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale
Zivilluftfahrt und zu dem Zusatzprotokoll vom 10. September 2010 zum
Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen
Inbesitznahme von Luftfahrzeugen,
• Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung,
• Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,
• Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche,
• Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und
Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz –
SanInsFoG),
• Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder,
• Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts,
• Einundsechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im
Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates,
• Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die
Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019
in der Rechtssache C‑383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache
C‑66/19,
• Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung
weiterer Vorschriften,
• Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung
des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des
Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs,
• Gesetz zu dem Protokoll vom 30. April 2010 zum Internationalen
Übereinkommen vom 3. Mai 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden
bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-
Übereinkommen 2010),
• Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts,
• Gesetz für faire Verbraucherverträge,
• Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz –
MsRG).
2021 (bis 25. Juni 2021)
• Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche
Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen,
• Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie
zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der
Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung
der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/
2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
• Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung
weiterer Vorschriften,
• Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im
Rechtsdienstleistungsmarkt,
• Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und
Gewerberecht,
• Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und
steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe,
• Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt
sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften
und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes,
• Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
(Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),
• Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur
Änderung weiterer Vorschriften,
• Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen
Binnenmarktes,
• Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes,
• Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens
krimineller Handelsplattformen im Internet,
• Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG),
• Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
und zur Änderung weiterer Vorschriften,
• Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und
anderer Aspekte des Kaufvertrags,
• Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur
Änderung reiserechtlicher Vorschriften,
• Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung
und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern
und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung
von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen,
• Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen
vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief,
• Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von
Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution,
• Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes,
• Gesetz über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und
zur Änderung des Patentkostengesetzes,
• Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die
Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in
Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über
internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger
Vorschriften.
9. Zu welchen der in Frage 8 erwähnten Gesetzgebungsvorhaben wurde
ggf. externer Rechtsrat eingeholt, und welche Kosten sind dabei ggf.
jeweils entstanden?
Unter Absehung von Expertenkommissionstreffen und
Sachverständigenanhörungen – gegebenenfalls unter Erstattung der Reisekosten – wurde zu den in
Frage 8 aufgeführten Gesetzgebungsvorhaben kein externer Rechtsrat
eingeholt.
10. In welchen Fällen hat das BMJ in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021
(bis 25. Juni 2021) Gesetz- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in
rechtssystematischer und rechtförmlicher Hinsicht geprüft (bitte für jedes
Jahr gesondert ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
11. Hat sich die Zahl der Juristen im BMJ, die aktuell mit dem in Frage 6
genannten Aufgaben betraut sind, gegenüber dem Stand Juni 2021
verändert, und wenn ja, warum?
Mit Blick auf den Umstand, dass die Gesamtzahl der Juristinnen und Juristen,
die mit den in der Antwort zu Frage 6 genannten Aufgaben betraut sind, nicht
verlässlich ermittelbar ist, kann auch über die Veränderung dieser Gesamtzahl
keine verlässliche Auskunft gegeben werden.
12. Hat sich die Zahl der Juristen im BMJ (Stand: heute) gegenüber dem
Stand Juni 2021 verändert, und wenn ja, warum?
Die Anzahl der im aktiven Dienst befindlichen Juristinnen und Juristen im BMJ
ist zwischen dem 25. Juni 2021 und dem 6. April 2023 von 383 auf 357
gesunken. Die Gründe für die Veränderung des Personalbestandes liegen in der
Veränderung von Zuständigkeiten des BMJ durch den Organisationserlass des
Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 sowie in gewöhnlicher
Personalfluktuation.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]