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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auslastung der im Bundesministerium der Justiz beschäftigten Juristen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

05.05.2023

Aktualisiert

14.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/629705.04.2023

Auslastung der im Bundesministerium der Justiz beschäftigten Juristen

der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Bundesministerium der Justiz (BMJ) arbeiten aktuell 330 „Juristinnen und Juristen“ (nachfolgend: Juristen), darunter über 100 Richter, Staatsanwälte sowie andere Beamte der Bundesländer, die für eine bestimmte Zeit, zumeist zwei bis drei Jahre, an das BMJ abgeordnet sind (https://www.bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html). Zu den Hauptaufgaben des Bundesministeriums der Justiz gehört es, Gesetzgebungsvorhaben des Bundes im Bürgerlichen Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Prozessrecht vorzubereiten und zu begleiten (https://www.bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html).

Gesetzentwürfe, die im Bundesministerium der Justiz erarbeitet wurden, werden typischerweise durch die Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebracht (ebd.). Zusätzlich zu der vorstehenden Aufgabe hat das BMJ die Aufgabe, Gesetz- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht zu prüfen. Weitere Aufgaben sind in https://www.bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html genannt.

Die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in der 19. Wahlperiode endete am 25. Juni 2021. Seither wurden zwölf Gesetzentwürfe der Bundesregierung in den genannten Rechtsgebieten durch die Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebracht und dort im Rechtsausschuss behandelt (Bundestagsdrucksachen 20/737; 20/1110; 20/1672; 20/1635; 20/3442; 20/3708; 20/3822; 20/2730; 20/3449; 20/3068; 20/5991; 20/5992). Von diesen zwölf Gesetzentwürfen betreffen drei Gesetzentwürfe das Hinweisgeberschutzgesetz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Juristen des BMJ waren an der Vorbereitung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfe jeweils beteiligt (nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut sind bzw. waren)?

2

In welchem Zeitraum wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfe jeweils erstellt?

3

Was versteht die Bundesregierung unter „Begleitung“ von Gesetzentwürfen, und wie viele Juristen des BMJ waren in Bezug auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfe jeweils über welchen Zeitraum mit dieser Aufgabe betraut (vgl. https://www.bmj.de/DE/Ministerium/AufgabenOrganisation/AufgabenOrganisation_node.html), nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut sind bzw. waren)?

4

In welchen Fällen wurden seit dem 26. Juni 2021 Gesetz- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in rechtssystematischer und rechtförmlicher Hinsicht geprüft?

5

Wie viele Juristen des BMJ waren an den Prüfungen in Frage 4 jeweils beteiligt, und über welchen Zeitraum erstreckte sich die Prüfung jeweils (nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit dieser Aufgabe betraut sind bzw. waren)?

6

Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten weiteren Aufgaben des BMJ betraut (nur Personen, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der jeweiligen Aufgabe betraut sind)?

a) In welchen Fällen wirkte das BMJ seit dem 26. Juni 2021 an der Rechtssetzung auf Ebene der Europäischen Union mit?

b) In wie vielen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat das BMJ seit dem 26. Juni 2021 eine Einschätzung abgegeben, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist?

c) Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der Aufgabe der Dienstaufsicht über die Gerichte Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und Bundesfinanzhof (BFH) betraut?

d) Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der Aufgabe der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die Bundesbehörden im Verantwortungsbereich des BMJ betraut (bitte für die jeweiligen Behörden gesondert angeben)?

e) Wie viele Juristen des BMJ sind aktuell ausschließlich oder zum überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der Aufgabe betraut, die amtlichen Verkündungsblätter des Bundes herauszugeben?

7

Zu welchen der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Gesetzentwürfe wurde ggf. externer Rechtsrat eingeholt, und welche Kosten sind dabei ggf. jeweils entstanden?

8

Welche Gesetzgebungsvorhaben des Bundes, die in den Deutschen Bundestag eingebracht und im Rechtsausschuss behandelt wurden, hat das BMJ in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (bis 25. Juni 2021) vorbereitet (bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen)?

9

Zu welchen der in Frage 8 erwähnten Gesetzgebungsvorhaben wurde ggf. externer Rechtsrat eingeholt, und welche Kosten sind dabei ggf. jeweils entstanden?

10

In welchen Fällen hat das BMJ in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (bis 25. Juni 2021) Gesetz- und Verordnungsentwürfe anderer Ressorts in rechtssystematischer und rechtförmlicher Hinsicht geprüft (bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen)?

11

Hat sich die Zahl der Juristen im BMJ, die aktuell mit dem in Frage 6 genannten Aufgaben betraut sind, gegenüber dem Stand Juni 2021 verändert, und wenn ja, warum?

12

Hat sich die Zahl der Juristen im BMJ (Stand: heute) gegenüber dem Stand Juni 2021 verändert, und wenn ja, warum?

Berlin, den 3. April 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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