Gasversorgung
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Marc Bernhard, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2123 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4194 und die sich weiterhin zuspitzende Lage bei der Versorgung mit Gas zum Anlass für weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welcher Grundlage bzw. Kalkulationsbasis und auf welchen Kennzahlen beruhen die Summen der Entlastungspakete, welche gemäß den Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zusammen 200 Mrd. Euro kosten werden (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-200-milliarden-wumms.html), angesichts der Auskunft der Bundesregierung, dass ihr keine Informationen über die privatrechtlichen Lieferverträge und deren vereinbarte Erdgaspreise vorliegen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4194, bitte nach allen Kennzahlen, unter Nennung der jeweiligen rechnerischen Bezugsgrößen, die zu der Bezifferung der einzelnen Entlastungspakte führte, aufgeteilt für jedes einzelne Entlastungspaket aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung die beteiligten Gaslieferanten angefragt, etwa notfallbedingt ihre Daten offenzulegen, um auf Grundlage der so gewonnenen Daten die Entlastungspakete zu konkretisieren und anzupassen bzw. Basisgrößen für entsprechende Bemessungsgrundlagen zu erhalten?
Auf welcher kalkulatorischen Grundlage war es der Bundesregierung möglich, angesichts ihrer Auskunft, dass ihr keine Informationen über Transportkosten von LNG (Liquefied Natural Gas) aus einzelnen Lieferregionen im Vergleich zu Lieferungen von russischem Erdgas vorliegen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/4194), in preisorientierte, solide Vertragsverhandlungen einzutreten (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/katar-lng-101.html, bitte ausführen und begründen)?
Verfügt die Bundesregierung angesichts ihrer Auskunft, dass ihr noch keine Gesamteinschätzung der notwendigen Kosten für die Infrastruktur der LNG-Beschaffung vorliege (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/4194), mittlerweile über entsprechende Bauplanungsunterlagen und die folglich daraus entnehmbare Kostenstruktur (z. B. gemäß DIN 276/DIN-Norm im Bauwesen zur Ermittlung von Projektkosten) für die fünf schwimmenden LNG-Terminals?
Wie erarbeitet die Bundesregierung Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher bei Kosten für Strom und Gas (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/4194) angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung auf zahlreiche konkrete Fragen zur Gasversorgung und deren Kostenstruktur, Import, Export sowie Ersatzbeschaffung wie folgt antwortet: „Die Bundesregierung erfasst keine eigenen Daten“ (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/4194); „Der Bundesregierung liegen keine Informationen […] vor“ (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4194); „Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse vor“ (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/4194) (bitte vollumfänglich ausführen und begründen)?
Wurden in der Ausgestaltung und Umsetzung des Abwehrschirms der Bundesregierung in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro (www.bundesregierung.de//breg-de/aktuelles/abwehrschirm-2130944) die Kosten für Verwaltung, Bürokratie und Umsetzung den tatsächlich zur Ausschüttung kommenden und zugunsten des Endempfängers eingehenden Hilfen gegenübergestellt (soweit nicht auf Bundestagsdrucksachen 20/4683 und 20/4685 benannt) und entsprechend berücksichtigt (bitte entsprechende Kosten-Nutzen-Rechnung beifügen)?
Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller vorhandenen Widerspruch, wonach sie selbst die Bundesnetzagentur nicht angewiesen habe, das Zertifizierungsverfahren für NSII auszusetzen (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/4194), obgleich nach Medienberichten Bundeskanzler Olaf Scholz die Zertifizierung stoppte (www.welt.de/politik/ausland/article237068437/Nord-Stream-2-Scholz-hat-entschieden-die-Gas-Pipeline-auf-Eis-zu-legen.html, bitte ausführen und begründen)?
Warum beantwortet die Bundesregierung eine Frage nach Auffassung der Fragesteller widersprüchlich, in Teilen gar nicht und mit veralteter Sachlage, nämlich dass die Bundesnetzagentur am 16. November 2021 das Verfahren eigenständig vorläufig ausgesetzt habe (Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 20/4194), wenn doch aus der Gesamtheit der Fragestellung nach Ansicht der Fragesteller der zu erfragende Vorgang klar und deutlich verständlich hervorgeht (bitte ausführliche Begründung und konkrete, vollständige Antwort auf die Fragestellung nachholen)?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob die Nord Stream 2 AG zwischenzeitlich der Auflage der Bundesnetzagentur nachkam (www.n-tv.de/wirtschaft/Netzagentur-bremst-Nord-Stream-2-aus-article22933565.html) und eine Betreibergesellschaft nach deutschem Recht organisierte, also der Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft nachgekommen ist (bitte ausführlich beantworten)?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung alle gemäß in Frage 9 genannter Auflage zertifizierungserforderlichen Dokumente der Bundesnetzagentur vor?
Wenn die Bundesregierung die Frage 10 insgesamt verneint, ist dann davon auszugehen, dass die Bundesregierung das Projekt Nord Stream 2 für gänzlich beendet erklärt (bitte ausführlich erläutern)? Wie wird in diesem Fall die Bundesregierung das Projekt Nord Stream 2, soweit sie bevollmächtigt bzw. verpflichtet ist, abwickeln, zum Beispiel bezüglich der im Meer befindlichen Leitungen oder auch möglicher Schadenersatzansprüche von Projektbeteiligten (bitte detailreich ausführen)?
Hat die Bundesregierung bezüglich des Imports von Erdgas aus unterschiedlichsten Ländern (Antworten zu den Fragen 29, 30 und 31 auf Bundestagsdrucksache 20/4194), das am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) berücksichtigt?