[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard,
Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6398 –
Serielles und modulares Bauen vor allem im Hinblick auf Geflüchtete
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung startete am 13. März 2023 ein Ausschreibungsverfahren
für serielles und modulares Bauen. Ziel ist es, bis Herbst 2023 eine neue
Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ zu schaffen. Dazu
können sich Bieter und Bietergemeinschaften aus Bauplanung und
Bauausführung bis zum 10. April 2023 um die Teilnahme am Verfahren bewerben
(
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/20
23/03/serielles-bauen.html).
Nach Ansicht der Bundesregierung bietet das serielle und modulare Bauen
Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Bauen: „Durch Vorfertigung von
Bauteilen im Werk wird die Baustellenzeit vor Ort im Schnitt auf rund sechs
Monate verkürzt, was den Nachbarschaften zugutekommt. Der Einsatz
maschineller Vorproduktion ist eine Antwort auf den massiven
Fachkräftemangel. Damit die fertigen Gebäude auch für eine hohe städtebauliche
Qualität stehen, wird die Bundesarchitektenkammer im Auswahlgremium
mitwirken. Ein ganz wesentlicher Vorteil ist zudem die Planungssicherheit und
Kalkulierbarkeit, die bei herkömmlichem Wohnungsbau aktuell Fehlanzeige ist,
aber insbesondere durch die Rahmenvereinbarung für serielle und modulare
Wohnungsbauvorhaben zugesichert werden kann“ (
www.bmwsb.bund.de/Shar
edDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/03/serielles-bauen.html).
Für die Bundesregierung kann das serielle und modulare Bauen dazu
beitragen, die Flüchtlingsunterbringung zu verbessern. Die oben genannte
Ausschreibung „berücksichtigt den Bedarf an Wohnraum für die
Folgeunterbringung von Geflüchteten, der den Anforderungen eines freifinanzierten
beziehungsweise des geförderten Wohnens genügt und langfristig nutzbar ist. Die
Rahmenvereinbarung kann damit von den durch den Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) vertretenen
Auftraggebern genutzt werden, um Wohnraum für Geflüchtete in serieller Bauweise zu
errichten“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 103 auf Bundestagsdrucksache
20/6259).
Entsprechend fiel das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels am 16. Februar 2023
aus. So sollen freie Grundstücke unter anderem mithilfe serieller Bauweise
schnell bebaut werden. Eine der vier beschlossenen Arbeitsgruppen befasst
sich auch mit der Unterbringung der Flüchtlinge (vorwaerts.de/artikel/treffen-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6634
20. Wahlperiode 28.04.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 28. April 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
berlin-ergebnisse-fluechtlingsgipfels). Diese Arbeitsgruppen sollen bis Ende
März 2023 konkrete Ergebnisse erarbeitet haben und diese bis Ostern als
Lösungsvorschläge bereitlegen (rp-online.de/politik/deutschland/migration-
bundlaender-und-kommunen-richten-arbeitsgruppen-ein_aid-85348813).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Baukostensenkungskommission hat in ihrem Abschlussbericht aus Oktober
2015 festgestellt, dass serielle und modulare Bauweisen unter den erkennbaren
Möglichkeiten bleiben, weil Grundvoraussetzungen nicht erfüllt seien.
Insbesondere sei der Markt nicht ausreichend entwickelt und die Zusammenarbeit
zwischen den Bauherren und zwischen Planenden und Ausführenden nicht eng
genug miteinander verzahnt. Zudem seien die Bauweisen mit
Akzeptanzhemmnissen konfrontiert.
Die Kommission hat die Bau- und Wohnungswirtschaft aufgerufen, zeitgemäße
Formen des seriellen Bauens zu entwickeln und die partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Bau- und Wohnungswirtschaft zu gestalten. Bund und Länder
sollen diese Bemühungen unterstützen.
In der Folge wurde das Instrument der Rahmenvereinbarung für serielles und
modulares Bauen entwickelt und die Rahmenvereinbarung 2017 vom
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW)
ausgeschrieben. Der GdW war in diesem EU-Vergabeverfahren Vergabestelle und
vertrat als mittelbarer Stellvertreter seine Mitgliedsunternehmen. Damit wurde
die Nachfrage der Wohnungswirtschaft gebündelt. Der Rahmenvertrag wurde
im Mai 2018 abgeschlossen.
Der Rahmenvertrag wird als Erfolg gewertet und hat dem Markt für das serielle
und modulare Bauen wichtige Impulse gegeben, damit sich die Bauweisen
weiter entwickeln konnten und weitere Marktakteure die Attraktivität des Marktes
einschätzen und in den Markt eintreten konnten. Eine Neuauflage der
Rahmenvereinbarung (2.0) ist im letzten Jahr seitens der Bau- und Wohnungswirtschaft
als priorisierte Maßnahme in das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
eingebracht worden. Nach einer intensiven Vorbereitung, an dem sich die
Bundesregierung mit der Förderung fachlicher Expertisen beteiligt hat, wurde das EU-
Ausschreibungsverfahren am 10. März 2023 mit dem vorgeschriebenen
Teilnahmewettbewerb vom GdW gestartet.
Zur seit Mai 2018 laufenden ersten Rahmenvereinbarung ist eine Evaluierung
in Auftrag gegeben worden, mit der die Wirkungen der Rahmenvereinbarung
abgeschätzt und bestehende Hemmnisse für die Marktentwicklung aufgezeigt
werden sollen. Die Ergebnisse der Startbewertung sind abrufbar unter:
https://w
ww.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/2Nac
hhaltigesBauenBauqualitaet/2020/evaluierung-rahmenvereinbarung/endbericht-
startbewertung.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
1. In welchem Ausmaß plant die Bundesregierung das serielle und
modulare Bauen auszuweiten (bitte wenn möglich nach Zeitraum, Kosten,
Finanzierung, Wohnungen, Wohnungsarten, Anzahl der Bewohner
aufschlüsseln)?
Die Ansätze konzentrieren sich vorrangig auf die Identifikation und den Abbau
von Hemmnissen, damit serielle und modulare Bauweisen vor allem dort in
Erwägung gezogen werden, wo diese Bauweisen besonders gut geeignet sind.
2. Fördert die Bundesregierung, unabhängig des Ausschreibungsverfahrens
(
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/
DE/2023/03/serielles-bauen.html), das serielle und modulare Bauen, und
wenn ja, inwiefern (bitte nach Vorhaben, Initiativen, Programmtitel,
Projekttitel, Haushaltstitel und Haushaltskapitel, Ziel und Zweck
aufschlüsseln)?
Seit Mai 2021 ist die Bundesförderung Serielles Sanieren in Kraft (Titel für
Serielles Sanieren – KTF 6092 661 09 – Serielle Sanierung). In Modul 3 wird der
Aufbau von Produktionskapazitäten für serielle Sanierungselemente gefördert.
Wenn Produktionskapazitäten neben seriellen Sanierungselementen auch
Neubauelemente produzieren, ist eine Förderung ebenfalls möglich. Im
Vordergrund der Bundesförderung Serielles Sanieren steht jedoch die Entwicklung
und der Aufbau des seriellen Sanierungsverfahren sowie den dazugehörigen
Sanierungskomponenten.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Akzeptanz des seriellen
und modularen Bauens und Wohnens in Deutschland, und wenn ja,
welche Kenntnisse sind das, und worauf stützen sich diese (bitte ausführen
und begründen)?
In der öffentlichen und der Fachdiskussion wird häufig darauf hingewiesen,
dass seriellen und modularen Bauweisen mit Skepsis begegnet wird, weil die
mit herkömmlicher Bauweise erreichbare individuelle Gestaltung eines
Gebäudes und die Anpassungsfähigkeit an die jeweilige Grundstücks- und
städtebauliche Situation mit seriellen und modularen Bauweisen nicht erreicht werden
könne. Sehr oft wird serielles und modulares Bauen allein mit dem
Großsiedlungsbau vor allem der 1970er in beiden Teilen Deutschlands und in
Ostdeutschland noch bis in die 1980er Jahre hinein assoziiert. Deren
architektonische und städtebaulichen Muster, die oft mit einer hohen Verdichtung
einhergehen, werden noch immer mit diesen Bauweisen in Verbindung gebracht.
Die Ergebnisse der Startbewertung der Evaluierung der ersten
Rahmenvereinbarung serieller und modularer Bauweisen zeigen im Hinblick auf die
Akzeptanz aber ein differenziertes Bild. Es hat sich nicht bestätigt, dass es seriellen
und modularen Bauweisen an Akzeptanz mangelt. Vielmehr hat die
Startbewertung gezeigt, dass die Frage der Akzeptanz der Bauweisen im Zusammenhang
dazu steht, welchen fachlichen Hintergrund der befragte Akteur hat und welche
konkrete Erfahrung er mit seriellen und modularen Bauweisen bisher sammeln
konnte.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktive und spezifische
Nachfrage des seriellen und modularen Bauens und Wohnens in
Deutschland, und wenn ja, welche Kenntnisse sind das, und worauf
stützen sich diese (bitte ausführen und begründen)?
Es ist nicht Ziel von Studien und der Evaluierung, die spezifische Nachfrage
nach seriellen und modularen Bauweisen zu ermitteln. Im Vordergrund steht
vielmehr die Frage, welche Faktoren die Nachfrage beeinflussen oder hemmen.
Die Startbewertung der Evaluierung hat ermittelt, in welchem Umfang
Wohnungsunternehmen in den letzten Jahren serielle und modulare Bauweisen
umgesetzt haben beziehungsweise in den nächsten Jahren umsetzen wollen.
Darüber hinaus haben Angaben von Herstellern und Anbietern bestätigt, dass mit
einem wachsenden Markt für serielle und modulare Bauweisen zu rechnen und
von einer steigenden Inanspruchnahme bei Bauvorhaben auszugehen ist.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Kosten des seriellen und
modularen Bauens im Vergleich zum herkömmlichen Wohnungsbau, etwa
vor dem Hintergrund einzelner Bauvorhaben sowie ihren Zielen zum
jährlichen Wohnungsbau, und wenn ja, wie verhalten sich diese
zueinander (bitte ausführen und begründen)?
Der Vergleich von Baukosten unterschiedlicher Gebäude ist nur eingeschränkt
möglich, weil oft individuelle Besonderheiten, wie die Größe des
Bauvorhabens, die Lage und der Zuschnitt sowie die Gründung des Grundstücks, aber
auch lokale baurechtliche Anforderungen sowie individuelle Wünsche und
Vorstellungen des Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin auf die Höhe der
Kosten wirken, jedoch nicht in jedem Falle detailliert bekannt sind. Darüber hinaus
muss der jeweilige Kostenstand und die Qualität der Ausführung berücksichtigt
werden.
Nach Abgabe der Angebote der GdW-Rahmenvereinbarung 1.0 im Jahr 2017
wurden die für das Musterhaus angebotenen Einheitspreise je Quadratmeter
Wohnfläche ausgewertet. Die angebotenen seriellen und modularen Bauweisen
waren aus der damaligen Perspektive nicht teurer als konventionelle
Bauweisen, sondern in der Tendenz eher günstiger.
Aus der laufenden Evaluierung der Rahmenvereinbarung wurden für die neun
zuletzt fertiggestellten Bauaufträge Kosten ermittelt. Die Ergebnisse deuten an,
dass mit seriellen und modularen Bauweisen tendenziell niedrigere Baukosten
erzielt werden können.
6. Hat die Bundesregierung angesichts der relativ hohen Kosten für
serielles Bauen aufgrund der eher geringen Nachfrage (
www.haus.de/news/ser
ielles-bauen-mittel-gegen-wohnknappheit-re-35618) Kenntnisse über die
Grenzkosten des seriellen und modularen Bauens?
a) Wenn ja, welche Kenntnisse sind das?
b) Wenn ja, ist der Bundesregierung in dieser Hinsicht ein Grenzwert
bzw. eine Stückzahl bekannt, auf den bzw. die sie abzielt, und wenn
ja, um welchen Wert bzw. welche Stückzahl handelt es sich, und
warum zielt sie darauf ab (bitte begründen)?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beanwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Kosten für
serielles Bauen hoch oder höher als für konventionelle Bauweisen sind. Zur
Kostenfunktion des seriellen und modularen Bauens bei Realisierung höherer
Stückzahlen und zu den daraus ableitbaren Grenzkosten liegen keine fundierten
Erkenntnisse vor.
Erhebungen zur Ermittlung von Grenzkosten wurden nicht vorgenommen. Es
ist davon auszugehen, dass die Hersteller zu Grenzkosten nicht detailliert
Auskunft geben.
7. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, welche Anzahl an
Wohnungsneubauten zusätzlich mit der Ausweitung des seriellen und
modularen Bauens gebaut werden können im Vergleich zur Unterlassung
derartiger Förderungen bzw. dem herkömmlichen Wohnungsbau, und
wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen (bitte begründen)?
Es gibt keine speziellen Förderungen für den seriellen und modularen
Wohnungsneubau. Untersuchungsergebnisse zur Anzahl an Wohnungsneubauten,
die durch die Ausweitung des seriellen und modularen Bauens im Vergleich zur
Unterlassung derartiger Förderungen gebauten werden können, wurden
dementsprechend nicht vorgenommen.
8. Berücksichtigt die Ausschreibung der neuen Rahmenvereinbarung
„Serielles und modulares Bauen 2.0“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
den Bedarf an Wohnraum für die Folgeunterbringung von Geflüchteten
im Allgemeinen, und wenn ja, inwiefern, insbesondere auch im Hinblick
a) auf die Anzahl der Wohnungen für Geflüchtete (bitte ausführen und
begründen),
b) auf die Anzahl der Geflüchteten (bitte ausführen und begründen),
Die neue Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen 2.0 des GdW
nimmt Wohnungstypen in den Fokus, die der örtlichen Nachfragesituation und
den örtlichen Anforderungen entsprechen sollen und mit dem jeweiligen
Systemkonzept errichtet werden können. Dazu zählt auch Wohnraum für die
Folgeunterbringung von Geflüchteten, der sowohl die allgemeinen Anforderungen
des Wohnungsmarktes hinsichtlich des dort vorherrschenden freifinanzierten
als auch des geförderten Wohnens erfüllen soll und langfristig nutzbar sein soll.
Die Rahmenvereinbarung 2.0 ist daher auch für das Wohnen für Geflüchtete in
der Folgeunterbringung anwendbar.
Die Rahmenvereinbarung stellt eine Abrufmöglichkeit dar, von der
Mitgliedsunternehmen des GdW im Rahmen ihrer Planungen Gebrauch machen können.
Eine quantitative Vorgabe oder Zielsetzung ist damit weder im Hinblick auf die
Anzahl von Wohnungen noch auf die Anzahl von Geflüchteten verbunden.
Darüber entscheiden die abrufberechtigten Mitgliedsunternehmen vor dem
Hintergrund der lokalen Erfordernisse.
c) auf den durchschnittlichen Wohnraum für einen Geflüchteten (bitte
ausführen und begründen),
Angaben zum Flächenbedarf für die Unterbringung Geflüchteter sind nicht
Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen. Die Flächenbedarfe werden von den
abrufberechtigten Mitgliedsunternehmen im Zuge der Projektentwicklung
beurteilt.
d) auf die anfallenden Kosten und die Finanzierung (bitte ausführen und
begründen)?
Die Rahmenvereinbarung bietet abrufberechtigten Mitgliedsunternehmen die
Möglichkeit, daraus ihren Unterbringungsbedarf zu decken. Kosten und
Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten
sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
9. Wer hat sich um die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für serielles
und modulares Bauen beworben (bitte nach Eingang der Bewerbung,
Bieter, Bietergemeinschaften, Bauplanung, Bauausführung, Sitz des
Bieters aufschlüsseln)?
a) Gab es auch Bewerbungen, die abgelehnt wurden, und wenn ja,
welche Bewerbungen bzw. Bewerber wurden abgelehnt (bitte
begründen)?
b) Welche Bewerber wurden am Verfahren zugelassen, und um welche
Bewerber handelt es sich (bitte begründen)?
c) Welche Kriterien müssen die Bewerber erfüllen, um am Verfahren
zugelassen zu werden?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Über die Teilnehmenden an dem Ausschreibungsverfahren liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Der GdW ist als Vergabestelle Träger des
Verfahrens. Unabhängig davon dürfen die Teilnehmenden und abgelehnte
Bewerber und Bewerberinnen aus Gründen der Geheimhaltung im Vergabeverfahren
auch von der Vergabestelle nicht veröffentlicht werden.
Bewerber und Bewerberinnen sowie Bewerbergemeinschaften, die ihre
Eignung auf der Grundlage der in der EU-Vergabebekanntmachung genannten
Kriterien nachgewiesen haben, werden zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert. Neben typischen rechtlichen sowie wirtschaftlichen und finanziellen
Grundanforderungen an die Bewerber und Bewerberinnen wird die Eignung
insbesondere darüber geprüft, ob in den letzten fünf Jahren Gebäude in serieller
und modularer Bauweise geplant und realisiert wurden. Nähere Einzelheiten
können der EU-Vergabebekanntmachung entnommen werden (
https://ted.europ
a.eu/udl?uri=TED:NOTICE:156454-2023:TEXT:DE:HTML).
d) Wenn über die Zulassung der Bewerber noch nicht entschieden wurde,
bis wann wird darüber nach Kenntnis der Bundesregierung
entschieden?
Nach den Planungen der Vergabestelle wird die Prüfung der Teilnahmeanträge
bis voraussichtlich Mitte Mai 2023 abgeschlossen sein.
10. Besteht bei der Befristung der Bewerbungen zum
Ausschreibungsverfahren bis zum 10. April 2023 ein Zusammenhang mit dem Ergebnis des
letzten Flüchtlingsgipfels, wonach die Arbeitsgruppen ihre
Lösungsvorschläge bis Ostern vorlegen sollen, angesichts der Tatsache, dass der
10. April 2023 der Ostermontag ist?
a) Wenn ja, welchen Zusammenhang gibt es, und wie begründet die
Bundesregierung diesen?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Fristsetzung auf
den 10. April 2023, den Ostermontag, dann?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Nein, es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Termin für die Abgabe der
Bewerbungen im EU-Teilnahmewettbewerb des Ausschreibungsverfahrens und
der Rückmeldefrist für die Arbeitsgruppen im Nachfolgeprozess zum
Flüchtlingsgipfel.
Für die Fristsetzung im EU-Teilnahmewettbewerb war der Fortschritt bei den
Vorbereitungen des Ausschreibungsverfahrens maßgeblich. Die Vergabestelle
hat für den Start des Verfahrens und die Veröffentlichung der
Vergabebekanntmachung den frühst möglichen Termin gewählt. Dies war Freitag, der 10. März
2023.
Im Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung gilt eine
Teilnahmefrist von 30 Tagen. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende, wie in
diesem Fall – der 9. April 2023 war ein Sonntag –, so endet die Frist
normalerweise am darauffolgenden Montag. Da am 10. April 2023 ein gesetzlicher Feiertag
(Ostermontag) war, hat die Vergabestelle die Frist im Verfahren auf den 11.
April 2023, um 24.00 Uhr, verlängert und diese Änderung bekannt gemacht.
11. Auf welche Kenntnis kann sich die Bundesregierung bei ihrer Äußerung
berufen, wonach die Baustellenzeit beim seriellen und modularen Bauen
auf rund sechs Monate verkürzt ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bauzeit hängt vom jeweiligen Systemkonzept des Herstellers und dem
Vorfertigungsgrad ab. Nachvollziehbare Angaben von Marktteilnehmenden haben
Baustellenzeiten von sechs Monaten bestätigt. Realisierte Fallbeispiele von
fertiggestellten Bauvorhaben aus der ersten Rahmenvereinbarung zeigen für
einzelne Bauvorhaben, dass reine Bauzeiten einschließlich der Arbeiten auf der
Baustelle von sechs bis sieben Monaten erreichbar sind.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Nachteile beim seriellen und
modularen Bauen im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise, etwa
hinsichtlich der Transportkosten der einzelnen Module, dem Einsatz
etwaiger Schwerlastkräne auf Baustellen, der Trittschalldämmung, der
aufgrund der seriellen Fertigung etwaig eingeschränkten optischen Vielfalt
und weiterer Nachteile (bitte ausführen und begründen)?
Die Startbewertung der Evaluierung hat sich auch mit den Nachteilen der
seriellen und modularen Bauweisen auseinandergesetzt und vor allem
Wohnungsunternehmen nach deren Einschätzung zu möglichen Nachteilen der seriellen
und modularen Bauweisen befragt.
Jeweils rund zwei Drittel von rund 220 befragten Unternehmen sahen die
eingeschränkte Gestaltungsfreiheit und die geringe Flexibilität bei
Änderungswünschen als Nachteil an. Nur 16 Prozent stuften höhere Transportkosten bei
vorgefertigten Modulen als Nachteil ein. Module mit hohem Vorfertigungsgrad
bzw. Komplettmodulbauten können Nachteile in Bezug auf den Aufwand des
Transports aufweisen, weil Schwerlasttransporte gegebenenfalls erforderlich
sind. Andererseits können Transportwege und -kosten anderweitig
geringgehalten werden, wenn Baustoffe in großen Mengen zentral ins Werk transportiert
werden. Zur Frage der Transportkosten und der sonst mit dem Transport
einhergehenden Belastungen einschließlich entstehender Emissionen liegen derzeit
keine weiteren Erkenntnisse vor.
Der Einsatz von Schwerlastkränen auf der Baustelle ist bisher nicht thematisiert
worden. In der Regel wird das Zusammensetzen der Module mithilfe von
Schwerlastkränen als besonderes und kurzzeitiges Ereignis im Bauablauf
wahrgenommen und die kurze Bauzeit vor Ort – auch von Anwohnerinnen und
Anwohnern – als Vorteil hervorgehoben.
Mit seriellen und modularen Bauweisen lassen sich sämtliche
bauordnungsrechtliche Vorgaben erreichen, auch zum Schall- und Wärmeschutz. Nachteile
hinsichtlich Trittschall sind daher nicht zu erwarten.
13. Kann die Bundesregierung das Ausmaß des Facharbeitermangels, auf
den sie mit der Ausweitung des seriellen und modularen Bauens
antwortet (
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWS
B/DE/2023/03/serielles-bauen.html), quantifizieren und qualifizieren,
und wenn ja, wie qualifiziert und quantifiziert sie diesen (bitte
begründen)?
Es wird auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwiesen. Laut
BA lagen die Zahlen der offenen Stellen im Baugewerbe (März 2023) für
Facharbeitende bei 44 812, für Expertinnen und Experten bei 2 042 und für
Helfende bei 5 278.
14. Was versteht die Bundesregierung unter einer „hohen städtebaulichen
Qualität“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen und
begründen)?
a) An welchen Kriterien und Beispielen macht die Bundesregierung das
fest?
b) Was versteht die Bundesregierung darunter im Hinblick auf das
serielle und modulare Bauen?
Die Fragen 14 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Kriterien zur Bewertung der städtebaulichen Qualität sind Bestandteil der
Ausschreibung der neuen Rahmenvereinbarung. Erwartet wird eine
Bauwerkgestaltung, die sich die in verschiedene gewachsene städtebauliche Strukturen
sozialverträglich einfügt und auf möglichst vielen Grundstücken realisiert
werden kann.
Die Architektur soll gestalterisch ansprechend und wertig sein. Die Gebäude
sollen variabel sein, um einen Einsatz in unterschiedlichen städtebaulichen
Situationen und eine standortadäquate städtebauliche Einbindung auch in
verschiedene gewachsene Situationen zu ermöglichen. Dazu sollte die
Gebäudesystematik verschiedene Gebäudehöhen, -längen oder -tiefen zulassen. Der
Systementwurf, insbesondere die das äußere Erscheinungsbild prägenden
Merkmale (Volumengestaltung, Fassadenstruktur, Variabilität der
Fassadengestaltung), sollte die qualitätsvolle Bauwerkgestaltung erkennen lassen.
Die Bewertung der städtebaulichen Qualität erfolgt durch das
Bewertungsgremium anhand der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien.
15. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Ästhetik und die
städtebauliche Qualität des „Luisenblock West“ (
www.bbr.bund.de/BBR/DE/Baup
rojekte/Berlin/Politik/DBT/luisenblock-west/neubau-buerogebaeud
e.html) beispielgebend für ihre Vorhaben im seriellen und modularen
Bauen ist, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
Für die Bundesregierung haben die Qualität der gebauten Umwelt und des
öffentlichen Raumes eine hohe Bedeutung, die sie bei ihren eigenen
Bauaufgaben mithilfe eines Wettstreits auch um die beste städtebauliche und
architektonische Lösung sicherstellt. Dies gilt für alle Bundesbauvorhaben – unabhängig
von der Art der Konstruktion. Der Entwurf des Architekturbüros Sauerbruch
Hutton Gesellschaft von Architekten mbH für das Bauprojekt Luisenblock
West hat sich in einem Vergabeverfahren durchgesetzt, in dem auch die
architektonische Qualität bewertet wurde.
16. Inwiefern ist das serielle und modulare Bauen bzw. der dadurch
entstehende Wohnraum, angesichts der Äußerungen der Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz,
„individualisierbar“ (
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/B
MWSB/DE/2023/03/serielles-bauen.html), und worauf kann sich die
Bundesministerin bzw. die Bundesregierung berufen (bitte ausführen,
begründen)?
Die Systemkonzepte der Hersteller lassen sich individuell auf die jeweiligen
ortspezifischen Gegebenheiten anpassen. Jedes Systemkonzept muss dabei
sowohl landesspezifische bauordnungs- und förderrechtliche Regelungen als auch
örtliche Festsetzungen der Kommunen, die besonderen Gegebenheiten des
Grundstücks wie auch die Wünsche der Bauherrin beziehungsweise des
Bauherrn berücksichtigen können. Individuelle Anpassungsmöglichkeiten betreffen
zum Beispiel die Material- und Farbgestaltung der Gebäudefassaden, die
Fassadengliederung einschließlich der Außenflächen und Fensteröffnungen und die
Gestaltung des Eingangsbereiches sowie des Daches, etwa hinsichtlich des
Dachüberstandes.
Realisierte Beispiele verdeutlichen die Anpassungsfähigkeit serieller und
modularer Bauweisen.
17. Welchen Kriterien entspricht das „fiktive Durchschnittsgebäude“, und
welche Merkmale und Maße zeichnen es aus (phase1.de/smb2) (bitte
ausführen und begründen)?
In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird für die Zwecke des
Ausschreibungsverfahrens ein Modellgebäude beschrieben. Die Merkmale des
Modellgebäudes sind in Kapitel 8.1. der funktionalen Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Es handelt sich um ein Einzelgebäude mit reiner Wohnnutzung, vier (Voll-)
Geschossen, 24 Wohneinheiten in einem von der Wohnungswirtschaft
vorgegebenen Mix von Wohnungen unterschiedlicher Größen, mit einem hohen Anteil
von gut geschnittenen Balkonen oder anderen Außenflächen, ohne, jedoch mit
vorgerüstetem Aufzug, einem Drittel barrierefrei errichteten Wohnungen, ohne
digitale Grundausstattung und ohne Keller, das heißt mit Darstellung von
Technik- und Hausanschlussräumen sowie Abstellräumen für die Wohnungen im
Erdgeschoss.
Das Modellgebäude ist eine fiktive Bauaufgabe, mit der die Bieterinnen und
Bieter sowie Bietergemeinschaften das Systemkonzept realisieren und
illustrieren sollen, dass ihrem seriellen und modularen Baukonzept zugrunde liegt.
18. Welchen Kriterien entspricht das „fiktive Grundstück“, und welche
Merkmale und Maße zeichnen es aus (phase1.de/smb2) (bitte ausführen
und begründen)?
Die Beschreibung des fiktiven Grundstücks für die Errichtung eines fiktiven
Modellgebäudes ist ebenfalls Bestandteil der funktionalen
Leistungsbeschreibung. Das fiktive Grundstück ist eben und stellt keine besonderen
Anforderungen. Es ist von normalen Gründungsverhältnissen auszugehen. Das Grundstück
muss mit mindestens drei und kann mit nicht mehr als sechs Vollgeschossen
bebaut werden. Es misst 76,76 Meter mal 78,10 Meter und stammt aus einer
realen Planungssituation. Es wurde bereits im ersten Ausschreibungsverfahren
verwendet und hat sich in der Anwendung für die Zwecke des Verfahrens
bewährt.
19. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungssicherheit
und Kalkulierbarkeit beim herkömmlichen Wohnungsbau derzeit nicht
gegeben, und inwiefern kann diese beim seriellen und modularen
Wohnungsbau zugesichert werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
ausführen und begründen)?
Lieferkettenprobleme, Inflation und Fachkräftemangel haben nach Aussagen
von Marktteilnehmenden Auswirkungen auf Planungssicherheit und
Kalkulierbarkeit in der gesamten Baubranche und nicht nur im herkömmlichen
Wohnungsbau.
Termine und Planungsinhalte lassen sich im seriellen und modularen Bauen
tendenziell zuverlässiger einhalten, da Einkauf, Fertigungsprozesse und
Planungsweisen standardisiert und dadurch wiederholbar sind. Hersteller arbeiten
oft mit langjährigen Lieferanten zusammen, wodurch der Einkauf des
Fertigungsmaterials sicherer kalkuliert werden kann. Die Fertigung läuft (teil-)
automatisiert in Werkshallen ab und ist dadurch weniger störungsanfällig und
ressourcenschonender.
Die Planung von Gebäuden ist mit einem Systemkonzept gegeben und kann bei
Beauftragung in einem vorgegebenen Verfahren auf standortspezifische und
kundenwunschorientiere Gegebenheiten angepasst werden. Die Planung ist
meist bereits abgeschlossen, wenn die Baustelle vor Ort vorbereitet ist. Der
Verzicht auf phasenweise, nacheinander ablaufende Planung und
Bauausführung strafft den Terminplan.
Bei seriellen und modularen Bauweisen entfällt – je nach Vorfertigungsgrad –
die Abstimmung der einzelnen Gewerke auf der Baustelle beziehungsweise
wird deutlich reduziert. Damit wird das Risiko von Verzögerungen verringert,
die eine Abhängigkeit von Liefer- und Dienstleistungsketten konventioneller
Bauvorhaben mit sich bringt.
Die Evaluierung der ersten Rahmenvereinbarung hat für realisierte
Bauvorhaben aufgezeigt, dass jeweils über 90 Prozent der beauftragenden
Mitgliedsunternehmen des GdW mit der Vorfertigungs-, Planungs- und Bauzeit zufrieden
und eher zufrieden sind. Dies wird dahingehend beurteilt, dass sowohl die
Dauer insgesamt als auch die Einhaltung der vorher festgelegten Bauzeitenpläne
zur Zufriedenheit der Wohnungsunternehmen ausgefallen sein muss.
20. Welche „Aspekte der Nachhaltigkeit“ (
www.bmwsb.bund.de/SharedDoc
s/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/03/serielles-bauen.html)
kann die Bundesregierung beim seriellen und modularen Bauen
aufführen (bitte ausführen und begründen)?
Die in den Angeboten für die neue Rahmenvereinbarung des GdW zu
integrierenden Aspekte der Nachhaltigkeit sind Bestandteil der funktionalen
Leistungsbeschreibung. Zur Bewertung der Konzepte werden insbesondere Angaben zur
Ökobilanzierung, Energieeffizienzklassen, Vermeidung von Schadstoffen,
Tageslichtnutzung, Langlebigkeit, Nutzung regenerativer Energien,
Transportwegen, Zertifizierung von verwendeten Materialien, ressourcenschonender
Rückbaufähigkeit, Energiebedarf und dem Treibhausgaspotenzial über den gesamten
Lebenszyklus erwartet.
21. Welche Baustoffe kommen nach Kenntnis der Bundesregierung beim
seriellen und modularen Bauen hauptsächlich zum Einsatz (bitte wenn
möglich quantifizieren und begründen)?
Die hauptsächliche Verwendung bestimmter Baustoffe ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
22. Welche konkreten Ergebnisse und Lösungsvorschläge wurden seit dem
letzten Flüchtlingsgipfel durch die Arbeitsgruppe im Hinblick auf die
Unterbringung der Geflüchteten und das serielle und modulare Bauen
erarbeitet (bitte ausführen)?
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 steht den Bundesländern im
Bereich der Wohnraumförderung die ausschließliche Gesetzgebungs- und
Vollzugskompetenz zu. Die dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten liegt
deshalb in der Zuständigkeit der Länder. Entsprechend folgt der
Verwaltungszuständigkeit grundsätzlich die Finanzierungsverantwortung der Länder. Dessen
ungeachtet ist die Bundesregierung zu diesem Thema im Austausch mit
Ländern und Kommunen, zuletzt im Follow-up-Prozess zum 2. Spitzengespräch
mit Ländern und Kommunen zum Ankunftsgeschehen.
In Bezug auf die Unterbringung von Geflüchteten wurden folgende Punkte
erörtert:
● Verlängerung der Sonderregelung gemäß § 246 des Baugesetzbuches
(BauGB) bis zum 31. Dezember 2027 – die derzeit geltende Sonderregelung
würde andernfalls zum Jahresende 2024 auslaufen. Das parlamentarische
Verfahren zur Novellierung des BauGB läuft;
● Serielles Bauen, Typengenehmigung: das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat über die Möglichkeit der
Nutzung der GdW-Rahmenvereinbarung zusammen mit dem GdW
informiert und hat die Entwicklung von neuen Typenmodellen für die
Flüchtlingsunterbringung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) initiiert;
● Städtebauförderung:
● Eine Förderung des Ausbaus sozialer Infrastrukturen für Beratungs- und
Begegnungsangebote kann in allen Programmen der Städtebauförderung
erfolgen.
● Aktivierung der sogenannten „Innovationsklausel“ der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung: sie erlaubt den Ländern,
mit Einwilligung des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen „innovative und experimentelle Vorhaben“
umzusetzen.
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ISSN 0722-8333]