Subventionierung dänischer Photovoltaikanlagen durch Deutschland
der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Marc Bernhard, Dr. Rainer Kraft, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde zur Förderung heimischer sogenannter erneuerbarer Energieanbieter beschlossen, um diesen den Markteintritt zu erleichtern. Dänemark – das nördliche Grenzland von Deutschland – gehört nach Ansicht der Fragesteller, mit Ausnahme der Inseln Bornholm, nicht zu den Ländern mit hoher solarer Einstrahlung. Es ist zudem auch nicht Teil des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem werden, dank des Kooperationsvertrages Deutschland – Dänemark vom 12. Oktober 2016 (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/ Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Intern_Ausschreibungen/Koo pVertr_DE_DK_deutscheFassung.html?nn=698786) die Errichtung und der Betrieb über den Verkauf des mit ihnen erzeugten Stromes über den deutschen Stromverbraucher subventioniert. Auf Seite 3 des erwähnten Abkommens wird überdies unterstellt, dass der auf diese Weise in Dänemark von Deutschland bzw. seinen Stromverbrauchern geförderte Strom, wie auch umgekehrt der in Deutschland von Dänemark geförderte Strom, physikalisch importiert bzw. exportiert wird, weil dies „für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedeutend ist“ (ebd.).
Dieser Strom wurde somit bisher vom deutschen Stromverbraucher über die EEG-Umlage subventioniert. Wegen der Änderung des EEG ab 1. Januar 2023 wird diese Förderung vom deutschen Steuerzahler übernommen. Nach Informationen der Fragesteller bekamen fünf dänische Photovoltaik(PV)-Anlagen bzw. deren Betreiber im Jahr 2016 mit je knapp 10 MW Nennleistung den Zuschlag für deutsche Förderung über die EEG-Umlage: Zwei davon auf Seeland, zwei auf Bornholm und eine auf der Insel Nexö im nördlichen Kattegat (www. google.com/maps/d/edit?mid=1qJVCjZ_djEZlv0-qgVI3OofGDWayGgQ&us p=shar ing). Eine Auswertung der Angaben der Bundesnetzagentur (siehe Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Datendo wnload, veröffentlichte Zahlen der vier Netzbetreiber: www.netztransparenz.de/EEG/Anlagenstammdaten sowie die jährlichen Daten zur Vergütung und Einspeisung: www.netztransparenz.de/EEG/Jahresabrechnungen) ergab, dass von 2018 bis 2021 Fördergelder, also letztlich von deutschen Stromverbrauchern aufgebrachte Gelder, in Höhe von 2,16 Mio. Euro an diese Erzeuger in Dänemark flossen.
Umgekehrt ist den Fragestellern nicht bekannt, dass der dänische Staat in Deutschland erstellte PV-Anlagen subventioniert hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welcher Nutzen für die deutschen Marktteilnehmer ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dieser Förderung?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die bisherige Förderung ausgefallen (bitte nach Kalenderjahren und Orten [Kreis und oder Gemeinde] aufschlüsseln)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung weiterer Anlagen auf Basis dieser Vereinbarung geplant oder bereits in Kraft?
a) Wenn ja, welche sind das (bitte nach Ort, Leistung und Jahr der Inbetriebnahme aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Vereinbarungen dieser Art (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit anderen Ländern geplant oder bereits in Kraft, und wenn ja, welche sind das (bitte einzeln nach Ländern und nach Kalenderjahren gestaffelter Fördersumme aufschlüsseln)?
Hat Dänemark nach Kenntnis der Bundesregierung seinerseits „erneuerbare“Anlagen in Deutschland gefördert?
a) Wenn ja, welche sind diese (bitte nach Art, also beispielsweise Wind oder Solar, und Lage – Landkreis und/oder Ort – aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechende Fördersumme bisher ausgefallen?
Lieferten die von Deutschland in Dänemark geförderten Anlagen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Strom physikalisch eindeutig zuordenbar und vertragsgemäß nach Deutschland?
a) Wenn ja, welche taten dies (bitte nach Station oder Grenzkuppelstelle bzw. Interkonnektor, Jahr und Menge aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wurden die Förderempfänger im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens sanktioniert, und wenn ja, wie?