Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2022
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Visa wurden im Jahr 2022 zwecks Familiennachzugs von Drittstaatenangehörigen zu a) deutschen Staatsbürgern, b) EU-Bürgern und c) sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen erteilt?
Welches waren jeweils die fünf Staatsangehörigkeiten, denen am häufigsten Visa im Sinne von Frage 1a bis 1c erteilt wurden?
Wie viele Visa im Sinne von Frage 1a bis 1c wurden jeweils an nachziehende Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
Wie vielen auf Visaerteilung zwecks Familiennachzugs gestellten Anträgen wurde im Jahr 2022 insgesamt stattgegeben, und wie viele wurden abgelehnt? Wie viele solcher Anträge sind aktuell gestellt, aber noch nicht entschieden?
Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2022 aus familiären Gründen an Drittstaatenangehörige als Angehörige von a) deutschen Staatsbürgern, b) EU-Bürgern und c) sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen erteilt?
Welches waren jeweils die fünf Staatsangehörigkeiten, denen am häufigsten Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 5a bis 5c erteilt wurden?
Wie viele Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 5a bis 5c wurden jeweils an Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?
Wie vielen Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen wurde im Jahr 2022 stattgegeben, und wie viele wurden abgelehnt? Wie viele solcher Anträge sind aktuell gestellt, aber noch nicht entschieden?
Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis wurden im Jahr 2022 jeweils gemäß a) § 27 Absatz 1a Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; Scheinehe), b) § 27 Absatz 1a Nummer 2 AufenthG (Zwangsehe), c) § 27 Absatz 3 AufenthG (Lebensunterhalt aus Sozialleistungen) und d) § 27 Absatz 3a AufenthG (Nachzug zu Extremisten) versagt?
In wie vielen Fällen wurde eine Aufenthaltserlaubnis wegen der Feststellung einer Scheinehe im Sinne des § 27 Absatz 1a Nummer 1 AufenthG im Jahr 2022 zurückgenommen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Ausmaß Scheinehen mit Deutschen oder EU-Bürgern als Mittel genutzt werden, um Drittstaatenangehörige nach Deutschland zu schleusen, und wenn ja, welche sind dies?
Wie wird vor Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung überprüft, ob es sich tatsächlich um den Ehegatten bzw. minderjährige Kinder des Stammberechtigten handelt? Wie wird dies insbesondere bei Staatsangehörigen aus Ländern mit defizitärem Dokumentenwesen und ausgeprägter Korruption geprüft, bei denen aus Sicht der Fragesteller eine erhöhte Gefahr der Vorlage falscher bzw. ungültiger Dokumente besteht, und wie wird festgestellt, dass die Kinder tatsächlich noch minderjährig sind?
Wie vielen Familienangehörigen von als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gelangten Drittstaatenangehörigen (hilfsweise: von minderjährigen Drittstaatenangehörigen) sind im Jahr 2022 Aufenthaltstitel erteilt worden, und wie viele darunter entfielen auf a) die Eltern, b) minderjährige Geschwister, c) sonstige Verwandte?
Wie viele nachziehende Familienangehörige entfallen auf Basis der Zahlen für die Jahre 2017 bis 2022 durchschnittlich auf einen nach Deutschland gelangten unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (hilfsweise: auf minderjährige Drittstaatenangehörige als Stammberechtigte)?
Wie viele Visa wurden im Jahr 2022 an Angehörige von Schutzberechtigten zwecks Familiennachzugs erteilt? Welche sind insoweit die fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2022 aus familiären Gründen an Familienangehörige von Schutzberechtigten erteilt? Welche sind insoweit die fünf wichtigsten Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?
Wie verteilen sich die Visa bzw. Aufenthaltstitel im Sinne der Fragen 15 und 16 auf Angehörige a) von Asylberechtigten sowie von Personen mit b) mit Flüchtlingsstatus bzw. c) mit subsidiärem Schutzstatus?
Wie vielen Angehörigen von Personen mit subsidiärem Schutzstatus wurde im Jahr 2022 ein Aufenthaltstitel gemäß a) § 36a Absatz 1 AufenthG bzw. b) gemäß den §§ 22, 23 AufenthG erteilt?
Inwieweit wurde das in § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG vorgesehene monatliche Kontingent im Laufe des Jahres 2022 jeweils ausgeschöpft (bitte monatsweise aufschlüsseln)? Musste insoweit über Priorisierungen entschieden werden?
Wie viele der Erstantragsteller auf Asyl in Deutschland haben beginnend mit dem Jahr 2017 ihren Antrag im Familienverbund bzw. als Angehörige eines anderen Antragstellers gestellt (bitte jahrweise aufschlüsseln)?
Wie viele nachziehende Familienangehörige entfallen auf Basis der Zahlen für die Jahre 2017 bis 2022 durchschnittlich auf einen in Deutschland als asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannten Asylbewerber?
Liegen der Bundesregierung Analysen bzw. Prognosen zum Ausmaß des zu erwartenden Familiennachzugs von Drittstaatenangehörigen, insbesondere zu als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern, für das aktuelle Jahr und die kommenden Jahre vor?
Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurden im Jahr 2022 Visa bzw. Aufenthaltstitel als Familienangehörige von Stammberechtigten aus Drittstaaten erteilt, die über einen Aufenthaltstitel zwecks Erwerbsmigration verfügen (bitte nach a und b aufgliedern)?
Wie viele Planstellen wurden den deutschen Auslandsvertretungen im Jahr 2022 zwecks Bearbeitung von Visaanträgen neu gewährt? Wie viele dieser Planstellen wurden bereits besetzt?
Wie lange dauerte im Jahr 2022 durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs? Wie lange dauert durchschnittlich die Beteiligung der lokalen Ausländerbehörde gemäß § 31 Absatz 1 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)?
In welchem Ausmaß sind Mittel für nachziehende Familienangehörige von Drittstaatenangehörigen, die weder einen gesicherten Lebensunterhalt noch ausreichenden Wohnraum nachweisen müssen (vgl. § 29 Absatz 2 Satz 2 AufenthG), im Bundeshaushalt eingestellt?
Tragen Personen, denen ein Visum zwecks Familiennachzugs erteilt wurde, ihre Kosten für die Einreise nach Deutschland selbst oder gibt es Konstellationen, in denen diese Kosten vom deutschen Staat übernommen werden? Wenn Letzteres zutrifft, welche Kosten sind hierfür in den Jahren seit 2017 jeweils angefallen?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Drittstaatenangehörige im Jahr 2022 an der Sprachprüfung Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts teilgenommen haben, und wie hoch die Bestehensquote war, und wenn ja, welche, wie hoch war diese?