[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3384
17. Wahlperiode 26. 10. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Mast, Anette Kramme,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3245 –
Perspektiven und Konsequenzen aus dem ersten Bericht der Bundesregierung
zur Wirkung des Ausbildungsbonus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze – Verbesserung der Ausbildungschancen
förderungsbedürftiger junger Menschen (Bundestagsdrucksache 16/8718) – wurde 2008 mit
dem Ausbildungsbonus ein arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, um
jungen Menschen Perspektiven am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zielgruppe sind
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger früherer Schulentlassjahre
(Altbewerberinnen und Altbewerber), die es aufgrund persönlicher Umstände schwer
haben, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden.
Mit dem Ausbildungsbonus wurde im Arbeitsförderungsrecht ein finanzieller
Anreiz verankert, um zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für
förderungsbedürftige Ausbildungssuchende zu schaffen. Im Kern geht es also darum,
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz im Betrieb zu ermöglichen, die sonst
kaum eine Chance darauf gehabt hätten. Dabei sollen die Betriebe bei der
Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes durch Sozialpädagogen und einen
Zuschuss unterstützt werden. Der Ausbildungsbonus wird als unbürokratische
Förderung durch einen pauschalen finanziellen Zuschuss für die Betriebe
gewährt. Die Höhe orientiert sich dabei an der Ausbildungsvergütung. Zusätzlich
soll den ausbildenden Betrieben sozialpädagogische Begleitung durch
ausbildungsbegleitende Hilfen angeboten werden.
Die jetzige Veröffentlichung des Berichts zum Ausbildungsbonus fällt mit der
Debatte über die Perspektiven von jungen Menschen am Arbeitsmarkt
zusammen. Einerseits gibt es Meldungen, wonach sich die Situation am
Lehrstellenmarkt demographiebedingt zu entspannen scheint, andererseits gibt es
beispielsweise im sog. Bildungsbericht 2010 Anhaltspunkte dafür, dass
Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss oder einem Migrationshintergrund im
Übergangssystem zwischen Schule und Beruf hängen bleiben und ihnen somit
der Weg ins Berufsleben nicht offensteht. Umso wichtiger ist es, spezifische
arbeitsmarktpolitische Instrumente wie den Ausbildungsbonus weiterzudenken,
um durch gut ausgebildete junge Menschen den zukünftigen Fachkräftebedarf
zu sichern. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
22. Oktober 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3384 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Ausbildungsbonus nach § 421r des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Eine Verlängerung ist von
Seiten der Bundesregierung nicht geplant. Mit dem
Beschäftigungschancengesetz hat die Bundesregierung allerdings beschlossen, die Regelung für
sogenannte Insolvenzauszubildende bis 2013 zu verlängern. Diese Zusatzregelung
zum Ausbildungsbonus stammt aus dem Jahr 2009.
Es stellt sich also die Frage, welche Perspektiven für jugendliche
Altbewerberinnen und Altbewerber vorhanden sind, wenn die Bundesregierung ihre
spezifischen Fördermöglichkeiten auslaufen lässt, ohne für Alternativen zu sorgen.
1. Wie viele Altbewerberinnen und Altbewerber (aufgeschlüsselt nach
Bundesländern, Altersgruppen, Geschlecht) sind derzeit statistisch erfasst?
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ausbildungsmarkt
werden „Bewerber aus früheren Schulentlassjahren“ ausgewiesen. Der Begriff
„Altbewerber“ wird häufig mit der Definition der BA gleichgesetzt. Im Berichtsjahr
2008/2009 erfolgte eine Änderung der statistischen Erfassung der
Bewerberinnen und Bewerber aus früheren Schulentlassjahren, sodass Vergleiche mit
früheren Zahlen nicht möglich sind. Daher werden hier Zahlen zu dieser Definition
nur aus den Berichtsjahren 2004/2005 bis 2007/2008 abgebildet (siehe Tabellen
2 bis 5 im Anhang).
Die Bilanz des Berichtsjahres 2009/2010 wird erst Ende Oktober veröffentlicht.
Erst im Anschluss daran ist ein Vergleich mit Vorjahreszahlen auf Grundlage der
leicht geänderten statistischen Definition möglich.
Künftig werden darüber hinaus „Bewerber aus früheren Berichtsjahren“
ausgewiesen, die der Intention des Begriffs „Altbewerber“ stärker Rechnung tragen
(Methodenbericht der BA-Statistik „Methodenbericht Statistiken über den
Ausbildungsstellenmarkt: Bewerber aus früheren Berichtsjahren im aktuellen
Ausbildungsjahr August 2010“ – siehe auch Tabelle 1).
Alle aufgeführten Zahlen enthalten keine Daten der zugelassenen kommunalen
Träger.
Tabelle 1: Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen
nach Bundesländern und ausgewählten Strukturen, Berichtsjahr 2008/2009 im September,
ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Strukturen Bewerber
2008/2009
insgesamt
darunter: Bewerber
aus früheren
Berichtsjahren (in mind. einem
der letzten 5)
Bewerber
2008/2009
insgesamt
darunter: Bewerber
aus früheren
Berichtsjahren (in mind. einem
der letzten 5)
absolut Anteile in % der Zeile „Insgesamt“
Insgesamt 533 355 201 908 100,0 100,0
Geschlecht
Männlich 284 307 105 566 53,3 52,3
Weiblich 249 048 96 342 46,7 47,7
Alter
15 Jahre und jünger 13 939 83 2,6 0,0
16 Jahre 70 851 4 435 13,3 2,2
17 Jahre 93 874 19 478 17,6 9,6
18 Jahre 90 771 33 699 17,0 16,7
19 Jahre 82 192 38 291 15,4 19,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3384Quelle: „Methodenbericht Statistiken über den Ausbildungsstellenmarkt: Bewerber aus früheren Berichtsjahren im aktuellen
Ausbildungsjahr August 2010“, Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Anmerkung: Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen, die früher bereits gemeldete Bewerber,
waren nach ihrem letzten Status der Ausbildungsuche vor dem aktuellen Berichtsjahr und ausgewählten Strukturen, Nürnberg, Datenstand:
Juli 2010.
2. Wie viele Menschen mit Behinderung befinden sich unter den
Altbewerberinnen und Altbewerbern?
Die Ausbildungsmarktstatistik der BA weist als „behindert“ diejenigen
Bewerberinnen und Bewerber aus, bei denen die Voraussetzungen nach § 19 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erfüllt sind. Im Berichtsjahr 2007/2008
waren 21 721 behinderte Bewerberinnen und Bewerber aus früheren
Schulentlassjahren gemeldet. Weitere Daten hierzu sind den Tabellen im Anhang für die
Berichtsjahre 2004/2005 bis 2007/2008 (aktuellere Daten liegen derzeit nicht
vor) zu entnehmen.
20 Jahre 62 023 32 884 11,6 16,3
21 Jahre 43 766 26 195 8,2 13,0
22 Jahre 29 207 18 693 5,5 9,3
23 Jahre 18 877 12 059 3,5 6,0
24 Jahre 12 736 7 809 2,4 3,9
25 Jahre und älter 15 119 8 282 2,8 4,1
Nationalität
Deutsche 477 500 180 154 89,5 89,2
Ausländer 55 049 21 594 10,3 10,7
Bundesland
Baden-Württemberg 66 217 23 253 12,4 11,5
Bayern 81 988 26 185 15,4 13,0
Berlin 20 842 10 100 3,9 5,0
Brandenburg 15 492 6 281 2,9 3,1
Bremen 4 131 1 912 0,8 0,9
Hamburg 6 362 2 467 1,2 1,2
Hessen 35 950 13 938 6,7 6,9
Mecklenburg-Vorpommern 11 722 4 633 2,2 2,3
Niedersachsen 56 282 22 487 10,6 11,1
Nordrhein-Westfalen 131 687 51 588 24,7 25,6
Rheinland-Pfalz 26 855 10 522 5,0 5,2
Saarland 6 619 2 372 1,2 1,2
Sachsen 25 247 9 987 4,7 4,9
Sachsen-Anhalt 14 538 5 116 2,7 2,5
Schleswig-Holstein 14 513 5 343 2,7 2,6
Thüringen 14 751 5 678 2,8 2,8
Strukturen Bewerber
2008/2009
insgesamt
darunter: Bewerber
aus früheren
Berichtsjahren (in mind. einem
der letzten 5)
Bewerber
2008/2009
insgesamt
darunter: Bewerber
aus früheren
Berichtsjahren (in mind. einem
der letzten 5)
absolut Anteile in % der Zeile „Insgesamt“
Drucksache 17/3384 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Altbewerberinnen und Altbewerber haben einen
Migrationshintergrund?
In der Statistik der BA wird das Merkmal „Migrationshintergrund“ nicht erfasst.
In der Tabelle werden deshalb nur die ausländischen Bewerberinnen und
Bewerber aus früheren Schulentlassjahren abgebildet. Im Berichtsjahr 2007/2008
waren 32 131 ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus früheren
Schulentlassjahren gemeldet. Weitere Daten hierzu sind den Tabellen im Anhang für die
Berichtsjahre 2004/2005 bis 2007/2008 zu entnehmen.
Im Berichtsjahr 2008/2009 waren „Bewerber aus früheren Berichtsjahren“ in
21 594 Fällen ausländischer Herkunft.
4. Wie hat sich die Zahl der Altbewerberinnen und Altbewerber
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Altersgruppen, Geschlecht) in den letzten fünf
Jahren entwickelt?
Da die Bilanz des Berichtsjahres 2009/2010 noch nicht veröffentlicht ist und im
Verlauf des Berichtsjahres 2008/2009 eine Änderung der statistischen Erfassung
der Bewerberinnen und Bewerber aus früheren Schulentlassjahren erfolgte,
kann die gewünschte Zeitreihe der Bewerberinnen und Bewerber aus früheren
Schulentlassjahren nur für die Berichtsjahre 2004/2005 bis 2007/2008 zur
Verfügung gestellt werden (siehe Tabellen 2 bis 5 im Anhang).
Der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber aus früheren Schulentlassjahren an
allen Bewerberinnen und Bewerbern nahm vom Ausgangspunkt 2004/2005 bis
zum Jahr 2006/2007 um 6,2 Prozentpunkte zu (46,2 Prozent zu 52,4 Prozent)
und konnte im Berichtsjahr 2007/2008 um 0,7 Prozentpunkte auf 51,7 Prozent
abgebaut werden. Dies ist insbesondere dem Ausbildungspakt und den
intensiven Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit und
Grundsicherungsstellen für diesen Personenkreis zu verdanken.
5. Inwiefern ergeben sich aus dem so genannten doppelten Abiturjahrgang
Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt, und welche Konsequenzen
lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus für die
Altbewerberinnen und Altbewerber ziehen?
Die Auswirkungen der doppelten Abiturientenjahrgänge auf den
Ausbildungsmarkt sind nach Auffassung der Bundesregierung als gering und nicht
flächendeckend einzuschätzen. Hintergrund ist, dass Studienberechtigte aus
allgemeinbildenden Schulen nur zu einem geringeren Anteil an der Aufnahme einer
dualen Berufsausbildung interessiert sind (nach Ergebnissen der BIBB-
Schulabgängerbefragung 2008 wollten 23 Prozent der Abiturientinnen und Abiturienten
noch im selben Jahr mit einer dualen Ausbildung beginnen, vgl. Datenreport
zum Berufsbildungsbericht 2009, S. 73). Weitaus bedeutsamer sind
Abgängerinnen und Abgänger mit maximal mittlerem Abschluss. Ihre Zahl geht infolge
der demografischen Entwicklung spürbar zurück.
6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Analyse des
Zeitverlaufs der letzten fünf Jahre für die Einstiegschancen von
Altbewerberinnen und Altbewerbern in das Berufsleben?
Aufgrund der Prognosen zur allgemeinen Rückläufigkeit der
Schulabgängerzahlen und der positiven wirtschaftlichen Entwicklung auch auf dem
Ausbildungsmarkt ist von verbesserten Einmündungschancen der Altbewerberinnen
und Altbewerber am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auszugehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/33847. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen für die
zielgruppenspezifische Arbeitsmarktpolitik für junge
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger?
Die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre für junge Menschen muss
konsequent fortgeführt werden. Insbesondere präventive Maßnahmen wie
Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung und die Berufseinstiegsbegleitung, die
im Rahmen der Initiative Bildungsketten durch ein Sonderprogramm der
Bundesregierung ausgeweitet wurde, sollen die jungen Menschen optimal auf die
Berufswahl und den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorbereiten und direkte
Übergänge in die Berufsausbildung befördern.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die grundlegende Aussage des
Berichts, wonach der frühe Berichtszeitpunkt keine tiefgreifenden
Wirkungsanalysen des Ausbildungsbonus ermöglicht?
Die Aussage des Zwischenberichts 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2690, S. 2
und S. 13) betrifft insbesondere die Wirkungsanalysen auf Ebene der
Auszubildenden (Stabilität des Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsmarkterfolg), die
zum Berichtszeitpunkt noch nicht erfolgen konnten. So waren beispielsweise
auch Ausbildungen, die schon zum 1. Juli 2008 (frühestmöglicher
Eintrittszeitpunkt) begonnen hatten, bei einer Ausbildungsdauer zwischen 24 und 42
Monaten bis zum Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die bisherigen
deskriptiven Analysen (auch auf der Ebene der Betriebe) ergeben jedoch eine
eindeutige Richtung, die durch tiefergehende Wirkungsanalysen voraussichtlich
bestätigt werden dürfte.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Bekanntheitsgrad des
arbeitsmarktpolitischen Instruments und die Bewerbung des Instruments durch
die Arbeitsverwaltung vor Ort?
Die Bekanntheit des Ausbildungsbonus ist nach Aussage des Zwischenberichts
2010 bei den Akteuren vor Ort unterschiedlich stark ausgeprägt.
Insbesondere den Betrieben sind meist allgemein Fördermöglichkeiten für
Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse bekannt, jedoch nicht spezifisch der
Ausbildungsbonus. Aus Sicht der Bundesregierung ist entscheidend, dass die
Betriebe laut den Befragungsergebnissen mehrheitlich wussten, an welche
Ansprechpartner (Agenturen für Arbeit, Kammern) sie sich bezüglich weiterer
Informationen wenden können. Die Bewerbung des Ausbildungsbonus über
Faltblätter (einschließlich eines ausführlichen Merkblattes für Arbeitgeber),
Broschüren, Newsletter, Pressearbeit und das Internet durch die BA ist
vergleichbar mit der Bewerbung anderer Maßnahmen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der im genannten Zeitraum
bewilligten Anträge auf Ausbildungsbonus (18 800)?
Die Zahl der bewilligten Anträge auf Ausbildungsbonus lag im September 2010
bei 40 430 (kumuliert). Dies ist mehr als die Hälfte der laut Gesetzesbegründung
anvisierten jeweils 30 000 Förderfälle pro Ausbildungsjahr (Eintritte sind von
1. August 2009 bis 31. Dezember 2010 möglich). Das ursprüngliche Ziel war
ehrgeizig. Infolge der eingetretenen Wirtschaftskrise, die es Betrieben schwerer
machte, das Zusätzlichkeitskriterium zu erfüllen, konnte die Zielgröße nicht
erreicht werden.
Drucksache 17/3384 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Ausbildungsbonus bei
behinderten und schwerbehinderten Menschen – obwohl er sich bei dieser
Zielgruppe um 30 Prozent erhöht – laut Aussage des vorliegenden Berichts
keine Anwendung findet?
Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen stehen neben dem
befristeten Ausbildungsbonus zahlreiche Regelinstrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik zur besonderen Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit zur
Verfügung, beispielsweise die Ausbildungszuschüsse für behinderte und
schwerbehinderte junge Menschen nach § 235a und § 236 SGB III. Die Förderhöhe
liegt bei diesen Unterstützungsleistungen häufig noch über der des
Ausbildungsbonus. Zudem werden bei den genannten Leistungen weniger Förderkriterien
zugrunde gelegt, die eine Förderung ausschließen könnten. Arbeitgeber nutzen
daher bei der betrieblichen Berufsausbildung behinderter junger Menschen
vorrangig die Fördermöglichkeiten im Rahmen beruflicher
Rehabilitationsverfahren bzw. zur Ausbildung schwerbehinderter Menschen.
Der Ausbildungsbonus wurde daher nach Auskunft der Bundesagentur für
Arbeit im Zeitraum von August 2008 bis Juni 2010 bundesweit in lediglich rund
260 Fällen für behinderte junge Menschen bewilligt.
12. Welche Schritte werden unternommen, um Altbewerberinnen und
Altbewerbern mit einer Behinderung den Weg zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben durch Arbeit zu ermöglichen?
Unabhängig vom Status Bewerber oder Altbewerber haben (lern-)behinderte
junge Menschen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben wegen Art oder
Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind
und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einen Anspruch
auf Leistungen zur Teilhabe gemäß dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.
Die BA gewährt die erforderlichen Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen
Verpflichtung als Rehabilitationsträger. Jede Förderentscheidung setzt eine
umfangreiche Diagnostik zum individuellen Förderbedarf, das Erarbeiten eines
Berufswunsches und die Auswahl der dafür geeigneten Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Integrationschancen in den Arbeitsmarkt voraus. Ziel ist eine
bedarfsgerechte (am individuellen Unterstützungsbedarf orientierte) und
wirksame (integrationsorientierte) Leistungserbringung. In der Regel beginnt die
Förderung der behinderten jungen Menschen im Jahr der Schulentlassung.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob im Rahmen des
Ausbildungsbonus auch eine sozialpädagogische Begleitung der
Altbewerberinnen und Altbewerber erfolgt, und wie sehen diese begleitenden
Hilfen konkret aus?
Hierzu wird auf den Zwischenbericht 2010 (S. 61) verwiesen: „Die Betriebe, die
den Ausbildungsbonus nutzen, haben die Möglichkeit, ihn mit anderen
ausbildungsbegleitenden Hilfen zu kombinieren. Diese werden jedoch nur von etwa
einem Zehntel der geförderten Betriebe genutzt. Es handelt sich dabei meist um
die Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten oder um
sozialpädagogische Begleitung. Weniger häufig nehmen die Betriebe Hilfe bei der
Organisation oder dem Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder weitere
finanzielle Unterstützung für die Auszubildenden in Anspruch. Die
ausbildungsbegleitenden Hilfen werden zumeist von den Agenturen für Arbeit oder auch von
der jeweiligen (Berufs- )Schuleinrichtung vermittelt. Weniger als die Hälfte der
Betriebe erachten solche zusätzlichen Betreuungsangebote für sinnvoll.“
Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/338414. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der Anträge auf
Ausbildungsbonus in den einzelnen Bundesländern?
Nach dem Zwischenbericht 2010 gibt es Hinweise auf eine unterschiedliche
Inanspruchnahme des Ausbildungsbonus in den Ländern. Dies ist vermutlich der
Existenz vorrangiger vergleichbarer landesspezifischer Fördermöglichkeiten,
die teilweise attraktiver ausgestaltet sind, geschuldet (siehe Zwischenbericht
2010, S. 39 ff.).
15. Ist der Ausbildungsbonus nach Auffassung der Bundesregierung ein
geeignetes Instrument für kleine und mittlere Betriebe – beispielsweise in
Baden-Württemberg –, um durch Ausbildung von Altbewerberinnen und
Altbewerbern dem Fachkräftemangel zu begegnen?
Zweck des Ausbildungsbonus ist, die individuellen Ausbildungschancen von
förderungsbedürftigen Ausbildungsuchenden aus früheren Schulentlassjahren
zu verbessern, indem Arbeitgebern ein finanzieller Anreiz für deren
(zusätzliche) Einstellung gegeben wird. Nicht zum Ziel des Ausbildungsbonus gehört
die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Im Übrigen ist und bleibt, wie auch in
der Gesetzesbegründung zum Ausbildungsbonus zitiert (Bundestagsdrucksache
16/8718, S. 10), die Ausbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses
einschließlich der Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung originäre Aufgabe
der Wirtschaft (BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1980, 2 BvF 3/77, Rn. 88 ff.
= BVerfG 55, 274 [312 f.]). Arbeitgeber können bei der Ausbildung
förderungsbedürftiger junger Menschen in der Regel durch ausbildungsbegleitende Hilfen
unterstützt werden.
16. Welches Konkurrenzverhältnis zu länderspezifischen
Arbeitsmarktprogrammen für Altbewerberinnen und Altbewerber und dem
Ausbildungsbonus besteht nach Auffassung der Bundesregierung, und welche Schlüsse
sind daraus zu ziehen?
Im Gesetz ist eine Nachrangigkeitsvorschrift verankert, die die Erbringung der
Leistung nur dann erlaubt, wenn sie nicht zum gleichen Zweck durch Dritte
erbracht wird (§ 421r Absatz 9 SGB III). Insofern besteht kein
Konkurrenzverhältnis.
17. Gibt es Überlegungen, eine Vereinheitlichung der Programme
anzustreben, um passgenaue und nicht konkurrierende Fördermaßnahmen für
Altbewerberinnen und Altbewerber anzubieten?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 16 sowie den Auszug aus dem Beschluss
des Kabinetts vom 7. Juni 2010 verwiesen: „Die Bundesregierung prüft daneben
Möglichkeiten, die Vielzahl der Programme und Förderinstrumente [des
Bundes] für junge Menschen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit besser
aufeinander abzustimmen und – wo es sinnvoll und möglich ist – zu bündeln“.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung das Kriterium der Zusätzlichkeit
bezogen auf den Ausbildungsbonus, und inwiefern wird die vereinzelt im
Bericht formulierte Kritik an diesem Kriterium bewertet?
Die Kritik daran ist nach den Feststellungen des Zwischenberichts 2010
grundsätzlich berechtigt. Auch in diesem Bericht wird aber keine tatsächliche
Alternative zur Modifikation des Kriteriums der Zusätzlichkeit aufgezeigt. Dies zeigt
unter anderem die Schwierigkeit der Abgrenzung eines solchen Kriteriums.
Drucksache 17/3384 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wird die Aussage in dem Bericht geteilt, dass der Status der
Altbewerberin/des Altbewerbers den Förderungsbedarf unzureichend abbildet?
Falls ja, welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?
Falls nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht. Jedoch erscheint in Anbetracht der
demografischen Entwicklung und des bestehenden arbeitsmarktpolitischen
Instrumentariums zur Unterstützung benachteiligter junger Menschen nach dem
Auslaufen des Ausbildungsbonus eine Ersatzlösung nicht erforderlich. Auch zeigen
die Ergebnisse des Zwischenberichts 2010, dass Praktika von vielen Beteiligten
sinnvoller als finanzielle Hilfen für Arbeitgeber angesehen werden, um
förderungsbedürftigen jungen Menschen einen Zugang zum Ausbildungsmarkt zu
verschaffen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage in dem Bericht, wonach
sich der Ausbildungsbonus nur schwer in die Vermittlungslogik des
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit integrieren lässt, und
welche Schritte sind ggf. vorgesehen, um Abhilfe zu schaffen?
Der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit soll für Stellen, die von den
Arbeitgebern angeboten werden, passende Bewerberinnen und Bewerber
vermitteln. Werden Bewerberinnen und Bewerber mit Förderung anstelle von
ungeförderten Bewerberinnen und Bewerbern auf diese Stellen vermittelt, stellt
dies im Falle des Ausbildungsbonus eine Verdrängung dar, die nach der
Gesetzesbegründung vermieden werden sollte. Der Ausbildungsbonus soll
Arbeitgeber veranlassen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, die ohne die
Förderung nicht zustande gekommen wären, und diese mit dem dafür vorgesehenen
Personenkreis zu besetzen. Hierbei obliegt es nach Auskunft der BA dem
Arbeitgeberservice, die betriebsseitigen Fördervoraussetzungen zu überprüfen.
21. Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um den
Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Ausbildungsbonus auf Seiten der
Kammern, Betriebe, Grundsicherungsstellen und bei den
Ausbildungssuchenden zu erhöhen?
Zur Einführung des Ausbildungsbonus Mitte 2008 wurde eine umfangreiche
Informationskampagne durchgeführt. Zudem wurde eine Internetseite (
www.aus-
bildungsbonus.bmas.de) eingeführt, die laufend aktualisiert wird. Flyer des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind verfügbar. Es gab außerdem eine
Mailingaktion des damaligen Bundesministers an den relevanten
Adressatenkreis. Weitere Maßnahmen sind in Anbetracht des Auslaufens der Regelung nicht
angezeigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Mitnahmeeffekte
dieses arbeitsmarktpolitischen Instrumentes vor, und welche Schritte
werden ggf. unternommen, um dieselben zu beenden?
Hierzu wird auf den Zwischenbericht 2010 (S. 2) verwiesen:
„In der Betriebsbefragung zeigen sich deutliche Hinweise auf Mitnahmeeffekte.
71 % der geförderten Betriebe geben an, dass sie den Ausbildungsplatz auch
ohne Förderung geschaffen hätten. 82 % der Betriebe hätten auch ohne den
Ausbildungsbonus eine Altbewerberin oder einen Altbewerber eingestellt.
Weiterhin geben 13 % der geförderten Betriebe an, dass sie die Altbewerberin oder den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3384Altbewerber anstelle einer Bewerberin oder eines Bewerbers eingestellt haben,
der im Jahr des Ausbildungsbeginns die Schule verlassen hat.“
Der Ausbildungsbonus ist so angelegt, dass das Zusätzlichkeitskriterium
Mitnahmeeffekte verhindern sollte. Dies ist nur in 20 Prozent der Fälle gelungen. In
Anbetracht des Auslaufens der Regelung zum Ende des Jahres 2010 ist eine
Nachsteuerung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Im Übrigen wird
auch auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
23. Ist durch ggf. vorhandene Mitnahmeeffekte ein finanzieller Schaden
entstanden?
Wenn ja, wie hoch ist dieser zu beziffern?
24. Wie viele Haushaltsmittel wurden bislang für den Ausbildungsbonus
ausgegeben?
Die Ausgaben im Haushalt der BA betrugen bis zum 30. September 2010
insgesamt 66,3 Mio. Euro. Zur quantitativen Bedeutung der Mitnahme bei der
Förderung wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
25. Wie begründet die Bundesregierung ihre unterschiedliche Haltung zum
Ausbildungsbonus für Altbewerberinnen und Altbewerber und zum
Ausbildungsbonus bei Insolvenz?
26. Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass der Ausbildungsbonus bei
Insolvenz vor Bekanntwerden des Berichts zum Ausbildungsbonus für
Altbewerberinnen und Altbewerber verlängert wurde?
Die bis Ende des Jahres 2010 befristete Möglichkeit, bei Insolvenz, Stilllegung
oder Schließung des ausbildenden Betriebes einen Ausbildungsbonus für das die
Ausbildung fortführende Ausbildungsverhältnis zu zahlen, wurde mit dem
Beschäftigungschancengesetz bis Ende des Jahres 2013 verlängert. Durch die
Förderung soll laut Gesetzesbegründung ein Anreiz für die Fortführung von solchen
Ausbildungsverhältnissen auch in den noch von der Wirtschaftskrise in der
wirtschaftlichen Entwicklung beeinflussten Jahren sichergestellt werden.
27. Inwiefern hat sich durch den Bericht die Haltung der Bundesregierung
zum Ausbildungsbonus dahingehend verändert, dass das Instrument über
den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert wird?
Falls das Instrument verlängert wird, wann plant die Bundesregierung eine
gesetzliche Initiative zur Entfristung des Arbeitsmarktinstrumentes?
Falls nicht, warum lässt die Bundesregierung dieses Instrument auslaufen?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der Ausbildungsbonus für
Altbewerber nach den Ergebnissen des Zwischenberichts 2010 wie geplant auslaufen
sollte. Im Übrigen wird auf die für das Jahr 2011 geplante Instrumentenreform
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3384
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3384
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ISSN 0722-8333]