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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Perspektiven und Konsequenzen aus dem ersten Bericht der Bundesregierung zur Wirkung des Ausbildungsbonus

Anzahl förderungsbedürftiger Altbewerber um einen Ausbildungsplatz, Chancen am Arbeitsmarkt, Wirkung und Bekanntheitsgrad des Ausbildungsbonus, Überlegungen zur Vereinheitlichung von Förderprogrammen, Gründe für die unterschiedliche Haltung der Bundesregierung zum (befristeten) Ausbildungsbonus für Altbewerber und zum (verlängerten) Ausbildungsbonus bei Insolvenz, eventuelle Änderung der Haltung der Bundesregierung bezüglich einer Verlängerung des Ausbildungsbonus aufgrund der Aussagen des Berichts<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/324506. 10. 2010

Perspektiven und Konsequenzen aus dem ersten Bericht der Bundesregierung zur Wirkung des Ausbildungsbonus

der Abgeordneten Katja Mast, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Thomas Oppermann, Silvia Schmidt (Eisleben), Josip Juratovic, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen (Bundestagsdrucksache 16/8718) – wurde 2008 mit dem Ausbildungsbonus ein arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen, um jungen Menschen Perspektiven am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Zielgruppe sind Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger früherer Schulentlassjahre (Altbewerberinnen und Altbewerber), die es aufgrund persönlicher Umstände schwer haben, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden.

Mit dem Ausbildungsbonus wurde im Arbeitsförderungsrecht ein finanzieller Anreiz verankert, um zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige Ausbildungssuchende zu schaffen. Im Kern geht es also darum, Jugendlichen einen Ausbildungsplatz im Betrieb zu ermöglichen, die sonst kaum eine Chance darauf gehabt hätten. Dabei sollen die Betriebe bei der Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes durch Sozialpädagogen und einen Zuschuss unterstützt werden. Der Ausbildungsbonus wird als unbürokratische Förderung durch einen pauschalen finanziellen Zuschuss für die Betriebe gewährt. Die Höhe orientiert sich dabei an der Ausbildungsvergütung. Zusätzlich soll den ausbildenden Betrieben sozialpädagogische Begleitung durch ausbildungsbegleitende Hilfen angeboten werden.

Die jetzige Veröffentlichung des Berichts zum Ausbildungsbonus fällt mit der Debatte über die Perspektiven von jungen Menschen am Arbeitsmarkt zusammen. Einerseits gibt es Meldungen, wonach sich die Situation am Lehrstellenmarkt demographiebedingt zu entspannen scheint, andererseits gibt es beispielsweise im sog. Bildungsbericht 2010 Anhaltspunkte dafür, dass Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss oder einem Migrationshintergrund im Übergangssystem zwischen Schule und Beruf hängen bleiben und ihnen somit der Weg ins Berufsleben nicht offensteht. Umso wichtiger ist es, spezifische arbeitsmarktpolitische Instrumente wie den Ausbildungsbonus weiterzudenken, um durch gut ausgebildete junge Menschen den zukünftigen Fachkräftebedarf zu sichern.

Der Ausbildungsbonus nach § 421r des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Eine Verlängerung ist von Seiten der Bundesregierung nicht geplant. Mit dem Beschäftigungschancen- Drucksache 17/3245 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegesetz hat die Bundesregierung allerdings beschlossen, die Regelung für sogenannte Insolvenzauszubildende bis 2013 zu verlängern. Diese Zusatzregelung zum Ausbildungsbonus stammt aus dem Jahr 2009.

Es stellt sich also die Frage, welche Perspektiven für jugendliche Altbewerberinnen und Altbewerber vorhanden sind, wenn die Bundesregierung ihre spezifischen Fördermöglichkeiten auslaufen lässt, ohne für Alternativen zu sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Altbewerberinnen und Altbewerber (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Altersgruppen, Geschlecht) sind derzeit statistisch erfasst?

2

Wie viele Menschen mit Behinderung befinden sich unter den Altbewerberinnen und Altbewerbern?

3

Wie viele Altbewerberinnen und Altbewerber haben einen Migrationshintergrund?

4

Wie hat sich die Zahl der Altbewerberinnen und Altbewerber (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Altersgruppen, Geschlecht) in den letzten fünf Jahren entwickelt?

5

Inwiefern ergeben sich aus dem so genannten doppelten Abiturjahrgang Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt, und welche Konsequenzen lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus für die Altbewerberinnen und Altbewerber ziehen?

6

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Analyse des Zeitverlaufs der letzten fünf Jahre für die Einstiegschancen von Altbewerberinnen und Altbewerbern in das Berufsleben?

7

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen für die zielgruppenspezifische Arbeitsmarktpolitik für junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die grundlegende Aussage des Berichts, wonach der frühe Berichtszeitpunkt keine tiefgreifenden Wirkungsanalysen des Ausbildungsbonus ermöglicht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Bekanntheitsgrad des arbeitsmarktpolitischen Instruments und die Bewerbung des Instruments durch die Arbeitsverwaltung vor Ort?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der im genannten Zeitraum bewilligten Anträge auf Ausbildungsbonus (18 800)?

11

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Ausbildungsbonus bei behinderten und schwerbehinderten Menschen – obwohl er sich bei dieser Zielgruppe um 30 Prozent erhöht – laut Aussage des vorliegenden Berichts keine Anwendung findet?

12

Welche Schritte werden unternommen, um Altbewerberinnen und Altbewerbern mit einer Behinderung den Weg zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Arbeit zu ermöglichen?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob im Rahmen des Ausbildungsbonus auch eine sozialpädagogische Begleitung der Altbewerberinnen und Altbewerber erfolgt, und wie sehen diese begleitenden Hilfen konkret aus?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der Anträge auf Ausbildungsbonus in den einzelnen Bundesländern?

15

Ist der Ausbildungsbonus nach Auffassung der Bundesregierung ein geeignetes Instrument für kleine und mittlere Betriebe – beispielsweise in Baden-Württemberg –, um durch Ausbildung von Altbewerberinnen und Altbewerbern dem Fachkräftemangel zu begegnen?

16

Welches Konkurrenzverhältnis zu länderspezifischen Arbeitsmarktprogrammen für Altbewerberinnen und Altbewerber und dem Ausbildungsbonus besteht nach Auffassung der Bundesregierung, und welche Schlüsse sind daraus zu ziehen?

17

Gibt es Überlegungen, eine Vereinheitlichung der Programme anzustreben, um passgenaue und nicht konkurrierende Fördermaßnahmen für Altbewerberinnen und Altbewerber anzubieten?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung das Kriterium der Zusätzlichkeit bezogen auf den Ausbildungsbonus, und inwiefern wird die vereinzelt im Bericht formulierte Kritik an diesem Kriterium bewertet?

19

Wird die Aussage in dem Bericht geteilt, dass der Status der Altbewerberin/ des Altbewerbers den Förderungsbedarf unzureichend abbildet?

Falls ja, welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

Falls nicht, warum nicht?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage in dem Bericht, wonach sich der Ausbildungsbonus nur schwer in die Vermittlungslogik des Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit integrieren lässt, und welche Schritte sind ggf. vorgesehen, um Abhilfe zu schaffen?

21

Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Ausbildungsbonus auf Seiten der Kammern, Betriebe, Grundsicherungsstellen und bei den Ausbildungssuchenden zu erhöhen?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Mitnahmeeffekte dieses arbeitsmarktpolitischen Instrumentes vor, und welche Schritte werden ggf. unternommen, um dieselben zu beenden?

23

Ist durch ggf. vorhandene Mitnahmeeffekte ein finanzieller Schaden entstanden?

Wenn ja, wie hoch ist dieser zu beziffern?

24

Wie viele Haushaltsmittel wurden bislang für den Ausbildungsbonus ausgegeben?

25

Wie begründet die Bundesregierung ihre unterschiedliche Haltung zum Ausbildungsbonus für Altbewerberinnen und Altbewerber und zum Ausbildungsbonus bei Insolvenz?

26

Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass der Ausbildungsbonus bei Insolvenz vor Bekanntwerden des Berichts zum Ausbildungsbonus für Altbewerberinnen und Altbewerber verlängert wurde?

27

Inwiefern hat sich durch den Bericht die Haltung der Bundesregierung zum Ausbildungsbonus dahingehend verändert, dass das Instrument über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert wird?

Falls das Instrument verlängert wird, wann plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative zur Entfristung des Arbeitsmarktinstrumentes?

Falls nicht, warum lässt die Bundesregierung dieses Instrument auslaufen?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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