[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerrit Huy, Barbara Lenk,
René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6835 –
ChatGPT und Datenschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem Italien als erstes westliches Land nach Bekanntwerden eines
Datenlecks ChatGPT von Ende März bis Ende April dieses Jahres vorrübergehend
gesperrt hatte (Vgl.
www.welt.de/wirtschaft/article244588952/Italien-laesst-K
I-Chatbot-ChatGPT-bis-auf-Weiteres-sperren.html;
www.zdf.de/nachrichten/d
igitales/chat-gpt-italien-100.html), ist auch in Deutschland die Diskussion um
die Datensicherheit des KI (künstliche Intelligenz)-Chatbots und eine
mögliche Sperrung desselben entbrannt (vgl.
www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/
chatgpt-droht-auch-in-deutschland-datenschutzaerger-a-36d48232-0f0b-4d94-
a953-c55c2603c15f).
Die Maßnahme der italienischen Datenschutzbehörde ging auf einen
Datenverlust zurück, den ChatGPT am 20. März 2023 erlitten hat. „Dabei waren
Nutzergespräche und Zahlungsinformationen von Abonnenten des Dienstes
geleakt worden“ (
www.welt.de/wirtschaft/article244588952/Italien-laesst-KI-
Chatbot-ChatGPT-bis-auf-Weiteres-sperren.html#:~:text=Die%20italienische
%20Datenschutzbeh%C3%B6rde%20hat,er%20mit%20den%20Datenschutzb
estimmungen%20%C3%BCbereinstimmt%E2%80%9C).
Darüber hinaus sei nach Auffassung der italienischen Datenschützer teilweise
unklar gewesen, welche Nutzerdaten die Firma OpenAI in welchem Umfang
gesammelt hat und inwiefern der Jugendschutz in der früheren Version des
Text-Roboters gewährleistet war (vgl.
www.welt.de/politik/ausland/plus24463
8580/Kuenstliche-Intelligenz-Warum-Italien-ploetzlich-ChatGPT-verbietet.ht
ml#:~:text=Grund%20f%C3%BCr%20das%20Verbot%20sind,die%20Beh%
C3%B6rde%20den%20mangelnden%20Jugendschutz).
Daraufhin hatten die italienischen Behörden OpenAI aufgefordert, sein
Hauptprodukt in Italien zu blockieren, da der KI-Bot nach ihrer Einschätzung gegen
die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten verstößt
(vgl.
www.welt.de/wirtschaft/article244588952/Italien-laesst-KI-Chatbot-Chat
GPT-bis-auf-Weiteres-sperren.html#:~:text=Die%20italienische%20Datensch
utzbeh%C3%B6rde%20hat,er%20mit%20den%20Datenschutzbestimmungen
%20%C3%BCbereinstimmt%E2%80%9C).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7262
20. Wahlperiode 14.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 13. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Überarbeitung seines Internetauftritts hinsichtlich der Altersprüfung für
einheimische neue Nutzer ist das KI-Programm ChatGPT seit dem 29. April
2023 in Italien wieder online verfügbar (vgl.
www.spiegel.de/netzwelt/netzpol
itik/openai-bessert-beim-datenschutz-nach-chatgpt-wieder-in-italien-verfuegb
ar-a-d8d9d24f-8f34-4882-a8e4-dc5bc1c7fd84).
Im Sinne einer rechtssicheren Nutzung der auf künstlicher Intelligenz
basierenden Software gilt es nach Ansicht der Fragesteller zu klären, welche
Rechtsgrundlage im Anwendungsbereich von ChatGPT hierzulande existiert
und inwiefern der Daten- und Jugendschutz im Kontext der neuen
Technologie aus Sicht der Bundesregierung gewahrt wird.
1. Unterliegen die personenbezogenen Daten, die ChatGPT von Nutzern
sammelt, nach Kenntnis der Bundesregierung der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung sowie dem deutschen
Bundesdatenschutzgesetz, und wenn nein, welche Rechtsgrundlagen schützen die Daten der
Nutzer von ChatGPT hierzulande?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das ChatGPT betreibende
Unternehmen OpenAI unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
2. Existiert nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland derzeit
eine Rechtsgrundlage, auf deren Basis die Regierung analog zur
italienischen Regierung handeln und ChatGPT in Deutschland sperren könnte
oder gar müsste, und wenn nein, welcher rechtlichen, prozessualen und
politischen Voraussetzungen bedarf eine Sperrung von ChatGPT in
Deutschland?
Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen
gegenüber dem ChatGPT betreibenden Unternehmen OpenAI ergriffen werden,
obliegt den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Ihnen sind
in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechende Befugnisse
eingeräumt.
3. Sieht die Bundesregierung Gefahren hinsichtlich der Datensicherheit
bzw. des Datenschutzes der Dienste Cortana, Skype, Office und Teams,
wenn Microsoft den Bot ChatGPT sukzessive in diese integriert (vgl.
www.derstandard.de/story/2000143151939/microsoft-startet-teams-prem
ium-und-integriert-chatgpt), und wenn ja, welche Gefahren sind das, und
welche Gegenmaßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich im
Rahmen seines Auftrages mit der Sicherheit großer Sprachmodelle für
Künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt und ein Dokument veröffentlicht, das neben
den Chancen entsprechender Anwendungen unter anderem auch aktuell
identifizierte Risiken dieser Modelle für die IT-Sicherheit aufzeigt. Über die
Beschreibung der Risiken und Bedrohungen hinaus werden dort auch mögliche
Maßnahmen mit dem Ziel der Minderung oder Beseitigung des möglichen
Gefahrenpotentials präsentiert (das Dokument ist abrufbar unter:
www.bsi.bun
d.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/KI/Grosse_KI_Sprachmodelle.pdf). Bei
der Integration von ChatGPT als Sprachmodell in die genannten Dienste wären
diese Risiken grundsätzlich auch für die in der Fragestellung genannten
Anwendungen zu evaluieren.
4. Plant die Bundesregierung die Sperrung von ChatGPT in Deutschland,
und wenn ja, wann, aus welchen Gründen, und für wie lange?
Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen
gegenüber dem ChatGPT betreibenden Unternehmen OpenAI ergriffen werden,
obliegt den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie
gegebenenfalls weitere Behörden nach Sachzuständigkeit.
5. Welche öffentlich geförderten Institute und welche Behörden der
Bundesrepublik erforschen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig
den Nutzen und Nachteil von ChatGPT sowie artverwandten KI-Tools,
und welche finanziellen, personellen und sachlichen Mittel werden
hierfür aufgewandt?
Forschung zu Nutzen und Nachteilen von ChatGPT sowie artverwandten KI-
Tools wird an vielen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen
ihrer Grundfinanzierung und auf Grundlage der Freiheit von Forschung und
Lehre betrieben. Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Informationen
zu den dazu aktiven Hochschulen und Forschungseinrichtungen und den hierfür
aufgewandten finanziellen, personellen und sachlichen Mitteln vor. Die
Bundesregierung hat keine Kenntnis von Forschungstätigkeiten an öffentlich-
rechtlichen Instituten, an denen sie nicht selbst, etwa als Fördergeber beteiligt ist. Es
werden nur Projekte aufgeführt, die bereits angelaufen sind und die über den
bloßen Grad des Testens hinausgehen. Darüber hinaus werden Aktivitäten, bei
denen eine wissenschaftliche Aufbereitung der Vor- und Nachteile lediglich am
Rande/als Nebenprodukt erfolgt, außen vor gelassen.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine offene Beantwortung der Frage 5 bezüglich der
Nachrichtendienste des Bundes aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des
Staatswohls nicht erfolgen kann. Mit der Beantwortung könnten mittelbar
bestimmte Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste
offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht werden. Hierdurch würden die
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung und somit die Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags der Nachrichtendienste erheblich gefährdet. Schon die Angabe,
dass ein bestimmtes Verfahren erforscht werde, mit welchen Herstellern
technischer Produkte im Bereich der Künstlichen Intelligenz die Nachrichtendienste
in Kontakt stehen und damit mittelbar die Angabe, welche technischen
Produkte die Nachrichtendienste in diesem sensiblen Bereich derzeit oder zukünftig
einsetzen könnten, kann zu einer gezielten Änderung des
Kommunikationsverhaltens der betreffenden, zu beobachtenden Personen führen, wodurch eine
weitere Aufklärung der von diesen Personen verfolgten Bestrebungen und
Planungen unmöglich werden würde. In diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere
Instrumente nicht möglich. Die Antwort des Bundesamtes für
Verfassungsschutz ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als nicht
zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Anlage
übermittelt. Dabei ist der Umstand, dass die offene Beantwortung verweigert wird,
weder als Bestätigung noch als Verneinung des jeweiligen angefragten
Sachverhalts zu werten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 1 bis 1h der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/6862 verwiesen.
Behörde/öffentlich
gefördertes Institut
Tätigkeit mit Schwerpunkt der
Erforschung der Vor- und Nachteile
des multimodalen Modells
Aufgewendete Finanzmittel/
Ressourcen (soweit spezifisch in Bezug auf
die nachgefragte wissenschaftliche
Aufbereitung ermittelbar)
Auswärtiges Amt (AA) Verprobung durch eigenes Personal mit
dem Ziel einer Chancen-/Risiken
Bewertung der Nutzung von sogenannten
Large Language Modellen. Dazu zählen
die Testinstanz des Open Source LLM
„Dolly 2.0“.
Bundesministerium
der Justiz (BMJ)
Überprüfung nur im Regelbetrieb Personelle und sachliche Mittel lassen
sich nicht im Einzelnen beziffern, da
Regelbetrieb.
Bundesministerium
der Verteidigung
(BMVg)
1. Untersuchungen im Geschäftsbereich
BMVg durch die
Innovationseinheiten der BWI GmbH
Etwa 380.000 Euro und ca. 50
Personentage sowie im Kommando Cyber-
und Informationsraum ebenfalls circa
50 Personentage aufgewandt.
Behörde/öffentlich
gefördertes Institut
Tätigkeit mit Schwerpunkt der
Erforschung der Vor- und Nachteile
des multimodalen Modells
Aufgewendete Finanzmittel/
Ressourcen (soweit spezifisch in Bezug auf
die nachgefragte wissenschaftliche
Aufbereitung ermittelbar)
Bundesministerium
für Gesundheit (BMG)
1. Das BMG fördert die Projekte Traum-
AInterfaces (Entwicklung und
Erprobung eines KI-basierten
Spracherkennungssystems für die verbale
Kommunikation in der
Polytraumaversorgung) und HYKIST (Einsatz hybrider
KI-Sprachtechnologien zur
Qualitätssteigerung in der medizinischen
Versorgung).
2. Ziel des Projekts TraumAInterfaces
ist, ein Spracherkennungssystem
zur Kommunikationsunterstützung in
der Extremsituation
Polytraumaversorgung zu entwickeln und zu
erproben. Dieses basiert auf
künstlicher Intelligenz und beinhaltet
Funktionen wie Erfassung,
Verschriftlichung und Strukturierung der
gesprochenen Kommunikation. Diese
Informationen werden mittels intelligenter
Systeme unter Nutzung von
künstlicher Intelligenz analysiert und
ausgewertet. Die Erprobung erfolgt
realitätsnah. Dabei werden
unterschiedliche Perspektiven und Akteure
berücksichtigt.
3. Ziel des Projekts HYKIST ist die
Entwicklung eines hybriden
Gesamtsystems, das die menschliche
Übersetzungsleistung mit einer KI-basierten
Übersetzungslösung kombiniert, um
die medizinische Versorgung durch
verbesserte Kommunikation zu
erhöhen. HYKIST soll Sprachmittlerinnen
und Sprachmittlern bei der
Übersetzung von komplexen medizinischen
Sachverhalten und Fachtermini
während des Arzt-Patienten-Gespräches
unterstützen.
Das BMG fördert die Projekte im
Rahmen der KI-Strategie der
Bundesregierung. Hierfür werden für das Projekt
TraumAInterfaces im Zeitraum vom
1. Oktober 2020 bis 30. September 2023
Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Beteiligt ist
die Rheinisch-Westfälische Technische
Hochschule Aachen (RWTH),
Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse-
und Informationssysteme, Rheinische
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
Universität Witten/Herdecke und das
Universitätsklinikum Aachen.
Bundesministerium
für Digitales und
Verkehr (BMDV)
Verprobung in einer sicheren Umgebung
durch eine hausinterne Testgruppe mit
dem Ziel Regelungen für eine
gegebenenfalls flächendeckende Nutzung ableiten
zu können.
Personelle und sachliche Mittel lassen
sich nicht im Einzelnen beziffern,
da Regelbetrieb.
Bundesanstalt
für Materialforschung
und ‑prüfung (BAM)
Untersuchung im
materialwissenschaftlichen Kontext zum Nutzen von Large
Language Models (LLMs) gegenüber
etablierteren Verfahren. Die verwendeten
Daten sind Open Source (CC BY 4.0).
Kosten von unter 100.000 Euro für
den Zugriff auf API-Schnittstellen.
Aktuell befassen sich 2 Stellen im
Höheren Dienst schwerpunktmäßig mit dem
Thema.
Behörde/öffentlich
gefördertes Institut
Tätigkeit mit Schwerpunkt der
Erforschung der Vor- und Nachteile
des multimodalen Modells
Aufgewendete Finanzmittel/
Ressourcen (soweit spezifisch in Bezug auf
die nachgefragte wissenschaftliche
Aufbereitung ermittelbar)
Bundesamt
für Sicherheit in
der Informationstechnik
(BSI)
Erfassung des Stands der Technik und
Forschung im Bereich der generativen
(multimodalen) KI-Modelle in Hinblick
auf Chancen und Risiken für die
Informationssicherheit; Sensibilisierung der
BSI‑Zielgruppen und Wissenstransfer
(z. B. im Rahmen von Vorträgen und
Publikationen)
Derzeit befassen sich 3 Stellen im
Höheren Dienst schwerpunktmäßig und
fortlaufend mit dem Thema.
Seit Mai 2022 wurden circa 30
Personenmonate in das Thema investiert.
Bundesanstalt
für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin
(BAuA)
Auseinandersetzung im Zusammenhang
mit der Forschung für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit mit dem
Einsatz eines Chatbots bei ausgewählten
Tätigkeiten im Rahmen eines
Promotionsvorhabens
DLR-Institut
für Robotik
und Mechatronik,
Oberpfaffenhofen
Beobachtung von Nutzen und Nachteilen
von ChatGPT im Kontext von Robotik
Nicht spezifisch ermittelbar;
Drittmittelprojekte gibt es bisher nicht
DLR-Institut
für KI-Sicherheit
Forschung zu Large Language
Models (LLM) und multimodalen
Foundation Modellen in sicherheitskritischen
Anwendungen
4 Vollzeitstellen
Die Bundesregierung verweist darüber hinaus allgemein zu Anwendungsfällen
von KI in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden ferner auf die
Anlage 1a in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf in Bundestagsdrucksache 20/6862 sowie auf die
Antwort zu Frage 10 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6044.
6. Welche Datenschutzverletzungen und Sicherheitsprobleme in
Deutschland sind der Bundesregierung bezüglich ChatGPT ggf. bekannt (bitte
alle registrierten Rechtsverletzungen und sicherheitsrelevanten Vorfälle
auflisten)?
Die Bundesregierung führt kein Register im Sinne der Fragestellung.
7. Schützt die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor (Cyber-)
Kriminalität zum Nachteil privater Nutzer, und wenn ja, durch welche
Maßnahmen, und welche Straftaten in diesem Bereich wurden bislang erfasst?
Die Polizeien des Bundes führen derzeit keine polizeilichen
Präventionsmaßnahmen explizit im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT durch
private Nutzer durch. Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt,
wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung
von ChatGPT statistisch erfasst.
8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob es
Möglichkeiten für sie gibt, das Inumlaufbringen personenbezogener
Daten Dritter, die von ChatGPT generiert werden und die nicht korrekt
sind, zu verhindern, und wenn ja, welche Möglichkeiten sind dies?
Zunächst eröffnet die DSGVO den betroffenen Personen in diesem
Zusammenhang verschiedene Rechte, so insbesondere das Recht auf Auskunft, das Recht
auf Berichtigung und das Recht auf Löschung.
Zudem verfügen die Datenschutzaufsichtsbehörden aufgrund der DSGVO über
die Befugnis, durch entsprechende Aufsichtsmaßnahmen auf eine
datenschutzkonforme Verwendung personenbezogenen Daten hinzuwirken; dazu gehört
auch die Korrektheit der Daten.
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob es
Möglichkeiten für sie gibt, das Inumlaufbringen von
Falschinformationen und unwahren Tatsachenbehauptungen, die von ChatGPT generiert
werden, zu verhindern, und wenn ja, welche Möglichkeiten sind dies?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwiefern aus dem Ausland gesteuerte
und auf technische Art und Weise künstlich erzeugte oder verstärkte
Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum (im Sinne des durch den
Europäischen Auswärtigen Dienst geprägten Begriffs „Foreign Information
Manipulation and Interference“) erkannt werden können sowie inwiefern
Maßnahmen dagegen erforderlich sind. Hierunter können auch durch Künstliche
Intelligenz generierte Inhalte fallen.
10. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob es
Möglichkeiten für sie gibt, das Inumlaufbringen von Phishing-E-Mails,
Spam-Nachrichten oder Malware, die von ChatGPT generiert werden, zu
verhindern, und wenn ja, welche Möglichkeiten sind dies?
Die Meinungsbildung in der Bundesregierung hierzu ist noch nicht
abgeschlossen. Im Übrigen wird auf das in der Antwort zu Frage 3 genannte Dokument
verwiesen, welches sich auch mit Risiken im Bereich des Inumlaufbringens
von Phishing-E-Mails, Spam-Nachrichten oder Malware auseinandersetzt.
11. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob es
Möglichkeiten für sie gibt, Urheberrechtsverletzungen, die im Rahmen
von ChatGPT auftreten, zu verhindern, und wenn ja, welche
Möglichkeiten sind dies?
Die Nutzung von KI und die Verwendung KI-generierter Inhalte müssen sich
im geltenden Rechtsrahmen halten. Hinsichtlich der Nutzung geschützter
Inhalte für das Training von KI-Anwendungen kann die auf Unionsrecht
beruhende Regelung in § 44b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Vervielfältigungen
von rechtmäßig zugänglichen Werken zum Zwecke des Text und Data Mining
erlauben, wenn der Rechtsinhaber sich diese Nutzung nicht vorbehalten hat. In
Bezug auf die Wiedergabe KI-generierter Inhalte richtet sich die Zulässigkeit
einer Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte nach den allgemeinen
urheberrechtlichen Regelungen. Gegen eine unrechtmäßige Verwendung
geschützter Inhalte können die Rechtsinhaber Unterlassungs- und – im Falle
vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns – Schadensersatzansprüche geltend
machen. Daneben können Urheberrechtsverletzungen auch eine Straftat darstellen,
die von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird.
12. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, ausländischen
Firmen den Zugriff auf die Nutzerdaten deutscher Bürger zu gestatten,
wenn es doch erklärtes Ziel der KI- bzw. Digitalstrategie der
Bundesregierung ist, eigene KI-Angebote im nationalen und europäischen
Kontext zu fördern (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/06
3-digitalstrategie.pdf?_blob=publicationFile)?
Entscheidend ist die Einhaltung der einschlägigen Regelungen wie z. B. der
Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwendung der Nutzerdaten.
13. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung die Erforschung,
Entwicklung und Anwendung von KI in Deutschland, und welche
Fördermittel wurden bzw. werden zur Umsetzung der KI-Strategie der
Bundesregierung eingesetzt (bitte die bislang bereitgestellten sowie die bis 2030
geplanten Fördermittel je nach Handlungsfeld und Jahren ausweisen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 20/6862
verwiesen. Auf die dort erfolgten Hinweise sowie VS-NfD-Einstufung eines Teils
der Antworten wird hingewiesen.
14. Im Rahmen welcher Projekte und in welchem Umfang fördert die
Bundesregierung „gemeinwohlorientierte KI“ (
www.bmfsfj.de/bmfsfj/minist
erium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/kuenstliche-intellig
enz-fuer-das-gemeinwohl-) in Deutschland (bitte die aktuellen Zahlen
nach Jahren und Projekten ausweisen)?
Förderungen im Rahmen der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) zur Stärkung der Nutzung von Daten und Technologien unter Anwendung
„Künstlicher Intelligenz“ für das Gemeinwohl
Projekt Fördervolumen in Euro
Gesamt Jahr
2023 2024 2025
iKIDO – Interaktive KI-Erfahrungsräume
für die Digitale Souveränität Jugendlicher
635.288,81 246.120,64 255.367,94 133.800,23
Wegweiser.UX-für-KI: Online-
Kompetenzaufbau „UX für gemeinwohlorientierte KI“
281.081,00 93.849,00 93.616,00 93.616,00
KIA – KI gestützte Assistenz für digitale
psychosoziale Berater*innen
876.651,57 288.863,85 295.671,47 292.116,25
KI – Thinktank Female Entrepreneurship II
– KITE II
898.280,83 299.434,61 298.934,61 299.911,61
Erstellung und Analyse Leichter Sprache
durch Künstliche Intelligenz (ErLeSen)
224.894,70 102.719,70 113.516,10 8.658,90
Künstliche Intelligenz für
Nichtregierungsorganisationen (KINiRO)
248.116,00 74.372,00 99.372,00 74.372,00
KISS – KI-unterstützte Steigerung der
Mobilität und gesellschaftlichen Teilhabe
von Senioren
688.500,01 219.119,16 230.286,89 239.093,96
Künstliche Intelligenz für ein gutes Altern 659.700,00 207.700,00 222.600,00 229.400,00
DRK Data Science Hub: mit Daten mehr
bewegen
742.500,00 247.500,00 247.500,00 247.500,00
Digitaler Erstkontakt – mit KI-
Beratungsanliegen auf den richtigen Weg bringen
835.200,00 247.000,00 290.600,00 297.600,00
15. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung das Projekt „Civic
Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ (
www.bmas.de/DE/S
ervice/Presse/Meldungen/2022/civic-coding-ki-fuer-das-gemeinwohl-nut
zen.html; bitte alle Fördermittel seit Bestehen des Projektes ausweisen)?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) haben im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung eine strategische
Partnerschaft zum Aufbau der Initiative „Civic Coding – Innovationsnetz KI
für das Gemeinwohl“ vereinbart. Die drei Ressorts werden beim Aufbau der
Initiative durch eine gemeinsame Geschäftsstelle unterstützt, die im Rahmen
eines europaweiten Verhandlungsverfahrens ermittelt wurde. Für die
Finanzierung der sich aus dem Aufbau der Initiative ergebenden Maßnahmen und
Aktivitäten sowie der gemeinsamen Geschäftsstelle wurde ein gemeinsames Budget
vereinbart. Das Budget kann auch für die gemeinsame Förderung von Projekten
verwendet werden.
16. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, über welche
finanzielle, personelle und sachliche Ausstattung die Geschäftsstelle des
Projektes „Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“
verfügt (wenn ja, bitte die Zahlen sowie den Stellenplan seit Bestehen der
Geschäftsstelle ausweisen)?
Zur Unterstützung vom BMAS, BMUV und BMFSFJ bei der Umsetzung von
gemeinsamen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der Initiative „Civic
Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ wurde Anfang 2023 nach
Durchführung eines europaweiten Verhandlungsverfahrens eine gemeinsame
Geschäftsstelle eingerichtet. Der Zuschlag wurde dem Konsortium unter
Leitung des Dienstleisters ifok GmbH erteilt.
Zur Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle sowie aller gemeinsamen
Aktivitäten und Maßnahmen wurde ein gemeinsames Budget vereinbart, zu
dem alle drei Ressorts beitragen: Für das Jahr 2023 stehen Haushaltsmittel in
Höhe von 4,3 Mio. Euro, für 2024 in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Seit Anfang Januar 2023 werden im Rahmen der Geschäftsstelle 5,75
Vollzeitäquivalente beschäftigt. Der Dienstleister organisiert die Personalressourcen in
eigener Verantwortung. Der Dienstleister stellt die Geschäftsräume und
Infrastruktur selbst.
17. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Arbeitsziele
und Arbeitsergebnisse des Projektes „Civic Coding“, und was versteht
die Bundesregierung unter einem „KI-Ökosystem“ (vgl.
www.ki-strategi
e-deutschland.de/home.html, bitte die Arbeitsziele inklusive Zeitplan
sowie die konkreten Arbeitsergebnisse seit Bestehen des Projektes
ausweisen)?
Die Bundesregierung verfolgt mit der KI-Strategie das Ziel, eine
verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von
Künstlicher Intelligenz (KI) sicherzustellen und diese im Rahmen eines breiten
gesellschaftlichen Dialogs sowie einer aktiven politischen Gestaltung ethisch,
rechtlich, kulturell und institutionell in die Gesellschaft einzubetten.
Voraussetzung dafür ist es, auch zivilgesellschaftliche Strukturen und Akteur*innen
gezielt zu stärken und in die Lage zu versetzen, KI zu nutzen und einzusetzen.
Dafür muss neben Spitzenforschung, Innovationszentren u. ä. eine –
thematisch, geografisch und anwendungsbezogen – breite KI-Expertise in
Deutschland entwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund haben das BMAS, BMUV und BMFSFJ gemeinsam
ein ressortübergreifendes Konzept zur Entwicklung eines Ökosystems für
gemeinwohlorientierte KI erarbeitet, das unter dem Namen „Civic Coding ‒
Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl“ im Mai 2021 öffentlich vorgestellt wurde.
Durch die Bündelung und Vernetzung der KI-bezogenen Projekte, Programme
und Strukturen der drei beteiligten Ressorts im Sinne eines KI-Ökosystems
bzw. Innovationsnetzwerks sollen ressortübergreifend Synergien und
Ressourcen genutzt werden. Ziel ist, ein sichtbares und wirksames Innovationsnetzwerk
zu entwickeln, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von
Künstlicher Intelligenz langfristig unterstützt und sichert.
Arbeitsziele inklusive Zeitplan sowie die konkreten Arbeitsergebnisse:
• Mai 2021: Auftakt der Initiative Civic Coding – Innovationsnetz KI für das
Gemeinwohl im Rahmen der Fachtagung „KI für alle: Gemeinsam ein
lebendiges Ökosystem gestalten“ (Auftaktveranstaltung 2021 – Civic
Coding (civic-coding.de)),
• Oktober 2022: Vorstellung des Forschungsberichts „Civic Coding –
Grundlagen und empirische Einblicke zur Unterstützung gemeinwohlorientierter
KI“ (Forschungsbericht – Civic Coding (civic-coding.de)) im Rahmen der
Fachtagung „Civic Coding – KI für das Gemeinwohl nutzen“,
• Januar 2023: Arbeitsauftakt der gemeinsamen Geschäftsstelle,
• April 2023: Veröffentlichung „Zivilgesellschaft 4.0 – KI sozial, nachhaltig
und partizipativ gestalten“ (Publikation – Civic Coding (civic-coding.de/),
• Mai 2023: Dialogveranstaltung mit Stakeholder*innen der Initiative (Das
war unser Civic Coding-Atelier – Civic Coding (civic-coding.de)),
• Juni 2023: Launch des Webportals
www.civic-coding.de,
• Juni 2023: Workshop auf der re:publica 2023 „Meinwohl, Deinwohl –
KI für das Gemeinwohl?,
• Herbst 2023: Innovation Camp.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]