Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania und Sansibar vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Verfolgung Homosexueller
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Homosexuelle Handlungen werden in Tansania mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Im halbautonomen Teilstaat Sansibar fallen die Strafen für homosexuelle Handlungen schärfer aus. Der Frauenflügel der derzeit regierenden Fraktion in Tansania fordert die Kastration verurteilter Homosexueller (www.rnd.de/politik/tansania-frauen-in-regierungspartei-fordern-kastration-homosexueller-WQIKDPZTEXREBC6OMDT4VTGCM4.html; abgerufen am 24. März 2023).
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) portraitiert Tansania auf seiner Website einführend: „Tansania ist eines der politisch stabilsten und friedlichsten Länder Ostafrikas. In Bezug auf Religionsfreiheit und ethnische Toleranz steht es im regionalen Vergleich vorbildlich da. Das Land unternimmt erhebliche Anstrengungen zum Schutz seiner reichen Biodiversität“ (www.bmz.de/de/laender/tansania; abgerufen am 24. März 2023). Im Oktober 2021 wurden Tansania 71 Mio. Euro für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) neu zugesagt. Die formale Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit dem halbautonomen Teilstaat Sansibar wurden 2021 ebenfalls vereinbart (ebenda).
Die Bundesregierung bezeichnet ihre Außen- und Entwicklungspolitik als „wertegeleitet“, „feministisch“ und „menschenrechtsorientiert“ (www.bundesregierung.de/breg-de/bundeskanzleramt/menschenrechts-bericht-der-bundesregierung-2151168; abgerufen am 24. März 2023).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Bundesregierung die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller in Tansania und Sansibar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie aus dieser strafrechtlichen Verfolgung?
Wenn die Bundesregierung die Frage 1 bejaht, war oder ist die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller in Tansania und Sansibar Gegenstand der Verhandlungen über die Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania und Sansibar, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Haben Projekte der Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania und Sansibar Bezug zur Situation Homosexueller in Tansania und Sansibar, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, um welche Projekte (bitte Projekttitel, Durchführer, lokale Partnerorganisation, Zuwendungshöhe, Standort nennen) handelt es sich?
Befindet sich nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung Tansanias auf der Website des BMZ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sowie die Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania und Sansibar im Einklang mit der von der Bundesregierung vertretenen „wertegeleiteten“, „menschenrechtsorientierten“ und „feministischen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Entwicklungszusammenarbeit?
Von welchen Werten wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit konkret geleitet?
In welchem Bezug stehen diese Werte (Frage 5) zu den Rechten Homosexueller in Ländern, die im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt erhalten?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit Sansibar aufgenommen?
Welche entwicklungspolitischen und welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania und Sansibar?
Wie ist das EZ-Portfolio zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Tansania und Sansibar jeweils ausgestaltet (bitte nach Modalität der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmentitel, Durchführer, Partnerorganisation, Auftragswert bzw. Kosten, Zuwendungshöhe, Eigenmittelanteile, Laufzeit und Zielland aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania nach der Übernahme des Präsidentenamtes durch Samia Suluhu Hassan im Jahr 2021?