[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse,
Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6832 –
Mögliche Erhöhung des CO2-Ausstoßes nach Abschaltung der letzten
Kernkraftwerke am 15. April 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kernkraftwerke (KKW) Emsland in Niedersachsen, Isar 2 in Bayern und
Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg wurden am 15. April 2023 vom
Netz genommen. Damit ist die Ära der Kernenergie für die Stromerzeugung in
Deutschland zu Ende gegangen (
www.focus.de/klima/energie/atom-ausstieg-d
auert-nur-15-minuten-so-wird-das-atomkraftwerk-morgen-abgeschaltet_id_19
1091081.html).
1. In welcher Größenordnung wird sich nach Schätzung der Bundesregierung
die stärkere Kohleverstromung sowie die Erzeugung von Strom aus
Gaskraftwerken bewegen, um den Wegfall der Kernenergie zu kompensieren
(bitte ausführlich und erschöpfend, getrennt nach Steinkohle, Braunkohle
und Gas und dies quartalsweise für 2023, 2024 und 2025, darstellen)?
Nach der endgültigen Stilllegung der drei verbliebenen deutschen
Kernkraftwerke am 15. April 2023, wird deren Stromerzeugung durch den verbleibenden
Kraftwerkspark im In- und Ausland gedeckt. Der Stromerzeugungsmix hängt
von einer Vielzahl von Faktoren und komplexen Zusammenhängen (u. a.
Brennstoff- und CO2-Preise, europaweite Einspeisung aus erneuerbaren
Energien, Entwicklung des Stromverbrauchs in Europa) ab. Somit kann auf Basis
der der Bundesregierung vorliegenden Informationen immer nur rückblickend
festgestellt werden, wie sich der tatsächliche jeweilige Erzeugungsmix eines
Landes sowie die grenzüberschreitenden Stromflüsse entwickelt haben, jedoch
ohne daraus Rückschlüsse auf ein einzelnes Ereignis und auf kausale
Zusammenhänge ziehen zu können.
Der Zeitpunkt des Atomausstiegs ist seit über zehn Jahren bekannt. Auch
deswegen arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) auf einen dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien hin, mit
dem Ziel, den Strom aus Kernkraftwerken mittel- bis langfristig vollständig mit
Strom aus erneuerbaren Energien zu ersetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7071
20. Wahlperiode 30.05.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 30. Mai 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich diese Kompensation
durch Kohle- und Gas-Verstromung auf den CO2-Ausstoß auswirken
wird?
a) Wenn ja, inwiefern wird sich dies auf den Ausstoß auswirken (bitte
vollumfänglich ausführen und erschöpfend, getrennt nach Steinkohle,
Braunkohle und Gas und dies quartalsweise für 2023, 2024 und 2025,
darstellen)?
b) Wenn nein, werden diese Daten zeitnah erhoben?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Entscheidung, die
KKWs abzuschalten, auf das vorgegebene Klimaziel auswirken wird, und
geht sie gemäß den Erfahrungen aus der Vergangenheit wiederum von
„Strafzahlungen“ im Falle einer Nichterreichung von Klimazielen aus
(
www.zeit.de/politik/deutschland/2021-10/europaeische-union-eu-klimazi
ele-deutschland-ausgleichszahlung-co2-emissionen-2020?utm_referrer=ht
tps%3A%2F%2F
www.google.de%2F)?
Die Fragen 2 bis 2b und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Laut Daten der Plattform SMARD.de der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen haben Atomkraftwerke in
Deutschland vom 1. Januar bis 15. April 2023 insgesamt knapp 6,7
Terawattstunden Strom erzeugt. Eine direkte Zuordnung dieser Strommenge zu
etwaigen Emissionseinsparungen ist nicht möglich, da die Einsparungen von der
CO2-Intensität der verdrängten Stromerzeugung im europäischen
Strombinnenmarkt und damit von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. Brennstoff- und CO2-
Preise, europaweite Einspeisung aus erneuerbaren Energien, Entwicklung des
Stromverbrauchs in Europa) abhängen.
Der Energiesektor unterliegt dem europäischen Emissionshandel. Hiernach sind
die Energieerzeuger verpflichtet, Emissionsberechtigungen zu erwerben. Der
referenzierte Presseartikel zu staatlichen Ausgleichszahlungen bezieht sich auf
Wirtschaftszweige, die nicht unter den europäischen Emissionshandel (EU-
ETS) fallen. Vergleichbare Zahlungen können also durch die Stilllegung von
Kernkraftwerken nicht ausgelöst werden.
3. Hat die Bundesregierung geplant, die CO2-Bepreisung, die den Bürger
belastet, anzupassen bzw. zu verringern, im Hinblick auf diese nach
Auffassung der Fragesteller rein politische Entscheidung, die letzten drei KKWs
abzuschalten und somit wieder vermehrt auf fossile Kraft- und
Brennstoffe zurückzugreifen (
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschut
z/weniger-co2-emissionen-1810636)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]