BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Altersarmut in Deutschland

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

31.05.2023

Aktualisiert

14.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/688017.05.2023

Altersarmut in Deutschland

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie der signifikante Unterschied in der Armutsgefährdungsquote von Erwerbslosen in Deutschland für die Jahre bis 2019 (73,7 Prozent) und die Jahre darauf (2020: 49,7 Prozent, 2021: 48,1 Prozent) zustande kommt (Tabelle zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6386), und wenn ja, welche sind dies?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, was mit den 25,6 Prozent der armutsgefährdeten Erwerbslosen geschehen ist, und wenn ja, in welcher Statistik wird dieses statistische Delta nun erfasst?

2

Unternimmt die Bundesregierung Maßnahmen zur Steigerung der Wohneigentumsquote, seit es die Eigenheimzulage zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr gibt (im europäischen Vergleich haben die Deutschen eine relativ niedrige Eigentumsquote mit 49,1 Prozent, siehe Tabelle zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/6386)?

3

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutszuwanderung aus Südosteuropa langfristig auf unser Rentensystem aus, und welche impliziten Mehrkosten entstehen hierdurch jährlich (von 2013 bis 2021 ist die Zahl der in Nordrhein-Westfalen lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Bulgarien von 31 097 auf 96 715 und aus Rumänien von 49 154 auf 156 480 Personen angestiegen; siehe www.mhkbd.nrw/themenportal/strategieaustausch-zur-zuwanderung-aus-suedosteuropa)?

4

Wie viele Menschen ab dem 65. Lebensjahr haben Anspruch auf Wohngeld oder Wohngeld Plus nach dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), und wie viele Anspruchsberechtigte ab dem 65. Lebensjahr beziehen die vorgenannten Leistungen tatsächlich im Jahresdurchschnitt (bitte ab dem Jahr 2015 angeben und nach Migrationshintergrund sowie den 20 häufigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?

5

Wie viele Paare in Deutschland leben nach Kenntnis der Bundesregierung von nur einer Altersrente, und wie viele leben von zwei Altersrenten (bitte die absoluten und relativen Zahlen ab dem Jahr 2015 angeben und nach Migrationshintergrund und den 20 häufigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?

6

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Armutsrisikoquote für Alleinstehende über 65 Jahre um über 60 Prozent von 2006 bis 2021 (siehe Anhang Tabelle zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6386), und welche Gegenmaßnahme ergreift sie ggf. mit welchem Zeitplan?

7

Wie und in welchem Umfang kann nach Auffassung der Bundesregierung die Erwerbstätigkeit von Zuwanderern gesteigert werden, sodass diese im Alter auskömmliche Renten beziehen (der Median-Zahlbetrag der Altersrente betrug im Jahr 2021 für Deutsche 1 050 Euro, für EU-Ausländer 563 Euro und für Drittstaatenangehörige 514 Euro; siehe Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/5476; folglich bezieht ein großer Teil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter eine Rente unterhalb der Grundsicherungsschwelle)?

8

Rechnet die Bundesregierung damit, dass in absehbarer Zeit die Rentenanwartschaften von Ausländern durch eigene Leistung signifikant gesteigert werden können, und wenn ja, welche Fakten liegen dieser Annahme zugrunde?

Berlin, den 15. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen