Mögliche Einreisen von afghanischen Scharia-Richtern und Staatsanwälten als Sicherheitsrisiko
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth, Petr Bystron, Joachim Wundrak, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für gefährdete Afghanen wird laut einem Pressebericht von Islamisten genutzt, um nach Deutschland zu gelangen. So solle es sich bei rund der Hälfte der betroffenen Gruppen aus Behördenerfahrung nicht etwa um klassisch ausgebildete Justizkräfte handeln, sondern um Absolventen von Koranschulen. Sollte es in diesem Rahmen zu einer Erteilung von Aufnahmezusagen für Scharia-Gelehrte kommen, bestehe nach Informationen aus dem Pressebericht die Gefahr einer Unterwanderung der deutschen Rechtsordnung durch islamistische Kreise.
Die Bundesregierung hat die Auswahl der schutzbedürftigen Afghanen mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs) überlassen. Diese könnten als „meldeberechtigte Stellen“ Personen nennen, die dann von der deutschen Botschaft in Pakistan überprüft werden. In Afghanistan selbst habe die Bundesrepublik Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban keine offizielle Auslandsvertretung mehr (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche weiteren Konsequenzen, bis auf die Einführung einer zusätzlichen Sicherheitsbefragung, hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Problematik im Hinblick auf Aufnahmezusagen bezüglich afghanischer Richter und Staatsanwälte ggf. gezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller und www.spiegel.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-laesst-aufnahmeverfahren-fuer-afghanistan-voruebergehend-aussetzen-a-c5d32774-3082-463a-ba4b-33710824b774)?
Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass durch gezielte Vorbereitungen nicht solche Sicherheitsbefragungen unterlaufen werden, wie z. B. durch Weitergabe von diesbezüglichen Information der Befragten an zukünftige Antragssteller (bitte ausführen)?
Wann genau wurden die Prüfverfahren seitens der deutschen Botschaft in Islamabad eingestellt und wieder aufgenommen?
Hat die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt seit Beginn des Aufnahmeprogramms Einfluss auf Prüfvorgänge der deutschen Botschaft in Bezug auf Aufnahmezusagen an Afghanen genommen und entsprechende positive Weisungen erteilt, und wenn ja, in wie vielen Fällen bezüglich wie vieler Personen und mit welchem Ausgang bezüglich der Weisung im Hinblick auf eine Ausreise nach Deutschland (vgl. dazu www.focus.de/politik/ausland/fall-mohammad-g-baerbock-ministerium-fordert-visum-fuer-einen-afghanen-trotz-falschen-pass_id_192064499.html)?
Wie viele Aufnahmezusagen wurden bisher in Bezug auf afghanische Richter und Staatsanwälte im Rahmen des Aufnahmeprogramms von der Bundesregierung erteilt?
Wird es eine Überprüfung seitens der Bundesregierung zusammen mit den Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf die Frage geben, ob mögliche Scharia-Richter und Staatsanwälte seit der Machtübernahme der Taliban im Zuge des Aufnahmeprogramms nach Deutschland gekommen sind, und wenn ja, wie viele?
Sind der Bundesregierung bzw. den Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes Fälle bekannt, in denen aus Afghanistan eingereiste afghanische Richter und Staatsanwälte bereits Scharia-Recht in Deutschland ausgeübt haben, und wenn ja, wo, und in wie vielen Fällen, und wenn nein, wird man dieser Frage, nicht zuletzt auch im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder, nachgehen, beziehungsweise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen?
Haben die Bundesregierung Gefährdungsmeldungen von Bundestagsabgeordneten zu Richtern oder Staatsanwälten aus Afghanistan im Hinblick auf das Aufnahmeprogramm erreicht, und wenn ja, wie viele Bundestagsabgeordnete welcher Fraktionen haben sich jeweils für bestimmte Einzelpersonen aus afghanischen Justizkreisen im Sinne dieser Kleinen Anfrage an Bundesbehörden gewendet (bitte auch nach Eingabe an die jeweilige Bundesbehörde insbesondere das Auswärtige Amt aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung darlegen, ob die in einem Pressebericht genannten zehn Einzelfälle und ihre Angehörigen, sofern diese seitens der Bundesregierung und nach Rücksprache mit der deutschen Botschaft in Islamabad recherchierbar sind, inzwischen eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten haben, ihr Ersuchen abgelehnt wurde oder sich noch in Bearbeitung befindet (bitte nach Anzahl, Alter und Geschlecht je Einzelfall aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, wieder eine offizielle Auslandsvertretung in Afghanistan zu eröffnen und die Zusammenarbeit mit NGOs im Hinblick auf Gefährdungsanzeigen einzustellen, und wenn ja, wann?
Wie viele Gefährdungsanzeigen wurden seit Beginn des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghanen mit nahezu inhaltsgleichen Begründungen oder Textbausteinen von NGOs gestellt, die von der deutschen Botschaft in Islamabad zu bearbeiten sind?