Organisations- und Personalstrukturen der Bundesregierung im Bereich der Digitalpolitik
des Abgeordneten Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 185 auf Bundestagsdrucksache 20/5615 wird mitgeteilt, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den Bundesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen, nicht klar beziffert werden kann, da es sich bei dem Thema Digitalisierung um eine Querschnittsaufgabe, die in allen Ressorts im Rahmen der Facharbeit geleistet wird, handele. Des Weiteren wurde durch den Parlamentarischen Staatssekretär Michael Theurer in der Antwort ausgeführt, dass eine zahlenmäßig klare Zuordnung auf bestimmbare Stellen und Funktionen in der Regel nicht möglich sei, da die Beschäftigten diese Aufgaben anteilig und daher in unterschiedlichem Umfang in den Fach- und Führungsbereichen wahrnehmen würden. Die Bundesregierung habe sich digitalpolitisch neu aufgestellt und die Zuständigkeit für die übergreifende Digitalstrategie im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verankert. Die Digitalisierung aller Politik- und Lebensbereiche bleibe dennoch weiterhin eine Querschnittsaufgabe, die alle Ressorts und ihre nachgeordneten Bereiche betreffe. Bei einzelnen digitalpolitischen Vorhaben würden sich die Verantwortlichkeiten auch auf mehrere Ressorts erstrecken. Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit sei deshalb unabdingbar (ebd.).
Diese Antwort verwundert die Fragesteller insofern, dass die gleichlautende Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/1039 sehr umfangreich beantwortet werden konnte. Daher stellen die Fragesteller die Antwort auf die Schriftliche Frage 185 auf Bundestagsdrucksache 20/5615 infrage und bezweifeln, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der Dienstposten und Organisationseinheiten, die sich in den Bundesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen, nicht klar durch die Bundesregierung beziffert werden könne und dass eine zahlenmäßige klare Zuordnung auf bestimmbare Stellen und Funktionen durch die Bundesregierung in der Regel nicht möglich sei.
Auch die Aufteilung der Zuständigkeiten in den einzelnen Organisationsplänen der Bundesministerien (beispielhaft sei hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) genannt, vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organisationsplan-bmwk.html) dokumentiert nach Auffassung der Fragesteller weiterhin eine kaum handhabbare Zersplitterung der Zuständigkeiten im Bereich der Digitalpolitik der Bundesregierung, was auch den Empfehlungen von Normenkontrollrat und Bundesrechnungshof widerspricht (Monitor Digitale Verwaltung #4, S. 13 f.). Zuletzt wurde im Jahresgutachten 2020/2021 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf Bundestagsdrucksache 20/160 (S. 359) deutliche Kritik an der Aufspaltung der Verantwortlichkeiten geübt, die zu Doppelstrukturen führe und die effektive Koordination, die für eine übergreifende Digitalisierungsstrategie erforderlich sei, erschwere. Im Übrigen wurde die Frage, aus welchem konkreten Grund die gegenwärtige Bundesregierung kein eigenständiges Digitalministerium geschaffen hat, nach Ansicht der Fragesteller nicht ausreichend beantwortet (Schriftliche Frage 185 auf Bundestagsdrucksache 20/5615). Dies scheint vor dem Hintergrund, dass zumindest eine Fraktion (FDP), welche gegenwärtig auch der Bundesregierung angehört, dies in mehreren Anträgen (z. B. Bundestagsdrucksachen 19/24632 und 19/9929) von der letzten Bundesregierung in der 19. Wahlperiode gefordert hat, zumindest des Hinterfragens wert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Mitarbeiter und Dienstposten in wie vielen Stäben, Referaten, Arbeitsgruppen, Abteilungen und sonstigen Organisationseinheiten und Gremien beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes mit Digitalpolitik (bitte für jedes Bundesministerium, nachgeordnete Behörde oder sonstige Einrichtung einzeln angeben)?
Aus welchem konkreten Grund wurde durch die gegenwärtige Bundesregierung kein eigenständiges Digitalministerium geschaffen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Fraktion der FDP die Einrichtung eines eigenständigen Digitalministeriums in der 19. Wahlperiode in mehreren Anträgen gefordert hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung bzw. planen Bundesbehörden und sonstige Einrichtungen des Bundes, Bundesagenturen, Bundesinstitute, Bundesbeteiligungen, bundeseigene Gesellschaften, Räte, Kommissionen usw., in dieser Legislaturperiode noch weitere Organisationseinheiten, Gremien, etc. im Bereich der Digitalpolitik zu errichten?
a) Wenn ja, welche (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Errichtung eines Bundesdigitalministeriums?
a) Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung eines solchen Plans zu rechnen, mit welchen finanziellen Bundesmitteln sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein solches Bundesdigitalministerium ausgestattet werden, und mit welchen Zuständigkeiten sollte ein solches Bundesdigitalministerium ausgestattet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist von der Bundesregierung geplant, die Zuständigkeit für die übergreifende Digitalisierung und Digitalstrategie vor dem Hintergrund, „den digitalen Wandel (zu) gestalten“, vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in die Zuständigkeit des BMWK zu überführen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html)?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
b) Wenn nein, warum nicht?