Berichte über Einreisen von Islamisten mit konkreten Anschlagsplänen
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach einem Bericht von „FOCUS-Online“ vom 11. April 2023 soll die Bundesanwaltschaft kürzlich das Bundeskriminalamt (BKA) mit Ermittlungen gegen potenzielle Attentäter, die mit offenbar konkreten Anschlagsplänen als Asylbewerber eingereist sind, beauftragt haben. Die Verdächtigen sollen vornehmlich aus Zentralasien und dem Nahen Osten stammen. Die Männer sollen als „Hochrisiko-Gefährder“ gelten. Die Zahl der neu rekrutierten Attentäter liege im hohen zweistelligen Bereich, wie die österreichische „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ (DSN) laut „FOCUS“ kürzlich festgestellt hat. Dutzende Islamisten aus dem Netzwerk der Verschwörer seien auf Selbstmord-Anschläge eingeschworen worden. Ein im „FOCUS“-Bericht zitierter Beamter der Bundespolizei bestätigt, dass die jüngst ausgebrochenen Unruhen zwischen Israelis und Palästinensern im Nahen Osten auch in Europa noch zusätzlich radikale Einzeltäter zu terroristischen Taten verleiten könnten. Nach Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) halten sich in Deutschland derzeit 1 750 Personen auf, die zum „islamistisch-terroristischen Personenpotential“ gehören, so „FOCUS-Online“. „Die Bedrohungslage durch den Islamismus ist unverändert hoch“, laut Aussage einer Sprecherin des Inlandsgeheimdienstes gegenüber „FOCUS-Online“ (www.focus.de/politik/ausland/mehrere-sicherheitsdienste-warnen-es-muss-jeden-tag-in-deutschland-mit-islamistischem-anschlag-gerechnet-werden_id_190751922.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Bezeichnung „Hochrisiko-Gefährder“ ein offizieller Begriff der Sicherheitsbehörden des Bundes, und wenn ja, inwiefern unterscheidet sich dieser vom Gefährderbegriff?
Konnten die laut des Artikels von „FOCUS-Online“ eingereisten „Hochrisiko-Gefährder“ im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller inzwischen nach Kenntnis der Bundesregierung ermittelt werden oder wenigstens einzelne Personen, und sind diese Personen als Gruppe eingereist (bitte nach Anzahl, ggf. eingereister Gruppenmitgliederzahl sowie Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Von wie vielen laut des Artikels von „FOCUS-Online“ kürzlich eingereisten „Hochrisiko-Gefährdern“ geht die Bundesregierung aus, und ist deren jeweilige Einreiseroute nach Deutschland bekannt (bitte nach Anzahl und Einreiseroute aufschlüsseln)?
Gibt es Hinweise darauf, welche konkreten Anschlagsziele diese „Hochrisiko-Gefährder“ mutmaßlich ins Auge gefasst haben, und ob es einen aktuellen Anlass (Auslöser) dafür gibt?
Hat die Bundessregierung ursprünglich durch eigene Sicherheitsbehörden Kenntnis über die in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen laut des Artikels von „FOCUS-Online“ erfolgten Einreisen erlangt oder wurde sie von einem ausländischen Nachrichtendienst darüber informiert? Welche Bundesbehörde wurde im Falle einer Bejahung der letzteren Variante darüber wann zuerst in Kenntnis gesetzt?
Bezieht sich das in der Presse am 11. April 23 benannte derzeitige „islamistisch-terroristische Personenpotential“ in der Größenordnung von 1 750 Personen auf Menschen, die in erster Linie in Deutschland ihren Wohnsitz haben beziehungsweise die sich in Deutschland auch in aller Regel aufhalten (bitte ggf. nach anderen Wohnsitzstaaten aufschlüsseln)?
Warum werden Zahlen zum terroristischen Personenpotenzial seitens der Bundesregierung nicht ebenso wie jene über Gefährder und Relevante Personen in den jeweiligen Phänomenbereichen regelmäßig nach außen kommuniziert (vgl. z. B. www.bka.de/DE/DasBKA/OrganisationAufbau/Fachabteilungen/IslamistischmotivierterTerrorismusExtremismus/IslamistischmotivierterTerrorismusExtremismus_node.html oder www.focus.de/politik/deutschland/duisburg-hamburg-castrop-rauxel-neue-zahlen-zu-islamistischen-gefaehrdern-in-deutschland_id_192496752.html)?
Warum werden Angaben zur Entwicklung des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials (itP) durch Behörden an Medienvertreter weitergegeben (s. Vorbemerkung der Fragesteller), aber keine Angaben zur Entwicklung des rechtsterroristischen Personenpotenzials in Deutschland?
Wie haben sich die terroristischen Personenpotenziale in den einzelnen Phänomenbereichen im Jahr 2022 und im Jahr 2023 bis Anfang Mai entwickelt (es wird explizit nicht nach Gefährdern oder gewaltbereiten Personenpotenzialen im jeweiligen Phänomenbereich gefragt, sondern nach den jeweiligen terroristischen Personenpotenzialen)?
Warum wurden im Gegensatz zu einem von der Bundesregierung mitgeteilten islamistisch-terroristischen Personenpotenzial jährliche Gesamtzahlen zum rechtsterroristischen Personenpotenzial (bei denen also nicht weiter nach einer Unteraufschlüsselung gefragt wurde) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage als VS-Sache eingestuft (vgl. Tagebuchnummer des Deutschen Bundestages PD1-20-23/22 VS-Vertraulich und Antwort zu Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 20/894, S. 37 f.)?