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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sponsoring politischer Parteien durch Unternehmen und Körperschaften des Bundes

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

12.06.2023

Aktualisiert

20.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/704130.05.2023

Sponsoring politischer Parteien durch Unternehmen und Körperschaften des Bundes

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Parteiensponsoring wird im Rahmen dieser Kleinen Anfrage im Sinne der Beschreibung auf Bundestagsdrucksache 19/30520 unter 8.1, S. 44 verstanden und schließt damit insbesondere den Auftritt als Aussteller auf Parteiveranstaltungen gegen Entgelt oder Entrichtung einer Sachleistung an die Partei mit ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche privatrechtlichen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (einschließlich ihrer Tochterunternehmen) und welche öffentlichrechtlichen Körperschaften sowie Behörden des Bundes haben seit 2016 zu welchen Anlässen und in welcher Höhe eine der sieben im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gesponsert?

2

Welche internen, gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben müssen die in Frage 1 erfragten Unternehmen sowie Körperschaften und Behörden des Bundes bezüglich des Sponsorings politischer Parteien insbesondere mit Blick auf den Neutralitätsgrundsatz die Gleichbehandlung der Parteien und die Gefahr der Umgehung der Regeln zur staatlichen Parteienfinanzierung beachten?

3

Welche (Compliance-)Vorkehrungen existieren auf Seiten der Bundesregierung, damit insbesondere die die Bundesregierung tragenden Parteien und die von ihnen gestellten Bundesminister, Staatssekretäre und sonstigen Mitglieder in Unternehmensgremien ihren Einfluss auf Körperschaften des Bundes und Bundesunternehmen nicht dazu nutzen können, um im Wege des Sponsorings mit Unternehmensgeldern ihre eigenen bzw. die Parteien ihrer jeweiligen Regierungskoalition finanziell zu begünstigen?

4

Welche Erwägungen waren seitens der zu 100 Prozent im Bundeseigentum stehenden Deutsche Bahn AG dafür maßgeblich, die Bundesdelegiertenkonferenz der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bonn vom 14. bis 16. Oktober 2022 mit 9 831 Euro zu sponsern (cms.gruene.de/uploads/documents/Transparenz%C3%BCberscht-BDK-22.pdf)?

Worin bestand konkret die die Zahlung von 9 831 Euro rechtfertigende Gegenwert für die Deutsche Bahn AG, hat sich ein etwaiger angestrebter Werbeeffekt tatsächlich eingestellt?

Hat die Deutsche Bahn AG die Entscheidung für ein Sponsoring der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch einen Auftritt als Aussteller auch mittels einer (positiven) Bewertung der politischen Ausrichtung dieser Partei getroffen, und wenn nein, wie lässt sich eine positive Entscheidung für das Sponsoring einer Organisation, deren Essenz gemäß § 2 Absatz 1 des Parteiengesetzes (PartG) gerade die Einflussnahme auf die politische Willensbildung ist, ohne eine politische Wertung treffen?

5

Anhand welcher Kriterien entscheidet die Deutsche Bahn AG, ob sie bestimmte Parteien sponsert (z. B. indem sie bei diesen als Aussteller auftritt) oder nicht, und wie führte die Anwendung dieser Kriterien konkret dazu, bestimmte der sieben im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (im Zeitraum von 2018 bis 2022 waren dies laut Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4493 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, CSU, FDP und SPD) in unterschiedlicher Höhe und Häufigkeit zu sponsern und andere (AfD, DIE LINKE.) nicht?

6

Weshalb tritt die Deutsche Bahn AG als Sponsor auf Parteiveranstaltungen auf, obwohl der Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern und Repräsentanten der Parteien ohnedies dadurch institutionalisiert ist, dass zum einen Vertreter verschiedener Bundesministerien sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestages Mitglieder im Aufsichtsrat sind (www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/aufsichtsrat-6878464) und zum anderen das Unternehmen betreffende Fragen regelmäßig in den Verkehrsausschüssen des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente im Beisein von Vertretern des Unternehmens behandelt werden?

7

Hält die Bundesregierung es demokratiepolitisch mit Blick auf mögliche Interessenkollisionen sowie angesichts der Notwendigkeit, die gezielte Förderung bestimmter Parteien aus Mitteln öffentlicher Unternehmen zu verhindern, für unbedenklich, dass vom Bund dominierte Unternehmen oder Körperschaften politische Parteien im Allgemeinen und im Besonderen die Parteien, welche die amtierende Bundesregierung tragen, sponsern?

8

Hat die Bundesregierung mit Blick auf den Neutralitätsgrundsatz, das verfassungsmäßige Gebot der Gleichbehandlung der Parteien sowie den gesetzlichen Gleichheitsgrundsatz in § 5 Absatz 1 PartG und mit Blick auf die speziellen und aus Sicht der Fragesteller abschließenden Voraussetzungen zur staatlichen Teilfinanzierung der Parteien im PartG eine rechtliche Überprüfung des Umstandes vorgenommen, dass bestimmte Parteien zusätzlich zur staatlichen Teilfinanzierung von Unternehmen bzw. Körperschaften des Bundes gesponsert werden mit der aus Sicht der Fragesteller zwangsläufigen Wirkung, dass diese Parteien im Endeffekt (da sie beispielsweise die Kosten für Parteitage aus diesen Sponsorenmitteln bestreiten können) zusätzliche Mittel für den Aufbau ihrer Parteiorganisation oder ihre Wahlkämpfe zur Verfügung haben und damit einen Vorteil im politischen Wettbewerb erlangen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte die Bundesregierung dabei?

Berlin, den 24. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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