[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7134 –
Per Haftbefehl gesuchte Linksextremisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Informationen der Zeitung „Die Welt“ zufolge hat die Bundesanwaltschaft die
Anklage gegen das mutmaßliche Netzwerk der Linksextremistin Lina E.
wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung um fünf weitere Personen
ausgeweitet (
www.welt.de/politik/plus245400298/Netzwerk-um-Lina-E-
Verfahrengegen-Linksextremisten-ausgeweitet-Spur-nach-Syrien.html). Mehrere
Tatverdächtige sollen untergetaucht sein, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen
(ebd.). Darunter soll sich auch der Lebensgefährte von Lina E. befinden, der
seit 2020 per Haftbefehl gesucht wird und u. a. wegen Übergriffen auf
Teilnehmer der Gedenkveranstaltung „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023
als tatverdächtig gilt (
www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/ermittl
er-linksextremisten-budapest-verlobter-lina-e-100.html). Einem Bericht des
Magazins „DER SPIEGEL“ zufolge warnt das Bundeskriminalamt (BKA)
angesichts der genannten Entwicklungen vor der Gefahr eines neuen
Linksterrorismus (
www.spiegel.de/panorama/justiz/behoerdenwarnung-vor-neuem-linkst
errorismus-hammer-auf-den-kopf-stiche-in-den-bauch-a-89200b53-6808-4dd
3-8892-ef2b75b13918). Die Fragesteller beabsichtigen daher, die Zahl der per
Haftbefehl gesuchten Linksextremisten, deren Entwicklung und
Gefährderpotenziale offenzulegen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch linken Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden. Zum
Erhebungsstichtag 31. März 2023 bestanden bundesweit insgesamt 137 offene, d. h.
noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 104 Personen, die dem politisch
linken Spektrum zuzurechnen sind.
Es lagen acht offenen Haftbefehlen eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
29 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Zehn weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch linker Motivation. Die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7423
20. Wahlperiode 22.06.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 21. Juni 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
übrigen Fälle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl,
Betrug, Erschleichen von Leistungen u. a. zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden. Hierzu
gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und
rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder. Die Tatsache, dass alleine
zwischen September 2022 und März 2023 66 Haftbefehle zu Personen, die der
politisch linken Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden oder sich auf
andere Weise erledigt haben (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass
die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Linksextremisten lagen zum Zeitpunkt der letzten
Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 31. März 2023 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 31. März 2023 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS) 137 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -links- vor. Diese
richteten sich gegen insgesamt 104 Personen, die aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -links- zugeordnet wurden. Haftbefehle
ausländischer Behörden lagen zum Stichtag nicht vor.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) vor
(Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 31. März 2023 bestand zu insgesamt 33 Personen mindestens ein
offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen
vier dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Bei wie vielen Personen handelt es sich um ein Gewaltdelikt aus dem
PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum oben genannten Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 36 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen
sechs dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten
vor. Zu 25 dieser 36 Personen war zum Erhebungsstichtag mindestens ein
Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
Gegen vier dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von politisch
motivierten Gewalttaten vor.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den oben genannten 137 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 115 Fahndungen,
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 21 Fahndungen,
• Haftbefehle gem. § 456a StPO: eine Fahndung.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben eine deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu neun Personen, die sich gem. Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaß eine die
deutsche Staatsbürgerschaft.
Gem. Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf:
Polen: eine Person,
Österreich: eine Person,
Schweiz: eine Person,
Türkei: eine Person,
Frankreich: eine Person,
Italien: eine Person,
Marokko: eine Person,
Afghanistan: eine Person,
Usbekistan: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte im Einzelfall erläutern und die jeweils
dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Linksextremisten sind im bisherigen Jahr 2023
nach Deutschland ausgeliefert worden, wie viele
Auslieferungsgesuche wurden gestellt, und wie viele befinden sich derzeit in
Auslieferungshaft (bitte jeweils Land und Zahl der Personen angeben)?
Die Fragen 2a und 2c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, und welche Anstrengungen
unternahmen diese nach Erkenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und die jeweiligen Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige mit und ohne PMK-Bezug)
klassifiziert (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?
Die oben genannten 137 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der
Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA)
wie folgt bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): acht Fahndungen,
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 36 Fahndungen,
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 93 Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden: keine Fahndungen.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken) werden gem. den
Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich
des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet. Eine Aussage
zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: acht Personen,
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 30 Personen,
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 66 Personen.
4. Wann, und durch welche Behörde sind die aktuellen Haftbefehle jeweils
ausgestellt worden (bitte Ausstellungsjahr, ausstellende Behörde sowie
Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der
Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines
PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in
polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als
gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
31. März 2023 in INPOL-Z und im SIS verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -links-
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in
die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu
achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z
bzw. SIS nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch
die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen,
dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken) gem. den
Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich
des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der Einstellung
des HB in
INPOL-Z bzw. SIS
Haftbefehle gesamt
(Stichtag: 31.03.23)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt
alle Jahre 137 39 42 29
1994 1 1 1 1
1995 1 1 0 0
1996 0 0 0 0
1997 1 1 1 1
1998 0 0 0 0
1999 1 1 1 1
2000 2 2 2 2
2001 0 0 0 0
2002 0 0 0 0
2003 0 0 0 0
2004 0 0 0 0
2005 0 0 0 0
2006 0 0 0 0
2007 0 0 0 0
2008 0 0 0 0
2009 0 0 0 0
2010 0 0 0 0
2011 0 0 0 0
2012 0 0 0 0
2013 0 0 0 0
2014 0 0 0 0
2015 1 1 0 0
2016 2 1 1 1
2017 1 0 1 0
2018 3 2 2 2
2019 4 2 2 2
2020 4 3 0 0
2021 20 4 4 4
2022 44 7 14 6
2023 37 7 7 4
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -links- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen, bei der untenstehenden Auswertung, ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
(ohne SIS)
Personen
(Stichtag: 31.03.2023)
davon Personen mit
PHW* „gewalttätig“
alle Jahre 104 36
1994 1 1
1995 1 0
1996 0 0
1997 1 0
1998 0 0
1999 1 1
2000 2 2
2001 0 0
2002 0 0
2003 0 0
2004 0 0
2005 0 0
2006 0 0
2007 0 0
2008 0 0
2009 0 0
2010 0 0
2011 0 0
2012 0 0
2013 0 0
2014 0 0
2015 1 0
2016 2 1
2017 1 1
2018 3 0
2019 4 3
2020 4 1
2021 16 3
2022 36 12
2023 31 11
Zudem wird auf die als Anlage** beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen,
in welcher die ausschreibenden Behörden der Haftbefehle sowie das
entsprechende Ausstellungsdatum angegeben sind.
* personengebundene Hinweise (PHW).
** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7423 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden seit dem 31. Dezember 2022 im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)
behandelt?
Seit 31. Dezember 2022 wurden 18 Personen aus der Erhebung mit Stichtag
30. September 2022, bei denen ein Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, im Rahmen des GETZ-L thematisiert.
6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten
Linksextremisten gespeichert (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Alle 104 dem Phänomenbereich PMK -links- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 31. März 2023 in INPOL-Z erfasst, da die zugrundeliegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 84 Personen,
• EHW* „PMK-L“ in INPOL-Z: 59 Personen,
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 36 Personen,
• Gewalttäterdatei „links“: 13 Personen.
a) Wie viele jener Linksextremisten, die wegen eines Gewaltdeliktes
gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „links“ erfasst?
Neun der 36 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -links- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„links“ erfasst.
b) Wie viele jener Linksextremisten, die wegen eines Gewaltdeliktes
gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „Sport“ erfasst?
Eine der 36 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -links- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der
Gewalttäterdatei „Sport“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Die Fragen 6c und 6d werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Zum Stichtag wurde keine der durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -links- zugeordneten
Personen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Eine
Ausschreibung im SIS liegt folglich nicht vor.
* ermittlungsbezogene Hinweise (EHW).
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist eine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
f) Bei wie vielen der gesuchten Personen liegen Erkenntnisse zu
Bezügen zu in Deutschland verbotenen ausländischen Organisationen sowie
ausländischen Organisationen, die auf der EU-Terrorliste geführt
werden, vor?
Bei einer niedrigen einstelligen Anzahl von gesuchten Personen liegen
Erkenntnisse zu Bezügen zu in Deutschland verbotenen ausländischen
Organisationen vor.
7. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zu der Frage,
inwiefern von den flüchtigen Linksextremisten (bzw. der Teilgruppe, die wegen
eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines
politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des
Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-L zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch die Sicherheitsbehörden des Bundes nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig linksmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden. Wie in der Antwort zu Frage 6 aufgeführt, sind insgesamt 59 Personen
mit dem sogenannten EHW „PMK-L“ in INPOL-Z gespeichert. Für die
Vergabe muss eine entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig
linksmotivierte Straftaten begehen wird, vorliegen.
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung angesichts der jüngsten Fälle von
Linksextremisten, die sich durch Untertauchen einer Festnahme entziehen
und aus dem Untergrund weiter Straftaten begehen (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller), die Gefahr einer Radikalisierung hin zu einem neuen
Linksterrorismus ein, und wie bewertet sie dahin gehend die im Magazin
„DER SPIEGEL“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zitierte Warnung
des BKA (bitte erläutern)?
In der gewaltorientierten linksextremistischen Szene stieß das Strafverfahren
gegen Lina E. und ihre drei Mitangeklagten bereits seit den ersten
Exekutivmaßnahmen und einer Festnahme im Jahr 2020 auf hohe Resonanz.
Neben Solidaritätsaufrufen und Protestkundgebungen gab es in dem
Zusammenhang immer wieder auch Straftaten wie Sachbeschädigungen oder
Brandstiftungen von Linksextremisten gegen Polizei und Justiz, aber auch gegen
Telekommunikationsdienstleister, Bau- und Logistikunternehmen oder
Fahrzeughändler. Diesen wird in Taterklärungen vorgeworfen, den staatlichen
„Repressionsapparat“ zu unterstützen.
Solche Straf- und Gewalttaten könnten künftig verstärkt mit der Verurteilung
begründet und möglicherweise auch intensiviert werden. Zu berücksichtigen ist
dabei auch die Möglichkeit, dass untergetauchte Linksextremisten eine aus dem
Untergrund operierende Gruppe bilden und als solche Straf- und Gewalttaten
auch in Solidarität mit den Verurteilten planen und durchführen könnten. In der
Entwicklung sind zunehmend erhebliche Gewalttaten zu verzeichnen, die von
mehreren Personen in kleinen Gruppen professionell vorbereitet und brutal
ausgeführt werden.
Die Schwelle zu einem neuen Linksterrorismus sehen die Sicherheitsbehörden
des Bundes aktuell noch nicht überschritten. Wie dargestellt, sind aber
erhebliche linksextremistische Gewalttaten zu beobachten. Soweit sich die
Entwicklung in diesem Bereich fortsetzt, kann eine Schwelle überschritten werden, bei
der man von Linksterrorismus sprechen müsste. Die Sicherheitsbehörden des
Bundes stimmen sich hierzu regelmäßig ab.
Anlage zur Frage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
20/7134 der Fraktion der AfD - Phänomenbereich PMK -links-
Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 31. März 2023 in den polizeilichen
Informationssystemen verzeichneten Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die
mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder bei
denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen
politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Es wird
diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten:
1) Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
2) Bei dem Einstellungszeitpunkt einer Fahndung in die polizeilichen
Informationssysteme handelt es sich nicht zwingend um das Ausfertigungsdatum des
der Fahndung zugrunde liegenden Haftbefehls.
lfd. Nr.
Eingabedatum des HB in
INPOL-Z/SIS II ausschreibende Behörde Phänomenbereich
1569 28.04.1994 STA HEIDELBERG PMK -links-
1875 02.06.1995 GBA BEIM BGH PMK -links-
1968 26.05.1997 GBA BEIM BGH PMK -links-
1061 26.02.1999 GBA BEIM BGH PMK -links-
1859 23.11.2000 GBA BEIM BGH PMK -links-
1867 23.11.2000 GBA BEIM BGH PMK -links-
1871 03.09.2015 GBA BEIM BGH PMK -links-
2352 01.06.2016 AG NÖRDLINGEN PMK -links-
2218 02.06.2016 STA DORTMUND PMK -links-
545 13.12.2017 STA MÜNCHEN II PMK -links-
1329 25.04.2018 STA HAMBURG PMK -links-
636 03.07.2018 STA BIELEFELD PMK -links-
1344 09.07.2018 STA HAMBURG PMK -links-
407 07.03.2019 STA DUISBURG PMK -links-
277 20.03.2019 STA BERLIN PMK -links-
258 15.04.2019 GBA BEIM BGH PMK -links-
1868 04.11.2019 AG VERDEN PMK -links-
2363 03.12.2019 STA HANNOVER PMK -links-
1357 07.07.2020 STA NÜRNBERG-FÜRTH PMK -links-
384 27.07.2020 STA MÜNCHEN II PMK -links-
1568 24.09.2020 STA LEIPZIG PMK -links-
1570 29.09.2020 AG HEIDELBERG PMK -links-
1213 29.10.2020 STA BREMEN PMK -links-
383 13.01.2021 LG DORTMUND PMK -links-
382 26.03.2021 GBA BEIM BGH PMK -links-
1636 03.05.2021 STA CHEMNITZ PMK -links-
1317 02.06.2021 STA SIEGEN PMK -
linkslfd. Nr.
Eingabedatum des HB in
INPOL-Z/SIS II ausschreibende Behörde Phänomenbereich
116 10.06.2021 STA WÜRZBURG PMK -links-
660 02.07.2021 STA MÜNCHEN I PMK -links-
1934 05.07.2021 STA HALLE PMK -links-
633 16.07.2021 STA DORTMUND PMK -links-
5992 20.07.2021 STA BERLIN PMK -links-
822 17.08.2021 STA MÜNCHEN I PMK -links-
1900 26.08.2021 STA LEIPZIG PMK -links-
2012 02.09.2021 STA LEIPZIG PMK -links-
2013 02.09.2021 STA LEIPZIG PMK -links-
823 20.09.2021 STA ESSEN PMK -links-
1498 12.10.2021 STA ERFURT PMK -links-
1629 22.10.2021 STA MARBURG PMK -links-
655 04.11.2021 STA FRANKFURT (ODER) PMK -links-
1258 10.11.2021 STA HAMBURG PMK -links-
2011 18.11.2021 AG LEIPZIG PMK -links-
656 29.11.2021 STA BERLIN PMK -links-
9212 02.12.2021 STA ESSEN PMK -links-
583 27.12.2021 STA MARBURG PMK -links-
115 04.01.2022 STA WÜRZBURG PMK -links-
2166 08.03.2022 STA KIEL PMK -links-
1503 14.03.2022 STA GÖRLITZ PMK -links-
1964 17.03.2022 STA BOCHUM PMK -links-
1582 11.05.2022 STA BERLIN PMK -links-
658 03.06.2022 STA BERLIN PMK -links-
9215 15.06.2022 STA LEIPZIG PMK -links-
1675 20.06.2022 STA BERLIN PMK -links-
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