BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.07.2023

Aktualisiert

14.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/711707.06.2023

Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Norbert Kleinwächter, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Hinsichtlich der Integration von Arbeitslosen bzw. Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stehen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Jobcentern verschiedene Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung. Ein zentrales Instrument sind Bildungsgutscheine nach § 81 Absatz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit denen die BA und Jobcenter Bürgergeldempfänger unterstützen können, die eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen wollen. Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen (vgl. www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein).

Mit Aushändigung des Bildungsgutscheins sichern BA und Jobcenter dem Empfänger zu, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. Das Ziel der Ausgabe eines Bildungsgutscheins besteht darin, Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen (ebd.). Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer Weiterbildung für Arbeitslose und Arbeitnehmer anerkannt, „wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen“ (ebd.).

Medienberichten ist jedoch zu entnehmen, dass es im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen, die mittels eines Bildungsgutscheins gefördert wurden, in den letzten Jahren wiederholt zu massiven Problemen und Fehlsteuerungen gekommen ist (vgl. www.derwesten.de/politik/hartz-4-frauen-job-arbeit-jobcenter-traeger-bundesagentur-fuer-arbeit-weiterbildung-schulung-id235916723.html). So wurden u. a. Bildungsmaßnahmen mit nicht arbeitsmarktkompatiblen Qualifikationszielen und unzureichend qualifiziertem Lehrpersonal gefördert (vgl. ebd.). Eingedenk der anhaltenden Debatte um die mangelhafte Qualität und Zielgerichtetheit, die rückläufige Teilnehmerzahl sowie die hohen Kosten der von der BA und den Jobcentern administrierten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (vgl. www.gegen-hartz.de/news/ex-jobcenter-mitarbeiter-packt-aus-die-hartz-iv-sinnlosmassnahmen-gh-fressen-milliarden sowie hartz4widerspruch.de/news/hartz-4-weiterbildung-tricks/) ist aus Sicht der Fragesteller eine Evaluation der Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie der sie finanzierenden Bildungsgutscheine dringend erforderlich. Die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach allein 2017 hunderte Millionen Euro im Rahmen unbesetzter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen verschwendet wurden, bestätigt den vorgenannten Evaluationsbedarf (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesrechnungshof-arbeitsagenturen-und-jobcenter-zahlen-dreistellige-millionenbetraege-fuer-unbesetzte-seminarplaetze/27837764.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie viele Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Leistungsberechtigte nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) haben 2022 eine Maßnahme zur a) Berufswahl und Ausbildung, b) Aktivierung und beruflichen Eingliederung, c) beruflichen Weiterbildung, d) Erlangung eines Schulabschlusses, e) abschlussbezogenen Nachqualifizierung erfolgreich absolviert, und wie hoch ist deren Anteil an allen Maßnahmeteilnehmern (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

2

Wie hat sich die Zahl der a) Empfänger von Arbeitslosengeld I, b) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV bzw. Bürgergeld), c) Beschäftigten in Kurzarbeit, d) Beschäftigten insgesamt, die eine mit Bildungsgutschein geförderte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

3

Wie viele Teilnehmer der in Frage 1 angeführten Maßnahmen haben 2022 tatsächlich einen Berufsabschluss bzw. neuen Berufsabschluss erworben, und wie hoch ist deren Anteil an allen Maßnahmeteilnehmern (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

4

Wie hat sich die Zahl der mit Bildungsgutschein geförderten Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die vorzeitig abgebrochen wurden, in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch war deren Anteil an allen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive Abbrecherquote pro Jahr ausweisen)?

5

Wie haben sich die Zahl und der Anteil von a) Empfängern von Arbeitslosengeld I, b) Empfängern von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV bzw. Bürgergeld), c) Beschäftigten, die eine mit Bildungsgutschein geförderte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung vorzeitig abgebrochen haben, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der jährlichen Abbrecherquote getrennt nach soziodemografischen Daten der Maßnahmenabbrecher: Deutsche, Ausländer, Drittstaatenangehörige und Top-8-Asylherkunftsländer ausweisen)?

6

Wie hat sich die Zahl der an Leistungsempfänger nach dem SGB II sowie der an Leistungsempfänger nach dem SGB III ausgegebenen und eingelösten Bildungsgutscheine in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

7

Wie hat sich die Zahl der an Leistungsempfänger nach dem SGB II sowie der an Leistungsempfänger nach dem SGB III ausgegebenen und eingelösten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

8

Wie bemisst sich das Mengenverhältnis von ausgegebenen bzw. eingelösten Bildungsgutscheinen zu ausgegebenen bzw. eingelösten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (bitte die absoluten und relativen Zahlen insbesondere im Vergleich von Bildungsgutscheinen und AVGS ausweisen)?

9

Wie viele Bildungsgutscheine sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine wurden 2022 im Durchschnitt an einen anspruchsberechtigten Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. SGB III ausgegeben (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

10

Wie viele Bildungsgutscheine können maximal an einen anspruchsberechtigten Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. SGB III ausgegeben werden, und wie hoch war 2022 der Anteil jener Leistungsempfänger, die seit Beginn ihres Leistungsbezuges nach dem SGB II bzw. SGB III bereits mehr als drei Bildungsgutscheine eingelöst haben (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

11

Wie haben sich die Budgets der BA für die berufliche Bildung bzw. Weiterbildung sowie die im Rahmen des Eingliederungsbudgets von Jobcentern (Eingliederungstitel) im Durchschnitt zur Verfügung stehenden Finanzmittel in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen unterschieden nach Jobcentern im Ballungsraum und im Landkreis ausweisen)?

12

Welche Gesamtkosten waren 2022 im Durchschnitt allein mit der Ausgabe, Administration und Einlösung eines Bildungsgutscheins verbunden (bitte untergliedert nach durchschnittlichen Personal- und Verwaltungskosten pro Bildungsgutschein ausweisen)?

13

Wie hoch waren 2022 die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Teilnehmer an einer a) Jobcenter-Bildungsmaßnahme (per Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein), b) Maßnahme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (per Bildungsgutschein) (bitte jeweils die absoluten Zahlen ausweisen)?

14

Wie haben sich die Kosten von per Bildungsgutschein geförderten Maßnahmen im Durchschnitt in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welcher Anteil davon entfällt jeweils auf Personalkosten (bitte die absoluten und relativen Zahlen je nach durchschnittlichen Kurs-, Sach- und Verwaltungskosten sowie durchschnittlichen Kosten pro Lehrkraft bzw. Dozenten ausweisen)?

15

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, die Kosten für Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren, die Fahrkosten sowie die Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung (bitte die zuletzt vorhandenen Zahlen inklusive Budgetposition ausweisen)?

16

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die durchschnittlichen Personalkosten für Lehrkräfte und Dozenten bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung entwickelt (bitte die Personalkosten pro Dozenten sowie im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Maßnahme ausweisen)?

17

Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten der BA und Jobcenter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen getrennt nach Integrationsfachkräften, Mitarbeitern der Leistungsabteilung und Verwaltungsmitarbeitern inklusive der jährlichen Veränderung angeben)?

18

Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten der BA und Jobcenter in den letzten zehn Jahren entwickelt, die a) mit der Ausgabe und Administration von Bildungsgutscheinen sowie b) mit der Ausgabe und Administration von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen befasst sind, und wie hoch ist jeweils deren Anteil an allen Beschäftigten der BA und Jobcenter (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der jährlichen Veränderung ausweisen)?

19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der Beschäftigten in Bildungsträgern hierzulande, die im Auftrag der BA und Jobcenter Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB III qualifizieren, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die zuletzt vorhandenen absoluten Zahlen unterschieden nach Lehrkräften bzw. Dozenten sowie Verwaltungsmitarbeitern inklusive der jährlichen Veränderung ausweisen)?

20

Wie viele in Bildungsträgern beschäftigte Lehrkräfte und Dozenten wechselten bzw. kündigten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Stelle in den letzten fünf Jahren, und welchen Anteil machte diese Personengruppe an allen bei Bildungsträgern beschäftigten Dozenten und Lehrkräften aus (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

21

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der minimal sowie maximal bei einem Bildungsträger beschäftigten Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

22

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Rahmen einer konkreten Weiterbildungsmaßnahme im Durchschnitt beschäftigten Lehrkräfte, Dozenten und Verwaltungsmitarbeiter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der jährlichen Veränderung ausweisen)?

23

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Mitarbeiter, die bei einem Bildungsträger beschäftigt sind, nach Tarifvertrag bzw. Branchentarifvertrag bezahlt, und hat die Bundesregierung Kenntnis von Ausnahmen, und wenn ja, welche Ausnahmen sind das?

24

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der Bildungsträger, die Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen im Auftrag der BA und Jobcenter qualifizieren, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

25

Wie hat sich die Zahl der Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen im Auftrag der BA und Jobcenter qualifiziert werden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen getrennt nach Förderung mit und ohne Bildungsgutsschein ausweisen)?

26

Wie hat sich die Zahl der Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung entwickelt, die von Arbeitnehmern genutzt werden können, die während der Maßnahme weiterhin in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt sind, und wie hoch ist deren Anteil am Gesamtbudget der BA für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

27

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Beschäftigten in den letzten zehn Jahren entwickelt, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses per Bildungsgutschein eine berufliche Weiterbildung absolviert haben (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

28

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Zahl der Maßnahmen, die Bildungsträger für Dritte, also nicht für die BA und Jobcenter erbringen, in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, und wenn ja, wie hoch ist im Durchschnitt deren Anteil an allen Maßnahmen der Bildungsträger (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

29

Wird, und wenn ja, inwiefern und durch wen, geprüft, ob die mit den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung verbundenen Qualifikationsziele jeweils den konkreten Bedarfen des Arbeitsmarktes entsprechen und nicht etwa am realen Stellenbedarf vorbeizielen?

30

In wie vielen Fällen wurden in den letzten zehn Jahren Bildungsgutscheine an Leistungsempfänger nach dem SGB II ausgegeben, obwohl jeweils kein konkreter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz bzw. keine entsprechende Arbeitsmarktnachfrage für die angestrebte Qualifikation in Aussicht stand (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

31

Wie lange müssen anspruchsberechtigte SGB-II-Leistungsempfänger ab Beginn des SGB-II-Leistungsbezuges im Durchschnitt auf die Aushändigung eines Bildungsgutscheins warten, und in welchem zeitlichen Abstand erfolgt im Durchschnitt eine neuerliche Aushändigung eines Bildungsgutscheins an denselben Leistungsempfänger (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

32

Wie viele Bildungsgutscheine und wie viele Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine hat eine Integrationsfachkraft (Jobcenter) im Jahresdurchschnitt 2022 an anspruchsberechtigte SGB-II-Leistungsempfänger ausgehändigt (bitte die absoluten Zahlen insgesamt und pro SGB-II-Leistungsempfänger ausweisen)?

33

Wie hat sich die Zahl von per Bildungsgutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sowie digitaler Technologien in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie groß ist deren Anteil an allen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

34

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Beschwerdemanagement bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein), und wenn ja, wie gestaltet sich dies, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschwerden von Maßnahmenteilnehmern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

35

Wie viele Teilnehmer einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme erhielten in den letzten fünf Jahren eine Weiterbildungsprämie, und wie hoch war diese im Durchschnitt (bitte getrennt nach Zwischen- und Abschlussprämie sowie nach Anteil an allen Weiterbildungsmaßnahmen mit und ohne Bildungsgutschein ausweisen)?

36

Wie hat sich die Zahl der a) Empfänger von Arbeitslosengeld I, b) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV bzw. Bürgergeld) sowie c) Beschäftigten in den letzten zehn Jahren entwickelt, die von ihrer zuständigen Integrationskraft (pAp = persönlicher Ansprechpartner) einen Bildungsgutschein ausgehändigt erhielten, diesen aber schließlich nicht einlösten, und wie hoch ist der Anteil der nicht eingelösten Bildungsgutscheine an allen ausgegebenen Bildungsgutscheinen (bitte die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

37

Innerhalb welcher Frist wird im Durchschnitt bei a) erfolgreicher Absolvierung einer beruflichen Weiterbildung, b) vorzeitiger Beendigung einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (z. B. aufgrund Abbruchs), c) Nichtbestehen der Abschlussprüfung erneut ein Bildungsgutschein an denselben anspruchsberechtigten Leistungsempfänger ausgegeben (bitte für den Zeitraum der letzten fünf Jahre jeweils getrennt nach Leistungsempfängern gemäß SGB II und SGB III ausweisen)?

38

Wie viele Absolventen einer mit Bildungsgutschein geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung haben 2022 nach erfolgreicher Beendigung der Bildungsmaßnahme innerhalb von a) drei Monaten, b) sechs Monaten, c) zwölf Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, und wie lange dauerte es bis zur Arbeitsaufnahme im Durchschnitt (bitte die absoluten Zahlen unterschieden ausweisen)?

39

Wie viele Absolventen einer per Bildungsgutschein geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung haben 2022 nach erfolgreicher Beendigung der Bildungsmaßnahme innerhalb von a) drei Monaten, b) sechs Monaten, c) zwölf Monaten keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, und wie hoch war deren Anteil an allen Absolventen bzw. Maßnahmenteilnehmern (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen ausweisen)?

40

Wie viele per Bildungsgutschein geförderte Umschulungen wurden in den letzten zehn Jahren a) vorzeitig abgebrochen, b) erfolgreich absolviert, und was waren die fünf am häufigsten absolvierten Umschulungen (bitte die absoluten Zahlen inklusive der jeweiligen Abbrecherquote ausweisen)?

41

Wie erfolgt der Informationsfluss zwischen Bildungsträger und BA bzw. Jobcenter (mit zuständiger Integrationsfachkraft, pAp), wenn ein Teilnehmer die berufliche Weiterbildungsmaßnahme abbricht bzw. vorzeitig aus dieser austritt, und wie oft kam das im Jahresdurchschnitt 2022 vor (bitte die absoluten Zahlen ausweisen)?

42

Welche Konsequenzen folgen nach einem vorzeitigen Austritt aus bzw. nach Abbruch einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme für den jeweiligen Maßnahmeteilnehmer, und welche Kosten sind der öffentlichen Hand durch den Abbruch vorgenannter Bildungsmaßnahmen in den letzten zehn Jahren entstanden (bitte die absoluten Zahlen insgesamt sowie pro Jahr ausweisen)?

43

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ein Qualitäts- und Effektivitätsmanagement, und wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Wirksamkeitsbewertungen wurden nach welchen Kriterien ermittelt (bitte die zuletzt vorhandenen Ergebnisse darstellen).

44

Was waren 2022 die sieben am häufigsten per Bildungsgutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahmen (bitte die zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?

Berlin, den 26. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen