Umsetzung und Fortschritt des DigitalPakts Schule
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Lenk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach der am 17. Mai 2019 von Bund und Ländern unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung (VV; vgl. www.digitalpaktschule.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf; Stand: 28. April 2023) werden Investitionen in die digitale Infrastruktur vom Bund mit 5 Mrd. Euro gefördert. In der gegenwärtigen Legislaturperiode stehen hierfür 3,5 Mrd. Euro bereit (vgl. www.digitalpakt-schule.de/de/was-ist-der-digitalpakt-schule-1701.html; Stand: 28. April 2023).
Die zweckmäßige Verwendung der Mittel wird durch eine von Bund und Ländern eingerichtete Steuerungsgruppe kontrolliert. Die Länder sind gegenüber dem Bund verpflichtet, diesen regelmäßig (halbjährlich zum 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres) in Kenntnis zu setzen (vgl. § 12 VV).
Programmbegleitend und final wird der DigitalPakt Schule durch einen unabhängigen Gutachter geprüft (vgl. § 19 VV). In der gemeinsamen Steuerungsgruppe legen Bund und Länder bis 2020 Inhalt, Methodik, Umfang und Berichtszeitpunkte der Evaluation fest.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, gemeinsam mit den Ländern einen schnelleren und entbürokratisierten Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg zu bringen (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 96).
Während des laufenden DigitalPakts haben sich verschiedene Problemkomplexe aufgetan: Insbesondere die mit der Digitalisierung verbundenen kontinuierlich anfallenden Kosten können von kleineren Kommunen kaum getragen werden (vgl. www.bietigheimerzeitung.de/inhalt.umsetzung-des-digitalpakts-im-landkreis-ludwigsburg-digitalisierung-problem-sind-die-laufenden-kosten.2f76b1dc-09e9-44a3-b89e-1c524c99cb37.html; Stand: 1. Mai 2023).
Im Jahr 2020 machte der Bundesverband der Verbraucherzentralen darauf aufmerksam, dass immer mehr Lehr- und Lernangebote nicht qualitätsgesichert seien. Gerade vor dem Hintergrund des Überwältigungsverbots gemäß Beutelsbacher-Konsens sei dies insbesondere auch gegenüber „Angeboten Billionen schwerer Digitalkonzerne“ kritisch zu hinterfragen (Apple-Teacher, Microsoft Educator Experts, Microsoft, iPad, Samsung, Firmenbranding in Schulen; vgl. www.tagesspiegel.de/wissen/verbraucherschutzer-warnen-vor-werbung-in-der-schule-4718608.html; Stand:1. Mai 2023).
In seinen Prüfberichten zum DigitalPakt Schule kritisierte der Bundesrechnungshof (BRH) im Januar und August 2022 u. a., dass die Initiative des Bundes z. T. zu redundanten und daher unwirtschaftlichen Angeboten führe, z. B. die HPI-Schulcloud, und erklärte den DigitalPakt Schule für gescheitert (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/massnahmen-digitalpakt-schule-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1; S. 22, S. 31; Stand: 1. Juni 2023). Die Finanzhilfen des Bundes seien ungeeignet, um die Digitalisierung in den Schulen voranzubringen. Der Bund solle sich auf seine verfassungsrechtlichen Kernaufgaben konzentrieren, Schulangelegenheiten gehörten nicht dazu. Die Mittelvergabe erfolge nicht bedarfsgerecht, auch ein Erfolg sei nicht messbar. Er empfahl, auf eine Verlängerung des Paktes zu verzichten (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/steuerung-wirkungskontrolle-digitalpaktschule.pdf?__blob=publicationFile&v=4; S. 39 f.; Stand: 1. Juni 2023).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hat sich die Breitbandversorgung an deutschen Schulen seit Beginn der 20. Legislaturperiode nach Kenntnis der Bundesregierung verändert (bitte tabellarisch von September 2021 und Mai 2023, Anzahl der versorgten und nichtversorgten Schulen in den Ländern gegenüberstellen)?
Wie viele Schulen in Deutschland unterschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt immer noch die Datenversorgungsrate von 500 Mbit/s je Klasse (vgl. bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/leitfaden-foerderung-unterstuetzung-gigabitausbau-telekommunikationsnetze.pdf?__blob=publicationFile, S. 14;, Stand: 1. Juni 2023), und welchem Anteil an der Gesamtzahl der Schulen entspricht das (bitte nach Gesamtanzahl der Schulen in den Ländern und nach dem prozentualen Anteil der Schulen unterhalb der Datenversorgungsrate von 500 Mbit/s je Klasse aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen bzw. gedenkt sie, zu ergreifen, um den Ausbau des Breitbandnetztes in Deutschland zu beschleunigen?
Wie bewertet die Bundesregierung die technische Infrastruktur an deutschen Schulen, insbesondere die Basisausstattung mit leistungsfähigem Breitbandanschluss, WLAN, Netzwerken sowie digitalen Präsentations- und Endgeräten im internationalen Vergleich, und welche Daten werden zur Beurteilung herangezogen?
Welche Erklärung gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die große Heterogenität zwischen den Ländern beim Abruf der Mittel (vgl. www.digitalpaktschule.de/files/Uebersicht_Mittelabfluss_eingegangene_rechtliche_Verpflichtungen_2022-2.pdf; Stand: 3. Mai 2023), und welche Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Abrufung der Fördergelder besonders erfolgreich?
Was unterscheidet die Antragsverfahren für Kommunen der in Frage 5 genannten Länder aus Sicht der Bundesregierung von weniger erfolgreichen Ländern?
Welche Ziele der Evaluation (vgl. § 19 VV; Inhalt, Methodik, Umfang und Berichtszeitpunkte) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der gemeinsamen Steuerungsgruppe festgelegt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gibt es inzwischen einen wissenschaftlichen Evaluationszwischenbericht des DigitalPakts Schule, um „festzustellen, ob und zu welchen Veränderungen [dieser] im Bereich der digitalen Infrastruktur und der Nutzung digitaler Medien in der Schule geführt bzw. beigetragen hat“, wie in der VV festgeschrieben (vgl. § 19 VV), und
a) falls ja, wo ist dieser einsehbar,
b) falls nein, wieso wurde programmbegleitend kein Evaluationszwischenbericht erstellt, insbesondere im Hinblick auf die Fortschreibung des Programms in Form des DigitalPakts 2.0 im aktuellen Koalitionsvertrag?
Auf welche wissenschaftlichen Ergebnisse stützt sich die Bundesregierung bei der Ausarbeitung des neuen DigitalPakts 2.0, und wurde vor der Ausarbeitung – wie bereits vom BRH zur Nationalen Bildungsplattform scharf kritisiert – eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung veranlasst (vgl. www.news4teachers.de/2022/08/bundesrechnungshof-sieht-in-der-630-millionen-euro-teuren-nationalen-bildungsplattform-eine-drohende-foerderruine/; Stand: 5. Mai 2023)?
Hat die Bundesregierung bei der Planung und Ausarbeitung des Digital-Pakts 2.0 die Kritik der 2022 vom BRH vorgelegten Prüfberichte berücksichtigt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und
a) falls ja, welche konkreten Kritikpunkte des Prüfberichts wurden angenommen und bei der Ausarbeitung und Planung des DigitalPakts 2.0 aufgegriffen,
b) falls nein, welche Punkte erachtet der Bund als unzutreffend und daher als irrelevant bei der Planung und Ausarbeitung des DigitalPakts 2.0?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, dass die Zuweisung von Fördersummen bestehende Bedarfe, verfügbare Eigenressourcen und soziale Indikatoren in den Ländern berücksichtigt, um die Entstehung unwirtschaftlicher Doppelstrukturen zu vermeiden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat der DigitalPakt Schule aus Sicht der Bundesregierung positive Auswirkungen auf den Fernunterricht während der Corona-Pandemie gehabt, und falls ja, wie lässt sich dieser Erfolg messen, und auf welche Daten stützt sich die Bundesregierung bei der Beurteilung?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei Leistungsfeststellungen nach coronabedingtem Fernunterricht Schüler in den Niederlanden offensichtlich nichts dazugelernt haben, obwohl die Schulen nur relativ kurz (acht Wochen) geschlossen waren, und die Niederlande weltweit eine der höchsten Zugriffsmöglichkeiten auf Breitbandzugänge aufweisen (vgl. osf.io/preprints/socarxiv/ve4z7; Stand: 10. Mai 2023), wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung gebildet, und wie lautet diese ggf. (bitte gegebenenfalls auch erläutern, wie sich die Bundesregierung dieses Ergebnis erklärt)?
Konnten aus Sicht der Bundesregierung bisher durch den DigitalPakt Schule allgemeine Bildungserfolge erzielt werden, wenn ja, welche, und auf welche Daten stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Beurteilung?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung, insbesondere auch für die Umsetzung des DigitalPakts 2.0, eine Lösung dafür, die laufenden Kosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für finanzschwache Kommunen gezielt zu fördern, damit effektive, verlässliche und nachhaltige Support-, Wartungs- und Betriebsstrukturen entwickelt und vorgehalten werden und für diese Aufgabe qualifiziertes Fachpersonal eingestellt werden kann (IT-Administratoren), und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung die Besorgnis des Bundesverbands der Verbraucherzentralen bekannt, dass immer mehr Lehr- und Lernangebote nicht qualitätsgesichert sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, teilt sie diese, und welche Maßnahmen sind in Kooperation mit den Ländern ggf. vorgesehen bzw. bereits implementiert, um zu verhindern, dass eine unternehmensdienliche Beeinflussung digitaler Großkonzerne durch immer mehr Lehr- und Lernangebote im Rahmen des DigitalPakts Schule ungefiltert in die Bildungseinrichtungen gelangt?
Beabsichtigen Bund und Länder, gemeinsam digitale Formate in den Schulen zu etablieren, um auch dadurch dem massiven Lehrkräftemangel zu begegnen, und falls ja, in welcher Form ist ein solches Angebot denkbar?
Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die offenlegen, dass die Nutzung digitaler Medien für den angestrebten Bildungszweck ungeeignet sind (vgl. Sonderauswertung: Zum Stand von Wortschatz und Leseverhalten bei Viertklässler:innen in Deutschland, abrufbar: ifs.ep.tu-dortmund.de/storages/ifs-ep/r/Downloads_allgemein/Ludewig_et_al._2022_Zum_Stand_von_Wortschatz_und_Leseverhalten.pdf, S. 4 f.; Stand: 1. Juni 2023), wenn ja, hat sie sich zu diesen eine eigene Auffassung gebildet, und welche ist das gegebenenfalls?
Sieht die Bundesregierung auch eine Notwendigkeit, die Nutzung digitaler Geräte aus pädagogischen Gründen in bestimmten Altersstufen zu begrenzen?